Versicherung

Handeln zu gewährleisten, ist die Schulaufsicht aufgefordert, Qualitätsstandards ihrer Handlungsweisen in den neuen Aufgabenfeldern zu entwickeln und mit den Schulleitungen zu diskutieren.

Eingeleitete Maßnahmen und Stand der Implementation Aufbauend auf einer Analyse der zukünftigen Aufgabenfelder sind im August 2006 erste Qualitätsstandards für sogenannte Kernaufgaben gemeinsam mit den Schulaufsichten der allgemein bildenden Schulen erarbeitet und bis Ende des Jahres intern abgestimmt worden. Unter Qualitätsstandards werden in diesem Zusammenhang Kriterien verstanden, die als gemeinsame Basis für die Wahrnehmung outcome-orientierter Steuerung definiert werden.

Für folgende neue Aufgabenfelder (Kernaufgaben und Kernprozesse) sind Qualitätsstandards für einheitliches Handeln verabredet:

­ Steuerung der Qualitätsentwicklung der Schulen über Ziel- und Leistungsvereinbarungen,

­ Datengestützte Aufsicht über Schulentwicklung,

­ Nachfrageorientierte Beratung,

­ Umgehen mit Bürgerbeschwerden, Widersprüchen und Informationsersuchen in Kooperation mit sonstigen Stellen in der Behörde für Bildung und Sport und dem Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB),

­ Personalentwicklung der Schulleiterinnen und Schulleiter,

­ Implementierung neuer bildungspolitischer Vorhaben.

Ausblick:

Die Kernaufgaben der Schulaufsicht mit den festgelegten Standards bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit mit den beruflichen Schulen und mit der Behörde für Bildung und Sport. Eine verbindliche Teilnahme an einem gemeinsamen Qualifizierungsprozess mit schulischen Leitungskräften wird die Umorientierung hinsichtlich eines neuen Selbstverständnisses und die Entwicklung eines Instrumentariums zur Steuerung selbstverantworteter Schulen unterstützen.

Wichtig für das Gelingen und die Nachhaltigkeit der Schulreform wird der Aufbau einer neuen Kommunikationsstruktur zwischen Schulaufsicht und den Schulleitungen sein, die der neuen Rollenverteilung gerecht wird.

Eine von Schulaufsicht und Schulleitungen gemeinsam erarbeitete neue Kommunikationsstruktur, die operative und strategische Aufgaben sowohl auf vertikaler und als auch auf horizontaler Ebene berücksichtigt, ist erarbeitet.

Sie wird in diesem Schulhalbjahr umgesetzt.

7. Neue Rolle der Schulleitungen Ausgangslage und Zielsetzungen

Eine selbstverantwortete berufliche Schule braucht klare Leitungs- und Verantwortungsstrukturen. Schulleiterinnen und Schulleiter sind Dienstvorgesetzte aller an der Schule Bediensteten. Sie erhalten insgesamt erweiterte Kompetenzen im Bereich des Personal- und Finanzmanagements. Der Schulreformprozess zur Verbesserung der Qualität von Bildung und Schule durch Stärkung der Selbstverantwortung erfordert Klärungen und Änderungen im Selbstverständnis und in der Rolle von Schulleitungen und Schulaufsicht sowie ein neu ausbalanciertes Kooperations- und Steuerungsverhältnis zwischen staatlicher Schulaufsicht und Schulleitungen.

In der Zeit der Umorientierung sollen Schulleitungen und Schulaufsicht begleitet, unterstützt und fortgebildet werden. Bei einer berufsbegleitenden Qualifizierung sind die Kriterien für nachhaltiges Erwachsenenlernen (Selbstbeteiligung, Selbststeuerung, Kontextbezogenheit u. a.) zu berücksichtigen. Unter Einbeziehung der Entwicklungsstände der Teilnehmenden sind Redundanzen zu vermeiden und Synergien zu erzeugen. Die Unterschiedlichkeit von Leitungskräften im Umgang mit den erweiterten Anforderungen an selbstverantwortetes und ergebnisorientiertes Handeln ist dabei zu berücksichtigen.

Die Qualifizierung sollte insgesamt einen substanziellen Beitrag zu einer wirksamen und nachhaltigen Umsetzung der Schulreform leisten. Einzelziele einer breit angelegten Qualifizierung aller Leitungskräfte (Schulaufsichten, Schulleitungen, Abteilungsleitungen; Koordinatoren) sollten insbesondere sein:

­ die Förderung und der Ausbau systemischer Professionalität für alle schulischen Leitungskräfte und für die Schulaufsichten,

­ die Förderung eines sachangemessenen und zukunftsfähigen Verständnisses von Führung und Steuerung in einem System selbstverantworteter Schulen,

­ konkrete Qualifizierungen für die neuen Aufgabenbereiche im strategischen und operativen Handeln.

Eingeleitete Maßnahmen und Stand der Implementation

Auf die mit Wirkung ab dem 1. August 2006 übertragenen sieben personalrechtlichen Befugnisse wurden die Schulleiterinnen und Schulleiter in einer eintägigen Fortbildung vorbereitet. An der Veranstaltung für die beruflichen Schulen haben Ende Juni 2006 alle Schulleiterinnen und Schulleiter der beruflichen Schulen teilgenommen. Im Sommer sind allen Schulleitungen die Grundlagen der zukünftigen Kooperation mit den schulischen Personalräten mitgeteilt worden. Bis Ende 2006 wurden für die Schulleitungen aller Schulformen insgesamt sieben Schulungstermine über das Personalvertretungsrecht angeboten, sodass jedes Schulleitungsmitglied die Möglichkeit hatte, an einer Veranstaltung teilzunehmen. Von den 45 beruflichen Schulen haben insgesamt 55 Schulleitungen und stellvertretende Schulleitungen dieses Angebot angenommen.

Ausblick:

Zur Unterstützung des schulischen Führungspersonals aller Leitungsebenen bei der aktiven Gestaltung des Schulreformprozesses und der dazu passenden Steuerungsbalance zwischen Schulaufsicht und Schulleitung ist ein begleitendes Qualifizierungsprogramm von der zuständigen Behörde in Auftrag gegeben worden. Nach einer vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) durchgeführten Ausschreibung wird die Schulung nach einem Konzept durchgeführt, das zurzeit von der Dortmunder Akademie für pädagogische Führungskräfte (DAPF) und Herrn Prof. H.G. Rolff im Detail entwickelt wird. Mit dem Qualifizierungs- und Unterstützungsprozess soll noch in diesem Jahr begonnen werden.

8. Aufbau der neuen Gremienstruktur beruflicher Schulen

Lernortkooperation Ausgangslage und Ziele

Die bisher auf freiwilliger Basis mit unterschiedlicher Intensität stattgefundene gute Zusammenarbeit der beiden

Lernorte Ausbildungsbetrieb und Berufsschule wird im Schulgesetz als ein verbindlich einzurichtendes Gremium „Lernortkooperation" vorgeschrieben. In den nach Bildungsgängen organisierten Lernortkooperationen sind alle im jeweiligen Bildungsgang unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer, die Vertreterinnen und Vertreter der ausbildenden Betriebe sowie die Vertreterinnen und Vertreter der überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, der Innungen, der Fachverbände und der Praktikumsbetriebe vertreten.

Die Lernortkooperationen erhalten somit eine Scharnierfunktion in der systematischen Abstimmung des schulischen und betrieblichen Lernens, der Weiterentwicklung der Unterrichts- und Ausbildungsqualität und erhöhen für beide Ausbildungspartner die gegenseitige Transparenz in allen Ausbildungsfragen.

Eingeleitete Maßnahmen und Stand der Implementation

In den 45 beruflichen Schulen wurden insgesamt 124

Lernortkooperationen im Zeitraum vom 1. August 2006 bis Ende November 2006 erfolgreich konstituiert. Bei ca. einem Drittel der Schulen wurde eine Lernortkooperation und bei der Hälfte der Schulen wurden jeweils zwei bis vier bildungsgangbezogene Lernortkooperationen eingerichtet. In acht gewerblichen Berufsschulen haben sich auf Grund ihres differenzierten Ausbildungsangebots zwischen fünf und zehn Lernortkooperationen konstituiert.

Die Vertreterin oder der Vertreter des betrieblichen Partners hat in 83 Prozent aller Lernortkooperationen den Vorsitz übernommen. Da über 50 Prozent aller Vorsitzenden auch gleichzeitig Mitglied im Schulvorstand I ihrer Schule sind, ist gewährleistet, dass Empfehlungen bzw. Vereinbarungen, die in der Lernortkooperation getroffen werden, unmittelbar in die Diskussion im Schulvorstand I einfließen und bei Beschlüssen des Vorstands entsprechende Berücksichtigung finden.

Ausblick:

Die Lernortkooperationen werden durchschnittlich zwei Mal im Jahr tagen. Sie können zur Behandlung von umfassenden Einzelthemen Ausschüsse bilden. Verabredete Schwerpunkte der nächsten Sitzungen sind, neben der Verabschiedung einer Geschäftsordnung, Absprachen über die Durchführung, die Inhalte und die Organisation von Zwischen- und Abschlussprüfungen (Kammerprüfungen nach BBiG), die inhaltliche Abstimmung der beiden Lernorte, die Fragen zu Lernfeldern und Lernfeldunterricht, neue Stundentafeln auf Grund der Neuordnung der Berufe, schulische Ausbildungsschwerpunkte, Initiierung gemeinsamer Unterrichtsprojekte sowie die Beschulungsformen (Teilzeitunterricht, Blockunterricht, Blocklängen usw.).

Schulvorstand I und Schulvorstand II Ausgangslage und Ziele

Die Schulkonferenz als bisheriges oberstes Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung sowie der Schulbeirat werden durch die beiden Schulvorstände ersetzt.

Die Schulvorstände entscheiden über die grundlegenden Ziele und wirtschaftlichen Angelegenheiten, die für die Schule mittel- und langfristig von erheblicher Bedeutung sind. Dazu gehören: Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit im Rahmen eines Qualitätsmanagements, die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, der Wirtschaftsplan, der Jahresbericht und die Grundsätze über die Verwendung der Personal-, und Sachmittel sowie die Grundsätze über die Beschaffung und Verwaltung der Lernmittel.

Die Schulvorstände werden schulformbezogen gebildet:

Für die Berufsschule, die Berufsvorbereitungsschule und die vollqualifizierenden sozialpädagogischen Bildungsgänge der Schulvorstand I und für die weiteren Bildungsgänge der Schulvorstand II.

Dem Schulvorstand I gehören an: vier Mitglieder der Schule (Schulleiterin oder Schulleiter als Vorsitzende bzw. Vorsitzender, drei Mitglieder aus der Lehrerkonferenz), vier Vertreterinnen oder Vertreter der Wirtschaft (primär aus Ausbildungsbetrieben), jeweils ein Mitglied des Eltern- und Schülerrats sowie zwei Vertreterinnen und Vertreter der für die Ausbildungsbetriebe zuständigen Fachgewerkschaften.

Der Schulvorstand II wird ohne Vertreterinnen oder Vertreter aus der Wirtschaft und den Fachgewerkschaften gebildet.

Eingeleitete Maßnahmen und Stand der Implementation

An allen 45 beruflichen Schulen wurde der Schulvorstand I eingerichtet. An allen 43 beruflichen Schulen, die die Vorraussetzungen für die Bildung des Schulvorstandes II erfüllen, wurde dieser ebenfalls eingerichtet.

Die Mitglieder der Lehrerkonferenz wurden in die Vorstände gewählt, ebenso die Mitglieder des Eltern- und Schülerrats. In 38 Schulvorständen I sind Schülerinnen und Schüler vertreten. Elternvertreterinnen und Elternvertreter gibt es in 12 Schulvorständen I. Im Schulvorstand II sind auf Grund der vollschulischen Bildungsgänge die Schülerinnen und Schüler zu 90 Prozent vertreten, Elternvertreterinnen und Elternvertreter sind in der Hälfte der Schulvorstände II vertreten. Da der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler bei ihrem Eintritt in die beruflichen Schulen bereits volljährig sind, ist die aktive Mitarbeit der Eltern in schulischen Gremien geringer ausgeprägt als in allgemein bildenden Schulen.

Die Lernortkooperationen haben auf ihren ersten Sitzungen den zuständigen Innungen und Verbänden Vorschläge zur Besetzung der vier Wirtschaftsvertreterinnen oder -vertreter im Schulvorstand I unterbreitet. Im Einvernehmen mit den Kammern wurden aus der Mitte der Ausbildungsbetriebe insgesamt 327 Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft (inklusive Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter) benannt und von der Behörde für Bildung und Sport ernannt. Die zuständigen Fachgewerkschaften haben über den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ab Ende Dezember 2006 ihre Vertreter benannt. An 23 beruflichen Schulen ist mindestens ein Mitglied der zuständigen Fachgewerkschaft mit beratender Stimme im Schulvorstand vertreten.

Ausblick:

Die Schulvorstände werden mindestens zweimal im Schuljahr tagen. Auf der Grundlage der bisherigen guten Kooperation zwischen den beiden Lernorten werden sich in den nächsten Sitzungen die Strukturen für die Zusammenarbeit entwickeln und die jeweiligen Arbeitsschwerpunkte gefunden werden. Die Projektleitung ProReBeS hat eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet, die als Grundlage für die Schulvorstände dient.

9. Aufbau des HIBB Ausgangslage und Zielsetzungen

Die Schulverwaltung und Schulaufsicht der staatlichen beruflichen Schulen erfolgt durch das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB), das als Landesbetrieb nach der Landeshaushaltsordnung geführt werden soll. Staatliche berufliche Schulen sollen als Teil des HIBB im Rahmen ihrer Selbstverantwortung eine weitgehende Übertragung der Budget- und Personalverantwortung erhalten und können zukünftig selbst als Landesbetrieb nach der Landeshaushaltsordnung geführt werden.

Die Aufgaben des HIBB sind im Hamburgischen Schulgesetz konkretisiert: Danach schließt das HIBB jährlich eine Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der zuständigen Behörde ab. Es stellt einen eigenen Wirtschaftsplan auf und verteilt die Einzelbudgets auf die beruflichen Schulen.

Zu den wesentlichen Aufgaben des HIBB zählen:

­ die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht über die beruflichen Schulen,

­ die Dienstaufsicht über die Schulleiterinnen und Schulleiter,

­ die Steuerung der beruflichen Schulen über Ziel- und Leistungsvereinbarungen,

­ die Leitung von Clearingstellen für Personal und Schülerströme,

­ das Controlling und ein Berichtswesen,

­ die Entscheidung über die Vorschläge an den Präses der zuständigen Behörde für die Bestellung zur Schulleiterin oder zum Schulleiter sowie für die Bestellung sonstiger Leitungsmitglieder.

Das HIBB kann mit der Wahrnehmung ministerieller Aufgaben beauftragt werden. Darüber hinaus können Aufgaben der außerschulischen Bildung übertragen werden.

Eingeleitete Maßnahmen und Stand der Implementation

Errichtung als Landesbetrieb

Das HIBB wurde zum 1. Januar 2007 als Landesbetrieb nach § 26 Landeshaushaltsordnung gegründet. Mit der Organisationsverfügung vom Dezember 2006 sind gemäß dem Hamburgischen Schulgesetz die Aufgaben für das HIBB festgelegt. Darüber hinaus sind dem HIBB die Aufgaben der außerschulischen Bildung übertragen worden, und es wurde mit der Wahrnehmung ministerieller Aufgaben beauftragt. Das HIBB ist dem Staatsrat der zuständigen Behörde unterstellt.

Wirtschaftsplan

Mit dem Haushaltsplan 2007/2008 ist auch der Wirtschaftsplan des HIBB beschlossen worden (vgl. Haushaltsplan 2007/2008: Einzelplan 3.1, Anlage 2.1). Die Einzelbeträge des Wirtschaftsplans ergeben sich aus den bisherigen Titeln der beruflichen Schulen sowie aus den Anteilen der beruflichen Schulen der zentralen Titel der zuständigen Behörde. Zusätzlich sind TEuro 300 p.a. als Aufbau- und Anschubfinanzierung insbesondere für das Kaufmännische Rechnungswesen eingestellt worden. Das Jahresbudget beträgt etwa Mio. Euro 230. Das HIBB finanziert seine Leistungen zu rund 99 Prozent aus Entgelten/Erstattungen der öffentlichen Hand. Knapp 89 Prozent des Gesamtaufwands sind dem Personalaufwand zuzurechnen (inklusive Versorgungsaufwand und Beihilfen). Knapp acht Prozent des Gesamtaufwands entfallen auf die Bewirtschaftung und Instandhaltung der Gebäude und Grundstücke beruflicher Schulen. Die übrigen drei Prozent beinhalten im Wesentlichen die Unterrichtsmittel.

Auf Grund der im Haushaltsrechtlichen Vermerk zum Wirtschaftsplan genannten alljährlichen schulformübergreifenden Personalorganisation wird es in der Regel zu unterjährigen Veränderungen im Wirtschaftsplan des HIBB kommen. Sobald auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens verlässliche Angaben zu den Pensionsrückstellungen des HIBB und belastbare Daten zu seinen Abschreibungen vorliegen, wird der Wirtschaftsplan 2008 entsprechend angepasst.

Aufbau des Kaufmännischen Rechnungswesens

Das Projekt zum Aufbau des Kaufmännischen Rechnungswesens wurde im Juni 2006 gestartet und läuft derzeit planmäßig. Die Arbeiten werden unter Beteiligung der Finanzbehörde und in Abstimmung mit der zuständigen Behörde sowie mit Schulleitungen vorangetrieben. Nach dem jetzigen Planungsstand ist das gesetzte Zeitziel realistisch, sodass zum 1. Januar 2008 das Kaufmännische Rechnungswesen im HIBB eingeführt werden kann. In der Übergangszeit wird innerhalb eines eigenen HIBB-Geschäftsbereichs im Rahmen der FHH-SAP-Anwendung weiterhin kameralistisch gebucht.

Aufbauorganisation

Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung gliedert sich in drei Abteilungen:

­ Berufsbildung I mit dem Aufgabenschwerpunkt Berufliche Schulen: Steuerung und Beratung, einschließlich der „Unterstützung und Beratung für Berufsschulen" (REBUS-B); Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Beruflichen Schulen; Führung von Clearingstellen; nachfrageorientierte Beratung der Schulleitungen insbesondere im Bereich Qualitätsmanagement; Entwicklung von Bildungsgängen; Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht.

­ Berufsbildung II mit dem Aufgabenschwerpunkt schulische und außerschulische Berufsvorbereitung, einschließlich der „Vermittlung und Information Berufsvorbereitung" (SIZ-C) sowie der außerschulischen Berufsbildung.

­ Service (Personal, Finanzen, IuK, Controlling).

Alle Aufgaben sind matrixorientiert und vernetzt organisiert. So nehmen die Schulaufsichten neben ihren originären Aufsichtsaufgaben als Querschnittsaufgabe auch sogenannte Grundsatzangelegenheiten zur Weiterentwicklung von Bildungsgängen wahr.

Zur Verhinderung unwirtschaftlicher Doppelstrukturen erbringt die zuständige Behörde weiterhin bestimmte Dienstleistungen für das HIBB, im Wesentlichen in den Bereichen Rechtsangelegenheiten, Statistik und Bauplanung.

Mit Gründung des HIBB zum 1. Januar 2007 besteht die Möglichkeit, als eigene Dienststelle einen Personalrat zu wählen, um die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter zu wahren. Voraussetzung ist eine von den Mitarbeitern bzw. von einer in der Dienststelle vertretenden Gewerkschaft initiierte Personalversammlung, um einen Wahlvorstand zu wählen. Von dieser Möglichkeit haben bisher die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HIBB noch keinen Gebrauch gemacht.

In den beruflichen Schulen sind vom 11.­15. Dezember 2006 die jeweiligen Schulpersonalräte und die Mitglieder für den Gesamtpersonalrat gewählt worden. In 44 von 45 beruflichen Schulen haben am 1. Januar 2007 jeweils fünf Schulpersonalräte ihre Arbeit aufgenommen.

Überleitung des Personals

Das HIBB hat entsprechend seiner Aufgaben Personal übernommen aus folgenden Bereichen:

­ den beruflichen Schulen (pädagogisches Personal, technisches Assistenzpersonal, Schulverwaltungspersonal, Hausmeister und Betriebsarbeiter),

­ der Abteilung Berufliche Bildung und Weiterbildung,

­ des für die beruflichen Schulen zuständigen Personalsachgebiets,

­ der Rechnungssachbearbeitung (rechnerischer Anteil der Mitarbeiter),

­ der IuK-Abteilung der zuständigen Behörde (einen Mitarbeiter),

­ REBUS-B (Regionale Beratungs- und Unterstützungsstelle ­ Berufliche Schulen),

­ SIZ-C (Schulinformationszentrum berufliche Schulen).

Das HIBB ist insgesamt mit rund 3.100 Stellen ausgestattet, davon entfallen gemäß Verwaltungsgliederungsplan (VGP) auf die Zentrale des HIBB rund 60 Stellen.

Organe Organe des HIBB sind das Kuratorium und die Geschäftsführung. Das Verfahren zur Benennung und Ernennung der Kuratoriumsmitglieder ist abgeschlossen. Das Kuratorium hat sich am 23. Januar 2007 konstituiert. Die Position der Geschäftsführung des HIBB ist ausgeschrieben. Das Auswahlverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Ernennung der Geschäftsführung erfolgt durch die zuständige Behörde im Einvernehmen mit dem Kuratorium.

Ausblick:

Die erste Ziel- und Leistungsvereinbarung des HIBB mit der zuständigen Behörde soll bis zum Ende des Schuljahres 2006/2007 geschlossen werden. Durch die jährlich zu schließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen des HIBB mit der zuständigen Behörde ist die Einbindung des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung in die Hamburger Bildungspolitik zukünftig sichergestellt. Die Einbindung wird durch weitere Maßnahmen gewährleistet. Im Wesentlichen sind dafür zu nennen:

­ Als Landesbetrieb nach der Landeshaushaltsordnung ist das HIBB unmittelbar Staatsverwaltung und unterliegt dem Weisungsrecht im Rahmen der Senatszuständigkeit.

­ Konkret ist das HIBB dem Staatsrat der zuständigen Behörde unterstellt.

­ Die beruflichen Schulen sind in die schulformübergreifende Personalorganisation eingebunden.

­ Die Besetzung des Kuratoriums und die gesetzlich festgelegten Regularien stellen sicher, dass die Staatsvertreter nicht überstimmt werden können.

Mit der Errichtung des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung als Landesbetrieb, der Personalüberleitung, der Verabschiedung des Wirtschaftsplans sowie der Konstituierung des Kuratoriums sind wichtige Schritte zur Handlungsfähigkeit des HIBB und der Weiterentwicklung des Beruflichen Schulwesens getan. Die Etablierung des Kaufmännischen Rechnungswesens ab 2008 ist eine wichtige Voraussetzung für die ökonomische Steuerung der beruflichen Schulen mit weitgehend selbstverantworteten Schulbudgets (inklusive eines Personalbudgets). Mittelfristig zielt die Entwicklung des Rechnungswesens darauf ab, dass die beruflichen Schulen entsprechend der in der Bürgerschaftsdrucksache 18/3780 genannten Kriterien als Landesbetrieb nach der Landeshaushaltsordnung geführt werden können, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Dies ist frühestens nach Ablauf des für die Haushaltsjahre 2007/2008 geltenden Wirtschaftsplans zu realisieren.

10. Petitum

Die Bürgerschaft wird gebeten, von den Ausführungen der Drucksache Kenntnis zu nehmen.