Im Gegensatz dazu treten voraussichtlich spürbare Entlastungseffekte im Zuge folgender Straßen

Auf diesen Routen ist den Ergebnissen der Modellberechnungen zufolge mit Zunahmen der Verkehrsmengen zu rechnen. Diese Verlagerungen sind weniger im Pkw-Segment als vielmehr im Lkw-Segment festzustellen. Dies ist dem höheren Anteil der hoch emittierenden Fahrzeuge an der Gesamtflotte geschuldet

­ Nutzfahrzeuge mit Zulassung in Bremen-Stadt am 1. Januar 2008 mit keiner oder roter Plakette = 36 %; gleicher Anteil bei Pkw = 8 % bei wesentlich höherem Gesamtbestand. Folgende Straßen bzw. Straßenzüge könnten gemäß den Berechnungen von Mehrbelastungen betroffen sein (ganz oder abschnittsweise):

· Waller Ring/Osterfeuerberger Ring/Utbremer Ring/Fürther Straße/Eickedorfer Straße/Hollerallee/Graf-Moltke-Straße,

· Stader Straße/Georg-Bitter-Straße/Carl-Carstens-Brücke/Habenhauser Brückenstraße,

· B 6/B 75, Autobahnzubringer Überseestadt/Utbremer Straße/Stephanibrücke/Oldenburger Straße,

· A 281/Neuenlander Straße/Georg-Wulff-Straße.

Im Gegensatz dazu treten voraussichtlich spürbare Entlastungseffekte im Zuge folgender Straßen bzw. Januar 2009 auf 30 % gesunken. Bei den Pkw liegt dieser Anteil bei nur noch 6 %2 und dürfte, ausgelöst durch die Abwrackprämie, bis Ende 2009 nochmals deutlich sinken.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist davon auszugehen, dass sich die durch die Umweltzone ausgelösten Verlagerungseffekte auf das tangentiale Verkehrsnetz mittelfristig wieder umkehren. Voraussetzung dafür sind aber unverändert sich sukzessive verschärfende Rahmenbedingungen in der Ausgestaltung der Umweltzone.

11. Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Anliegerinnen und Anlieger des Kreuzungsbereichs Carl-Francke-Straße/Neuenlander Straße/B 75/A 281 und umliegender Straßen zukünftig besser vor Lärm und Schadstoffemissionen zu schützen?

In der 22. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz werden Luftqualitätsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegt. Sie gelten überall dort, wo sich Menschen dauernd aufhalten, also im Wesentlichen in Wohngebieten. Im Bereich der Carl-Francke-Straße befinden sich aber keine Wohnungen, so dass die Grenzwerte dort nicht anwendbar sind.

Die Senator-Apelt-Straße ist, wie auch der Bereich der Neuenlander Straße, durch den Bau der A 281 deutlich entlastet worden, sodass dort keine Grenzwertüberschreitungen zu befürchten sind. Die Verkehrsstärke auf der Senator-Apelt-Straße Quelle: Kraftfahrtbundesamt 2008. Quelle: Kraftfahrtbundesamt 2009. hat sich nach vorliegenden Berechnungen so weit verringert, dass der Lärmpegel für 80 Anwohner um bis zu 7 gesenkt werden konnte. Aus diesen Berechnungen ergibt sich weiterhin, dass zwischen Warturmer Heerstraße und Hohentorsheerstraße rund 120 Anwohner von Verkehrslärm zwischen 50 und 80 betroffen waren. Durch die A 281 werden rund 100 Anwohner um mehr als 2 entlastet.

Die Messwerte von Feinstaub und Stickstoffdioxid der ca. 400 m von der entfernt liegenden Messstation Neuenlander Straße/Langemarckstraße sind nach Fertigstellung der A 281 signifikant gesunken. Auch hier werden mit größter Wahrscheinlichkeit keine über das gesetzlich zulässige Maß hinausgehenden Grenzwertüberschreitungen mehr auftreten.

Die an die B 6 angrenzenden Wohngebiete der Neustadt sind zusätzlich durch die Einrichtung der Umweltzone geschützt. Berechnungen haben gezeigt, dass damit hier keine Überschreitungen hinsichtlich der Luftschadstoffe zu erwarten sind. Im Rahmen der Lärmminderungsplanung werden derzeit Maßnahmen für den Straßenzug B 6/B 75 untersucht.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass mit dem Bau der A 281 und der Einrichtung der Umweltzone für den Bereich Carl-Francke-Straße/Neuenlander Straße/B 6/B 75/A 281 und umliegender Straßen eine Verbesserung der Luftschadstoffsituation eingetreten ist. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.