Gastronomie

Kein Ende absehbar: Der Zollzaun am Spreehafen

Bürgerinnen und Bürger Wilhelmsburgs und der Veddel sowie Interessenvereine wie „Zukunft Elbinsel Wilhelmsburg e.V." und „Kleiner Grasbrook e.V." fordern seit Langem, die Zugänglichkeit des Spreehafens zu verbessern. Sie tun dies in dem Wissen um die Ruhe auf dieser Seite des Deiches und der Idylle der alten Schiffe, die dort liegen; um der schönen Land- und Wasserfront willen, wegen des Blicks auf die Hamburger Türme und auch der Kunst, die Menschen dort schaffen. Seitdem jeden Sommer ein Fest am Spreehafen stattfindet, haben viele Bewohnerinnen der Elbinseln ihre Ufer neu entdeckt.

Es gibt derzeit nur einen einzigen Zugang zum Spreehafen: Beim Zoll an der Ernst-August-Schleuse kann man per Fahrrad, zu Fuß oder als Skater an den Spreehafen gelangen. Für Menschen von der Veddel oder der Harburger Chaussee bedeutet dies einen etliche hundert Meter langen Umweg in ihr Naherholungsgebiet.

Es ist inzwischen erklärtes Ziel auch des Senats, den Spreehafen zum Wasserplatz, Bezugs- und Projektionsraum im Norden der Elbinsel Wilhelmsburg zu machen, die Wasserflächen zugänglich zu machen, die Ufer neu zu besetzen und zu gestalten und für Existenzgründer neue Formen und Hüllen des Arbeitens, der Freizeit und auch Gastronomie auf dem Wasser zu ermöglichen. Um Wilhelmsburg den Zugang zum Wasser zu ermöglichen, sollen der Zollzaun und die Freihafengrenze auf die Nordseite des Spreehafens verlegt werden (vgl. Drs. 18/3023, einstimmig durch die Bürgerschaft beschlossen am 08.12.2005).

Diesen Ankündigungen sind bislang jedoch keine Taten gefolgt.

Nachfragen ergaben, dass noch keine Maßnahmen eingeleitet wurden, die zur Verlegung des Zollzaunes und der Öffnung des Spreehafens geführt haben. Der CDU-Senat habe sich mit der Angelegenheit bisher nicht befasst (Drs. 18/5613; Drs. 18/4750), befinde sich vielmehr noch in der Prüfungsphase, über deren Dauer man keine Aussagen treffen könne (Drs. 18/2488; Drs. 4750). In der Vergangenheit geführte Verhandlungen mit der Zollverwaltung, das heißt der Oberfinanzdirektion Hamburg (OFD), mit der ein Benehmen über die Verlegung der Freigrenzenzone hergestellt werden müsse, hätten bisher zu keinem Ergebnis geführt (vgl. Drs. 18/4750, 18/5734).

Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat:

1. Wann soll nach derzeitigen Planungen des Senats die Öffnung des Spreehafens erfolgen? Gibt es einen vom Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde angestrebten Termin?

2. Wann ist mit der Umsetzung/Durchführung der oben beschriebenen, vom Senat angestrebten Maßnahmen zu rechnen? Im Einzelnen: gegebenenfalls Verlegung des Zollzaunes und der Freihafengrenze

Zugänglichmachung der Wasserflächen

Neugestaltung der Ufer

Entwicklung von Konzepten für neue Formen und Hüllen des Arbeitens, der Freizeit und Gastronomie. Falls negativ: Wann ist ­ jeweils

­ mit konkreten Planungen zu rechnen?

3. Sind weitere Gespräche mit der OFD vorgesehen? Wann soll hier ein Verhandlungsergebnis erzielt werden?

Eine mögliche Öffnung des Spreehafens und die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen hängen auch von der zukünftigen rechtlichen Entwicklung und Gestaltung der Freizone ab, die im Bereich des Spreehafens von einem Zollzaun begrenzt wird. Die hierüber mit dem Bundesministerium der Finanzen und der Oberfinanzdirektion Hamburg geführten Gespräche sind noch nicht abgeschlossen.