Bremer Kinderschutzbericht

Kinderschutz auf gutem Weg: Bremen fördert und schützt seine Kinder Stand und Entwicklungslinien des Bremischen Handlungskonzeptes Kindeswohlsicherung und Prävention

Der Senat übermittelt der Stadtbürgerschaft den Bremer Kinderschutzbericht 2009, Kinderschutz auf gutem Weg: Bremen fördert und schützt seine Kinder. Stand und Entwicklungslinien des Bremischen Handlungskonzeptes Kindeswohlsicherung und Prävention mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Auf Grundlage der Mitteilung des Senats vom 1. April 2008 hat sich die Stadtbürgerschaft zuletzt im Frühjahr 2008 mit einem umfassenden Bericht zum Bremischen Handlungskonzept Kindeswohlsicherung und Prävention befasst; vergleiche Drs. 17/147 S, Bericht: Kinder schützen ­ Eltern unterstützen, Stand und Perspektiven der bremischen Maßnahmen und Programme zur verlässlichen Kindeswohlsicherung und zur Verbesserung der Prävention im Bereich Kinderschutz, bremisches Handlungskonzept Kindeswohlsicherung und Prävention vom 22. November 2007.

Der vorliegende Bericht dient der Information der Stadtbürgerschaft über den bis Ende 2009 erreichten Stand.

Mit dem Bericht sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.

Bremer Kinderschutzbericht 2009

Kinderschutz auf gutem Weg: Bremen fördert und schützt seine Kinder Stand und Entwicklungslinien des Bremischen Handlungskonzeptes Kindeswohlsicherung und Prävention Gliederung Vorbemerkungen

I. Anlass und Ziel der Berichterstattung

II. Aktuelle fachpolitische Leitorientierungen des bremischen Kinderschutzkonzeptes

III. Kinderschutz auf gutem Weg: Bremen fördert und schützt seine Kinder

1. Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche

Wenn ein Kind Hilfe braucht: Kinder- und Jugendschutztelefon und Kinder- und Jugendnotdienst

Sichere Inobhutnahme durch Notaufnahmeeinrichtungen und Übergangspflegestellen

Ambulante Familienkrisenintervention

Zusammenarbeit mit dem Familiengericht

Zielgruppenorientierte Hilfen für Drogenabhängige/Substituierte

Ergänzendes Methadonprogramm für Frauen (EMP Frauen Plus)

Kinderschutz bei substituierten Eltern: Umsetzung und Auswertung der fachlichen Weisung im Amt für Soziale Dienste

Kinderschutz bei häuslicher Gewalt: Zusammenarbeit mit der Polizei

IV. Entwicklung von Hilfen und Leistungen

1. Institutionelle Beratungsangebote im Kinderschutz

Kinderschutzbund

Mädchenhaus Bremen e. V.

Bremer e. V.

Schattenriss, Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen e. V.

2. Erziehungsberatung

Projekt Chancengleichheit ab Geburt: Arbeitsfelder des Bremer Gesundheitsamtes im Kinderschutz

Niedrigschwelliger Zugang zu Eltern mit Neugeborenen in benachteiligten Stadtteilen: ­ Gesund ins Leben

Flankierende Sicherstellung der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche: Das bremische Gesetz zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Kindesvernachlässigung (Kindeswohlgesetz ­ Kontinuierliche Beratung und Betreuung von Müttern in besonderen Lebenslagen: Stand des Familienhebammen-Programms

Kinderschutz durch Primärprävention: Stand der Umsetzung des Bundesmodellprogramms Pro Kind Bremen

Frühberatung

Prävention durch gezielte Eltern- und Familienbildung

Familienprogramme, Elternbildung in Bremen (Familienprogramme)

Häuser der Familie

Familiennetz Bremen ­ Bremerhaven

Kinder- und Familienzentren, Quartiers(bildungs)zentren

3. Differenzierte frühkindliche Erziehung, Bildung und Förderung für Kinder im Vorschulalter: Ausbau und Qualifizierung der Kindertagesbetreuung

4. (Heilpädagogische) Kindertagespflege als Fördersegment im Rahmen des Handlungskonzeptes VI. Weiterentwicklung der Qualitätsstandards zur interdisziplinären Zusammenarbeit

1. Erst- und Weiterqualifizierung des Ambulanten Sozialdienstes Junge Menschen für Aufgaben im Kinderschutz

2. Bundesmodellprojekt Aus Fehlern lernen ­ Qualitätsmanagement im Kinderschutz

3. Verankerung des Kinderschutzauftrages im Bremischen Schulgesetz

4. Rahmenvereinbarungen nach § 8 a SGB VIII

5. Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den Kinder-, Jugendund Klinikärzten VII. Personal- und fachlich konzeptionelle Weiterentwicklung

1. Ambulanter Sozialdienst Junge Menschen

2. Entlastung und Qualifizierung der Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften/Gewinnung ehrenamtlicher Vormünder

3. Sozialraumkoordination

4. Kinderschutzkoordination Vorbemerkungen

Auch drei Jahre nach dem Tod des Jungen Kevin sind innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Gesundheitsbereich und im fachpolitischen Raum insgesamt noch immer große Betroffenheit und das Ringen um den besten Weg im Kinderschutz deutlich spürbar. Zu Recht, denn nach wie vor zeigen bundesweite Berichte, wie komplex und risikobehaftet das Themenfeld Kinderschutz trotz der verstärkten und unbestritten erfolgreichen Präventions- und Schutzbemühungen von Fachverwaltungen und Politik ist. Die hohe fachpolitische und gesellschaftliche Bedeutung dieses Aufgabenbereiches der Kinder- und Jugendhilfe zeigt sich u. a. am nachhaltigen Interesse der Jugendhilfeausschüsse, der zuständigen Fachdeputationen wie auch der Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft, das durch zahlreiche parlamentarische Anfragen, aber auch durch Teilnahme an den bremischen Kinderschutzkonferenzen zum Ausdruck gekommen ist.

Es besteht Einigkeit in Politik und Fachöffentlichkeit, in Bezug auf das Ringen um den besten Weg im Kinderschutz weiter an einer lokalen wie bundesweiten Kinderschutzstrategie zur bestmöglichen Kindeswohlsicherung zu arbeiten. Das Bremer Kinderschutzkonzept umfasst auch weiterhin nicht nur den unmittelbaren und bestmöglichen Schutz, sondern schließt auch die Förderung von Kindern und Familien mit dem Ziel eines gelingenden Erziehungsprozess und eines gesunden Aufwachsens junger Menschen mit ein. Über Zuständigkeitsbereiche und politische Parteigrenzen hinweg herrscht dabei realistischerweise die Sichtweise vor, dass auch ein bestmögliches Bemühen das Risiko eines Scheiterns im Einzelfall letztlich nicht völlig wird ausschließen können.

Aus Sicht des Senats bedarf es auch nach der mit dem Handlungskonzept Kindeswohlsicherung und Prävention erfolgten Neujustierung des bremischen durch eine mittelfristig angelegte zweite Kinderschutzagenda 2011 bis 2012, mit der, aufbauend auf dem erreichten Ausbaustand, die Schwerpunktsetzungen der kommenden Jahre definiert und angegangen werden.

Der nachfolgende Bericht der Verwaltung gibt Auskunft über den bis Ende 2009 erreichten Stand des Handlungskonzeptes.

Neben der offensiven Umsetzung der vorgesehenen Teilprogramme sind die zurückliegenden drei Jahre insbesondere dazu genutzt worden, sich zunächst innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe selbst und zunehmend unter partnerschaftlicher Einbeziehung der Kooperationssysteme dem notwendigen Prozess einer neuen Leitbildentwicklung zu stellen. Dabei ist die Befassung mit einem Leitbild des Kinderschutzes kein Selbstzweck, sondern Ausdruck der Kernfrage, durch welche Grundhaltungen, methodischen Herangehensweisen und konkreten Formen der Kooperation der bestmögliche unmittelbare Schutz und die mittel- und langfristig nachhaltigste Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien erreicht werden kann. Mithilfe externer wissenschaftlicher Fachmoderation wurde hierzu das fachliche Leitbild eines sogenannten Demokratischen Kinderschutzkonzeptes entwickelt.