Grundsätze der Haushaltsführung

Der Rechnungshof weist seit Jahren immer wieder darauf hin, dass die ­ trotz sinkender Neuverschuldung ­ nach wie vor steigende Gesamtverschuldung der Stadt und die gleichzeitige Veräußerung erheblicher Teile des städtischen Vermögens ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten in der Zukunft dramatisch einengen. Anzustreben ist ein struktureller Haushaltsausgleich ohne neue Schulden.

Die künftigen Wirkungen von Investitionen gilt es bereits heute abzuwägen und in der Finanzplanung zu berücksichtigen. Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre durch Investitionsentscheidungen des Senats (Finanzbehörde)

Der Rechnungshof hat angeregt, die langfristigen Belastungen künftiger Haushaltsjahre durch beschlossene Maßnahmen in einer „Vorbelastungsbilanz" darzustellen, um die durch beabsichtigte neue Vorhaben ausgelösten Bedarfe transparent zu machen und Handlungsnotwendigkeiten früher erkennbar werden zu lassen. Er hat gefordert, die bestehenden Vorgaben für die Investitionsplanung zu beachten sowie Nutzen, Kosten und Wirkungen von Investitionen bereits bei der Planaufstellung zu ermitteln und zu dokumentieren.

Ferner hat der Rechnungshof gefordert, die als Folge von Investitionen vorgesehenen Entlastungen des Betriebshaushalts realistisch zu bemessen und anhand von Kennzahlen angestrebte Ziele und Wirkungen zu prüfen (Jahresbericht 2004, Tzn. 18 bis 44).

Der Senat teilt die Auffassung des Rechnungshofs, dass angesichts der angespannten Haushaltslage und der Folgewirkungen von Investitionen auf den Betriebshaushalt Investitionsentscheidungen eine verbesserte Information über Ziele und Wirkungen sowie über Kosten und Nutzen erfordern. Er hat die Investitionsvorbelastung im Finanzbericht 2007/2008 dargestellt und will auch die zugesagte, aber noch ausstehende zusammenfassende Darstellung der Investitionsfolgen im Betriebshaushalt künftig vorlegen, um den Informationsgehalt der Finanzplanung zu steigern.

Der Senat hat ferner zugesagt, Planungsrisiken durch einen realistischen Ansatz vorgesehener Entlastungen zu reduzieren und auf die Beachtung der Planungsvorgaben hinzuwirken. Senatskanzlei und Finanzbehörde haben mit den Behörden Möglichkeiten verbesserter Darstellung von Investitionen sowie von Kennzahlen zu Zielen und Wirkungen erörtert. Bei der Anmeldung von Investitionen haben die Behörden eine vollständige und dokumentierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorzulegen.

Der Rechnungshof hat die Rückführung der Nettoneuverschuldung mit dem Ziel eines ausgeglichenen Haushalts angemahnt und darauf hingewiesen, dass dies eine fortgesetzte und verschärfte Konsolidierung erfordere, die insbesondere eine weitere aufgabenkritische Überprüfung des Spektrums staatlicher Aufgaben voraussetze. Er hat darauf aufmerksam gemacht, dass der bisher ungebremste Anstieg der Verschuldung auch ein Indiz dafür sei, dass die gegenwärtig geltenden Regelungen zur Begrenzung der Schuldenaufnahme ihre Funktion nicht erfüllt hätten und eine Verschuldungsregel gefordert, die nach einer Übergangsphase in wirtschaftlichen Normalzeiten keine Haushaltsfinanzierung durch Kredite erlaubt (Jahresbericht 2005, Tzn. 17 bis 31).

Der Senat hat die Nettoneuverschuldung 2007 auf 550 Mio. Euro verringert. Er hat erklärt, den Konsolidierungskurs fortzusetzen und die Neuverschuldung künftig um jährlich 50 Mio. Euro mit dem Ziel des Haushaltsausgleichs zu vermindern. Eine verschärfte Verschuldungsregel könne zu einer nachhaltigen Finanzpolitik beitragen.

Mit den Drucksachen 18/5639 vom 17. Januar 2007 und 18/5695 vom 30. Januar 2007 liegen der Bürgerschaft zwei Fraktionsanträge vor, die einen regelmäßig ohne Kreditaufnahme ausgeglichenen Haushaltsplan zum Ziel haben.

2. Planung, Organisation und Steuerung der Verwaltung

Die Verwaltung kann ihre Ergebnisse und Verfahren wirksamer und wirtschaftlicher gestalten, wenn sie den Einsatz ihrer Ressourcen bedarfsgerecht plant, nutzt und überwacht sowie Ziele und Vorgehensweisen auf der Grundlage von „Best-Practice"-Erfahrungen und Aufgabenkritik überprüft. Steuerung und Zusammenarbeit in der Verwaltung müssen weiter verbessert, Organisationen gestrafft und Bearbeitungsprozesse vereinfacht und beschleunigt werden. Auch Kostendeckungen müssen weiter erhöht und Regelungsdichten stärker reduziert werden. 54, Jahresbericht 2003, Tzn. 13, 66 bis 86).

Der Senat hat die Auffassung des Rechnungshofs geteilt und die Bemessung der Raumkapazitäten des Hauses der Gerichte für zu großzügig erachtet. Er hat in der Aufgabe weiterer Standorte zusätzliche Optimierungsmöglichkeiten gesehen. Eine Unterrichtung der Bürgerschaft ist noch nicht erfolgt. Die Behörde strebt an, die Bürgerschaft abschließend nach Beendigung des Projekts „Segmentierung des Amtsgerichtes" im Verlauf des Jahres 2007 zu informieren. Fehlende Zustimmung der Bürgerschaft zu einem Staatsvertrag (Finanzbehörde)

Der Rechnungshof hat beanstandet, dass die erforderliche Zustimmung der Bürgerschaft zum „Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006" vom 13. Juni 2002 nicht eingeholt worden ist (Jahresbericht 2004, Tzn. 15 bis 17).

Der Senat hat dem Rechnungshof zugestimmt und beim Änderungsstaatsvertrag zum vorgenannten Staatsvertrag die Bürgerschaft beteiligt (Bürgerschaftsdrucksache 18/2719 vom 16. August 2005).