Immer wieder wird von der Behörde der Gesundheitsschutz erwähnt der an erster Stelle stehen soll

Jetzt sind es nur noch alle drei Wochen ein Wochenende, an den anderen ist Dienst. Der Dienstplan stand mit den festen Freischichten für ein Jahr im Voraus fest, sodass man sämtliche Termine, sprich Arzttermin ohne Kinder, mit einem Kind, Geburtstage et cetera sicher planen konnte. Jetzt kann man nur noch über sechs Wochen planen, und dies ist noch nicht einmal sicher, weil es keine festen Freischichten mehr geben soll. Jetzt ist auch die Urlaubsplanung der Familie schlechter. Die Ferienzeit der Kinder konnte man sich als berufstätige Eltern untereinander aufteilen, da bei den Feuerwehrkollegen in einem Siebentage-Zeitraum teilweise nur drei Urlaubstage einzureichen waren. Jetzt sind es fünf, obwohl man an einigen Tagen nicht zum Dienst gegangen wäre. Und schon reichen die Tage nicht mehr aus.

Somit ist der Wunsch unserer Bundesfamilienministerin, dass sich auch die Männer um die Kinder kümmern, schwer umzusetzen.

Gesünder war der Dienstplan auch. Immer wieder wird von der Behörde der Gesundheitsschutz erwähnt, der an erster Stelle stehen soll. Gerade weil es an einem Arbeitsbereich wie der Feuerwehr wichtig ist, dass die Kollegen ausgeruht sind und keine Fehler im Brandschutz und im Rettungsdienst passieren, ist der alte Schichtplan trotz der 24-StundenDienste am Wochenende besser gewesen. Es waren immer bis zu 48 Stunden nach diesem Dienst frei und nach den Nachtdiensten bis zu drei, aber auf jeden Fall anderthalb Tage. Nach dem neuen Dienstplan sind zwischen zwei Nachtdiensten nicht einmal mehr die geforderten elf Stunden wirklich frei. Es ist nicht sicher, dass die Kollegen wirklich um 7 Uhr die Wachen verlassen können, weil kurz vorher noch ein Einsatz kommen kann, welcher mit allen notwendigen Nacharbeiten, wie Berichte schreiben, Rettungswagen desinfizieren beziehungsweise Fahrten in die Gerichtsmedizin, länger dauern kann. Feuer gehen auch nicht von alleine aus und warten auf den Schichtwechsel. Wenn die Kollegen dann übermüdet nach Hause fahren, ist auch die Sicherheit auf dem Arbeitsweg fraglich. Bei Familien mit kleinen Kindern kommt hinzu, dass man die Kinder nicht auf Dauer zwingen kann, leise zu sein, damit der Schlaf nachgeholt werden kann.

Da es auch Kollegen gibt, die außerhalb wohnen und einen gewissen Arbeitsweg haben, sind die elf Stunden zwischen 7 Uhr Ende und 19 Uhr Wiederbeginn schnell weg, ohne geruht zu haben. Durch nicht feste, unsichere Freischichten, 60 Stunden pro Woche in fünf Schichten à zwölf Stunden ­ vorher waren es immer 56 Stunden die Woche ­ und teilweise nur noch zwei Tage Freizeit in der Siebentagewoche ­ vorher bis zu vier Tagen ­ kann der neue Dienstplan nicht gesünder sein. Sie planen auf dem Papier über einen Zeitraum von vier Monaten, unsere Männer arbeiten aber an den Wachen jede Woche, das ganze Jahr, ein Arbeitsleben lang.

Warum wird ein seit 41 Jahren funktionierendes System kaputtgemacht? Nachdem die Stadt Hamburg das Verfahren um die Rücknahme der 50-Stunden-Woche 2005 verloren hat, sind die Rechtsberater der Auffassung, dass gemäß EU-Richtlinie 24-Stunden-Dienste verboten sind. Ich zitiere ein Antwortschreiben aus Brüssel, nach dem klar ist, dass 24-Stunden-Dienste in der EU-Richtlinie nicht verboten werden ­ das wurde von einem anderen Sprecher schon erwähnt: „Aufgrund der spezifischen Besonderheiten der Tätigkeiten der Feuerwehr können die Mitgliedstaaten jedoch eine Ausnahme von diesem Grundsatz machen, Artikel 17/3c iii Arbeitszeitrichtlinie. Das bedeutet, dass ein Mitgliedstaat Regelungen treffen kann, in denen die Arbeitszeit von bei der Feuerwehr beschäftigten Arbeitnehmern auf bis zu 24 Stunden am Stück erhöht werden kann, wenn gleichwertige Ausgleichszeiten gewährt werden. Da in Deutschland die Gesetzgebungskompetenz für die Feuerwehr bei den einzelnen Bundesländern liegt, das heißt, jedes Bundesland selbstständig Regelungen erlässt, ist es durchaus möglich, dass ein Bundesland von der oben beschriebenen Ausnahmeregelung Gebrauch macht, ein anderes nicht. Nach Gemeinschaftsrecht ist folglich eine 24-Stunden-Schicht für die Feuerwehrmänner unter zwei Bedingungen gesetzlich möglich: Die erste Bedingung ist, dass es hierfür eine Vorschrift entweder in nationalen Gesetzen oder in einem anwendbaren Tarifvertrag gibt. Die zweite Bedingung ist, dass die 24 Stunden-Schicht im sofortigen Anschluss von einer entsprechenden Ausgleichsruhezeit gefolgt werden muss, die fehlende elfstündige Mindestruhezeit. Nur bei außergewöhnlichen Umständen können die Ausgleichsruhezeiten durch andere Formen des Schutzes ersetzt werden.

Durch die bereits erwähnten bis zu vier freien Tage nach einem 16 Stunden-Nachtdienst und bis zu zwei Tagen nach einem 24-StundenNachtdienst sind die elf Stunden Mindestruhezeit mehr als eingehalten.

Seitens der Innenbehörde wird auch immer die Arbeitszeitrichtlinie der Beamtinnen und Beamten beziehungsweise das Beamtengesetz als Begründung gegen die 24-Stunden-Dienste genannt. Dies ist ebenfalls nicht verständlich, denn der Dienstplan in der Form des 28. Februar 2007 galt seit 1966.

Das Schreiben aus Brüssel zeigt deutlich auf, dass alles möglich ist ­ doch von Hamburg nicht gewollt ist. In Gesprächen mit Feuerwehren anderer Bundesländer, welche weiter mit 24-Stunden-Diensten arbeiten, wird laut, was viele denken: Die Weigerung, den Dienstplan so beizubehalten wie bisher und wie es von vielen Kollegen gewünscht ist, ist eine Retourkutsche der Innenbehörde auf die Klage gegen die 50 Stunden-Woche und das verlorene Verfahren. In einer Presseerklärung vom 13. Januar 2007 wurde von der Beteiligung der Kollegen und das Eingehen der Wünsche der Kollegen gesprochen; warum wird dann der Dienstplan nicht so beibehalten, wie er ist? Noch einmal: familienfreundlich, gesünder und sozial! Steckt hinter der Weigerung der Innenbehörde, den alten Dienstplan zu behalten, vielleicht doch der Grund, Personal zulasten der Gesundheit der Familie, der sozialen Kontakte der Feuerwehrleute sowie zulasten der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger einzusparen? Und wie wir gehört haben, steckt das dahinter.

Vorsitzender: Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Frau Ahrendt. Das Wort hat Frau Glor, bitte. Frau Glor: Mein Name ist Susanne Glor, ich bin verheiratet, Mutter von drei Kindern im Alter von sieben, acht und 17 Jahren. Zurzeit bin ich berufstätig, und mein Mann versieht seinen Dienst bei der Feuerwehr Hamburg. Zum 1. März 2007 wurde nach langem Hin und Her ­ und mehr geringem als stetigem Informationsfluss ­ ein neuer Dienstplan für die Feuerwehr Hamburg eingeführt. Die Art und Weise, wie dieser Dienstplan eingeführt wurde und die daraus resultierende Akzeptanz durch die Mitarbeiter soll aber nicht Thema meiner Rede sein, vielmehr möchte ich auf einige inhaltliche Fehler und Verfehlungen dieses Dienstplanmodells hinweisen. Die Neuregelung des Dienstplans erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage der EU-Richtlinie 2003/88/EG, wie hier auch schon mehrfach genannt. Die eben erwähnte Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung wurde unter anderem zur Verbesserung der Arbeitsumwelt und zum Schutz der Sicherheit der Arbeitnehmer erlassen. In den Gründen zum Erlass der Richtlinie wird explizit darauf hingewiesen, dass diese Verbesserungen keinen rein wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden dürfen. Der Auftrag für die Neuregelung des Dienstplanes der Feuerwehr Hamburg beinhaltete jedoch ausschließlich wirtschaftliche Aspekte. Die Anpassung an die EU-Richtlinie erfolgte unter der Vorgabe der Personalkostenneutralität. Dabei sind die Strukturen des Einsatzdienstes hinsichtlich der Einsatzorganisation und der Personalbemessung und ausstattung unter dem Augenmerk der wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung anzupassen.

Dies hat zur Folge, dass ein Dienstplan erstellt wurde, der zur Wahrnehmung der Aufgaben des Brandschutzes die Freiwilligen Feuerwehren in größerem Maße einbindet. Natürlich ist dies unter Berücksichtigung der Doppelbelastung durch Beruf und Mitwirkung in der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt. Fragwürdig ist meines Erachtens, ob dieses Konzept den für eine Stadt wie Hamburg notwendigen Sicherheitsstandard halten kann. Wie werden sich Hamburger Arbeitgeber verhalten, wenn trotz gleich bleibender Steuern und Belastungen ihre Arbeitnehmer vermehrt aufgrund nächtlicher Feuerwehreinsätze nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeiten zu erledigen? Wie wird sich ein Arbeitnehmer bei der heutigen wirtschaftlichen Lage entscheiden, wenn es um die Frage seines Arbeitsplatzes oder um die Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr geht? Mit anderen Worten: Soll hier etwa auf Kosten der Sicherheit der Hamburger Bürger gespart werden?

Es stellen sich mir in diesem Zusammenhang noch viele Fragen. Auf eine möchte ich hier noch eingehen, bevor ich das Wort an die Nächste beziehungsweise den Nächsten weitergebe. Bei der gesamten Erstellung des Dienstplanmodells ist darauf geachtet worden, dass dieses konform mit den EU-Richtlinien läuft. Wie sieht es aber mit dem nationalen Recht aus? Ich beziehe mich da auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, welches ein eigenes Rechtsinstitut darstellt. Diese Pflicht des Dienstherrn zur Fürsorge zählt zu den Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 GG, und hat daher ebenso Verfassungsrang wie der Schutz der Familie nach Artikel 6 Absatz 1 GG.