Handelsrecht

Dadurch werden die Pensionsrückstellungen und die korrespondierende Gewährleistungsforderung gegenüber der FHH mit dem Zeitablauf sukzessive zurückgehen.

dd) Eigentumsübertragung von Grundstücken

Um bei der Überführung des Landesbetriebes in private Rechtsform einerseits die Zahlung von Ertragssteuern und andererseits den Verlust der Gemeinnützigkeit (der steuerschädliche Folgen hätte) zu vermeiden, müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die WW GmbH übertragen werden. Dazu gehören auch die betrieblich genutzten Grundstücke des Landesbetriebes. Im Zuge der Einbringung des Vermögens des Landesbetriebes in die neue WW GmbH ist daher auch der Eigentumsübergang an den drei genutzten Grundstücken vorgesehen. Es handelt sich um nachfolgende Belegenheiten:

Da das gesamte Vermögen des Landesbetriebes auf die WW GmbH übertragen wird, können die Immobilien zum aktuellen Buchwert übertragen und damit Ertragssteuern vermieden und Gebühren niedrig gehalten werden. In Verbindung mit diesem Eigentumswechsel werden allerdings Grunderwerbssteuern und Notargebühren in Höhe von voraussichtlich ca. 500.000 Euro anfallen. Diese Einmalkosten des Vermögensübergangs werden von der neuen Eigentümerin, der WW GmbH getragen.

Wie bereits im Wirtschaftsplan 2007/2008 des Landesbetriebes berücksichtigt, ist das Grundstück Richardstraße Teil des städtebaulichen Vorhabens „Wohnen auf der Finkenau". Die WW GmbH verpflichtet sich im Ausgliederungsvertrag, dieses Grundstück an den zukünftigen Investor des vorgenannten Projekts zu verkaufen. Der Verkaufserlös soll bei der WW GmbH verbleiben und dient in erster Linie dazu, die auf dem Grundstück lastenden Darlehen sowie eine Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von zusammen rund 700.000 Euro vorzeitig abzulösen.

Im Übrigen wird die Grundstücksübertragung mit einer dinglich gesicherten Nutzungsbindung für eine Verwendung zur beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen verbunden. Für den Fall des Verstoßes gegen die Nutzungsbindung oder Aufgabe der Nutzung aus anderen Gründen wird ein Rückübertragungsanspruch der FHH vereinbart und mit einer Auflassungsvormerkung grundbuchlich gesichert.

ee) Grundinstandsetzung der Gebäude Südring und Klotzenmoorstieg

Zur Werterhaltung der Bausubstanz der Gebäude Südring und Klotzenmoorstieg sowie der Anpassung an den heutigen technischen Standard hat die Bürgerschaft mit der Drucksache 18/3419 einen Investitionszuschuss für die Winterhuder Werkstätten bewilligt (Titel 4650.891.02). Die Gesamtkosten betragen rund 4,7 Mio. Euro. Sie verteilen sich auf die Haushaltsjahre 2006 bis 2012.

Die Zuschüsse sollen ab dem Betriebsübergang an die WW GmbH gezahlt werden. Dazu muss die Zweckbestimmung des Haushaltstitels angepasst werden.

Darüber hinaus hat sich bei der Feinplanung der Maßnahmen herausgestellt, dass für einen Teil der Gebäude am Klotzenmoorstieg ein Neubau wirtschaftlicher als deren Sanierung ist. Mehrkosten sind damit nicht verbunden, jedoch muss die Zweckbestimmung des Haushaltsansatzes entsprechend erweitert werden.

ff) Änderung des Haushaltsplans 2007/2008

Die Umsetzung der Maßnahmen setzt des weiteren voraus, dass die Bürgerschaft die unter cc) und ee) dargestellten Änderungen des Haushaltsplans beschließt. Sie haben u. a. zur Folge, dass wegen des Betriebsübergangs des Landesbetriebes Winterhuder Werkstätten der Landesbetrieb nicht mehr existiert und damit dessen Wirtschaftsplan entfällt.

Er ist zurzeit im Haushaltsplan als Anlage 2.1 zum Einzelplan 4 ausgewiesen und dient zugleich auch als Teilerläuterung zum Titel 4650.671.09 „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung; Qualifizierung und Beschäftigung im öffentlich geförderten und Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt".

Auf den Zeitpunkt der Überführung des Landesbetriebes in die GmbH ­ das ist der Tag, an dem die Ausgliederung in das Handelsregister eingetragen wird ­ ist eine Zwischenbilanz zu erstellen, die als Schlussbilanz der Haushaltsrechnung 2007 beigefügt wird.

e) Weitere Schritte

Nach dem Beschluss der Bürgerschaft wird die Ausgliederung handelsrechtlich vollzogen. Der arbeitsrechtliche Übergang der Beschäftigten in die WW GmbH ist vorbereitet und erfolgt kraft Gesetzes zeitgleich mit dem Betriebsübergang. Ein Teil der Beschäftigten wird anschließend im Wege eines weiteren Betriebsübergang im Zuge der zu verlagernden Intendanz-Aufgaben in die PIER Service und Consulting GmbH überwechseln.

Das gesamte Flurstück 1222 umfasst noch eine weitere Teilfläche von 898 m² für eine Turnhalle, die jedoch nicht vom Landesbetrieb genutzt wird und im Vermögen der FHH verbleibt.

Unabhängig davon werden die von der Berufsförderungswerk Hamburg GmbH in die PIER Holding GmbH eingebrachten Gesellschafteranteile an der Hamburger Werkstatt GmbH und an den Elbe-Werkstätten GmbH im Zuge der Aufgabenbereinigung an die HSRI veräußert werden, die dafür Darlehensforderungen, die sie an das Berufsförderungswerk hat, erlässt. Der Gesellschafteranteil der HSRI an der PIER Holding wird danach rund 65 % des Stammkapitals betragen. Ein Schaubild über die Gesellschaftsstruktur ist in der Anlage beigefügt.

3. Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle

1. von den Ausführungen in dieser Drucksache Kenntnis nehmen,

2. der Ausgliederung und Übertragung des gesamten beim Landesbetrieb Winterhuder Werkstätten vorhandenen Vermögens der Freien und Hansestadt Hamburg, insbesondere der Grundstücke Südring 38, Klotzenmoorstieg 2 und Richardstraße 60 an die Winterhuder Werkstätten GmbH gegen Erwerb von Gesellschafteranteilen zuzustimmen,

3. in Artikel 2 c Nummer 4 des Haushaltsbeschlusses folgenden neuen Absatz einfügen:

g) Winterhuder Werkstätten GmbH, die Textstelle „73,8 Mio. Euro" durch „79,8 Mio. Euro" ersetzen und

4. im Haushaltsplan 2007/2008 bei dem Titel 4650.891. die Zweckbestimmung wie folgt ändern: „Investitionszuschuss an die Winterhuder Werkstätten GmbH". Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 18.