Die zu erlangende Qualifikation soll ebenso den Anforderungen einer Tätigkeit in Einrichtungen und

I. Anlass

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 13. September 2006 den Senat ersucht:

1. eine Qualifizierung zur „Familienbetreuerin" bzw. zum „Familienbetreuer" im Rahmen einer Weiterbildung „Haushaltsnahe Dienstleistung" zunächst als Pilotprojekt befristet auf ein Jahr zu erproben. Träger soll eine familiennahe Einrichtung mit Erfahrungen im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen sein. Im Rahmen einer dreimonatigen Weiterbildung „Haushaltsnahe Dienstleistung" sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die entsprechenden Qualifikationen für eine selbstständige Familienbetreuung, aber auch alternativ für eine Tätigkeit in Einrichtungen und Betrieben vermittelt werden,

2. der Bürgerschaft über die Planung, Umsetzung und die Ergebnisse des Projekts zu berichten.

II. Stellungnahme des Senats

1. Ziel der Qualifizierungsmaßnahme

Die Qualifizierung zur Familienbetreuerin oder zum Familienbetreuer soll Arbeitsuchende in die Lage versetzen, Familien ein professionelles Angebot zu unterbreiten, das die Lücke schließt zwischen Kindertagesbetreuung und pflegerischen Berufen. Berufstätige Alleinerziehende oder Eltern mit mehreren Kindern erhalten eine qualifizierte Unterstützung bei der Bewältigung der Familienpflichten.

Die zu erlangende Qualifikation soll ebenso den Anforderungen einer Tätigkeit in Einrichtungen und Betrieben genügen.

Das auf ein Jahr befristete Projekt umfasst die Entwicklung, Vorbereitung und Durchführung eines Schulungs-Moduls „Familienbetreuer/in" sowie eine Auswertung der Zielerreichung der Maßnahme auch hinsichtlich möglicher beruflicher Anschlussperspektiven.

Das Angebot zielt vorwiegend auf Frauen, die jedoch über unterschiedliche Ausbildungsniveaus und Vorkenntnisse verfügen. Über den Antrag der Bürgerschaft hinausgehend wird daher eine, der Heterogenität der Lerngruppe geschuldete, auf sechs Monate ausgeweitete, Weiterbildungsphase erprobt.

Diese Qualifizierung soll auch Alleinerziehende und ggf. Familien aus dem Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch lösen.

2. Auswahl des Projektträgers

Mit der Durchführung des Projektes sollte ein familiennaher Träger mit Erfahrungen im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen beauftragt werden. Die Auswahl des Projektträgers erfolgte im Rahmen einer Interessenbekundung. Die Fördervoraussetzungen des Projektes wurden veröffentlicht und das Anforderungsprofil umrissen.

Vertreter der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz und der Behörde für Bildung und Sport haben im Dezember 2006 die eingegangenen Angebotsunterlagen zur Interessenbekundungen geprüft und bewertet und einvernehmlich das Konzept von KoALA ­ Kooperation Arbeiten, Lernen und Ausbildung e.V. (KoALA) ausgewählt.

KoALA verfügt unter anderem über Erfahrung in der Familienpflege und ist Träger der Projekte „Helpslüüd" in Eimsbüttel, „Stützpunkt" in Altona-Altstadt und der „Familienservicestation Lurup". BÜRGERSCHAFT Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Stellungnahme des Senats zu dem Bürgerschaftlichen Ersuchen (Drucksache 18/4986)

­ Qualifizierung zum/zur „Familienbetreuer/in" im Rahmen einer Weiterbildung „Haushaltsnahe Dienstleistung"

3. Umsetzung KoALA hat im Januar 2007 das Projekt begonnen. Vor der Durchführung der eigentlichen Qualifizierungsmaßnahme steht der Aufbau des Projektes im Mittelpunkt: Gewinnung von Mitarbeitern und Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie die Abstimmung der Teilnahmemodalitäten mit der team.arbeit.hamburg, Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II.

Das Projekt bietet auf 30 Plätzen die Möglichkeit, haushaltsnahe Kompetenzen zu erwerben und richtet sich an Arbeitsuchende, beispielsweise Berufsrückkehrerinnen, Frauen ohne Berufsausbildung oder auch solche, deren Berufsausbildung in Deutschland nicht anerkannt wird.

Auch Männer, die sich für dieses Beschäftigungsfeld interessieren, können teilnehmen. Die unterschiedlichen Voraussetzungen werden in der Qualifizierung berücksichtigt.

Neben dem Training von angemessenem Verhalten und Auftreten in Familien und der Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen werden in 26 Wochen sowohl theoretische Anteile aus Lernfeldern als auch praktische Lernansätze und allgemeinbildende Anteile vermittelt.

Beispielhaft seien die Vermittlung von Kompetenzen im hauswirtschaftlichen Bereich, von Kenntnissen zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern, zur Ernährung und Erste Hilfe am Kind benannt.

Die praktischen Anteile vor Ort z. B. in Kindertageseinrichtungen, betreuten Wohneinrichtungen für Jugendliche und Familien stehen im Wechsel mit den theoretischen Anteilen. Dies stellt sicher, dass die Qualifizierung von Anfang an mit direkter praktischer Tätigkeit verknüpft wird.

Um den Teilnehmerinnen und Teilnehmern anschließende Erwerbstätigkeitsmöglichkeiten zu eröffnen, werden im gesamten Verlauf der Maßnahme mögliche Arbeitsplätze akquiriert und das auch in angrenzenden Bereichen wie z. B. Sozialstationen, Betreuungseinrichtungen für Senioren etc..

Das Netzwerk der Kooperationspartner, das KoALA auch im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches Zweites Buch aufgebaut hat, bietet eine Reihe unterschiedlicher Möglichkeiten sowohl für Praktika als auch für eine anschließende Erwerbstätigkeit.

Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Qualifizierung zur Familienbetreuerin oder zum Familienbetreuer werden in einen Abschlussbericht münden, der die Zielsetzung und -erreichung des Projektes insbesondere hinsichtlich der Überleitung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bzw. in weiterführende anerkannte Ausbildungsgänge bewerten wird.

4. Finanzierung

Die Kosten für die Durchführung des Projektes belaufen sich auf ca. 109.000 Euro und werden finanziert aus bei dem Haushaltstitel 7400.683.01 „Integration von Arbeitslosen" veranschlagten Mitteln.

III. Petitum:

Die Bürgerschaft wird gebeten, von der vorstehenden Mitteilung Kenntnis zu nehmen.