Gesamtkosten Insgesamt hat die ReGe für die Maßnahme Finkenwerder Ingenieurmittel in Höhe von netto 816060 Euro erhalten

Die Summe der Auszahlungen an die ReGe beträgt 150.000 Euro netto.

2. Nachtrag

Nach dem Urteil des OVG wurde es notwendig, alternative Straßentrassen zu untersuchen. In einem 2. Nachtrag zum Geschäftsbesorgungsvertrag wurde ein Honorar in Höhe von pauschal 63.500 Euro netto vereinbart und ausgezahlt.

Gesamtkosten

Insgesamt hat die ReGe für die Maßnahme Finkenwerder Ingenieurmittel in Höhe von netto 816.060 Euro erhalten. Die Zahlungen für die Jahre 2004-2006 erfolgten aus dem globalen Ingenieurtitel 6420.799.01."

Die SPD-Abgeordneten fragten des Weiteren, wann der Senat die Bürgerschaft über die einzelnen auf der Seite 8 der Drucksache angekündigten Maßnahmen informieren werde, die im Rahmen des Programms „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ab 2007 finanziert werden sollen. Sie baten darum, die Informationen zu Protokoll zu erhalten.

Die Maßnahmen umfassten den gesamtem Zeitplan bis 2013, der sich zurzeit in der externen Abstimmung mit der Behörde für Wirtschaft und Arbeit befinde, antworteten die Senatsvertreter. Im Anschluss würde der Bürgerschaft eine Drucksache hierzu vorgelegt. Sie erklärten darüber hinaus zu Protokoll: „Der Europäischen Kommission liegt das hamburgische operationelle Programm 2007 bis 2013 zur Genehmigung vor, mit dem die für Hamburg vorgesehenen rund 35,27 Millionen Euro EFRE-Mittel beantragt werden. Die Programmplanung besteht unter Anderem aus der Beschreibung der Ausgangslage, der Entwicklungsstrategie und der Förderprioritäten. Damit ist der Rahmen dargestellt, in den sich Vorhaben und Projekte einfügen müssen. Einzelne Förderinhalte und bedingungen können erst formuliert werden, wenn die Programmgenehmigung von der Europäischen Kommission erteilt ist, die im Herbst 2007 erwartet wird.

Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Entscheidungen für die Programmdurchführung, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung von Komplementärmitteln für bestimmte Fördermaßnahmen, der Bürgerschaft vorbehalten sein, wird der Senat dem Parlament seinen entsprechenden Antrag vorlegen."

Die GAL-Abgeordneten wollten wissen, warum die Prognose für die Bezirkstrasse etwa 7 Prozent weniger Verkehr für den Ortskern von Finkenwerder ergeben habe.

Diese Einschätzung für den Pkw-Verkehr begründe sich in der Verkehrsführung, die für die Bezirkstrasse nördlicher verlaufe und deswegen deutlich günstiger für die Zufahrt zum Airbusgelände als die Südtrasse gelegen sei. Dies sei in die Abwägung eingeflossen, wobei begleitende Maßnahmen und Absprachen mit Airbus für eine Entlastung Finkenwerders bei der Anfahrt der Parkplätze auf dem Gelände sorgen könnten. Langfristig sei ohnehin geplant, die Verkehre über das zurzeit im planungsrechtlichen Verfahren befindliche Südtor zu führen.

III. Ausschussempfehlung:

Der Haushaltsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich mit den Stimmen der CDU- und SPD-Abgeordneten gegen die Stimmen der GAL-Abgeordneten, das Petitum aus der Drucksache 18/5980 anzunehmen.

Walter Zuckerer, Berichterstatter Realisierung der Umgehung Finkenwerder

3. Nachforderung von Haushaltsmitteln (Senatsantrag) Vorsitzender: Jan Quast Schriftführer: Hans-Detlef Roock

I. Vorbemerkungen:

Die Drucksache war im Vorwege am 4. April 2007 gemäß Paragraf 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft durch den Präsidenten der Bürgerschaft federführend dem Haushaltsausschuss und mitberatend dem Stadtentwicklungsausschuss überwiesen worden.

Der Stadtentwicklungsausschuss befasste sich abschließend in seiner Sitzung am 17. April 2007 mit der Drucksache.

II. Beratungsinhalt:

Die Senatsvertreter begründeten eingangs die grundsätzliche Entscheidung für den Bau der Ortsumgehung Finkenwerder. In diesem Zusammenhang müsse ebenfalls die Planung für die A 26 betrachtet werden, damit der Verkehr in der Region dauerhaft entlastet werde. Deshalb werde die Bürgerschaft um ihre Zustimmung für eine finanzielle Regelung mit den Landwirten, die in jedem Fall betroffen seien, unabhängig davon, ob die Entscheidung für die Südtrasse, die Bezirkstrasse oder die A 26 getroffen werde, gebeten.

Zudem sei das Ziel dieser Drucksache, die grundsätzliche Entscheidung der Bürgerschaft für den Bau der Ortsumgehung trotz der damit einhergehenden Kostensteige5 rungen festzustellen. Ohne diesen Beschluss machten die weitergehenden Planungen keinen Sinn, appellierten die Senatsvertreter an die Abgeordneten.

Die GAL-Abgeordneten bezogen sich auf die ihrer Kenntnis nach vollständig vorliegenden Untersuchungen zur Abwägung der Trassenführung für die Ortsumgehung.

Sie erklärten, dass die schriftliche Vorlage der Abwägung für sie eine Voraussetzung für die Beschlussfassung darstelle. Weil der federführende Haushaltsausschuss die Drucksache erst am 29. Mai in einer Sondersitzung auf die Tagesordnung setze, würde es ausreichen, wenn der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 10. Mai nach erfolgter Vorlage der Abwägungsunterlagen eine Beschlussempfehlung treffe.

Die Senatsvertreter wandten ein, bis zur Sitzung des Haushaltsausschusses werde keine Planfeststellung für eine Trassenvariante erfolgen ­ die rechtliche Situation sei somit unverändert.

Die GAL-Abgeordneten widersprachen den Senatsvertretern und verwiesen erneut darauf, dass sie der Meinung seien, die Unterlagen könnten dem Ausschuss vor dem 10. Mai zur Kenntnis gegeben werden. Dadurch würde die fachliche Grundlage für eine Entscheidung wesentlich genauer sein, führten sie ihre Argumentation weiter aus.

Die Senatsvertreter erläuterten, für eine Planfeststellung müssten die Unterlagen zunächst öffentlich ausgelegt werden. Daran anschließen würde die Auswertung, sodass mit einer Verfahrensdauer von ungefähr acht Monaten zu rechnen sei. Vorher sei keine Entscheidung zu erzielen, die einem Gerichtsverfahren Stand halten könne.

Die CDU-Abgeordneten betonten, es müsse alles getan werden, um weitere Verzögerungen zu verhindern. In dem umfassenden Planverfahren stünden den Betroffenen sämtliche rechtliche Möglichkeiten offen, um Einwände geltend zu machen. Aus diesem Grund müsse festgehalten werden, dass niemand in dem Verfahren benachteiligt werde, worin sie ein weiteres Argument für die Zustimmung zu Drs. 18/5980 sähen.

Die GAL-Abgeordneten hoben noch einmal hervor, das Ergebnis der Abwägung müsse dem Ausschuss zugänglich gemacht werden, damit geprüft werden könne, ob der begründeten Forderung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (OVG) entsprochen worden sei.

Die Senatsvertreter baten die Abgeordneten, zu bedenken, wie weitere Verzögerungen auf die Bewohner Finkenwerders wirken würden. Die Glaubwürdigkeit aller Beteiligten einschließlich des Senats würde mittlerweile ohnehin stark in Zweifel gezogen, sodass die Zustimmung für die Finanzierung ein entscheidendes und zum gegenwärtigen Zeitpunkt notwendiges Signal sei.

Die SPD-Abgeordneten erklärten, sie hätten verschiedentlich deutlich gemacht, dass sie die zügige Realisierung der Ortsumgehung Finkenwerder unterstützten. Sie stünden nach wie vor zu ihren Aussagen und seien gewillt, auf dieses Ziel gemeinsam mit den anderen Fraktionen hinzuarbeiten. Deswegen habe es sie sehr verärgert, dass die offenbar mangelhaften Abwägungsprozesse der zuständigen Behörde zu einer Entscheidung des OVG 2006 und zu einem Baustopp und weiteren Kostensteigerungen geführt habe. Gerade deshalb sei ihr Interesse ebenso hoch wie das der GAL-Abgeordneten, vonseiten des Senats zu erfahren, ob jetzt eine gerichtsfeste Lösung gefunden worden sei, mit der weitere, für die Bewohner Finkenwerders äußerst nachteilige Verzögerungen verhindert werden würden. Insbesondere weil der zur Verfügung stehende Zeitraum bis zur geplanten Sitzung des Haushaltsausschusses am 29. Mai für eine gründliche Prüfung der Unterlagen ausreiche, verstünden sie bislang nicht, was den Senat daran hindere, dem Ausschuss noch mehr Informationen zu geben. Sie hofften, dass aus dem Abwägungsprozess hervorgehe, dass die Entscheidung des Senats, an der Südtrasse festzuhalten, begründet sei und weiteren Anfechtungen Stand halten könne.

Die Bitte der SPD-Abgeordneten nach weiteren Erklärungen beantworteten die Senatsvertreter mit dem erneuten Hinweis darauf, dass die gerichtliche Abwägung erst im Anschluss an die Auslegung stattfinde. Vorher könne nicht von einem Abwägungsergebnis gesprochen werden, weil unbedingt vermieden werden müsse, dass der Eindruck entstehe, der Senat schaffe ein Präjudiz.