Hamburg

Die unter Abschnitt 2 im Einzelnen dargelegten Nachbewilligungen betreffen Anpassungen, die auf Grund zwischenzeitlich eingetretener oder absehbarer Entwicklungen erforderlich werden. Die Mehrbedarfe der Nachbewilligungen werden entweder durch Mehreinnahmen aus Bundeszuweisungen, haushaltsneutrale Umschichtungen oder Entnahme aus der „Allgemeinen Rücklage" finanziert (vgl. Anlage 1).

2. Die Nachbewilligungen nach § 33 LHO und Änderungen von Ansätzen im Haushaltsplan 2007/2008 im Einzelnen

Einzelplanübergreifende Anpassungen

Aufgabenübergang im Rahmen der Entflechtung

Mit der Drucksache 18/2498 „Unterrichtung der Bürgerschaft: Eine moderne, effiziente und kundenfreundliche Verwaltung für die Wachsende Stadt..." hat die Bürgerschaft über die Aufgabenverlagerungen von verschiedenen Fachbehörden auf die Bezirksverwaltung Kenntnis genommen.

Die Maßnahmen wurden zum 1. Juli 2006 bzw. zum 1. Oktober 2006 umgesetzt. Die Verlagerung der Personal- und Sachmittel wurde bereits weitgehend im Haushaltsplan 2007/2008 berücksichtigt. Die Bewirtschaftungskosten für die Gebäude, in denen die Dienststellen untergebracht sind, werden jetzt für 2008 aus dem Einzelplan 4 in den Einzelplan 1.5 umgeschichtet (insges.

Tsd. Euro).

­ Forstgebiete und Revierförstereien (Ziffer 3.6) von der Behörde für Wirtschaft und Arbeit auf die Bezirksämter, Titel 1x00.425.91, 435.91 und 435.

Die Maßnahme wurde zum 1. Juli 2006 umgesetzt.

Personal- und Sachmittel wurden im Haushaltsplan 2007/2008 veranschlagten. Für 2008 werden die zunächst im Einzelplan 1.8 zentral veranschlagten Personalausgaben für Intendanzaufgaben (insgesamt 106 Tsd. Euro) auf die Einzelpläne 1.3, 1.6 und 1.7 aufgeteilt (74 Tsd. Euro, 32 Tsd. Euro verbleiben beim Bezirksamt Harburg). Die notwendigen Mittelumschichtungen für 2008 im Personalhaushalt i.H.v. insges. 542 Tsd. Euro und im Sachhaushalt i.H.v. insges. 98 Tsd. Euro werden hier dargestellt. SGB II, Stellenverlagerungen im Bereich der Rechtsstelle und des Beschwerdemanagements.

Ab 2008 sind die Verlagerung der Stelle „Leitung der ARGE-Rechtsstelle" von der BWA zum Bezirksamt Eimsbüttel mit Kosten von 72 Tsd. Euro sowie eine weitere Stellenverlagerung im Bereich Beschwerdemanagement vom Bezirksamt Eimsbüttel zur BWA mit Kosten von 41 Tsd. Euro zu berücksichtigen.

Interne Erstattungen des zentralen Zuführdienstes an die Feuerwehr/Verwaltungsgebühren (Rettungsdienst), Titel 1320.535.09 und 8550.112.

Der zentrale Zuführdienst des Bezirksamtes Altona ist für die Zwangseinweisung psychisch Kranker nach dem Hamburgischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HambPsychKG) zuständig. Bei einer jährlichen Gesamtzahl von ca. 3.000 Zwangseinweisungen wird die Feuerwehr in ca. 300­350 Fällen für den Zuführungstransport in Anspruch genommen.

Auf Grund der Änderung der Regeln über die Erstattung verwaltungsinterner Leistungen hat das Bezirksamt Altona im Rahmen der Zuführung psychisch kranker Personen Krankentransportkosten an die Feuerwehr zu erstatten. Die Kosten dieser Leistungen sind ab 2008 zu erstatten, der Ansatz beim Titel 8550.111.02 „Verwaltungsgebühren (Rettungsdienst)" wird entsprechend um 85 Tsd. Euro erhöht.

Verwaltungskosten von team.arbeit.hamburg (Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II); kommunaler Finanzierungsanteil,

Entsprechend der fachlichen Zuständigkeit sollen der Titel 9890.231.01 (Erstattung des Bundes an die Freie und Hansestadt Hamburg für von der Freien und Hansestadt Hamburg bereitgestellte Personal- und Sachressourcen bei team.arbeit.hamburg) und der Titel 9890.631.01 (Erstattung an den Bund für von diesem zur Verfügung gestellte Ressourcen) ab 2008 im Einzelplan der BWA veranschlagt werden (Titel 7400.231.04 und 631.03).

Durch die Einrichtung des neuen Zentraltitels 7400.971.

(Globale Mehrausgaben im Zusammenhang mit den Verwaltungskosten von team.arbeit.hamburg (Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II)) und zusätzlicher Deckungsfähigkeiten soll ermöglicht werden, unterjährig zusätzliche von der Trägerversammlung beschlossene Bedarfe bei den Verwaltungskosten der team.arbeit.hamburg (z. B. aus Standortveränderungen) finanzieren zu können. Dies beinhaltet zum einen eine Erhöhung des Erstattungsanteils Hamburgs an den Bund, wenn mehr Ressourcen der Agentur für Arbeit eingesetzt werden sollen, zum anderen kann Hamburg selbst flexibel auf unterjährig entstehende Bedarfe bei den eigenen Ressourcen reagieren, indem z. B. Mittel im Rahmen des Deckungskreises KDK-070-05 aus dem Einzelplan der BWA über den Zentraltitel 7400.971.04 in die Einzelpläne der Bezirksämter umgeschichtet werden können.

Im Zuge der Neugestaltung der Erstattungspflicht für verwaltungsinterne Leistungen sind dem BTS der Finanzbehörde die Aufwendungen für die zentrale Postverteilung zu erstatten. Die erforderlichen Mittel i.H.v. 121 Tsd. Euro sind in den Einzelplänen verschiedener Behörden bisher noch nicht berücksichtigt und werden jetzt für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 veranschlagt.

In seinem Jahresbericht 2006 hat der Rechnungshof darauf hingewiesen, dass offene Forderungen des Grundstocks für Grunderwerb gegenüber den Fachbehörden zügig zu realisieren sind, damit der Grundstock seinen gesetzlichen Zweck erfüllen kann (siehe dazu auch Finanzbericht 2007/2008, S. 186). In der Vergangenheit ist ein Schuldenstand von insgesamt rund 35 Mio. Euro aufgelaufen, der inzwischen (Stand: 31. März 2007) auf noch rund 9,7 Mio. Euro reduziert worden ist. Diese Restschulden sollen mit dieser Haushaltsanpassung ausgeglichen werden. Dazu werden die jeweiligen Grunderwerbstitel einiger Behörden entsprechend aufgestockt.

Im Rahmen der Übertragung eines Spielplatzhauses auf einen Freien Träger (Entkommunalisierung) werden die im Einzelplan 1.3 frei gewordenen Personalmittel i.H.v.

Tsd. Euro als Sachmittel in den Einzelplan 4 übertragen.

Einzelplanbezogene Änderungen

Anpassungen im Einzelplan 1.0

Informationskampagne zum neuen Wahlrecht in Hamburg, Titel 1000.531.

Mit Volksentscheid vom 13. Juni 2006 hatten sich die Hamburgerinnen und Hamburger ein neues Wahlrecht gegeben, das durch die Bürgerschaft mit Gesetz vom 19. Oktober 2006 geändert worden ist (vgl. Drucksache 18/4889 und 18/4339). Die Wählerinnen und Wähler sollen über die grundlegenden Änderungen des Wahlrechts informiert und zur Beteiligung an der Bürgerschaftswahl 2008 motiviert werden. Dies soll durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Landeswahlleiter, Vertreter der Fraktionen sowie der Bürgerschaftskanzlei, der Landeszentrale für politische Bildung und des Statistikamtes Nord geplante Informationskampagne geschehen.

Mit Beschluss vom 28. März 2007 hat die Bürgerschaft den Senat ersucht, 2007 zur Durchführung der Kampagne Mittel in Höhe von 875 Tsd. Euro zur Verfügung zu stellen (vgl. Drucksache 18/6017).

Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg wird künftig die kaufmännischen Jahresabschlüsse der Stadt prüfen. Er hat bereits die Eröffnungsbilanz auf den

1. Januar 2006 geprüft und wird dann mit der Prüfung des ersten Jahresabschlusses befasst werden. Die Prüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse stellt für den Rechnungshof eine zusätzliche Aufgabe dar, für die neue Prüfungskapazitäten in einem Umfang von mindestens vier Stellen benötigt werden. Ab dem 1. Januar 2008 kommt die Prüfung des Konzernabschlusses hinzu. Notwendige Vorarbeiten sind bereits heute zu leisten. Diese neue Aufgabe führt zu einem Bedarf von einer weiteren Stelle, so dass insgesamt fünf neue Stellen benötigt werden (siehe Anlage 4). Hieraus ergeben sich jährlich zusätzliche Personalausgaben von 281 Tsd. Euro. Für 2007 werden anteilig 140 Tsd. Euro benötigt. Darüber hinaus sind die Sachausgaben um 26 Tsd. Euro für notwendige Anmietungen und Arbeitsplatzausstattungen zu erhöhen.

Anpassungen im Einzelplan 1.1

Erhöhung der Unterstützung der gemeindlichen und kulturellen Arbeit der Jüdischen Gemeinde in Hamburg, Titel 1100.684.

Die Jüdische Gemeinde in Hamburg wird derzeit mit jährlich 358 Tsd. Euro unterstützt. Der Betrag wurde 1998 festgelegt. Angesichts der allgemeinen Kostenentwicklung, der ­ vor allem ­ durch die Zuwanderung osteuropäischer Juden ausgelösten Mehrbedarfe der Jüdischen Gemeinde sowie des Umstandes, dass Hamburg gegenwärtig im Ländervergleich einen hinteren Rang bei den Unterstützungsleistungen für das jüdische Leben in der Stadt einnimmt, wird in den laufenden Verhandlungen mit der Jüdischen Gemeinde eine Einigung über die Erhöhung der jährlichen Unterstützungsleistung auf 850 Tsd. Euro mit Wirkung vom Jahresbeginn 2007 angestrebt. Dies führt ab 2007 zu jährlichen Mehrbedarfen von jeweils 492 Tsd. Euro.

Verstärkung der Beihilfesachbearbeitung im Zentrum für Personaldienste (ZPD), Titel 1140.682.

Aktuell bestehen im ZPD (Fachbereich Beihilfe) erhebliche Ressourcenprobleme, um die jährliche Antragsmenge von rund 225.000 Anträgen termingerecht bearbeiten zu können. Die aktuelle Bearbeitungszeit beträgt derzeit (Stand: Ende April 2007) 23,5 Bearbeitungstage, die Rückstände belaufen sich auf rund 18.000 Beihilfeanträge.

Gleichzeitig gibt es erhebliche Rückstandsmengen in der Widerspruchsbearbeitung. Ursächlich hierfür sind die Auswirkungen der 7. Beihilfeverordnung (Einführung der Kostendämpfungspauschale) und der damit verbundene Mehraufwand in der Sachbearbeitung sowie ein drastischer Anstieg der Widersprüche (zum Vergleich: 2002: 782; 2006: 4.251 Fälle). Die in Vorbereitung befindliche

8. Beihilfeverordnung lässt einen weiteren Anstieg des Bearbeitungs- und Widerspruchsaufwands erwarten (Ermittlung der Zuzahlungsbeträge für Medikamente, Mitwirkungspflicht der Antragsteller).

Der Mehraufwand in der Sachbearbeitung soll mit einer vorübergehenden Personalaufstockung um vier Kräfte (Entgeltgruppe 8 TV-L) kompensiert werden. Hierfür fallen zusätzliche Personalausgaben in Höhe von 149 Tsd. Euro im Jahr 2007 und von 170 Tsd. Euro im Jahr 2008 an.

Anpassungen in den Einzelplänen 1.2 bis 1.8

Erhöhung der Fraktionszuschüsse für die Fraktionen der Bezirksversammlungen, Titel 1x00.684.

Ab der 19. Wahlperiode erhöht sich die Zahl der Mitglieder in den Bezirksversammlungen auf Grund der Neufassung des § 4 Bezirksverwaltungsgesetz, und zwar nach der Einwohnerzahl von jeweils 41 auf 51 Mitglieder in den Bezirksämtern Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Harburg sowie auf 45 Mitglieder in Bergedorf und 57 Mitglieder in Wandsbek. Dementsprechend sind die Zuschüsse an die Fraktionen der Bezirksversammlungen gem. § 5 des Gesetzes über die Entschädigungsleistungen anlässlich ehrenamtlicher Tätigkeiten in der Verwaltung um insgesamt 309 Tsd. Euro aufzustocken.

Im Doppelhaushalt 2007/2008 sind Personalausgaben für weitere 84 Stellen veranschlagt. Ein 2006 unterjährig gefasster ARGE-Trägerbeschluss sah eine Personalaufstockung um insgesamt 118 Stellen vor. Die nicht veranschlagten Mittel in Höhe von 1,825 Mio. Euro für 34 zusätzliche Stellen sollen nun 2008 berücksichtigt werden.

Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme zentraler IuK-Administration von Dataport durch die Bezirksämter, Titel 1500.671.

Für den Doppelhaushalt 2007/2008 war zur Finanzierung der durch Dataport für die Bezirksämter zu erbringenden Leistungen (ESARI) vorgesehen, den Titel 1500.535. strukturell um 300 Tsd. Euro abzusenken. Im Gegenzug sollte der Titel 1500.671.53, aus dem die Zahlungen an Dataport zu leisten sind, strukturell um 300 Tsd. Euro erhöht werden. Im Aufstellungsverfahren 2007/08 wurde