Winterbekleidungshilfe für Kinder, deren Familien auf Leistungen nach dem II. oder XII. Sozialgesetzbuch angewiesen sind

Die Regelsätze von 2008, die auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) von 2003 beruhen, enthalten einen Betrag von 34,80 für Bekleidung und Schuhe beim vollen Regelsatz, für Kinder den anteiligen Betrag. Die Initiative Bremer Montagsdemo hat eine Petition eingereicht, in der sie Beispielrechnung für Bekleidungsbedarfe von Kindern im vierten und fünften Lebensjahr vorlegt. Sie bezieht sich dabei auf eine Bedarfserhebung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Auf Grundlage dieser Bekleidungslisten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird ein monatlicher Bedarf für Bekleidung und Schuhe bei der genannten Altersgruppe von 108 festgestellt. Dieser Betrag wird nicht einmal annähernd ­ weder durch den Regelsatz noch durch Ansparpauschalen der SGB-II- und -XII-Leistungen ­ gedeckt.

Es ist offensichtlich, dass die Regelsätze nicht ausreichen, um den Bedarfen von Kindern gerecht zu werden. Gerade Kinder brauchen allein aufgrund ihres Wachstums häufiger Bekleidung und Schuhe als Erwachsene. Zusätzlich ist der Markt für Kinderbekleidung und Schuhe im Vergleich eher hochpreisig. Auch das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass die von den Erwachsenenregelsätzen abgeleiteten Kinderregelsätze nachvollziehbare Bezüge zu den tatsächlichen Bedarfslagen von Kindern vermissen lassen (Bundessozialgericht vom 27. Januar 2009, B 14 AS 5/08 R). Für die eigenständige Erhebung der Bedarfe von Kindern hat sich auch die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag ausgesprochen, eine Überprüfung der Regelsätze für Kinder bis 14 Jahren liegt derzeit dem Bundesverfassungsgericht vor 1 1/09, 1 3/09 und 1 4/09), eine Entscheidung wird jedoch erst zu Beginn des Jahres 2010 erwartet. Um dem akuten Bedarf angesichts des Winters zu begegnen, ist eine Soforthilfe von 300 zur Bedarfsdeckung an Winterbekleidung für Kinder, die in Familien leben, die auf Leistungen nach dem II. oder XII. Sozialgesetzbuch angewiesen sind, die einzige kurzfristig wirksame Möglichkeit, den Bedarfen der betroffenen Kinder in Bremen zu begegnen.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, in Anbetracht der aktuellen Situation Kindern, die in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II oder XII leben, eine Einmalleistung als Soforthilfe von 300 für den Erwerb von Winterbekleidung zur Verfügung zu stellen.