Wie viele Naturbäder gibt es in Hamburg und welche Anstrengungen unternimmt der Senat um Anreize für weitere Standorte zu

Die sportlichen Nutzungsprofile wurden in den vergangenen fünf Jahren durch zusätzliche Schwimm-Möglichkeiten in ganzjährig nutzbaren Außenbecken (Kaifu- und BilleBad) verbessert. Weitere sind in Planung im Freizeitbad Volksdorf, in Ohlsdorf und im neuen Bad in Altona. Das neue Bad in Altona wird gegenüber dem Ende 2005 geschlossenen Bismarckbad darüber hinaus auch innen mehr Schwimm-Möglichkeiten bieten. Die bisherige Freibadanlage Dulsberg wird durch ein verändertes Wasserangebot im neuen Sportpark Dulsberg ersetzt.

Diese Entwicklung ist aus Sicht des Senats positiv zu bewerten.

19. Wie viele Naturbäder gibt es in Hamburg und welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um Anreize für weitere Standorte zu schaffen?

Derzeit gibt es in Hamburg sieben Naturbäder sowie sieben Badeseen, die nach EGBadewasserrichtlinie ausgewiesen sind. Weitere Gewässer werden kontinuierlich auf ihre Eignung als Badegewässer überprüft.

20. In welcher Trägerschaft stehen diese Bäder und wie werden sie finanziert?

Die BLH ist Eigentümerin von drei Naturbädern und betreibt das Naturbad Stadtparksee selbst. Das Naturbad Farmsen/Neusurenland ist an den Verein Strandbad Farmsen e. V. und das Naturbad Volksdorf/Moorbekweg an den Hamburger Bund für Freikörperkultur und Familiensport e. V. verpachtet.

Das Naturbad Altengamme (Horster Damm) wird durch das Bezirksamt Bergedorf betrieben. Des Weiteren gibt es das Naturbad Kiwittsmoor/Hohe Liedt (Hamburger Turnerbund von 1862 e. V.), das Naturbad Tonndorfer Strand (Freibad Ostende e. V.) sowie das Naturbad Puckaffer Weg (Verein Freibad Duvenstedt e. V.)

Die Finanzierung des Naturbades Stadtparksee erfolgt durch die BLH. Die Naturbäder Farmsen und Volksdorf werden finanziert durch die jeweiligen Betreiber sowie durch Zusatzleistungen der Stadt und teilweise der BLH. Das Naturbad Altengamme wird bewirtschaftet durch das Bezirksamt Bergedorf. Die Naturbäder Kiwittsmoor, Tonndorfer Strand und Puckaffer Weg finanzieren sich größtenteils durch Eintrittsgelder, Spenden sowie Fördervereine und beantragen gelegentlich bezirkliche Sondermittel.

21. Durch welche Maßnahmen wird dem Verfall der Hamburger Freibäder begegnet?

Der Erhalt der Freibadanlagen wird durch kontinuierliche Instandhaltung und Attraktivitätssteigerung gesichert.

22. Welche Maßnahmen plant der Senat zur Sicherung des Wettkampfsports im Schwimmen auf mittlerem und auf höchstem Niveau, nachdem die Alsterschwimmhalle dafür weder verfügbar noch geeignet ist?

Für Sportveranstaltungen auf mittlerem Niveau stehen die Alster-Schwimmhalle und das Landesleistungszentrum Dulsberg zur Verfügung. Für Veranstaltungen auf höchstem Niveau hat Hamburg derzeit kein Angebot und aktuell auch nicht in Planung.

23. Welche Angebote an Sportstätten und Sportgelegenheiten von privaten Einrichtungen unter Einbeziehung von Kletterhallen, Soccerhallen, Tennishallen, Fitnessstudios usw. gibt es in Hamburg und in welcher Anzahl?

Diese Daten werden nicht systematisch erfasst und können in der für die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit vertretbarem Verwaltungsaufwand auch nicht erhoben werden.

24. Wie reagiert der Senat darauf, dass sich das Laufen (Waldlauf, Jogging und Walking) zu einer Massenbewegung entwickelt hat, gibt es eine Förderung von Laufstrecken?

25. Welche Laufstrecken gibt es in Hamburg, von wem werden sie gebaut, wie werden sie gepflegt und von wem werden sie genutzt? Hält der Senat das bisherige Angebot für bedarfsgerecht?

26. Durch welche baulichen Maßnahmen erfolgt eine Förderung der Entwicklung des Inlineskating und des sportlichen Fahrradfahrens in Hamburg?

Die Volkssportarten Laufen, Walking etc. finden auf nahezu allen Wegen in öffentlichen Grünflächen, insbesondere in den großen Park- und Grünflächen sowie Waldgebieten wie Altonaer Volkspark, Stadtpark Winterhude, Öjendorfer Park, Niendorfer Gehege, Klövensteen sowie am Elbufer und entlang der Alster statt. Der Fußweg um die Außenalster ist als Laufstrecke ausgeschildert; im Jahr 2004 konnte durch eine Sponsoring-Aktion die Beleuchtung des Alsteruferweges im Alstervorland ergänzt werden.

Besonders stark frequentierte Wege, wie z. B. die Fußwege um die Außenalster, werden von den zuständigen Bezirksämtern prioritär gepflegt.

Durch temporäre Straßensperrungen im Bereich der Binnenalster bietet Hamburg in den Sommermonaten eine Skaterrundstrecke an („Late Skate"), die sich großer Beliebtheit erfreut. Darüber hinaus wurde z. B. im Rahmen der Vorbereitung der FußballWeltmeisterschaft 2006 bei der Sanierung der Fußwege rund um die AOL-Arena darauf geachtet, dass diese auch für Inlineskating nutzbar sind. Im Rahmen der aktuellen Planungen für den Altonaer Volkspark ist beabsichtigt, Angebote für das Laufen, Skaten und Radfahren zu schaffen.

D. Sportentwicklung

1. Welche Trends in der Sportentwicklung sieht der Senat in den nächsten fünf bis zehn Jahren

a) bei den Sportvereinen?

b) bei den Sportangeboten?

c) bei den übrigen Sportanbietern?

d) bei den Sportstätten und Sporträumen?

e) auf dem Feld des bürgerlichen und ehrenamtlichen Engagements?

f) bei Kindern und Jugendlichen (mit und ohne Migrationshintergrund)?

g) auf die Geschlechter bezogen?

h) bei Menschen mit Behinderung?

Die zuständige Behörde geht davon aus, dass die allgemeine Entwicklung des Sports positiv sein wird. Das Thema Bewegung wird insbesondere in den Bereichen Gesundheitsprävention, Integration sowie Kinder- und Jugendarbeit an Bedeutung gewinnen. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

2. Wie beurteilt der Senat die Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Motive und Formen des Sporttreibens der Menschen und das ehrenamtliche Engagement

a) bei Kindern und Jugendlichen?

b) bei Erwachsenen?

c) bei älteren Menschen?

d) geschlechtsspezifisch?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

3. Wie gedenkt der Senat hinsichtlich der Antworten zu Frage 2 zu reagieren, und zwar bei der Sportförderung der Freien und Hansestadt Hamburg, bei der Tätigkeit des Hamburger Sportbundes, bei den Sportfachverbänden und bei den Sportvereinen?

Entfällt.

4. Welche Auswirkungen (auch geschlechtsspezifisch) auf das Sporttreiben und das ehrenamtliche Engagement sieht der Senat durch die Veränderungen in Familien und Lebensgemeinschaften, für Alleinerziehende und Singles?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

5. Welche Handlungsbedarfe sieht der Senat hinsichtlich der Antworten zu Frage 4 für die Sportförderung der Freien und Hansestadt Hamburg, für die Tätigkeit des Hamburger Sportbundes, für die Sportfachverbände und für die Sportvereine?

Entfällt.

6. Welchen, auch geschlechtsspezifischen, Handlungsbedarf im Sport sieht der Senat hinsichtlich der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Hamburg für die Strukturen und die Förderung des Sports?

Welche daraus folgenden Ziele verfolgt der Senat für den Sport in diesem Bereich in den nächsten Jahren?

7. Welche Kenntnisse hat der Senat, auf welche Sportarten sich das Interesse von Migrantinnen und Migranten konzentriert, ob und welche Unterschiede es zur übrigen Bevölkerung gibt (aufgeteilt nach Geschlechtern)?

8. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass viele Migrantinnen und Migranten ihrem Sport in Vereinen nachgehen, die nur oder fast nur Mitglieder aus einem bestimmten Herkunftsland haben?

9. Welchen, auch geschlechtsspezifischen, Handlungsbedarf sieht der Senat hinsichtlich der Antworten zu den Fragen 6, 7 und 8 für die Sportförderung der Freien und Hansestadt Hamburg, für die Tätigkeit des Hamburger Sportbundes, für die Sportfachverbände und für die Sportvereine?

Mit der Drs. 18/5530 hat der Senat das „Handlungskonzept zur Integration von Zuwanderern" beschlossen, in dem detailliert der Sachstand, die Maßnahmen und die Ziele im Handlungsfeld Sport beschrieben werden.

10. Hat der Senat Kenntnis davon, wie viele Angebote es in welchen Sportarten in Hamburg für Menschen mit Behinderung gibt? (Bitte getrennt nach Menschen mit körperlichen und geistiger Behinderung aufführen.) Wenn ja, welche Ziele verfolgt der Senat für den Sport von Menschen mit Behinderung?

Die zuständige Behörde fördert per Zuwendung den Behinderten- und Rehabilitationssportverband Hamburg e. V. (BRSH) und den Hamburger Gehörlosensportverein von 1904 e. V. (HGSV).