Steuer

I. Anlass und Zweck

In der Regierungserklärung zur laufenden Legislaturperiode wurde die Bereitstellung eines ausreichenden und nachfragegerechten Flächenangebots für Zwecke der Wohnund Gewerbenutzung zum Ziel erklärt. Dazu sollen vorrangig bereits vorhandene, nicht mehr angemessen genutzte Flächen hergerichtet und umgenutzt werden.

Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms „Hamburg 2010" (SIP) sollen Flächen mobilisiert werden, von denen gegenwärtig keine Gefahren ausgehen, die aber auf Grund ihrer Schadstoffbelastung für eine höherwertige Nutzung bislang nicht geeignet schienen. Damit wird der Weg zu einer städtebaulich sinnvollen Nutzung geebnet.

Zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit solcher Maßnahmen wurde gemeinsam mit einer externen Firma eine Matrix erarbeitet und am Beispiel der Altablagerung „In der Schlucht" mit drei verschiedenen Handlungsszenarien durchgespielt. Das Gutachten „Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Flächenaktivierung: Brachfläche „In der Schlucht" in Hamburg-Eißendorf" wird zur Einsichtnahme in der Bürgerschaft ausgelegt.

Der Senat hat die Bürgerschaft mit der Drucksache 18/3628 vom 31. Januar 2006 über die im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms „Hamburg 2010" (SIP) geplanten Maßnahmen zur Mobilisierung von Flächen für die Wachsende Stadt informiert.

Mit der vorliegenden Mitteilung wird die Maßnahme „In der Schlucht" konkretisiert.

II. Projekt „In der Schlucht"

1. Projektbeschreibung

Bei der Altlast „In der Schlucht" handelt es sich um die ehemalige Kiesgrube eines Hartsteinwerks, die von 1951 bis 1954 von der Stadtreinigung mit Hausmüll, Boden und Bauschutt sowie mit Industrie- und Gewerbemüll verfüllt wurde. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind bei der gegenwärtigen Nutzung nicht erforderlich. Eine Bereitstellung der Fläche für Wohnbebauung ist wegen der noch über einen längeren Zeitraum zu erwartenden Deponiegasbildung und der dadurch verursachten Explosionsrisiken für Gebäude allerdings nur bei vollständiger Entfernung der Auffüllung möglich. Nach Auskofferung der Altablagerung ist die Wiederauffüllung mit unbelastetem Material vorgesehen. Die Fläche ist im Bebauungsplan Eißendorf 29 als Schulsportanlage ausgewiesen.

2. Volkswirtschaftlicher Nutzen

Zur Beurteilung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses einer solchen SIP-Maßnahme wurde in Zusammenarbeit mit einem externen Büro eine Matrix zur Wirtschaftlichkeitsprüfung erarbeitet, die entsprechend auch für künftige Maßnahmen eingesetzt werden kann.

Die durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt neben den Kosten für die Herrichtung und Erschließung die Erlöse aus dem Grundstücksverkauf sowie die Vorteile durch die Errichtung von Wohngebäuden in attraktiver Lage, die Förderung von Familien im Rahmen der Wachsenden Stadt und die Verhinderung der Abwanderung ins Umland. Im Ergebnis rentiert sich die geplante Maßnahme in Abhängigkeit vom Grad der Bebauungsdichte nach einem Zeitraum von ca. 7 Jahren.

Eine besondere Stärke des Standorts „In der Schlucht" liegt in den durch die bereits vorhandene Infrastruktur relativ geringen Kosten für die äußere Erschließung. „Die Entscheidung, ob die Aktivierung einer Brachfläche wirtschaftlich nachhaltig ist oder nicht, wird durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst, zwischen denen z. T. auch Wechselwirkungen bestehen. In der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird unter BerücksichtiBÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache18/6246 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Sonderinvestitionsprogramm „Hamburg 2010" (SIP) Mobilisierung von Flächen für die Wachsende Stadt Altablagerung „In der Schlucht" im Bezirk Harburg gung der Vorgabe der beabsichtigten Wohnnutzung auf dem Standort „In der Schlucht" insbesondere auf den kommunalen Nutzen abgestellt.

Es kann generell unterschieden werden zwischen:

­ monetären Nutzen ­ bezifferbar (z. B. Erlöse, Steuereinnahmen) und

­ „weichen" Nutzen ­ nicht bezifferbar (z. B. Gemeinwohlaspekte wie erhöhte Lebensqualität). Gemeinwohlaspekte, wie z. B. eine erhöhte Attraktivität des Quartiers, können als „weiche" Nutzen aber ihrerseits durchaus fördernde Wirkungen auf Faktoren haben, aus denen sich wiederum monetäre Nutzen sekundär ableiten lassen. Ein Beispiel hierfür stellt Gewerbesteuer aus erhaltener bzw. gesteigerter wirtschaftlicher Prosperität dar.

Die Entstehung kommunaler Nutzen kann differenziert werden:

­ unmittelbar resultierend aus der Brachflächenaktivierung (z. B. Verkaufserlöse, Grunderwerbsteuer) und

­ mittelbar erzeugt über die Erhöhung der Einwohnerzahl (alle einwohnerabhängigen, kommunalen Einkommensquellen wie z. B. Gebühren und Abgaben, Beiträge, Einkommen- bzw. Lohnsteuer).

Darin enthalten sind wiederum einmalig anfallende Nutzen (z. B. Verkaufserlöse) und über die Zeit wiederkehrend entstehende Nutzen (z. B. Einkommensteuer) sowie weiterhin aus der Vermeidung von Kosten resultierende Nutzen (z. B. für Geländeüberwachung)."1) Grundlage der weiteren Planung ist das vom Stadtplanungsausschuss Harburg am 30. November 2006 beschlossene Konzept für 31 Wohneinheiten, bestehend aus 11 freistehenden Einfamilienhäusern und 20 Wohneinheiten in vier Baukörpern (Stadtvillen); siehe Anlage.

Danach ergibt sich für die Stadt ein geschätzter finanzieller Gewinn in Abhängigkeit von der Höhe der erzielten Verkaufserlöse in Höhe von ca. 1,5 bis 1,9 Mio. Euro nach 15 Jahren.

III. Weiteres Vorgehen Sanierungsvorbereitung

In 2007 werden die erforderlichen vorbereitenden Untersuchungen und Ingenieurplanungen sowie die Ausschreibung der Maßnahme durchgeführt.

Parallel soll das notwendige Bebauungsplanverfahren durch das Bezirksamt Harburg eingeleitet werden. Außerdem wird die Finanzbehörde für die auf einer Teilfläche der Altlast saisonal erfolgende Sportnutzung (Beachvolleyball) einen geeigneten Ersatzstandort nachweisen.

Sanierungsdurchführung

Es ist geplant, nach dem Entfernen der Vegetation sowie der Verlegung der bestehenden Oberflächenentwässerungseinrichtungen das vorhandene Verfüllmaterial von ca. 60.000 m³ vollständig zu entnehmen. Anschließend wird die entstandene Baugrube mit unbelastetem Sand wieder verfüllt. Während der Deponiesanierung sollen an den Grundstücksgrenzen erhaltungsfähige Bäume durch geeignete Verbaumaßnahmen geschützt werden, deren Art und Umfang vor Beginn der Arbeiten mit dem Bezirksamt Harburg festgelegt werden.

Die Bodenentnahme soll überwiegend in offener Baugrube erfolgen. Unterhalb des Stauwasserspiegels und im Bereich der Westböschung sowie der Straße „In der Schlucht" können zusätzliche Baugrubensicherungsmaßnahmen erforderlich werden (z. B. Verbaukästen bzw. andere Verbausysteme).

Der entnommene kontaminierte Boden wird in zugelassenen Anlagen entsorgt.

Die Bodentransporte müssen über die engen Straßen „Friedhofstraße", „Göhlbachtal" und „In der Schlucht" erfolgen. Bei einer Bauzeit von acht Monaten ist von einer Transportkapazität von ca. 3.500 Sattelzügen auszugehen. Dieses entspricht im Durchschnitt etwa 20 Sattelzügen pro Tag.

Die Fläche soll in 2008 saniert und anschließend erschlossen werden.

IV. Finanzielle Konsequenzen

Die bisherige Kostenschätzung hat Sanierungsbaukosten (Aushub, Entsorgung, Wiederverfüllung) in Höhe von 3,1 Mio. Euro ergeben, die ab 2008 aus dem Titel 6700.787.08 „Mobilisierung von Flächen im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms Hamburg 2010 (SIP)" gedeckt werden. Die Kosten konnten im Vergleich zu den in der Drucksache 18/3628 zunächst grob geschätzten Kosten weiter konkretisiert werden.

Die Erhöhung der Kosten geht nicht zu Lasten anderer Maßnahmen.

Weitere Kosten für Baugrunduntersuchung und Planungskosten etc. entstehen im Rahmen der Vorbereitung der Maßnahme in 2007/2008 in Höhe von ca. 0,16 Mio. Euro. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden aus dem Titel 6700.787. „Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen" finanziert.

Die vorliegende Kostenschätzung wird im Zuge der Planung laufend fortgeschrieben. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist bei einer ggf. eintretenden Kostensteigerung erneut anzustellen und der Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu erbringen.

Die spätere Erschließung der Fläche ist nicht Gegenstand dieser Drucksache.

V. Petitum:

Der Senat bittet die Bürgerschaft um Kenntnisnahme.

1) aus „Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Flächenaktivierung: Brachfläche „In der Schlucht" in Hamburg-Eißendorf („Wohnen am Lohmühlenhang")" der Firma BDO Technikund Umweltconsulting Hamburg 2006.