Vandalismusschäden in Schulen

In der Sachverständigen-Anhörung des Haushaltsausschusses und des Schulausschusses zur Senatsmitteilung in Drs. 18/5799 am 29. März 2007 wurde auch das Problem von Vandalismusschäden in Schulen angesprochen.

Ein Sachverständiger teilte mit, es gebe hamburgweit Vandalismus in den Schulen, und zwar zum Teil in erschreckender Höhe. Es wurde die These vertreten, dass in den Schulen, in denen die Hausmeister nicht fest wohnen, unverhältnismäßig höhere Vandalismusschäden angefallen seien.

Ich frage den Senat:

Mit Ausnahme der durch Graffiti verursachten Schadensfälle findet in der zuständigen Behörde keine zentrale Datenerfassung von Vandalismusschäden statt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Gibt es Muster von Vandalismusschäden? Wenn ja, wie verteilen sich die Schadensfälle und die Höhe der Schäden in Euro auf diese Muster?

Nein. Vandalismusschäden treten in vielfältiger Form auf. Neben mutwilligen Zerstörungen im laufenden Schulbetrieb handelt es sich im Wesentlichen um Glasbruch, Einbruch und Graffiti.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

3. Wie hoch waren 2006 die Schäden durch Vandalismus an den einzelnen Schulen?

Bitte jeweils pro Schule

3.a die Anzahl der Schadensfälle,

3.b die Schülerzahl,

3.c die Anzahl der Schadensfälle pro 100 Schüler,

3.d die Gesamthöhe der Schäden in Euro und

3.e die Gesamthöhe der Schäden pro 100 Schüler in Euro

Siehe Vorbemerkung.

4. Welche Maßnahmen haben Senat, Behörde oder einzelne Schulen ergriffen, um Vandalismus einzudämmen oder zu verhindern?

In den Technischen Richtlinien zum Bau und zur Einrichtung Hamburger Schulen (TRSchulen) sind Regelungen enthalten, die eine robuste und Vandalismusschäden vermeidende Bauweise zum Ziel haben. Des Weiteren werden Maßnahmen wie z. B. der Einsatz von Video-Überwachungsanlagen, der Einbau von Einbruch-Meldeanlagen, zusätzliche Bepflanzungen, das Setzen von Zäunen und die Erhöhung von Einfriedigungen durchgeführt.

Die schulinterne Prävention gegen Vandalismus ist eingebettet in den Erziehungsauftrag und das Erziehungskonzept der Schule wie z. B. Konzepte zur Vermeidung von Graffitischäden. Daneben leisten Freizeitgestaltungsangebote im Rahmen der Ganztagsschule, Verschönerungsaktionen der Schulräume durch Eltern und Schüler, Schülerstreitschlichter, Klassenrat, Kinderkonferenzen, Peer education oder Programme wie „Faustlos" gute Dienste, um Aggressionen zu kanalisieren bzw. zu verhindern.

Nach Schäden durch Vandalismus kommt es auf schnelle Recherche vor Ort, Wiedergutmachung mit Ersatzbeschaffung auf Kosten der verantwortlichen Schüler bzw. ihre Verpflichtung zur Hilfe bei der Reparatur und Normen verdeutlichende Gespräche an. In schwerwiegenden Fällen können die Schulen die Polizei einschalten, Strafanzeige stellen und Ordnungsmaßnahmen verhängen.

5. Wie beurteilt der Senat bzw. die Behörde den Erfolg der jeweiligen Maßnahme?

Nach Auffassung der zuständigen Behörde zeigen insbesondere die in der Antwort zu

4. beschriebenen baulichen Maßnahmen nachhaltige Wirkung.

6. Gibt es durch den Vergleich von Schadensfällen und -höhen begründete Hinweise dafür, dass in den Schulen, in denen die Hausmeister nicht fest wohnen, unverhältnismäßig höhere Vandalismusschäden angefallen sind?

Siehe Vorbemerkung.