Sportplatzanlage in Bergstedt

Vor knapp einem Jahr wurde der neue Sportplatz am Volksdorfer Grenzweg in Bergstedt in Betrieb genommen. Zuvor hatte es zahlreiche Proteste aus der Nachbarschaft gegeben, da eine vermehrte Lärmbelastung durch erweiterte Öffnungszeiten befürchtet wurde. Außerdem gab es Bedenken, dass den Kindern und Jugendlichen aus der Nachbarschaft zukünftig eine Spielfläche fehlen würde, da die jetzige Sportplatzfläche ehemals als Spiel- und Bolzplatz genutzt wurde. Erst in vielen Gesprächen und Verhandlungen konnte ein Kompromiss mit den Anwohnerinnen und Anwohnern erzielt werden, der auch durch einen interfraktionellen Antrag im Ortsausschuss Walddörfer bestätigt wurde. In diesem wurde u. a. auch die Schaffung einer Ausweichmöglichkeit für die Kinder und Jugendlichen beantragt, die bislang den Bolz- und Spielplatz auf der jetzigen Sportplatzfläche genutzt hatten.

Jetzt bahnt sich neuer Ärger an, da Informationen zufolge der Sportplatz außerhalb der Trainingszeiten geschlossen und für die Öffentlichkeit nicht frei zugänglich ist. Eine Ausweichmöglichkeit bzw. eine neue Fläche, die als Bolzund Spielplatz genutzt werden kann, gibt es auch nach einem Jahr noch nicht.

Zudem heißt es, dass ­ entgegen der Vereinbarung ­ nun Umkleideräume am Sportplatz gebaut werden sollen. In einem Brief an die Behörde für Bildung und Sport merkt die Anwohnerinitiative an, dass der Sportplatz offenbar nur wenig von Schulen genutzt wird und drängt auf eine Öffnung der Sportplatzfläche insbesondere für die Kinder und Jugendlichen der Umgebung.

Wir fragen den Senat:

1. Zu welchen Zeiten wird der Sportplatz am Volksdorfer Grenzweg vom SV Bergstedt genutzt und wofür? Bitte nach Tagen und Sportart auflisten.

2. Entsprechen die Nutzungszeiten den Grundlagen der im vergangenen Jahr getroffenen Vereinbarung? Wenn nein, worin unterscheiden sie sich?

Der SV Bergstedt kann den Sportplatz am Volksdorfer Grenzweg gemäß den Regelungen im Überlassungs- und Nutzungsvertrag vom 20. September 2006 von Montag bis Freitag von 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr und samstags und sonntags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr für Fußball und Leichtathletik (Sportabzeichen auch für Nichtmitglieder) nutzen.

3. Hauptsächlich wurde der Sportplatz als Erweiterung der Sportmöglichkeiten für die Schule Buckhorn gebaut. Zu welchen Zeiten wird der Sportplatz von der Schule Buckhorn (Gymnasium und Grundschule) genutzt?

Die Grundschule Buckhorn nutzt den Sportplatz in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, das Gymnasium Buckhorn in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Festgelegte Nutzungszeiten gibt es nicht, da eine Doppelnutzung möglich ist. Die Sportlehrkräfte entscheiden abhängig von der Jahreszeit, dem Wetter und dem Stundenthema, ob und in welcher Weise sie den Sportplatz nutzen.

4. Nutzen außer den Schulen am Buckhorn noch andere Schulen den Sportplatz? Wenn ja, zu welchen Zeiten?

Nein.

5. Ist es zutreffend, dass der Sportplatz außerhalb der Nutzungszeiten verschlossen ist? Wenn ja, warum?

Ja. Der Sportplatz ist schlecht einsehbar, daher ist er außerhalb der Nutzungszeiten verschlossen, um Vandalismus vorzubeugen.

6. Wer entscheidet über die Öffnung eines Sportplatzes für die Allgemeinheit außerhalb der Nutzungszeiten durch Schulen und Sportvereine?

7. Gibt es eine generelle Regelung zur Öffnung von Sportplätzen für die Allgemeinheit? Wenn ja, wo und wie ist ihr Wortlaut?

8. Sind die umliegenden Sportplätze in Bergstedt, Volksdorf, Sasel und Ohlstedt, die von den örtlichen Schulen und Sportvereinen, wie WSV, TSV Sasel oder TSV DUWO genutzt werden, außerhalb der Vereinsoder Schulnutzungszeiten für die Allgemeinheit öffentlich zugänglich?

Wenn ja, welche Sportplätze und zu welchen Zeiten?

Bei der Öffnung von Sportplätzen für die Allgemeinheit ist zwischen öffentlichen Anlagen und Schulsportplätzen zu unterscheiden.

Öffentliche Sportplätze werden gemäß der „Dienstvorschrift Überlassung und Benutzung von staatlichen Sportplätzen" grundsätzlich nicht verschlossen und stehen der Allgemeinheit mit der Einschränkung zur Verfügung, dass Vereins- und Schulsport Vorrang haben. Im Übrigen können Einschränkungen hinsichtlich des Anwohnerschutzes/Lärmschutzes sowie der Pflegemaßnahmen auf den Sportplätzen nicht ausgeschlossen werden. Zu Einzelheiten siehe Anlage.

Über die Öffnung eines Schulsportplatzes entscheidet die Schule nach Beteiligung des jeweiligen Bezirksamtes gemäß der am 1. März 2001 zwischen der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung und dem Senatsamt für Bezirksangelegenheiten geschlossenen Vereinbarung über die Nutzung von Schulräumen und -anlagen für bezirkliche Aufgaben, Abschnitt „VI. Freigabe von Schulhofflächen und Schulsportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze".

9. Die Fläche des Sportplatzes wurde vorher als Bolzplatz von Kindern und Jugendliche der Umgebung genutzt. Durch die Errichtung des Sportplatzes fehlt nun eine solche Freifläche für die Jugendlichen. Der Ortsausschuss beantragte in einem interfraktionellen Antrag vom 17.05.2006 die Ausweisung einer Ersatzfläche. Hat sich der Senat um angemessene Ausweichmöglichkeiten für die Kinder und Jugendlichen bemüht? Wenn ja, wo sind diese Flächen? Wenn nein, warum ist der Senat bzw. die zuständige Behörde dem Beschluss des Ortsausschusses nicht nachgekommen?

Zwischen dem SV Bergstedt und dem Ortsausschuss Walddörfer wurde im August 2006 Einvernehmen erzielt, dass die Freizeitsportler, die sonst die Wiese genutzt haben, sich in den Verein integrieren und freitags Nutzungszeiten zur Verfügung gestellt bekommen. Der geforderten Ausweichmöglichkeit für die bisherigen Nutzer des Spielund Bolzplatzes ist somit Rechnung getragen worden.

10. Trifft es zu, dass der SV Bergstedt die Errichtung von Umkleideräumen am Sportplatz Bergstedt plant? Wenn ja, wann sollen sie errichtet werden?

Dem zuständigen Bezirksamt sind bislang lediglich Überlegungen des SV Bergstedt bekannt, das bestehende Umkleidehaus am Hockeyplatz Volksdorfer Damm 69 zu erweitern.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 18.00 Uhr Schulische Nutzung 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr Walddörfer SV (Der Verein nutzt zur Zeit Fr nur eingeschränkt bis 19.00 Uhr) Sa, So 9.00 Uhr bis 18.