Gemäß der Baugrundkarte Bremen muss mit Höchstständen von 38 m NN entsprechend 12 m unter Gelände gerechnet werden

Beschreibung und Bewertung Grundwasser

Im Bereich des Bebauungsplanes sind keine Grundwasserverunreinigungen bekannt. Gemäß dem Baugrundgutachten wurden Grundwasserstände um 2,6 m NN (entsprechend 2,4 m unter Gelände) ermittelt.

Gemäß der Baugrundkarte Bremen muss mit Höchstständen von 3,8 m NN (entsprechend 1,2 m unter Gelände) gerechnet werden. Das Grundwasser steht zum Teil gespannt unter den Auenlehmen an und fließt nach Nordwesten. Das Grundwasser ist nach DIN 4030 als schwach betonangreifend einzustufen (Expositionsklasse XA2).

Mit der Realisierung des Vorhabens muss mit einer Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate gerechnet werden. Gleichwohl ist mit einer wesentlichen Veränderung der Grundwasserverhältnisse nicht zu rechnen.

Oberflächenentwässerung

Durch die Bebauung des Plangebietes kommt es voraussichtlich zu einem erhöhten Abfluss von Niederschlagswasser. Da alle gewerblichen Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1714 über das bestehende Kanalnetz entwässert werden können, soll das Oberflächenwasser über die Regenwasserkanalisation in der Borgwardstraße abgeleitet werden. Im Zuge der Planung zum Gewerbegebiet Habenhausen West wurden hierfür entsprechende Kapazitäten vorgesehen. Von einer direkten Einleitung des Dachflächenwassers in das angrenzende Grabensystem wird abgesehen, da dies mit der Schaffung von zusätzlichem, flächenintensivem Retentionsraum in der Grünanlage verbunden wäre.

Gewässer zweiter Ordnung

Das durch das Plangebiet führende Gewässer zweiter Ordnung soll nach Westen verlegt werden. Hierfür wird parallel zu dem Bebauungsplanverfahren ein wasserrechtliches Verfahren durchgeführt. Die Ausformung dieses neuen Gewässers ist Teil des Grünordnungskonzeptes; die Absicherung erfolgt im Durchführungsvertrag.

Ver- und Entsorgung der zusätzlichen Hallen

Die Ver- und Entsorgung mit Wasser, Abwasser und Elektrizität wird über die in der Borgwardstraße liegenden Hauptleitungen gewährleistet. Die zusätzlichen Hallen können durch Erweiterung der jeweiligen Netze angebunden werden.

Auswirkungen auf Kulturgüter und Sonstige Sachgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7

Buchstabe d Gemäß Aussagen des Landesarchäologen kann im Plangebiet das Vorhandensein archäologischer Bodenfundstellen nicht ausgeschlossen werden. Damit über die tatsächliche Fundsituation Klarheit herrscht, und eventuell vorhandene Bodenfunde nicht im Zuge von Erdarbeiten unbemerkt zerstört werden, muss dem Landesarchäologen Gelegenheit eingeräumt werden, sämtliche Erdarbeiten in dem Gebiet zu beobachten und tatsächlich auftauchende Befunde zu untersuchen und zu dokumentieren. Der Planentwurf enthält einen entsprechenden Hinweis.

Auswirkungen durch Nutzung erneuerbarer Energien und sparsamer und effizienter Nutzung von Energie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a und f Grundsätze und Ziele

Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. b sind insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie zu berücksichtigen. Bauleitpläne sollen auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz entwickelt werden (§ 1 Abs. 5 ZF-Trading Erweiterung des Betriebsgeländes an der Borgwardstraße in Bremen-Habenhausen, Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, Institut für Geotechnik, Bremen, 09/2008.

Beschreibung und Bewertung

Die Energieversorgung der geplanten Anlagen bzw. Nutzungen ist über die örtlichen Versorgungsträger sichergestellt. Ein sparsamer und effizienter Energieeinsatz ergibt sich aus den für Neubauten gültigen gesetzlichen Vorgaben sowie auch aus dem Grundinteresse, die Unterhaltungskosten möglichst gering zu halten. Um die Nutzung von Solarenergie zu ermöglichen, werden die neuen Gebäude im Hinblick auf die Statik und die Zuleitungskanäle von vorneherein so geplant, dass sich die Dachflächen für eine spätere Installation einer Photovoltaikanlage eignen. Daneben eignet sich der Standort prinzipiell für den Einbau von Erdwärmekollektoren. Gemäß dem Kartenserver des NIBIS4 besteht eine potenzielle Standorteignung für eine Einbautiefe von 1,2 bis 1,5 m.

Auswirkungen durch sonstige Umweltbelange Sonstige Umweltbelange, die u. a. in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und in § 1 a Abs. 3 und 4 genannt werden, sind von der Planung nicht betroffen.

2.10 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltbelangen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe i Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltbelangen sind über die Darstellungen unter Punkt 2.1 bis 2.8 hinaus nicht bekannt.

3. Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Das Vorhaben ist zwingend an den Standort gebunden. Aufgrund der automatisierten Betriebsabläufe ist ein direkter Anschluss an die bestehenden Lagerhallen zwingend erforderlich. Die Betriebserweiterung unter Einbeziehung des freien Gewerbegrundstücks nördlich des Weges und der öffentlichen Straßenverkehrsfläche ist bezüglich der potenziellen Eingriffe in die Grünanlage die verträglichste Variante. Alle übrigen Möglichkeiten der Hallenerweiterung (in Richtung Westen oder in Richtung Süden) wären mit weitaus mehr Konflikten verbunden. Bei Nichtdurchführung der Planung ist anzunehmen, dass die freie Gewerbefläche innerhalb des bestehenden Bebauungsplanes 1714 durch gewerbliche Anlagen überbaut werden wird. Die umliegende Grünanlage würde dabei in ihrer jetzigen Ausprägung erhalten bleiben. Eine weitergehende Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ist demnach nicht durchzuführen.

4. Verwendete Verfahren der Umweltprüfung Besondere methodische Schwierigkeiten traten nicht auf. Grundlage der Umweltprüfung ist die Arbeitshilfe Umweltprüfung in der Bauleitplanung der Freien Hansestadt Bremen nach dem 2004 und das Protokoll der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 vom 20. Januar 2008 (Scoping).

5. Maßnahmen zur Überwachung Spezielle Maßnahmen zur Überwachung sind nicht vorgesehen. Durch generelle Maßnahmen des Landes und der Stadtgemeinde zur Umweltüberwachung ist gewährleistet, dass unvorhergesehene Umweltauswirkungen bekannt werden.

6. Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll im Anschluss an den Betriebsstandort der ZF Services in der Borgwardstraße die abschnittsweise Erweiterung der bestehenden Logistikhallen ermöglicht werden. Der Geltungsbereich dieser Planung überlagert Teilbereiche des Bebauungsplanes 1714, der für das gesamte Gewerbegebiet Habenhausen West aufgestellt wurde. Betroffen sind insbesondere überbaubare Grundstücksflächen im Gewerbegebiet/öffentlichen Straßenverkehrsflächen sowie öffentliche Grünflächen, die auch als Ausgleichsflächen dienen. KARTENSERVER DES NIBIS (2008): Themen aus Kartenserie Geothermie. ­ Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover.

Im Rahmen der Umweltprüfung wurden für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Landschaft, Mensch und Kultur- und sonstige Sachgüter der Bestand bewertet und die Erheblichkeit nachhaltiger Umweltauswirkungen ermittelt.

Bezüglich des Schutzgutes Boden wird festgestellt, dass innerhalb des gesamten Geltungsbereichs die bisher offenen Bodenoberflächen größtenteils umgestaltet und versiegelt werden, sodass nahezu im gesamten Geltungsbereich die Funktionen des Bodens im Naturhaushalt verloren geht.

Bezüglich des Schutzgutes Pflanzen sind Auswirkungen des Vorhabens durch die Beeinträchtigung/Inanspruchnahme der geschützten Biotope Seggen- und Binsensumpf(NS) und Verlandungsbereich eines Stillgewässers (VER) sowie durch die Versiegelung weiterer Biotope (siehe hierzu den landschaftspflegerischen Fachbeitrag) gegeben.

Bezüglich des Schutzgutes Tiere ergeben sich folgende Auswirkungen: - Für die Vogelfauna ist von einer Verdrängung von Brutvögeln im Gebiet auszugehen. Es handelt sich hierbei jedoch um häufige und ungefährdete Arten.

- Als bedeutsame Amphibienart in größerer Anzahl wurde im Plangebiet die gemäß streng geschützte Erdkröte nachgewiesen. Es muss angenommen werden, dass sich Winterquartiere der Erdkröten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden. Um eine Tötung überwinternder Erdkröten (Verbotstatbestand des § 42 Abs. 1 Nr. zu vermeiden, ist während der Rückwanderphase die Errichtung eines Krötenschutzzaunes vorgesehen.

Bezüglich des Schutzgutes Orts- und Landschaftsbild wird festgestellt, dass mit der geplanten Realisierung der Hallenerweiterung eine starke Veränderung der umliegenden Grünanlage und erhebliche Veränderung des Landschaftsbildes verbunden sind. Durch umfangreiche Gehölzpflanzungen in der Grünanlage kann der Eingriff in das Landschaftsbild weitgehend kompensiert werden.

Bezüglich des Schutzgutes Wasser ist die Verlegung des Grabens als Beeinträchtigung auf der Biotoptypebene festzustellen. Durch die naturnahe Gestaltung des neuen Grabens kann der Verlust kompensiert werden.

Bezüglich der Schutzgüter Klima und Luft sind die Auswirkungen für den gesamten Eingriffsbereich des Vorhabens als unerheblich einzustufen.

Da keine unzumutbaren Lärmbelästigungen zu erwarten sind, werden die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch im Bezug auf das Wohnen als unerheblich eingestuft. Die Inanspruchnahme des Erholungsraumes wird weitestgehend durch die geplanten Pflanzmaßnahmen in der Grünanlage und der Verbesserung des vorhandenen, südlich verlaufenden Weges kompensiert.

Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, werden berücksichtigt. Außerhalb des Plangebiets im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 2186 im Ortsteil Arsten sind Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt vorgesehen. Weitere Umweltbelange sind von der Planung nicht betroffen. Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltbelangen sind über die Darstellungen unter Punkt a) bis h) hinaus nicht bekannt.