Leihgaben Dritter Tz 20 Anlage Tz 31 Der Bilanzansatz wird um noch nicht in Abzug gebrachte Leihgaben

Museumsentwicklungsplanung thematisierte elektronische Erfassung und Beschreibung der im Inventar wertmäßig geschätzten Sammlungsgegenstände voranzutreiben.

Leihgaben Dritter (Tz. 20, Anlage Tz. 31)

Der Bilanzansatz wird um noch nicht in Abzug gebrachte Leihgaben bereinigt.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (Tz. 31, Anlage Tz. 34)

Die Anlage im Bau „Modernisierung Planetarium" wird ausgebucht.

Bilanzierung auf Basis nicht zeitnaher Jahresabschlüsse (Tz. 20, Anlage Tzn. 38 und 39)

Im Rahmen der Erstellung des ersten Konzernabschlusses wird, soweit die Abschlüsse vorhanden sind, eine einmalige Neubewertung der Eigenkapitalansätze aller voll konsolidierten und „at equity" einbezogenen Konzerntöchter auf den

1. Januar 2006 vorgenommen und die Bilanz wie gefordert aktualisiert.

Bilanzierung des Sondervermögens „Stadt und Hafen" (Tz. 20, Anlage Tzn. 37 und 40)

Die Bilanzierung des Sondervermögens „Stadt und Hafen" wird berichtigt.

Abweichungen von der Eigenkapital-Spiegelbildmethode (Tz. 20, Anlage Tzn. 37 und 41)

Die vom Rechnungshof vorgeschlagene Anpassung/Präzisierung des Betriebswirtschaftlichen Fachkonzepts wird vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Tz. 20, Anlage Tz. 44)

Die Nachprüfbarkeit wird künftig gewährleistet, nachdem die Personen- und Abstimmkonten so umstrukturiert worden sind, dass die erforderliche Aufteilung direkt aus dem SAPSystem abgeleitet werden kann.

Forderungen gegen Dritte (Tz. 20, Anlage Tzn. 46 bis 48)

Die Pauschalwertermittlung wird künftig um weitere Beitreibungsquoten ergänzt.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen (Tz. 20, Anlage Tzn. 49 und 50)

Die Höhe der aktivierten Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurde mit dem Rechnungshof erörtert. Der Bilanzansatz ist nicht zu korrigieren.

Auf eine zukünftig einheitliche Darstellung öffentlicher Forderungen und Verbindlichkeiten wird hingewirkt. Zudem wird im Zuge der Konzernbilanzierung ein Summen- und Saldenbestätigungsverfahren der voll konsolidierten Unternehmen eingeführt.

Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich (Tz. 20, Anlage Tzn. 51 und 52)

Die Forderung wird als „Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen" ausgewiesen.

Sonstige Vermögensgegenstände (Tz. 31, Anlage Tzn. 53 und 54)

Die im Voraus gezahlten Beamtenbezüge werden als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Sonderposten für Investitionszuschüsse (Tzn. 20 und 31, Anlage Tzn. 56 bis 58) sowie Sonderposten für Beiträge und Gebührenausgleich (Tz. 31, Anlage Tzn. 59 bis 61)

Die nicht erhobenen Sonderposten werden passiviert.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Tz. 20, Anlage Tzn. 64 bis 76)

Die Finanzbehörde wird mit dem Personalamt eine qualifizierte Schätzung der Rückstellungen für die noch nicht berücksichtigten Anspruchberechtigten vornehmen und künftig berücksichtigen.

Hinsichtlich des Rechnungszinsfußes hat sich die FHH der Standardisierung der doppischen Rechnungslegung im staatlichen Bereich angeschlossen. So sehen die Vorgaben des BundLänder Arbeitskreises Kosten-Leistungsrechnung/Doppik eine bundeseinheitliche Bilanzierung der Pensionsrückstellungen mit 6 % vor.

Die (spätere) Vergleichbarkeit der kaufmännischen Jahresabschlüsse staatlicher Gebietskörperschaften ist unabdingbar.

Die FHH wird sich der vom Rechnungshof empfohlenen Bilanzierungspraxis anschließen, wenn diese zum bundeseinheitlichen Standard werden sollte.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Tz. 31, Anlage Tz. 77)

Es wird überprüft, ob Teilbeträge auch bei den Sonderposten passiviert wurden; ggf. wird der Bilanzposten entsprechend korrigiert.

Der Senat dankt dem Rechnungshof für die konstruktive Begleitung und die wertvollen Hinweise, die zu einer Verbesserung der Darstellung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage geführt haben.

Zu Abschnitt III.: Erschließung, Sicherung und Ausschöpfung von Einnahmepotenzialen

Allgemeines Textzahlen 33 bis 46

Der Senat ist mit dem Rechnungshof der Auffassung, dass der Sicherung und Ausschöpfung von Einnahmepotenzialen besondere Bedeutung beizumessen ist. Insbesondere ist die rechtzeitige und vollständige Erhebung von Einnahmen wesentlich für eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung.

Der Senat wird deshalb die vom Rechnungshof in einzelnen Bereichen dargelegten Kritikpunkte,

­ Einnahmen würden verspätet oder unvollständig erhoben,

­ es fehlten klare Rechtsgrundlagen und zweckmäßige Organisationsformen für eine effiziente Einnahmeerhebung und

­ die finanziellen Auswirkungen von Aufgabenverlagerungen auf Dritte müssten zunächst untersucht werden, bevor weitere Aufgabenübertragungen stattfinden, aufgreifen und beachten.

Im Einzelnen wird zu den Prüfungsbemerkungen (Tzn. 36 bis 46) des Rechnungshofs auf die ausführlichen Stellungnahmen in folgenden Textzahlen hingewiesen: Steuern Tzn. 47-52, 53-65, 66-73, 535-542, 543-549

Einnahmen aus Verträgen Tzn. 74-84, 85-101, 102-109, 266-290, 420-438, 532-534

Erstattungsforderungen Tzn. 110-126, 404-415, 516-527

Gebühren Tzn. 266-290, 386-390, 499-507, 516-527

Sicherung gefährdeter Forderungen Tzn. 53-65, 127-138

Verlagerung von Aufgaben Tzn. 74-84, 127-138, 139-146, 499-507, 543-549

Steuerung und Kontrolle Tzn. 85-101, 147-158, 420-438, 488-498

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen Textzahlen 47 bis 52

Der Senat teilt die Kritik des Rechnungshofs und hält die von der Vorprüfungsstelle festgestellte hohe Fehlerquote bei der Berücksichtigung von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen für nicht hinnehmbar. Er hält es für erforderlich, die gesetzmäßige Bearbeitung dieser Fälle sicherzustellen.

Durch die von der Steuerverwaltung eingeleiteten Maßnahmen soll die Qualität der Bearbeitung verbessert werden. So wurde unter anderem im November 2006 eine Multiplikatorenschulung für Vertreter aller Finanzämter durchgeführt, bei der die Anwendung des § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) ein wesentliches Thema war. Auch wurden die für die Gewährung der steuerlichen Begünstigung nach § 35a EStG erforderlichen Belege in den Katalog der zwingend vorzulegenden Unterlagen aufgenommen, wie vom Rechnungshof gefordert. Die Steuerverwaltung wird den Erfolg der ergriffenen Maßnahmen im Laufe des Jahres 2008 anhand von Fällen prüfen, die nach der ab dem 1. Januar 2006 geltenden Rechtslage zu bearbeiten sind.

Beitreibung von Steuerforderungen Textzahlen 53 bis 65

Der Senat teilt die Auffassung des Rechnungshofs, dass der rechtzeitigen und vollständigen Beitreibung der Steuereinnahmen eine besonders herausgehobene Bedeutung für den öffentlichen Haushalt zukommt.

Insbesondere unterstützt der Senat die Forderung des Rechnungshofs, das Vollstreckungsverfahren zielgerichteter zu gestalten und auch im Veranlagungsverfahren ein erhöhtes Augenmerk auf die Erhebung der Steuern zu richten. Die Steuerverwaltung wird die vorgesehenen Maßnahmen zeitnah einleiten und umsetzen. Die Finanzbehörde wird im Rahmen ihrer Fachaufsicht verstärkt auf die Einhaltung der Verfahrensgrundsätze sowohl in den Vollstreckungs- als auch in den Veranlagungsstellen hinwirken.

Der Senat begrüßt die einzelnen Empfehlungen des Rechungshofs, wie beispielsweise die Erprobung von Liquiditätsprüfern. Die Steuerverwaltung wird die Erprobung zeitnah durchführen. Weiterhin stimmt der Senat mit dem Rechnungshof darin überein, dass der Zugriff der Vollstreckungsstellen auf länderübergreifende Informationssysteme sicherzustellen bzw. zu verbessern ist. Er greift zudem die Forderung auf, die Auswertung der Insolvenzbekanntmachungen rationeller zu gestalten.

Ausgaben für Dolmetscher, Übersetzer und Sachverständige Textzahlen 66 bis 73

Der Senat stimmt den Ausführungen des Rechnungshofs grundsätzlich zu.

Er hat veranlasst, dass

­ die Behörden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen geeignete Maßnahmen ergreifen, mögliche Einsparpotenziale bei den Ausgaben für Dolmetscher, Übersetzer und Sachverständige zu erschließen und auszuschöpfen und

­ die Justizbehörde ihre in diesem Zusammenhang bisher vertretene Rechtsauffassung überprüft und künftig ­ abhängig vom Ergebnis dieser Überprüfung ­ die Aufgabe als oberste Landesbehörde wahrnimmt.

Darüber hinaus wird er prüfen, ob für Dolmetschertätigkeiten im Einwohnerzentralamt Vergütungsvereinbarungen nach Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz abgeschlossen werden können.

Der Senat wird den Rechnungshof bis zum 31. Oktober 2007 über die Ergebnisse und über die bis dahin eingeleiteten Maßnahmen und die daraus resultierenden Folgen informieren. Im Übrigen wird die Justizbehörde geeignete Maßnahmen treffen, um die vorgesehenen Mitteilungspflichten gegenüber den Finanzämtern zu erfüllen.

Mieten und Pachten (Liegenschaftsverwaltung) Textzahlen 74 bis 84

Es ist richtig, dass in der Vergangenheit Möglichkeiten der Einnahmeverbesserung nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Die Finanzbehörde hat begonnen, die Vollzugsdefizite nachhaltig zu reduzieren. Zum Abbau der entstandenen Mängel tragen bei bzw. werden beitragen

­ die schrittweise Vergabe der Verwertungsaufgaben an Dienstleister, mit der auch die Erwartung verbunden ist, den Anteil verwerteter Flächen zeitnah zu erhöhen,

­ die weitere Umsetzung der begonnenen Qualitätssicherungsmaßnahmen hinsichtlich der Liegenschafts-Datenbank,

­ die mit der Neuorganisation der Liegenschaftsverwaltung zum 1. Oktober 2006 weitgehend umgesetzte Spezialisierung der Arbeitsbereiche,

­ die Einführung des Registratursystems „Eldorado"; angesichts der erheblichen Aktenmenge wird sich dieses Instrument allerdings erst mittelfristig auswirken.

Es ist richtig, dass der Datenbestand eLVIS (elektronisches Liegenschafts- und Verwaltungssystem) Fehler aufweist. Diese sind u.a. auf die einzupflegende Datenmenge, den Eingabeaufwand bei der Ersterfassung und den ständigen Datenbewegungen und damit nicht ausschließbare Erfassungsfehler zurückzuführen. Die Finanzbehörde hat daher eine Plausibilitätskontrolle sowie eine qualitative Fortschreibung der Daten in ihr Arbeitsprogramm aufgenommen.

Trotz der beschriebenen Defizite ist die Immobiliendatenbank aber schon jetzt von besonderer Bedeutung für das Flächenmanagement der Stadt. Sie schafft eine weitreichende Transparenz bezüglich des städtischen Immobilienvermögens und ist eine wesentliche Unterstützung sowohl für die Verwertung als auch für die Aktivierung von städtischen Flächen. Mit der Immobiliendatenbank sind erstmals die Voraussetzungen für eine systematische Potenzialflächenanalyse geschaffen worden.

Mieten und Pachten (Universität Hamburg) Textzahlen 85 bis 101

Der Senat stimmt den Feststellungen des Rechnungshofs zu.

Die Universität wird zur Vermeidung administrativer Mängel künftig alle Anmietungen von der Sprinkenhof AG und alle Vermietungen von der Liegenschaftsverwaltung der Finanzbehörde vornehmen lassen. Zudem soll das VertragsmanageAb 1. April 2007: Immobilienmanagement ment innerhalb der Universität organisatorisch und personell optimiert werden. Die Einrichtung einer Datenbank wird erarbeitet. Eine Verfahrensregelung befindet sich im Abstimmungsprozess. Durch diese Maßnahmen werden die Immobilienvertragsgeschäfte der Universität ein höheres Maß an Transparenz erhalten; Interessenkonflikte sind künftig ausgeschlossen. Ferner wird so auch die Erzielung marktüblicher Entgelte sichergestellt. Die Universität hat zugesagt, Entscheidungen über Vermietungen bzw. Verpachtungen ab sofort lückenlos zu dokumentieren.

Universitätsnahe Fördervereine (Tzn. 93 und 94)

Die universitätsnahen Fördervereine leisten wichtige Beiträge für die Erfüllung der universitären Ziele; gleichwohl mahnt der Rechnungshof zu Recht bei gegenseitigem Leistungsaustausch konkrete und transparente Vereinbarungen an.

Unter Mitwirkung der Innenrevision wird derzeit eine Übersicht über die Fördervereine und eventueller Ressourcennutzungen erstellt. Die Kooperationsvereinbarungen mit den Fördervereinen der Sportwissenschaft sind im Dezember 2006 unterzeichnet worden.

Kostenerstattung durch das UKE (Tzn. 95 und 96)

Die BWF wird Sorge dafür tragen, dass ab 2007 der Universität nicht nur die Betriebskosten für die Nutzung der PET (Positronen-Emmissions-Tomographen)-Einrichtung vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf erstattet werden, sondern auch eine Miete gezahlt wird. Maßgeblich für die für die Vorjahre vereinbarte Kompromisslösung war der Umstand, dass das Bestehen von Ansprüchen strittig war und deshalb die Universität seit 2002 keine Forderungen geltend gemacht hatte; durch die Betriebskostenerstattung sind der Universität aber die tatsächlich entstandenen Aufwendungen vergütet worden.

Konzessionsabgaben der Versorgungsunternehmen Textzahlen 102 bis 109

Fernwärme (Tz. 103)

Bei Abschluss des Konzessionsvertrags im Jahr 1994 hatte der Senat bewusst auf die Erhebung einer Konzessionsabgabe für die Fernwärme verzichtet. Dieser Verzicht sollte den Erhalt und den Ausbau der Fernwärme in Hamburg ermöglichen. Die Fernwärme trägt wesentlich zur Energieeinsparung und zur Energiesicherheit bei. Sie ist aber äußerst kapitalintensiv und deshalb im Wettbewerb zu Öl und Gas teilweise behindert.

Der Wirtschaftsprüfer des betroffenen Unternehmens hat vertragsgemäß jährlich in seinem Abschlussbericht auch den Geschäftsbereich Fernwärme untersucht und keine Fehler erkannt. Der Wirtschaftsprüfer bestätigt der Stadt regelmäßig, dass er wesentliche Fehler mit hinreichender Sicherheit erkennen würde. Das Testat des Wirtschaftsprüfers stieß in der zuständigen Behörde nicht auf Bedenken. Gleichwohl wird die zuständige Behörde den vom Rechnungshof aufgeworfenen Fragen nachgehen. Ergebnisse werden für das 2. Halbjahr 2007 erwartet.

Gas (Tzn. 104 bis 106)

Die Sachverhaltsdarstellungen des Rechungshofs sind zutreffend.

Hamburg hat sich in der Vergangenheit im Bundesrat für eine klare Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Konzessionsabgabe eingesetzt. Dies fand jedoch im Länderkreis

­ auf Grund unterschiedlicher Interessenlagen ­ keine Mehrheit. Die Bemühungen auf Bundes- und Länderebene, eine Änderung der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen herbeizuführen, werden fortgesetzt.

Prüfung durch den Abschlussprüfer (Tzn. 107 und 108)

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) hat die Berichte der Wirtschaftsprüfer eingehend geprüft, sich ein eigenes Bild gemacht und die Sachverhalte bewertet, ohne jedoch die geprüften Sachverhalte systematisch zu dokumentieren. Die Behörde wird ihre Prüf- und Dokumentationspraxis 2007 mit der Vorlage der Wirtschaftsprüferberichte (Strom und Gas) für das Jahr 2006 anpassen.

Zuständigkeitsregelung (Tz. 109)

Der Senat hat entschieden, die Zuständigkeit für Aufgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz auf Grund der Nähe zur Energie- und Wirtschaftspolitik in der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) zu bündeln, die Konzessionsabgaben der Energieunternehmen auf Grund der Zusammenhänge mit dem Wegerecht dagegen von der BSU erheben zu lassen. Der Senat beabsichtigt nicht, diese Zuständigkeiten zu verändern.

Erstattung von Verwaltungskosten der ARGE Textzahlen 110 bis 126

Bemessung des Aufwands für die kommunalen Leistungen (Tzn. 112 bis 114)

Die FHH hat der ARGE (Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II) die kommunale Aufgabe übertragen, dem nach SGB II leistungsberechtigten Personenkreis Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie einmalige Leistungen zu bewilligen und auszuzahlen. Die Agentur für Arbeit hat der ARGE die Bewilligung und Auszahlung des Arbeitslosengelds II übertragen. Zur effektiven und kundenorientierten Aufgabenwahrnehmung haben die Träger der ARGE entschieden, dass die Beantragung von Bundes- und kommunalen Leistungen und die Prüfung der Anträge einschließlich der Bescheiderteilung nicht voneinander zu trennen sind.

Entscheidungen über die organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung der Aufgaben waren 2004 vor Aufnahme des ARGE-Betriebs zu treffen. Erfahrungswerte lagen nicht vor. Zwangsläufig erfolgten Personalbemessungen nicht nur in Hamburg, sondern bundesweit anhand von Fallschlüsseln.

Hamburg hat, unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus der Sozialhilfe- und Wohngeldpraxis, einen für Hamburg positiven Fallschlüssel von 1 zu 700 und damit rechnerisch einen kommunalen Finanzierungsanteil (KFA) von 11,5 % an den Verwaltungskosten der ARGE angenommen. Bundesweit variierten Fallzahlen pro Mitarbeiter zwischen 1 zu 400 und 1 zu 1.100.

Die Feststellungen des Rechnungshofs zur Bindung der Agentur an Absprachen, zu Vorgaben des Bundes und zur Festlegung der Pauschale treffen zu.

Die Agentur für Arbeit Hamburg war 2004 nicht bereit, langfristige Bindungen einzugehen. Die zwischen ihr und der BWA getroffene Vereinbarung mit einem Finanzierungsanteil von 11,5 % zielte deshalb in beiderseitigem Interesse darauf ab, 2005 Erkenntnisse über Arbeitsaufwände zu gewinnen und daraus Fallschlüssel abzuleiten.

Die 2004 der Personalbemessung der ARGE zugrunde gelegten Fallzahlen waren ­ wie sich später herausgestellt hat ­ zu gering angesetzt. Darüber hinaus erfolgten weitere Fallzahlsteigerungen sowohl 2005 als auch im 1. Halbjahr 2006. Die Sicherstellung von Leistungsgewährung, Personalaufbau und Qualifizierungen hatte angesichts dieser Entwicklung höchste Priorität.