Bessere Hilfe für chronisch Alkoholkranke
Die sozialtherapeutische Einrichtung für suchtkranke Menschen Sachsenwaldau (f & w fördern und wohnen AöR) in Reinbek betreut für die Stadt Hamburg die schwierigen Fälle von Alkoholismus. In der Fachsprache heißen sie Chronisch-MehrfachBeeinträchtigte, kurz CMA. Alkoholkranke also, die meist schon einige Therapien erfolglos hinter sich und weitere zumeist alkoholbedingte Krankheiten haben, wie zum Beispiel Leberzirrhose, Hepatitis, Demenz oder Psychosen. Oft kommt noch Wohnungslosigkeit und soziale Isolation hinzu. Ziel der Einrichtung ist es, dass die Alkoholkranken lernen, ein selbstständiges, eigenverantwortliches Leben ohne Alkohol zu führen. Die Einrichtung arbeitet auf der Basis der Eingliederungshilfe, finanziert nach dem SGB XII, Paragraf 53.
Einerseits entwickeln sich die Suchtverläufe bei chronisch mehrfachbeeinträchtigten Abhängigkeitskranken immer dramatischer. So ist das Alter der Alkoholkranken in stationären Einrichtungen in den vergangenen Jahren erheblich gesunken. Andererseits werden die Hürden für Hilfsangebote immer höher:
Die qualifizierte Entgiftung soll von drei auf zwei Wochen reduziert werden. 60 Prozent der Klienten kommen aus Krankenhäusern. Diese haben jedoch teilweise den Fahrdienst eingestellt (oder die Ressource ist erheblich verknappt), der die Alkoholkranken während der Entgiftung zu der stationären Einrichtung bringt. Das hat zur Folge, dass die Alkoholkranken aufgrund ihrer Krankheit dort nur unter erschwerten Bedingungen oder gar nicht ankommen, um sich die Einrichtung anzusehen und zu entscheiden, ob sie dort aufgenommen werden können und aufgenommen werden wollen.
Die Hilfe greift spät, da während der Entgiftung noch die Finanzierung der stationären Unterbringung zu klären ist. Die Klienten müssen persönlich beim Landesdienst für soziale Hilfen und Leistungen (BSG) in der Maurienstraße 3 in 22305 Hamburg vorgestellt werden. Wenn die Alkoholkranken das Krankenhaus vor der Kostenzusage verlassen müssen, ist das Risiko groß, dass es in dieser Zeit wieder zu Rückfällen kommt.
Die Klienten sind oft nicht in der Lage, aktiv Hilfe zu suchen. Sie brauchen Vermittler, die sich um die Einlieferung in eine stationäre Einrichtung kümmern.
Daher möge die Bürgerschaft beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. bei Chronisch-Mehrfach-Beeinträchtigten einen nahtlosen Übergang von der Entgiftung bis zur Einlieferung in die Einrichtung Sachsenwaldau herzustellen, mit dem Ziel, dass keine Klienten verloren gehen. Dabei sind eine bessere Vernetzung der Krankenhäuser mit der Einrichtung sowie der Einsatz von zusätzlichen Sozialarbeitern anzustreben.
2. die Übernahme der Fahrtkosten zur Vorstellung beziehungsweise Besichtigung der Einrichtung, zur Vorstellung beim Landesdienst für soziale Hilfen und Leistungen und zur Aufnahme in Sachsenwaldau aus Sozialhilfemitteln anzustreben.
Sollten Chronisch-Mehrfach-Beeinträchtigte nicht in der Lage sein, die Wege mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu befahren, ist sicherzustellen, dass eine Kostenübernahme für andere Transportmittel erfolgt.