Das erste von der Dienststelle ausgearbeitete Modell war völlig inakzeptabel

Wie kam es überhaupt zu der heutigen Situation? Zum 1. Januar 1999 hat der damalige Amtsleiter der Feuerwehr Hamburg, Herr Farrenkopf als Folge von Sparmaßnahmen bei der Feuerwehr die 50-StundenWoche eingeführt, damit die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr überhaupt noch gewährleistet werden konnte. Gegen diese Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit hat der Personalrat der Feuerwehr geklagt und schließlich im Jahr 2005 Recht bekommen. Am 1. September 2005 wurde bei der Berufsfeuerwehr Hamburg die 48-Stunden-Woche wieder eingeführt. Die Feuerwehr Hamburg befindet sich also personell in der Situation von 1999. Durch die Wiedereinführung der 48-StundenWoche ist ein Personalmangel entstanden. Dieser Personalmangel soll durch das Außerdienstnehmen von Fahrzeugen und die Nachtausdünnung im Rettungsdienst kompensiert werden. Dazukommt, dass in einigen Wachen in Abhängigkeit von der Präsens der Freiwilligen Feuerwehr, tagsüber Fahrzeuge in Dienst genommen werden, die nachts nicht besetzt sind. Um dieses System der Nachtausdünnung zu ermöglichen, sollte ein neues Dienstplanmodell auf der Basis von Zwölfstunden-Schichten, alternativ elf und 13 Stunden, eingeführt werden.

Das erste von der Dienststelle ausgearbeitete Modell war völlig inakzeptabel. Auch die drei von der Dienststelle jetzt als EU-Richtlinienkonform anerkannt und zugelassenen Modelle werden von den Kollegen nicht getragen. Diese Modelle wurden zusammen mit vielen anderen von den Kollegen als mögliche Alternative zu dem ersten von der Dienststelle vorgestellten Plan nach den Vorgaben der Dienststelle ausgearbeitet und zur Diskussion gestellt. Diese Pläne entsprachen keineswegs den Wünschen der Kollegen, sondern waren lediglich der Versuch, auf der Basis der Vorgaben der Dienststelle ein besseres Modell zu entwickeln. Wir wollten eben nicht nur dagegen reden, sondern konstruktiv mitarbeiten. Bei der Abstimmung über den gewünschten Dienstplan erhielt der Dienstplan des Personalrats der Feuerwehr mit 83 Prozent der abgegebenen Stimmen eine überwältigende Mehrheit.

Die anderen zehn Pläne erhielten zwischen 0,1 und 3 Prozent der Stimmen. Einer dieser Pläne ist eingeführt worden. Das vom Personalrat der Feuerwehr vorgeschlagene und von einer großen Mehrheit der Kollegen angenommene Dienstplanmodell mit 24-Stunden-Schichten lehnt der Dienstherr ab.

Warum wollen wir überhaupt die Möglichkeit, 24-Stunden-Schichten oder Doppelschichten zu leisten? 24-Stunden-Schichten sind doch gar nicht schön! Stimmt! Aber die Folgen eines Verzichts auf die 24 Stunden-Dienste sind weit schlimmer. Noch einmal: Die Dienstzeit bei der Feuerwehr beträgt 48 Stunden und nicht 40 Stunden wie in der übrigen Hamburger Verwaltung. Deshalb müssen auch andere Maßstäbe angesetzt werden. Bei dem alten Dienstplan mit 24-Stunden-Schichten hatten wir zwischen zwei Nachtdiensten immer mindestens 24 Stunden Ruhezeit. Es waren bis zu drei Tagen Ruhezeit am Stück möglich, um ausgeruht zum nächsten Dienst zu kommen. Bei einem Dienstplan ohne 24-Stunden-Dienste haben wir zwischen zwei Nachtdiensten nur eine theoretische Ruhezeit von zwölf Stunden. Davon gehen aber noch die Zeiten für die Fahrt von der Arbeit nach Hause und wieder zum

Dienst ab. Wenn man dann in der Ablösezeit auch noch einen Einsatz einfängt, verkürzt sich diese Zeit noch einmal. Zwei Nachtschichten in Folge mit nur zwölf Stunden Ruhezeit werden aber wie ein 36-StundenDienst empfunden. Da sind 24 Stunden allemal besser.

Der alte Dienstplan sah in drei Wochen elf Schichten mit einer tatsächlichen Dienstzeit von 56 Stunden pro Woche vor. Die pro Woche acht Stunden mehr als 48 Stunden geleistete Arbeitszeit wurde in Form von fest planbaren Freischichten abgegolten. Der Freizeitausgleich für dienstplanmäßig zu viel geleistete Arbeitszeit war durch die Freizeitgruppen vorhersehbar. Somit mussten wir in drei Wochen real zehnmal zum Dienst. Alle drei von der Dienststelle als EU-Richtlinien-konform anerkannt und zugelassenen Modelle sehen in drei Wochen 14 Schichten mit zweimal 60 Stunden in der Woche und einmal 48 Stunden in der Woche vor. Die in drei Wochen geleisteten 24 Stunden Mehrarbeit sollen in einem für die Dienststelle flexiblen und dem Personalbedarf angepassten und nur für sechs Wochen festgelegten Dienstplan abgegolten werden.

Dazu sind zwei Punkte anzumerken: Unter der Voraussetzung, dass die angefallene Mehrarbeit tatsächlich abgegolten wird ­ was bei den vorgenannten Bedingungen gar nicht so sicher ist ­, würden wir in drei Wochen zwölfmal zum Dienst fahren müssen. Bei jedem der drei neuen Dienstpläne müssten wir also rund fünfzigmal pro Jahr öfter zum Dienst fahren. Nebenbei bemerkt, bei 2.000 Feuerwehrleuten sind das rund 10.000 unnötige Fahrten.

Nach einem Urteil, das ein Polizist im Jahre 1994 gegen die Freie und Hansestadt Hamburg vor dem Verwaltungsgericht erreicht hat, muss der Freizeitausgleich für dienstplanmäßig zu viel geleistete Arbeitszeit vorhersehbar sein. Ich zitiere zwei Stellen aus den Seiten 19 und 20 der Urteilsbegründung: „Die Festsetzung schwankender wöchentlicher Arbeitszeiten mit teilweise vorgesehener Überarbeit in bestimmten Wochen darf nämlich nicht mit dem Konzept der Dienstbefreiung arbeiten."

Das zweite Zitat: „Eine abweichende Einteilung der Arbeitszeit muss für den Beamten vorhersehbar, das heißt planmäßig geregelt sein, damit er sich auch in seiner individuellen Planung darauf einstellen kann." Zitatende. Ich habe die Kopie vom Urteil hier, Sie können es einsehen.

Die geplante Regelung der Dienststelle, die Kollegen nicht nach einem festen Schema, sondern nach dem jeweiligen Bedarf der Dienststelle einzusetzen, widerspricht damit der anerkannten Rechtsprechung. Der Innensenator, Herr Nagel, hat noch auf der letzten Personalversammlung der Feuerwehr betont, dass 24-Stunden-Dienste aus der Sicht seiner Rechtsberater keineswegs zulässig seien. Dem widersprechen wir und beziehen uns auf die Richtlinie 2003/88 EG des Europäischen Parlaments. Der Paragraf 17 Absatz 3 Satz c iii der Richtlinie lässt diese Ausnahmen ausdrücklich für die Feuerwehr zu, wenn entsprechende Ausgleichsruhezeiten gewährt werden. Entsprechende Ausgleichsruhezeiten sind bei dem Dienstplan des Personalrats der Feuerwehr Hamburg in jedem Fall gegeben.

Schon in der Begründung für die EU-Richtlinie steht unter Punkt 11: „Die Arbeitsbedingungen können die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen. Die Gestaltung der Arbeit nach einem bestimmten Rhythmus muss dem allgemeinen Grundsatz Rechnung tragen, dass die Arbeitsgestaltung dem Menschen angepasst sein muss." Und unter 15: „In Anbetracht der Fragen, die sich aufgrund der Arbeitsgestaltung im Unternehmen stellen können, ist eine gewisse Flexibilität bei der Anwendung einzelner Bestimmungen dieser Richtlinie vorzusehen, wobei jedoch die Grundsätze des Schutzes, der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu beachten sind." Im Paragrafen 1 Absatz 3 Satz 4 der Hamburger Arbeitszeitverordnung steht, Zitat: „Die oberste Dienstbehörde kann für einzelne Verwaltungsbereiche von den Sätzen 2 und 3 abweichende Regelungen zulassen, wenn es deren dringende dienstliche Belange fordern." Wenn, die Voraussetzung zu schaffen, dass Beamte ausgeruht und nicht übermüdet zum Dienst kommen, kein dringender dienstlicher Belang ist, was ist dann ein dringender dienstlicher Belang? Bis jetzt war das scheinbar der Fall, denn sonst hätte man die ganzen letzten Jahre gegen geltendes Recht verstoßen. 24-Stunden-Dienste müssen auch heute noch zulässig sein! Oder wie erklären Sie mir, dass uns schon in der ersten Schlichtung zehn Doppelschichten angeboten wurden und in der Einigung noch einmal zwei dazu? ­ Und weil es so wichtig ist, noch einmal:

Die Einführung des Dienstplanes des Personalrats der Feuerwehr Hamburg kostet die Stadt Hamburg keinen Cent!

Dann wäre da noch das Thema Rufbereitschaften. Pro Schicht sollen zwei Beamte einer Wachabteilung Rufbereitschaft haben. Dazu sollen nach Möglichkeit freiwillige Kollegen eingeteilt werden. Meine Damen und Herren, bei der jetzigen Stimmung in der Feuerwehr ist Freiwilligkeit fast gar nicht mehr vorhanden! Bei den geringen Freiräumen, welche die jetzigen Dienstpläne zulassen, will jeder seine Freizeit verbindlich haben. Rufbereitschaften werden angeordnet, und die Kollegen lassen sich das auf vorgefertigten Formblättern vom Vorgesetzten bescheinigen. Der jetzige Dienstplan lässt maximal zwei Schichten in Folge als Freizeit zu, zwei Tage in Folge! Das heißt nicht, ich habe zwei Tage frei. Wenn Sie ein Wochenende frei haben, gehen Sie Freitag nach Hause, haben Samstag und Sonntag ganz frei und gehen am Montag wieder zum Dienst. Bei der Feuerwehr sieht das so aus: Wir machen Freitag Nachtdienst, gehen um 19 Uhr zum Dienst, kommen am Samstagmorgen um 7 Uhr aus dem Dienst, dann fängt der freie Tag an. Dann haben wir noch den Sonntag, und am Montag gehen wir wieder zum Dienst. Das sind zwei freie Tage bei der Feuerwehr. Nun stellen Sie sich einmal vor, ich würde drei zusammenhängende Tage frei haben, durch eine Freischicht. Dann könnte ich doch zum Beispiel wegfahren, am Abend des zweiten Tages feiern und wäre erst am Abend des dritten Tages wieder zu Hause. Wenn ich Rufbereitschaft habe, müsste ich schon am Abend des zweiten Tages zu Hause sein, müsste rechtzeitig ins Bett gehen und Alkohol dürfte ich auch nicht trinken. Es könnte ja sein, dass ich angerufen werde und dann müsste ich zwölf Stunden Dienst leisten.