Für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst sowie für den Polizeivollzugsdienst wurden hingegen konkrete strukturelle Defizite

Aus Anlass der erheblich ansteigenden Verweilzeiten in den Besoldungsgruppen des Polizeivollzugsdienstes hat der Senat die Personalsituation (Alters- und Stellenstruktur, Beförderungsvoraussetzungen und -möglichkeiten unter Berücksichtigung von Warte- / Verweilzeiten) des mittleren und gehobenen Dienstes (insbesondere in den Vollzugsbereichen von Polizei, Feuerwehr, Justiz sowie für den Bereich der Finanzämter) vergleichend untersucht, um festzustellen, ob sich aus der Analyse aktueller Handlungsbedarf für die Zukunft ergibt.

Die Prüfung der Bereiche allgemeine Verwaltung, Steuerverwaltung, Strafvollzug und mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst hat keinen Handlungsbedarf ergeben. Es sind im Hinblick auf Alterstruktur, Verweilzeiten und Besoldungsstruktur auf der Basis der bestehenden Bewertungssysteme bzw. Stellenobergrenzen keine problematischen Entwicklungsperspektiven in diesen Bereichen festzustellen. Eine Verschlechterung der Stellenstruktur würde sich allerdings ergeben, wenn die bundesrechtlich geregelten, zum Ende des Monats Juni 2007 auslaufenden besonderen Stellenobergrenzen entfallen und durch Regelobergrenzen ersetzt werden.

Für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst sowie für den Polizeivollzugsdienst wurden hingegen konkrete strukturelle Defizite erkannt.

2. Handlungsbedarf

Die aus der vergleichenden Untersuchung erkennbaren Handlungserfordernisse sollen wie folgt umgesetzt werden:

1. Der Senat strebt an, die besonderen Stellenobergrenzen durch Rechtsverordnung für eine Übergangszeit von drei Jahren fortgelten zu lassen. Dieser Zeitraum ermöglicht es, alternative Stellenbewertungsmodelle zu prüfen.

2. Für die Feuerwehr ist eine verstärkte Einstellung von Laufbahnbewerberinnen/-bewerbern (Ingenieure) vorgesehen, um insbesondere für die Abwehr von Brand-, Explosions- oder Umweltgefahren, der technischen Hilfe in Not-, Unglücks- und Großschadensfällen das im Ingenieurstudium erlernte Wissen zu nutzen. Weil diesen Kräften in den gehobenen technischen Laufbahnen des öffentlichen Dienstes als Eingangsamt ein Amt der BesGr. A 10 verliehen wird, ergibt sich für die Feuerwehr ein deutlicher Wettbewerbsnachteil, da für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst derzeit die BesGr. A 9 das Eingangsamt bildet.

Zur Vermeidung eines sich verkleinernden Bewerberfeldes für die gehobene feuerwehrtechnische Laufbahn und im Hinblick auf die herausgehobenen Eingangsanforderungen (Fachhochschulabschluss/Ingenieurzeugnis) muss hier jedoch ein attraktiver Karriereverlauf angeboten werden, der auch die Bedeutung der Berufserfahrung für die Aufgabenwahrnehmung im feuerwehrtechnischen Dienst und die stets aktuell zu haltenden Fachkenntnisse in einer Großstadtstruktur würdigt.

In analoger Anwendung der Obergrenzen für den gehobenen technischen Dienst sollen daher 67 Hebungen im Stellenkegel des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes von der BesGr. A 9 nach BesGr. A 10 bzw. A 11 umgesetzt werden.

3. Zur Umsetzung nachhaltiger Strukturverbesserungen im Polizeivollzugsdienst soll ein funktionsorientiertes Laufbahnverlaufsmodell (LVM) eingeführt werden. Die Ausgestaltung des Modells wird folgende Eckpunkte berücksichtigen (siehe auch graphische Darstellung in Anlage 1): Verbesserung der Entwicklungschancen im mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst sowie im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst.

· Das Modell besteht aus aufsteigenden Funktionskreisen mit jeweils definierten Funktionen in den Laufbahnabschnitten I und II (LA I und LA II)1). In einem Funktionskreis sollen Funktionen zusammengefasst werden, die auf der Basis von Qualifikation und Berufserfahrung vergleichbare Anforderungsprofile aufweisen. So umfasst beispielsweise der Funktionskreis der Wertigkeiten A 10 bis A 11 die Funktionen Wachhabender, Dienstgruppenleitung/Vertretung, Gruppenführer und Ermittlungssachbearbeiter.

· Der Aufstieg in den nächsthöheren Funktionskreis setzt entsprechende Berufserfahrungen und Leistungen, einen Funktionswechsel sowie entsprechende berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen voraus.

Der erste Qualifizierungsabschnitt zum Eintritt in den Funktionskreis 2 dient z. B. dem Erwerb von vertieften rechtlichen und fachtheoretischen Kenntnissen. Die Qualifizierungsmaßnahme zum Eintritt in den Funktionskreis 3 wird durch die zusätzliche Komponente der „Führungsqualifikation" erweitert.

Der Aufstieg soll im Rahmen einer angemessenen beruflichen Entwicklung möglich sein. Für die laufbahnrechtliche Ausgestaltung sollen die in der Anlage 1 genannten mittleren kalkulatorischen Verweilzeiten, unter besonderer Berücksichtigung der Wasserschutzpolizei, herangezogen werden.

Überdurchschnittlich leistungsstarke Beamte können schneller einen Aufstieg in den Funktionskreisen erreichen, weniger qualifizierte bzw. leistungsschwache Beamte verzögert oder gar nicht (Beförderung nach Leistung).

· Die Verwendung der Beamtinnen und Beamten im Rahmen einer kontinuierlichen Personalentwicklung und Verwendungsplanung ist so zu gestalten, dass allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei entsprechender Leistung die Chance für einen Aufstieg in den Funktionskreisen bis zur BesGr. A 11 ermöglicht wird.

· Ab den Funktionskreisen der BesGr. A 12 und A 13 werden die Stellen ausgeschrieben und auswahlabhängig besetzt. In diesen Funktionskreisen sollen durch eine Ausweitung des Stellenkegels insbesondere die Aufstiegschancen der Absolventinnen und Absolventen der Hochschule der Polizei verbessert werden.

· Insgesamt sollen so die Voraussetzungen geschaffen werden, Beförderungschancen unabhängig von der Altersstruktur des Personalkörpers zu eröffnen, so dass eine nachhaltige Personalentwicklung mit verlässlichen und transparenten Verweilzeiten gewährleistet wird.

· Das funktionsorientierte LVM soll zum 1. Januar 2008 eingeführt werden. Der deutliche Systemwechsel wird es mit sich bringen, dass nicht alle organisatorischen, personalwirtschaftlichen und persönlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens idealtypisch abgebildet werden können. Um gleichwohl eine wirkungsvolle Umsetzung in 2008 zu ermöglichen, wird der Senat im Rahmen des verfügbaren Budgets sachgerechte Übergangsregelungen gestalten.

Mit dieser Drucksache wird beantragt, durch Änderung des Stellenplans

­ die dargestellten Verbesserungen für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst durch 22 Hebungen von BesGr. A 9 nach BesGr. A 10 sowie 45 Hebungen von BesGr. A 9 nach BesGr. A 11 zum 1. Januar 2008 zu realisieren;

­ die aktuell erreichten überlangen Wartezeiten zum Aufstieg von der BesGr. A 9 in die BesGr. A 10 durch Hebung von 50 Stellen des gehobenen Polizeivollzugsdienstes zum 1. Juli 2007 von BesGr. A 9 nach BesGr. A 10 abzufedern;

­ die Umsetzung des funktionsorientierten Laufbahnverlaufsmodells ab 1. Januar 2008 durch eine Bündelung der Stellen für die LA I und II bis zur Wertigkeit A 11 vorzusehen und zwar BesGr. A 7 ­ A 11 (uniformierte Polizei) bzw. BesGr. A 9 ­ A 11 (Kriminalpolizei);

­ die Verbesserung der Aufstiegschancen in die Funktionskreise der Spitzenämter des gehobenen Dienstes (A 12 und A 13) zum 1. Januar 2008 durch 150 Hebungen BesGr. A 11 nach BesGr. A 12 sowie 50 Hebungen BesGr.

A 11 nach BesGr. A 13 zu ermöglichen.

3. Finanzielle Auswirkungen Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst

Die aufgezeigten Stellenhebungen bei der Feuerwehr ab dem Jahr 2008 erfordern eine strukturelle Erhöhung des Personalausgabenbudgets im Kapitel 8550 um 512 Tsd. Euro.

Polizei

Die für 2008 vorgesehene Einführung eines funktionsorientierten Laufbahnverlaufsmodells bei der Polizei bis zur BesGr. A 11 führt bis zum Jahr 2015 aufwachsend zu zusätzlichen Personalkosten von jährlich ca. 14.000 Tsd. Euro; danach gehen die Kosten altersstrukturbedingt zurück. Bei Betrachtung eines Zeitraumes von 20 Jahren entstehen zusätzliche Kosten von durchschnittlich rund 3.900 Tsd. Euro p.a. (vgl. Anlage 2).

Durch die beschriebene Verbesserung der Stellenausstattung in den Funktionskreisen A 12 und A 13 entstehen weitere Kosten in Höhe von strukturell rund 1.430 Tsd. Euro ab 2008.

Die Stellenhebungen zur Abfederung der überlangen Wartezeiten von BesGr. A 9 nach BesGr. A 10 verursachen ab

1. Januar 2008 Jahreskosten in Höhe von 480 Tsd. Euro (anteilige Kosten 2007: 240 Tsd. Euro):

Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme (Laufbahnverlaufsmodell Polizei und strukturelle Stellenverbesserungen bei Polizei und Feuerwehr) entstehen über einen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren voraussichtlich zusätzliche Jahreskosten von durchschnittlich rund 6.300 Tsd. Euro.

4. Deckung

Zur Deckung des Mehrbedarfs in den Haushaltsjahren 2007 und 2008 sollen die in der Anlage 3 dieser Drucksache genannten Ansätze der im Einzelplan 9.2 zentral veranschlagten Personalkosten herabgesetzt werden.

5. Petitum:

Die Bürgerschaft wird gebeten,

1. von den Ausführungen in dieser Drucksache Kenntnis zu nehmen;

2. den finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen zuzustimmen;

3. den Haushaltsplan 2007/2008 (Stellenplan) im Einzelplan 8.1 „Behörde für Inneres" wie folgt zu ändern:

a) Kapitel 8500 ­ Polizei Stellenhebungen zum 1. Juli 2007: 150 Stellen Polizeihauptkommissarin / Polizeihauptkommissar, Polizeihauptkommissarin / Polizeihauptkommissar (WS) bzw. Kriminalhauptkommissarin/ Kriminalhauptkommissar A 11 nach Polizeihauptkommissarin / Polizeihauptkommissar, Polizeihauptkommissarin / Polizeihauptkommissar (WS) bzw. Kriminalhauptkommissarin / Kriminalhauptkommissar A 12 sowie 50 Stellen Polizeihauptkommissarin / Polizeihauptkommissar, Polizeihauptkommissarin / Polizeihauptkommissar (WS) bzw. Kriminalhauptkommissarin/ Kriminalhauptkommissar A 11 nach Erste Polizeihauptkommissarin / Erster Polizeihauptkommissar, Erste Polizeihauptkommissarin/ Erster Polizeihauptkommissar (WS) bzw. Erste Kriminalhauptkommissarin / Erster Kriminalhauptkommissar A 13";

b) Kapitel 8000 ­ Allgemeine Verwaltung, Kapitel 8500 ­ Polizei, Kapitel 8520 ­ Wasserschutzpolizei-Schule, Kapitel 8530 (WI) ­ Hochschule der Polizei

Die im Stellenplan bewilligten Polizeivollzugsstellen der Besoldungsgruppen A 7/A 8/A 9, A 9, A 10 und A 11 werden gestrichen und in entsprechend gleicher Zahl

­ für die Schutz- und Wasserschutzpolizei als gebündelte Stellen A 7/A 8/A 9/A 10/A 11 und

­ für die Kriminalpolizei als gebündelte Stellen A 9/A 10/A 11 mit folgendem Stellenvermerk ausgebracht:

Die Stellen dürfen im Rahmen der in dieser Drucksache genannten Verweilzeiten ausgenutzt werden.

c) Kapitel 8550 ­ Feuerwehr Stellenhebungen zum 1. Januar 2008

Stellen Brandinspektorin / Brandinspektor A 9 nach Brandoberinspektorin/Brandoberinspektor A 10; 45 Stellen Brandinspektorin / Brandinspektor A 9 nach Brandamtfrau/Brandamtmann A 11";

4. die in der Anlage 3 aufgeführten Ansatzänderungen im Haushaltsplan 2007/2008 zu beschließen;

5. Artikel 11 Nr. 1 des Haushaltsbeschlusses 2007/2008 mit Wirkung vom 1. Januar 2008 aufzuheben sowie in Artikel 11 Nr. 3 die Wörter „der Schutz- und Wasserschutzpolizei sowie" zu streichen.