Grundschule

Schulschwimmen (V)

In der Sitzung des Schulausschusses der Bürgerschaft am 27.03.2007 verglich die Senatorin für Bildung und Sport die im ersten Halbjahr 2006/2007 beim Schwimmunterricht in den Schulen erreichten Schwimmabzeichen mit den erreichten Abzeichen in früheren Jahren unter der früheren Konzeption des Schulschwimmens. Dabei kam die Senatorin zu dem Schluss, dass jetzt mehr Schwimmabzeichen erreicht worden seien als im Schwimmunterricht nach altem Modell und schloss daraus auf den Erfolg der Neuordnung. Die Daten einer früheren Erhebung sind aber nie bekannt gemacht worden.

Daher fragen wir den Senat:

1. In der entsprechenden Abfrage der Behörde für Bildung und Sport (BBS) an den Schulen vom Juni 2006 sind alle Schüler/-innen einer Klasse als Grundwert für die Schwimmabzeichen-Statistik angenommen worden.

Wurden in der aktuellen Statistik von BLH/VAF alle Schüler/-innen einer Klasse als Grundwert zu Grunde gelegt oder nur die, die eine gewisse Anzahl von Schwimmeinheiten absolviert haben?

Es wurden alle Schülerinnen und Schüler der Schwimmklassen als Grundwert zu Grunde gelegt.

2. Auf welchen Erfassungszeitraum beziehen sich die Daten, in denen die Anzahl der Schwimmabzeichen im Schwimmunterricht nach altem Modell erhoben wurden?

Die flächendeckend erhobenen Daten beziehen sich auf das Schuljahr 2005/2006. Die Daten stellen den jeweils am Ende der 4. und 6. Klassenstufe erzielten Leistungsstand dar.

a) Wenn sie sich ausschließlich auf das letzte Schuljahr vor der Neuordnung beziehen: Warum gab es vorher keine Erhebungen, obwohl dies bereits vom damaligen Staatsrat Schmitz versprochen worden war?

Die Zusage des Senatsvertreters für eine Erhebung bezog sich auf das Schuljahr 2005/2006. Im Übrigen wurden in Hamburg vor dem Schuljahr 2005/2006 regelhaft keine Schwimmleistungen der Schulen erhoben.

b) Wurden nur Daten für die Grundschule erfasst oder auch Daten für die Sekundarstufe? Wenn nicht für beide Gruppen, warum nicht?

c) Konnten die Daten flächendeckend, also für alle Schulen erfasst werden? Wenn nein, warum nicht und wie hoch ist der Anteil der einbezogenen Schulen in Bezug auf die Anzahl der Schulen, die am Schwimmen teilgenommen haben?

Siehe Antwort zu 2.

3. In der aktuellen BLH/VAF-Statistik werden alle Schulen, Schüler/-innen und erreichten Schwimmabzeichen einzeln aufgeführt. Wie lauten die entsprechenden Daten der früheren Erhebung der BBS? Zur Vergleichbarkeit bitte ebenso alle Daten der früheren Erhebung in dieser Form einzeln aufschlüsseln und auch die Schulen nennen, von denen es keine Rückmeldung gibt!

Siehe Anlagen 1a) und 1b).

4. Sind bei der früheren Erhebung auch Lernausgangsleistungen (schon vorhandene Schwimmabzeichen zu Beginn des Schwimmunterrichts) erfasst worden? Wenn nein, warum nicht?

Nein. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass Lehrerinnen und Lehrer stets entsprechend den Bestimmungen des Hamburgischen Schulgesetzes bzw. des Hamburgischen Beamtengesetzes ihre Aufgabe bestmöglich erfüllen.

5. Für BLH/VAF und die Senatorin ist die Anzahl der erreichten Schwimmabzeichen aufgrund der Ziel- und Leistungsvereinbarungen das entscheidende Kriterium, um den Erfolg des Schwimmunterrichts nachzuweisen.

Dies war zu Beginn des neuen Schwimmunterrichts allen Beteiligten bekannt.

a) Waren auch die vorher für den Schwimmunterricht verantwortlichen Sportlehrer/-innen zu Beginn des Schuljahres, in dem ihre Daten erhoben wurden, darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass am Ende des Schuljahres eine Bilanz über die absolvierten Schwimmabzeichen erstellt werden würde? Wenn ja, wie und durch wen? Wenn nein, warum nicht?

b) Waren die Sportlehrer/-innen darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die Schwimmabzeichen-Bilanz als Vergleich der Leistungsfähigkeit des alten und des neuen Modells eingesetzt werden würde?

Wenn ja, wie und durch wen? Wenn nein, warum nicht?

Nein. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass Lehrerinnen und Lehrer stets entsprechend den Bestimmungen des Hamburgischen Schulgesetzes bzw. des Hamburgischen Beamtengesetzes ihre Aufgabe bestmöglich erfüllen.

6. Wie viele der an den Schwimmkursen in der sechsten Klassenstufe teilnehmenden Kinder haben an den Schulen jeweils die „Seepferdchen"Prüfung, das „Jugendabzeichen Bronze" oder eine höherwertige Schwimmprüfung bestanden? Bitte für jede Schule einzeln in absoluten Zahlen und in von Hundert nach Prüfungsart sortiert angeben und die Schulen dabei nach Anmeldeverbünden sortiert auflisten. Soweit vorhanden, bitte auch die entsprechenden Vergleichszahlen aus der früheren Erhebung nach dem alten Modell angeben.

Siehe Anlagen 2 und 3. Die Aufzählung erfolgt alphabetisch, da weiterführende Schulen keine Anmeldeverbünde bilden. Fünf Schulen haben im 1. Schulhalbjahr 2006/2007 den obligatorischen Schwimmunterricht in der Sekundarstufe I in der Klassenstufe 5 durchführen lassen.

a) Wie viele Schüler/-innen waren jeweils als Nichtschwimmer gestartet und haben ein Abzeichen erworben, bzw. wie viele sind Nichtschwimmer geblieben?

Schülerinnen und Schüler haben als Nichtschwimmer begonnen. 223 Schülerinnen und Schüler haben zwar ihre Schwimmfähigkeit steigern können, jedoch das Seepferdchen-Abzeichen nicht erreicht.

b) Wie viele Schüler/-innen haben ihr Schwimmabzeichen-Niveau (Seepferdchen, Bronze, Silber, Gold) jeweils verbessert?

Die erfragten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst und können in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht erhoben werden.