Meistergründungsprämie Aus dem Titel 730089232 Meistergründungsprämie wird das Programm Gründungsprämie Handwerk

(6) Wenn die Pläne nicht vorliegen: Warum hat der Senat entgegen der Zusicherung in der Drs. 18/4060 die Mittel ohne diese Pläne vergeben?

Entfällt.

i) Meistergründungsprämie

Aus dem Titel 7300.892.32 „Meistergründungsprämie" wird das Programm „Gründungsprämie Handwerk!" finanziert.

(1) Wie werden Meisterinnen und Meister auf die Möglichkeiten der Meistergründungsprämie aufmerksam gemacht?

Durch Faltblätter („Flyer"), Hinweise auf Internetseiten (zum Beispiel den Internetseiten des Mittelstandsförderinstituts, BG, der Handwerkskammer Hamburg, der Förderdatenbank des Bundes sowie der Internetseite „gruenderhaus.de") und durch unmittelbare Ansprache in Beratungsgesprächen vor allem der BG und der Handwerkskammer Hamburg.

(2) Wie viele Anträge auf Meistergründungsprämie sind bislang eingegangen?

Bislang sind 18 Anträge auf Meistergründungsprämie eingegangen.

(3) Wie hoch ist die Vergütung der Bürgschaftsgemeinschaft für die Abwicklung der Meistergründungsprämie?

Die BG erhält für die Abwicklung der Meistergründungsprämie einmalig 10.000,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und pro bewilligten Fall 200,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

j) Mittelstand/Handwerk: Stärkung der Beteiligungsgesellschaft:

(1) Laut Drs. 18/4060 war 2006 vorgesehen, bis zu drei Darlehensverträge bis zu jeweils 1 Million EUR abzuschließen. Sind diese Verträge abgeschlossen worden? Wenn ja, wie viele?

Mit welchem Umfang? Um welche Branchen handelt es sich dabei?

Nein.

(2) Hat sich die BTG wie laut Drs. 18/4060 vorgesehen 2006 oder 2007 an Existenzgründungen insbesondere im Handwerk beteiligt? Wenn ja, in wie vielen Fällen und mit welchen Summen?