Mit einem Maßnahmebündel Klar Schiff Hamburg soll in bestimmten Schwerpunkten eine weitere Verbesserung erzielt werden

I. Anlass und Zielsetzung

Der Senat hat sich mit dem Regierungsprogramm 2004 bis 2008 u. a. das Ziel einer sauberen Stadt gesetzt. Die touristisch stark frequentierten „Vorzeigeorte", die besonders das Stadtbild nach außen prägen, sollen für die Besucherinnen und Besucher sauber und gepflegt sein. Aber auch unsere „Dauergäste" ­ die Hamburger Bürgerinnen und Bürger ­ sollen sich in unserer Stadt wohlfühlen. Lebenswerte Stadt heißt dabei auch, dass die Stadtteile, in denen das alltägliche Leben der Hamburgerinnen und Hamburger stattfindet, sauber und gepflegt sind. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, die Stadt auch für junge Familien noch lebenswerter zu machen.

Für das Ziel einer sauberen Stadt haben Senat und Bürgerschaft in den vergangenen Jahren bereits erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Das Erscheinungsbild der Parks und Grünflächen wurde insbesondere durch zusätzliche Reinigungsleistungen und Pflegeeinsätze verbessert.

Mit einem Maßnahmebündel „Klar Schiff Hamburg" soll in bestimmten Schwerpunkten eine weitere Verbesserung erzielt werden. Dabei stehen gerade die Stadtteile, in denen verstärkt Familien mit begrenztem Einkommen wohnen, im Blickpunkt. Hier für ein gepflegtes Stadtbild zu sorgen, ist nicht nur Zeichen der Wertschätzung, sondern auch einer der vielen Bausteine des Aufbruchs.

Der Senat stellt für „Klar Schiff Hamburg" 2.950 Mio. Euro aus dem hamburgischen Haushalt zur Verfügung, die Maßnahmen werden unter II. ausführlich erläutert.

Das Projekt wird durch Maßnahmen der Betriebe des öffentlichen Nahverkehrs (II.9) und der Stadtreinigung Hamburg (II.1) ergänzt.

Im Mittelpunkt von „Klar Schiff Hamburg" stehen zunächst 15 zusätzliche Kümmerer, die ein bestimmtes Quartier sauber halten und für ein gepflegtes Erscheinungsbild sorgen sollen (II.1).

Die Bezirksämter sollen mit einem Finanzvolumen in Höhe von 1,2 Mio. Euro in ihrer Aufgabenwahrnehmung gestärkt werden. Dies betrifft

­ das Auslichten und Instandsetzen des Schilderwaldes (II.2),

­ die Beseitigung von Wildkraut im Straßenraum (II.3) sowie

­ die verstärkte Reinigung von Spielplätzen (II.4). Jährlich auftretenden saisonalen Problemen im Stadtbild soll durch gezielte Projekte begegnet werden. Dies gilt für die Entsorgung des von der Miniermotte befallenen Kastanienlaubes im Herbst (II.5) ebenso wie für die Bereitstellung von zusätzlichen Toilettenanlagen im Sommer an Badeseen in Bergedorf (II.6).

Das Anti-Graffiti-Förderprogramm, das sich an private Grundeigentümer wendet, soll in den Jahren 2007/2008 aufgestockt werden (II.7). Dies gilt auch für die Nachpflanzung BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache18/6209 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Haushaltsplan 2007/2008

Einzelplan 6 ­ Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Nachforderung von insgesamt 2.950.000 Euro zur Verbesserung des Erscheinungsbildes im öffentlichen Raum „Klar Schiff Hamburg" von Straßenbäumen, die in den Jahren 2007/2008 noch einmal verstärkt werden soll (II.8). II. Maßnahmen

1. Einsatz von 15 zusätzlichen Kümmerern

Seit September 2006 wird im Bereich Jungfernstieg ein Kümmerer eingesetzt, dessen Aufgabe es ist, ein bestimmtes Quartier unabhängig von Zuständigkeitsfragen sauber zu halten und für ein gepflegtes Erscheinungsbild zu sorgen.

Er ist zusätzlich zu den regulären Reinigungsarbeiten tätig und sorgt in den publikumsstarken Zeiten für eine schnelle Beseitigung von Verschmutzungen. Die nach der Umgestaltung durch die intensivierte Nutzung des Jungfernstiegs aufgetretenen Verschmutzungsprobleme konnten damit erfolgreich aufgefangen werden.

Auf Grund der positiven Erfahrungen soll das System ausgebaut werden. Vorgesehen ist, weitere 15 Kümmerer in stark frequentierten Gebieten einzusetzen, in denen vermehrt Verschmutzungen anfallen. Soweit möglich und sinnvoll, sollen Langzeitarbeitlose für eine Tätigkeit als Kümmerer gewonnen werden. In diesen Gremien sollen außerdem die Tätigkeiten der Kümmerer nach den jeweiligen örtlichen Erfordernissen festgelegt und regelmäßig über die Erfahrungen berichtet werden. Grundsätzliche Aufgaben der Kümmerer sollen sein:

­ Ansprechpartner für die örtliche Bevölkerung und Unternehmen,

­ ergänzende, zeitnahe und zuständigkeitsübergreifende Beseitigung von Verschmutzungen,

­ Leerung von überfüllten Papierkörben,

­ Reinigung von auffällig verschmutzten Verkehrszeichen,

­ Entfernen von Beklebungen an Papierkörben und Straßenmöblierung,

­ Reinigung von Gewässerrändern sowie Information der zuständigen Stellen über Verschmutzungen, wenn sie von den Kümmerern nicht entfernt werden können,

­ Verteilung von Gassi-Beuteln und Informations-Flyern zum Hundegesetz an Hundehalter sowie

­ Verteilung der Informations-Flyer der BSU über das Anti-Graffiti-Förderprogramm an private Grundeigentümer.

Die SRH wird für die von ihr beschäftigten zusätzlichen 12 Kümmerer die Sachkostenanteile tragen. Die Personalkosten für diese Kümmerer sowie die Kosten für die von den Bezirksämtern einzusetzenden 3 Kümmerer sind aus dem Haushalt zu finanzieren.

Die Mittel für 2007 von 315 Tsd. Euro und für 2008 von 590 Tsd. Euro müssen beim Titel 6700.671.02 „Maßnahmen zur Stadtteilpflege durch Förderung zusätzlicher Reinigungsarbeiten und anderer Vorhaben zur Verbesserung der Sauberkeitssituation (z. B. Graffiti)" nachgefordert werden.

Die Bezirksämter beabsichtigen, die Leistungen für den Einsatz der drei Kümmerer als Dienstleistung einzukaufen.

Die benötigten Mittel sollen auf die bezirklichen Titel übertragen werden.

2. Auslichten und Instandsetzung des Schilderwaldes

Die Reinigung und Erneuerung von Verkehrszeichen und Straßennamenschildern (Straßenschilder) sind Teil der von den Bezirksämtern technisch zu sichernden eindeutigen Erkennbarkeit und Lesbarkeit verkehrsbehördlicher Anordnungen sowie sonstiger Beschilderungen. Für diese Aufgaben stehen 2007 und 2008 im Kapitel 6300 „Verkehr und Straßenwesen" Mittel beim Titel 521.81 „Betriebsausgaben für öffentliche Straßen und Wege, Brücken, Tunnel und sonstige Ingenieurbauwerke, Rahmenzuweisungen an die Bezirke" zur Verfügung. Die Haushaltsmittel für die Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen werden vorrangig zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht (Sicherheit vor Sauberkeit) eingesetzt. Für eine „Auslichtung" des Schilderwaldes sind gezielt keine Mittel veranschlagt.

Mit dem Programm „Klar Schiff Hamburg" soll das über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung aus den vorgenannten Mitteln hinausgehende Ordnen, Erneuern und Reinigen von Straßenschildern und anderem Wegezubehör ermöglicht werden. Zeitlich vorlaufend wird der Abbau „überflüssiger" Verkehrsschilder geprüft. Deren Anzahl soll auf ein notwendiges Maß reduziert und dadurch der Schilderwald sichtbar ausgelichtet werden. Die Behörde für Inneres, die Bezirksämter und die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt arbeiten dabei zusammen, um noch auszuwählende Gebiete systematisch auf entbehrliche Schilder oder sonstige Verbesserungsmöglichkeiten (z. B. Zonenbeschilderung, Bündelung von mehreren Schildern an einem Mast) zu überprüfen. In dieser Vorphase sollen Überprüfungen und Maßnahmen zur Reduzierung der Beschilderung in einigen Pilotbereichen (Stadtteilen) beginnen und mittelfristig auf andere Bereiche ausgedehnt werden.

Schiefstehende, beschädigte und abgängige Schilder, die nicht entbehrlich sind, sollen erneuert werden. Hierzu sind Musterlösungen zu entwickeln, die flächendeckend in den auszuwählenden Gebieten zum Einsatz kommen können.

Durch das Einsetzen der Pfosten in Fundamente wird eine nachhaltige Verbesserung angestrebt. Sofern sich eine solche Befestigungsart bewährt, ist zukünftig ein genereller Einsatz des Verfahrens bei Sanierung und Neuaufstellung vorgesehen.

Verunreinigte Straßenschilder sollen gezielt gereinigt werden. Darüber hinaus wird geprüft, ob sonstiges Wegezubehör, weil überflüssig, beseitigt werden kann.

Mit den beabsichtigten Maßnahmen wird dazu beigetragen, dass der Straßenraum insgesamt geordnet und „aufgeräumt" erscheint.

Für die Aufgaben werden für das Haushaltsjahr 2007 und für das Haushaltsjahr 2008 jeweils 250 Tsd. Euro nachgefordert, insgesamt mithin 500 Tsd. Euro sowie im Haushaltsjahr 2007 eine Verpflichtungsermächtigung von 250 Tsd. Euro zu Lasten 2008. Die Verpflichtungsermächtigung dient dazu, die Arbeiten im Gesamtwert ausschreiben und vergeben zu können. Die Mittel sollen ausschließlich und vollständig für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Hierzu ist im Haushaltsplan 2007/2008 der Titel 6300.521.87 „Ordnen von Wegezubehör, Zweckzuweisungen an die Bezirke" neu einzurichten. Die Verteilung der Mittel auf die Bezirke erfolgt nach den noch festzulegenden räumlichen Schwerpunkten.

3. Wildkraut im Straßenraum Wildkraut im Straßenraum, d.h. Pflanzen, die sich spontan in Fugen befestigter Wege, auf nicht oder wenig begangenen Teilen unbefestigter Wege oder im Straßen- und Gehweg begleitenden Grün angesiedelt haben, sollen beseitigt werden, damit der Straßenraum gepflegter wirkt und die Sicherheit des Verkehrs gewährleistet wird. Die rechtzeitige Entfernung tief wurzelnder Pflanzen kann baulichen Schäden entgegenwirken.

Die in Hamburg geltenden Anliegerpflichten beziehen sich ausdrücklich auf die Reinigung von Geh- und Radwegen und nicht auf die Entfernung von Wildwuchs. Für die Beseitigung von Wildwuchs im Straßenbegleitgrün und auf öffentlichen Wegen sind daher die Bezirksämter zuständig (an Hauptverkehrsstraßen wird diese Aufgabe im Auftrag der BSU ausgeführt).

Für zusätzliche Maßnahmen zur Wildkrautbeseitigung im Straßenraum werden daher Mittel in Höhe von je 250 Tsd. Euro für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 sowie im Haushaltsjahr 2007 eine Verpflichtungsermächtigung von 250 Tsd. Euro zu Lasten 2008 nachgefordert. Die Verpflichtungsermächtigung dient dazu, die Arbeiten im Gesamtwert ausschreiben und vergeben zu können. Hierzu sind im Haushaltsplan 2007/2008 die Titel 6300.521.15 „Beseitigung von Wildkraut im Straßenraum, Hauptverkehrsstraßen" und 6300.521.86 „Beseitigung von Wildkraut im Straßenraum, Zweckzuweisungen an die Bezirke" neu einzurichten. Die nachgeforderten Mittel werden zwischen Hauptverkehrsstraßen und Bezirksstraßen aufgeteilt:

4. Verstärkung der Reinigung von öffentlichen Spielplätzen Familien nutzen gerne die vielfältigen Spielangebote auf Spielplätzen und in Parkanlagen. Die Spielplätze im näheren Wohnumfeld und an besonderen Orten der Stadt haben eine große Bedeutung für die Freizeitgestaltung und Lebensqualität in einer familienfreundlichen Stadt. Damit die Spielplätze gerne besucht und genutzt werden, müssen sie neben den attraktiven Spielangeboten sicher und sauber sein. Die Betriebsmittel, die heute für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Spielplatzflächen sowie für die Verkehrssicherheit der Spielgeräte beim Titel 6610.521.81 „Betriebsausgaben für Grünanlagen, Spielplätze und bezirkliche Friedhöfe, Rahmenzuweisungen an die Bezirke" regelhaft bereitgestellt werden, reichen nicht immer aus, um diesem Anspruch zu genügen.

Eine hohe Nutzungsfrequenz oder die Lage des Spielplatzes können eine intensivere Reinigung und Unterhaltung der Flächen erfordern. In Abstimmung mit den Bezirksämtern wurden Spielplätze als Handlungsschwerpunkte festgelegt, deren Flächen in 2007 und 2008 verstärkt gereinigt werden sollen, damit deren Erscheinungsbild und Attraktivität erhalten bleibt und Familien und Besucher der Stadt sich dort gerne aufhalten. Die aufgeführten Spielplätze haben eine hohe Bedeutung für den Stadtteil oder sind Spielflächen von übergeordneter Bedeutung.

In den Haushaltsjahren 2007 und 2008 sollen daher jeweils 100 Tsd. Euro für eine verstärkte Reinigung auf nachstehend aufgeführten Spielplätzen zusätzlich bereitgestellt werden.