Hochbegabtenförderung in Bremen

Kinder müssen begabungsgerecht gefördert werden. Unstrittig ist, dass die individuelle Förderung von leistungsschwachen Kindern wichtig ist, damit diese in der Schule und später im Beruf erfolgreich sind. Dies gilt auch für die Gruppe der Hochbegabten, die bei fehlender Förderung ebenfalls in der Schule abfallen und schlimmstenfalls zu Leistungsverweigerern werden können. Besonders begabte Kinder und Jugendliche müssen daher individuell gefördert werden, damit sie ihr Potenzial bestmöglich entfalten können. Die Gesellschaft ist auf die Leistungselite angewiesen.

In Bremen können sich Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer von hochbegabten Schülerinnen und Schülern an das Zentrum für schülerbezogene Beratung wenden.

Es besteht ferner u. a. die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung, das Überspringen von Klassen sowie die Aufnahme eines Studiums bereits während der Schulzeit (Frühstudium). 1998 ist die Hochbegabtenförderung in Bremen parlamentarisch thematisiert worden. Damals gab es einzig einzelfallbezogene Intelligenztests; als Ansprechpartner diente der schulpsychologische Dienst. Die Verantwortung für die individuelle Förderung der Hochbegabten und die innere Differenzierung im Unterricht trugen die Lehrerinnen und Lehrer. Systematische Tests, Förderung und Statistiken gab es nicht.

Die Stadtbürgerschaft hat daraufhin den Senat aufgefordert,

- den Bereich Hochbegabtenförderung didaktisch aufzubereiten und als verpflichtendes Thema in der Lehrerausbildung aufzunehmen,

- anerkannte Tests zur Erkennung von Hochbegabungen in Kindergärten und Grundschulen auf Rat der Lehrer oder auf Wunsch der Eltern von speziell ausgebildeten Psychologen durchzuführen,

- im Rahmen der Qualitätssicherung in Kindergärten und Schulen Programme zu entwickeln, um Hochbegabten die Möglichkeit zu geben, gemäß ihrer Leistungsfähigkeit gefördert und ausgebildet zu werden,

- die Förderung und Erkennung von Hochbegabten in die Fortbildung für Schulpsychologen, Lehrer und Sozialpädagogen aufzunehmen und

- die Beratung für Eltern von hochbegabten Kindern und Jugendlichen durch den schulpsychologischen Dienst im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Hochbegabten aufzubauen.

Auf ihrer Plenarsitzung am 10. Dezember 2009 sind die Kultusminister darin übereingekommen, dass es Aufgabe des Bildungswesens ist, allen Kindern und Jugendlichen eine ihrer individuellen Leistungsfähigkeit entsprechende bestmögliche Bildung zu vermitteln. Entscheidend seien dabei anregungsreiche, flexible und vielfältig differenzierende, zur Selbstständigkeit ermunternde Lernangebote, die darauf abzielen, die intellektuelle Begabung eines Kindes bzw. Jugendlichen zu entfalten.

Die begabungsgerechte Förderung soll in der gesamten Lernbiografie vom Elementarbereich über die Primar- und Sekundarstufe hinaus bis in den Tertiärbereich umgesetzt werden. Der Gestaltung der Übergänge kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Unterstützt werden soll die Begabungsförderung in regionalen Institutionen mit besonderen Personal- und Fachkompetenzen.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Minister Henry Tesch, erklärte dazu: ... Unser Ziel ist, in den Ländern flächendeckend Angebote zur Förderdiagnostik, Beratung und zur Förderung selbst bereitzustellen, die fachliche, personelle und materielle Ausstattung der Bildungseinrichtungen zu stärken und die Ergebnisse der 328. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz, Pressemitteilung vom 10. Dezember 2009.

In Schleswig-Holstein starten zum Schuljahr 2010/2011 elf Kompetenzzentren für Begabtenförderung, die unterschiedliche Konzepte erproben sollen, um begabte Schülerinnen und Schüler zu fördern. Ziel ist es, die Begabtenförderung stärker in den Unterricht zu integrieren.

Die Karg-Stiftung zur Hochbegabtenförderung unterstützt und initiiert Modellprojekte und -einrichtungen zur Förderung hochbegabter Kinder. Neben eigenen Programmen fördert die Stiftung auch Initiativen aus den Bundesländern.

Wir fragen den Senat:

1. Welche und wie viele Tests sind seit 1998 zur Erkennung von Hochbegabungen in Kindergärten und Grundschulen durchgeführt worden?

2. Wie schätzt der Senat die Aussagekraft von Intelligenztests ein?

3. Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, um Hochbegabungen festzustellen?

4. Wie viele Kinder und Jugendliche in Bremen gelten als hochbegabt (bitte Unterteilung in Geschlecht, Schulform, Klasse und Alter)? In welchem Alter ist die Hochbegabung bei den Kindern und Jugendlichen festgestellt worden? Welche Begabungen wurden festgestellt (musische Begabung, sportliche Begabung, naturwissenschaftliche Begabung, mathematische Begabung, sprachliche Begabung, etc.)?

5. Wie viele Kinder wurden in den vergangenen zehn Jahren vorzeitig eingeschult?

6. Wie viele Kinder und Jugendliche haben in den Jahren 2000 bis 2010 Klassen übersprungen?

7. Gibt es Spezialklassen für Hochbegabte?

8. Wie viele Jugendliche haben seit Bestehen die Möglichkeit des Frühstudiums ergriffen?

9. Wie viele hochbegabte bremische Kinder pendeln nach Niedersachsen, um dort zur Schule zu gehen oder werden in Internaten außerhalb Bremens beschult?

10. Wie viele Eltern/Lehrer haben seit Bestehen das Angebot der schülerbezogenen Beratung in Anspruch genommen? Welche Erkenntnisse zieht der Senat aus den Beratungsgesprächen? Wie kann die Beratung verbessert werden?

11. Welche Programme sind im Rahmen der Qualitätssicherung in Kindergärten und Schulen zur Hochbegabtenförderung entwickelt worden? Welche dieser Programme wurden umgesetzt?

12. Wie hoch schätzt der Senat die Anzahl unerkannter Hochbegabter?

13. Welche Förderangebote für Hochbegabte gibt es

a) in den Schulen,

b) außerhalb der Schulen,

c) in den Kindertagesstätten und Horten?

14. Wie ist die Förderung und Erkennung von Hochbegabung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern sowie von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verankert?

15. Welche Pläne verfolgt der Senat zur Förderung von Hochbegabten?

16. Wie beurteilt der Senat die Einrichtung von Kompetenzzentren für Hochbegabte, so, wie es in Schleswig-Holstein vorgesehen ist?

17. Welche Kooperationsmodelle zwischen Schulen und Hochschulen gibt es für Hochbegabte?

18. Wie wird die durchgehende individuelle Förderung von hochbegabten Kindern beim Übergang vom Elementar- in den Primarbereich sichergestellt?

19. Gibt es bzw. ist eine Zusammenarbeit mit der Karg-Stiftung geplant?