Vergabe von Aufträgen für Reinigungsleistungen an Schulen

Ich frage den Senat:

1. Nach welchen Kriterien und in welchem Verfahren werden die Angebote von privaten Anbietern für die Auftragsvergabe von Reinigungsleistungen an den Hamburger Schulen geprüft und bewertet?

Reinigungsaufträge werden entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften nach Öffentlichen Ausschreibungen vergeben. Dabei wird die Wirtschaftlichkeit des einzelnen Angebots zu 80 Prozent durch den Angebotspreis und zu 20 Prozent durch die Qualität des angebotenen Reinigungskonzepts bestimmt. Die Bewertung umfasst den angebotenen Stundenverrechnungssatz, den täglichen Einsatz an Reinigungsstunden und das Reinigungskonzept.

2. Trifft es zu, dass die Angebote auch daraufhin überprüft werden, ob mit ihnen die geforderten Leistungen überhaupt erbracht werden können?

a. Wenn ja: Anhand welcher Kriterien und Maßstäbe wird dies überprüft?

Die Angemessenheit des vorgesehenen Leistungsumfangs wird an Hand einer fachlichen Einschätzung (Vorkalkulation) und dem Durchschnitt des Stundeneinsatzes aller bedingungsgemäßen Angebote beurteilt. Angebote, die dieser Anforderung nicht genügen, werden aus der Wertung genommen und scheiden aus.

b. Wenn nein: Warum wird dies nicht geprüft?

Die objektbezogenen Bedingungen für die einzelne Schule ergeben sich aus den Ergänzenden Regelungen; die generellen Bedingungen aus den Besonderen Vertragsbedingungen bei Unternehmerreinigung, den Ergänzenden Regelungen, dem Reinigungsplan, den Leistungsbeschreibungen für die Glas- und Fensterrahmenreinigung sowie für die Unterhaltsreinigung, dem QM-Modell Hamburg, den Zusätzlichen Hamburgischen Vertragsbedingungen und den allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B).

4. Wie hoch ist jeweils die Vergütung, die diese Unternehmen für ihre Leistungen erhalten

a. pro Arbeitsstunde, und/oder

Die Vergütung je Arbeitsstunde ist abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Objektes und der Kalkulation des Anbieters und liegt im Durchschnitt aller Aufträge bei 15,58 Euro.

b. pro zu reinigender Fläche in qm?

Über alle Schulgebäude und Turnhallen hinweg ergibt sich ein durchschnittlicher Wert von 6,22 Cent/qm.

5. Wie hoch sind jeweils die Stundenlöhne der beschäftigten Reinigungskräfte?

6. Falls Frage 5. aus Gründen der Geheimhaltung nicht zu beantworten ist:

Wie hoch ist der derzeitige durchschnittliche Stundenlohn der an den Hamburger Schulen eingesetzten Reinigungskräfte?

Die Auftragnehmer sind vertraglich verpflichtet, mindestens den Tariflohn in Höhe von 7,87 Euro/Stunde (brutto) an die Reinigungskräfte zu bezahlen. Die Einhaltung des Tariflohns wird durch die Prüf- und Beratungsstelle für das GebäudereinigerHandwerk e.V. überprüft.

Im Übrigen gibt der Senat zu Sachverhalten, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse privater Unternehmen betreffen, keine Auskunft.