Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

Das Gymnasium bereitet in acht Jahren auf den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) vor. Es eröffnet auch den Weg in eine berufliche Ausbildung, die umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert. Im Schuljahr 2006/2007 besuchen ca. 46 400 Schülerinnen und Schüler diese 65 staatlichen Gymnasien.

Daneben gibt es Sonderformen der Gymnasien wie Abendgymnasien, Wirtschafts- und technische Gymnasium sowie Aufbaugymnasien. Am Ende der Beobachtungsstufe trifft die Zeugniskonferenz eine Entscheidung über die weitere schulische Laufbahn der Schülerinnen und Schüler. Die Mittelstufe umfasst die Klassenstufen 7 bis 10. Die Klassenstufe 10 ist zugleich das erste Jahr der Oberstufe, an das sich die zweijährige Studienstufe (Jahrgangsstufen 11 und 12) anschließt.

Den Schülerinnen und Schülern der Gesamtschulen stehen an ihrer Schule alle Bildungsabschlüsse offen.

Die Schülerinnen und Schüler der kooperativen Gesamtschule werden in der Beobachtungsstufe gemeinsam unterrichtet. Erst ab der siebten Klasse besuchen sie je nach individuellem Leistungsvermögen eine Haupt- oder Realschulklasse oder eine Gymnasialklasse. Die Gymnasialklasse der kooperativen Gesamtschule wird nach der Stundentafel unterrichtet, die der des Gymnasiums entspricht. Durch die Zusammenarbeit der Lehrkräfte und durch Fördermaßnahmen wird der Übergang zwischen den Schulformen erleichtert. Derzeit gibt es drei kooperative Gesamtschulen in Hamburg.

Die Schülerinnen und Schüler der integrierten Gesamtschule werden in den Klassen 5 und 6 weitgehend gemeinsam unterrichtet. Ab Klasse 7 gibt es auf Grundlage der KMK-Vorgabe beginnend mit den Hauptfächern eine zunehmende äußere Leistungsdifferenzierung in zwei unterschiedlichen Niveaus mit unterschiedlicher Benotung (A- und B-Noten). Die Oberstufe entspricht in den Lerninhalten und Anforderungen der Oberstufe des Gymnasiums. In Hamburg gibt es zurzeit 36 staatliche integrierte Gesamtschulen.

Insgesamt besuchen im Schuljahr 2006/2007 ca. 27 900 Schülerinnen und Schüler eine staatliche Gesamtschule.

Berufliche Schulen

Die 45 staatlichen beruflichen Schulen besuchten im Schuljahr 2005/2006 ca. 58 400

Schülerinnen und Schüler.

Die Berufsschule stellt neben dem Ausbildungsbetrieb den zweiten Lernort im Rahmen der dualen beruflichen Ausbildung dar. Sie vermittelt berufsprofilierte allgemeine und berufliche Kompetenzen. Der berufsbegleitende Unterricht umfasst rechnerisch elf oder zwölf Stunden wöchentlich, wird aber überwiegend im zusammenhängenden Blockunterricht erteilt.

Für Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss, die noch schulpflichtig sind und keine anderen Bildungsmaßnahmen besuchen, werden verschiedene Formen der 234 Vgl. Behörde für Bildung und Sport: Den richtigen Weg wählen, Hamburg 2006, S. 9 f, und: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg: Drs. 18/3641

235 Vgl. Behörde für Bildung und Sport, Referat für Unternehmensdaten und Statistik, Sachgebiet Statistik: Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus Hamburger allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2005/2006, Antwort auf Anfrage der Enquete-Kommission vom 13.02.2007 und: Auskunft der Pressestelle der Behörde für Bildung und Sport vom 07.02.

Vergleich der Schülerzahlen des Schuljahres 2005/06 mit dem Vorjahr, Hamburg 2007. Zur Zeit der Berichtlegung lagen keine aktuelleren Zahlen vor.

Berufsvorbereitungsschule angeboten. Hier wird in praxisbezogenem Unterricht vor allem die Ausbildungs- und Beschäftigungsreife der Jugendlichen angestrebt.

Die voll- und teilqualifizierende Berufsfachschule vermittelt allgemeine und fachbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu qualifizieren, einen anerkannten Ausbildungsberuf auszuüben oder sie zu einem Berufsausbildungsabschluss zu führen, der nur in Schulen erworben werden kann. Zudem kann der Realschulabschluss erworben werden.

Die Fachschule dient der weitergehenden und vertiefenden Berufsausbildung und fördert die allgemeine Bildung. Der Besuch der Fachschule setzt den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung und Berufsausübung voraus. Nach einer mindestens zweijährigen Fachschule können die Absolventinnen und Absolventen durch eine Abschlussprüfung die Fachhochschulreife erwerben.

Die Fachoberschule führt Schülerinnen und Schüler nach einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung in einer einjährigen Ausbildung zur Fachhochschulreife.

Das Wirtschaftsgymnasium und das technische Gymnasium umfassen die Vorstufe und die Studienstufe. Voraussetzung für die Aufnahme ist der Realschulabschluss oder eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung sowie ein bestimmter Notendurchschnitt. Das Wirtschaftsgymnasium und das technische Gymnasium führen zur allgemeinen Hochschulreife.

Die Abendschulen bieten Möglichkeiten für den nachträglichen Erwerb aller allgemeinbildenden Abschlüsse.

Sonder- und Förderschulen

Im Schuljahr 2006/2007 gibt es in Hamburg 21 staatliche spezielle Sonder- sowie 21 staatliche Förderschulen, die von ca. 7000 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht werden. Insgesamt haben ca. 9100 Schülerinnen und Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Einzelne behinderte oder lernbeeinträchtigte Schülerinnen und Schüler werden in Kombiklassen, Integrationsklassen (I-Klassen), und Integrativen Klassen der Regelschulen (IR-Klassen) aufgenommen. Außerdem gibt es einzelne Integrationsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Sinnesbehinderungen in allen Schulformen. In den Sonderschulklassen werden körperlich oder geistig behinderte oder seelisch beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Dabei sind die Beeinträchtigungen und Behinderungen nicht nur vorübergehend, sondern länger andauernd.

Spezielle Sonderschulen sind die Schulen für Blinde und Sehbehinderte, für Hörgeschädigte, für Körperbehinderte und für Geistigbehinderte.

Weitere Schulen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind die Sprachheil- und Förderschulen.

Ausgewählte Aspekte der Hamburger Schulformen in der Sekundarstufe Hamburger Schülerinnen und Schüler unterliegen einer insgesamt elfjährigen Schulpflicht. Alle Schulpflichtigen besuchen grundsätzlich neun Jahre die Primar- und Sekundarstufe I der allgemeinbildenden Schulen und erfüllen damit die allgemeine Vollzeitschulpflicht. Nach neun Schulbesuchsjahren kann der Hauptschulabschluss erreicht werden. Schülerinnen und Schüler, die einen mittleren Bildungsabschluss oder den Übergang in die Sekundarstufe II anstreben, absolvieren ein zehntes Schuljahr. An den Gesamtschulen und integrierten Haupt- und Realschulen wird der Hauptschulabschluss nach neun oder zehn Jahren vergeben. Die Schulpflicht ist durch den weiteren Besuch einer allgemeinbildenden Schule oder den Besuch einer beruflichen Schule zu erfüllen.

Die Bildungs- und Rahmenpläne für die allgemeinbildenden Schulen wurden im Jahr 2003 in Kraft gesetzt. Es gibt unterschiedliche Bildungs- und Rahmenpläne für die Haupt- und Realschule, Gesamtschule sowie die unterschiedlichen Formen des Gymnasiums. Die Bildungs- und Rahmenpläne werden zurzeit unter Einbeziehung der KMK-Vereinbarungen überarbeitet.

Die Zahl der Unterrichtsstunden in den Sekundarstufen I und II wird durch die Verordnung über die Stundentafeln geregelt. Die Verordnung legt die Anzahl der Unterrichtsstunden einschließlich der Klassenlehrerstunden fest, in denen die Schülerinnen und Schüler einer Schulform in den einzelnen Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern je Jahrgangsstufe und Woche unterrichtet werden. Die Stundentafeln der verschiedenen Schulformen unterscheiden sich voneinander. Zum Schuljahr 2003/2004 wurde die Anzahl der Schülergrundstunden an den Haupt- und Realschulen auf das Niveau der Schülergrundstunden der Gesamtschulen angehoben. Die Schülerinnen und Schüler erhalten seitdem an beiden Schulformen die gleiche Anzahl an wöchentlichen Unterrichtsstunden. An den Gymnasien erhalten die Schülerinnen und Schüler im achtjährigen Bildungsgang eine erhöhte Zahl von wöchentlichen Unterrichtsstunden gegenüber den Schülerinnen und Schülern, die in einer Übergangszeit nach neun Jahren die Hochschulreife erwerben. Die Verordnung über die Stundentafeln räumt den Schulen in allen Schulformen Spielräume in Form von Flexibilisierungstafeln ein. Auf Beschluss der Schulkonferenz können die Schulen Schwerpunkte und Profile bilden und die Stundentafeln entsprechend verändern.

Die Verordnung über die Stundentafeln wird zurzeit überarbeitet. Es ist vorgesehen, die Flexibilisierungstafeln als Kontingentstundentafeln weiterzuentwickeln und den Schulen im Rahmen ihrer Selbstverantwortung noch größere Entscheidungsspielräume einzuräumen.

Die Berechnung der Lehrerversorgung für die verschiedenen Schulformen der Hamburger Schulen erfolgt auf der Grundlage der Basisfrequenzen für die jeweiligen Klassenstufen, der Schülergrundstunden, der Schülerzahlen, der Sonderbedarfe und der Organisationsform der Schule.

In der Sekundarstufe I wurden im Jahr 2004 die durchschnittlichen Basisfrequenzen der Haupt- und Realschulen an die Basisfrequenzen der Gesamtschulen angeglichen. Die Basisfrequenzen der Gymnasialklassen liegen über denen der anderen Schulformen.

In den Klassen der Sekundarstufe I der staatlichen allgemeinbildenden Hamburger Schulen haben im Schuljahr 2005/2006 insgesamt 1919 Schülerinnen und Schüler eine Klasse wiederholt. Dies waren 2,6 % der Schülerschaft.

Damit wiederholen in Hamburg im Bundesvergleich wenige Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I.

In den integrierten Haupt- und Realschulen und in den integrierten Gesamtschulen können die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss am Ende der neunten oder der zehnten Klasse ablegen. Im Schuljahr 2004/2005 legten in den integrierten Haupt- und Realschulen 184 Schülerinnen und Schüler (52,1 %) den Hauptschulabschluss am Ende der neunten Klasse ab, 169 nach der zehnten Klasse (47,9 %). In den integrierten Gesamtschulen legten 329 Schülerinnen und Schüler (23 %) den Hauptschulabschluss nach der neunten Klasse ab, 1104 nach der zehnten Klasse (77 %). Auch in anderen Schulformen werden Haupt- und Realschulabschlüsse vergeben, so zum Beispiel in den Förderschulen, Gymnasien und insbesondere auch in den beruflichen Schulen.

Zur allgemeinen Hochschulreife führen im Hamburger Schulwesen verschiedene Wege.