UKE

Für das UKE sei die zu zahlende Summe von 122.000 Euro bei Nichteinhaltung der Frauenquote ein kleiner Betrag, der nicht sonderlich ins Gewicht falle.

Die SPD-Abgeordneten griffen die Aussage des Vertreters der TU auf, dass Frauen über ein geringeres technisches Verständnis verfügten, und betonten, dass man sich bei einer solchen Aussage nicht wundern dürfe, wenn nur wenige Frauen technische Fächer studierten. Sie verwiesen auf eine vor mehreren Jahren in der Bürgerschaft geführte Debatte darüber, an der TU und der HAW in den technischen Fächern Studiengänge ausschließlich für Frauen einzurichten. Dies habe sich an anderen bundesdeutschen Hochschulen bereits bewährt.

Der neue Dekan der Medizinischen Fakultät am UKE teilte mit, dass er alles dafür tun werde, dass am UKE zukünftig keine Gelder mehr aufgrund der Nichterreichung der Frauenquote zu zahlen seien. Er sei der erste Frauenbeauftragte der Universität Freiburg gewesen und habe dort zu einem ausgeglichenen Verhältnis in den Berufungen und Einstellungsverfahren beigetragen. Die Bilanz des UKE der vergangenen zwei Jahre, in denen pro Jahr zehn Professoren, aber keine einzige Professorin ernannt worden seien, bezeichnete er als vernichtend. Auf der Vorstandsebene ebenso wie auf der Dekanatsebene stünden drei Männer einer Frau gegenüber; auf der C-4 Ebene liege der Frauenanteil bei 12 Prozent. Der Anteil der Habilitandinnen liege in den Jahren 1993 bis 1999 bei neun Prozent, in den Jahren 2000 bis 2006 bei 16 Prozent. Für das Jahr 2007 bestünden berechtigte Hoffnungen darauf, dass von den 22 zu besetzenden Professuren vier bis fünf an Frauen vergeben werden würden. Es sei geplant, die Instrumente des Frauenförderplans auf den Prüfstand zu stellen.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät äußerte, dass die Praxis der Berufungen am UKE verbesserungswürdig sei. Sie wies darauf hin, dass alle Berufungsverfahren durch das Gleichstellungsteam, das aus drei Frauen bestehe, flankiert worden seien. An dieser Stelle könne keine Kritik am Verfahren geübt werden.

Ein sehr gutes Instrument zur Frauenförderung sei die Stellenvergabe für Habilitationen von Frauen. Im Vorstand des UKE sei dies aufgrund der hiermit verbundenen hohen Kosten bislang kritisch gesehen worden. Eine Evaluation der weiteren Lebenswege der geförderten Habilitandinnen sei notwendig, um aussagefähige Informationen über den diesbezüglichen Erfolg der Frauenförderung zu erhalten.

Die CDU-Abgeordneten wiesen darauf hin, dass für viele Frauen die Familiengründungsphase eine Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Karriere nach sich ziehe.

Sie fragten, ob an den Hamburger Hochschulen Überlegungen angestellt worden seien, wie Frauen die Familiengründung und eine wissenschaftliche Karriere gleichermaßen ermöglicht werden könnte.

Die Vizepräsidentin der HAW erläuterte, dass es gerade nicht die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei, die die Frauen in dieser Lebensphase behindere, wie bundesweit durchgeführte Untersuchungen bestätigten. Sei nahm Bezug auf eine Studie im Bereich der Physik, in der alle Frauen in der Physikalischen Gesellschaft befragt worden seien, wann und warum sie sich in ihrer Karriere mit Schwierigkeiten konfrontiert gesehen hätten. Hierbei sei deutlich geworden, dass sich Frauen aufgrund ihres Frau-Seins Behinderungen in ihrer Karriere ausgesetzt gesehen hätten, unabhängig davon, ob sie Verantwortung für Kinder getragen hätten oder nicht. Sie betonte, dass mit Frauen besetzte Professuren ein wichtiges Signal für junge Frauen darstellten und sie ermutigten, eine wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen. Bekannt sei auch, dass Frauen einen anderen Blick als Männer auf die Inhalte der Wissenschaft richteten und andere Methoden wählten, um Wissenschaft weiterzugeben.

Dieser unterschiedliche Blick sei von immenser Bedeutung, wenn mehr Frauen in die Forschung eintreten sollten. Die Schulen könnten selbstverständlich dazu beitragen, dass mehr Frauen naturwissenschaftliche Studiengänge wählten, aber hier könne nicht nach der Begründung dafür gesucht werden, warum der Frauenanteil im Studium relativ zum Frauenanteil bei den Professuren stark differiere. Begründungen hierfür müssten die Hochschulen liefern. Um schnell Erfolge erzielen zu können, sollten auf einen Schlag viele Frauen als Lehrende an den Hochschulen eingestellt werden.

Auffällig sei, dass der Frauenanteil bei den Stipendien sehr hoch sei, jedoch nicht auf der Ebene der Stellen. Dort, wo es um Macht und Geld gehe, seien Frauen vergleichsweise unterrepräsentiert.

Die GAL-Abgeordneten gingen auf eine vom Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS) durchgeführte Evaluation zum Hochschulwissenschaftsprogramm ein, die zu dem Ergebnis komme, dass dieses Programm sehr erfolgreich sei. Sie richteten die Frage an die Senatsvertreter, was konkret unternommen werde, um auf Bundesebene ein gemeinsames Fortsetzungsprogramm zu initiieren. Sie wollten darüber hinaus wissen, bis wann ein Ergebnis der Evaluation der Wirksamkeit des Anreizbudgets in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu erwarten sei und ob die unterschiedlichen Voraussetzungen der Hochschulen hierbei Berücksichtigung finden würden.

Die Senatsvertreter erläuterten, dass das Hochschulwissenschaftsprogramm im Zuge der Föderalismusreform ausgesetzt worden sei. Ein erster Briefwechsel mit der Bundesebene, der sich mit der Initiierung eines vergleichbaren Programms beschäftige, habe Anfang April 2007 stattgefunden. Die Senatsvertreter wiesen darauf hin, dass es zwar Untersuchungen zur Wirkungsweise der Maßnahmen zur Frauenförderung gebe; dennoch seien die Einschätzungen darüber, welches die richtigen Maßnahmen seien, sehr unterschiedlich. Wesentlicher Bestandteil des Programms pro excellentia seien beispielsweise Promotionsstipendien, obwohl im Bereich der Promotionen die Frauenquote zufriedenstellender als im Bereich des wissenschaftlichen Mittelbaus sei.

Wenn finanzielle Mittel zur Verfügung stünden, müsse sehr genau geprüft werden, in welchen Bereichen deren Einsatz sinnvoll vorgenommen werden könne. Die Evaluation des Anreizbudgets solle bis zum Ende des Jahres 2007 fertig gestellt sein, wobei die individuellen Besonderheiten der jeweiligen Hochschulen berücksichtigt werden würden.

Der Präsident der Hochschule für bildende Künste (HfbK) informierte darüber, dass der Frauenanteil an dieser Hochschule in allen Bereichen, also sowohl im wissenschaftlichen Mittelbau als auch bei den Professuren, bei 30 Prozent liege. Er verlieh der Hoffnung Ausdruck, dass die Feinjustierung des Anreizbudgets Vorteile für die HfbK nach sich ziehen werde. Obwohl an der HfbK der Frauenanteil im vergangenen Jahr um 104 Prozent angehoben worden sei, habe eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 28.000 Euro gezahlt werden müssen, weil andere Hochschulen eine noch größere Anhebung des Frauenanteils erreicht hätten. Da der Frauenanteil an der HfbK jedoch bereits relativ hoch sei, seien Steigerungen kaum noch zu realisieren. Der Anteil der Studentinnen liege bei 60 Prozent. Bei den Professuren spiegele sich ein solch hoher Prozentsatz nicht wider, was darauf zurückzuführen sei, dass an der HfbK nicht die Habilitation ausschlaggebend für die Berufung sei, sondern der Erfolg auf dem Kunstmarkt. Künstlerinnen seien im Ausstellungsbetrieb und in Galerien eher gering vertreten.

Der Präsident der Hochschule für Musik und Theater (HfMT) teilte mit, dass der Anteil der Frauen in den C-3- und C-4-Professuren an der HfMT viel zu gering sei; in den C-2-Professuren sei der Anteil mit 75 Prozent hingegen sehr hoch. Wenige Neuberufungen pro Semester seien die Regel; keine Neuberufung eines Professors sei gegen das Votum der Gleichstellungsbeauftragten erfolgt. Dies liege darin begründet, dass in vielen Bereichen die Bewerberlage keine Berufung einer Professorin zugelassen habe. In jüngster Vergangenheit seien jedoch zwei W-Professuren mit Frauen besetzt worden, eine davon sogar in der klassischen Männerdomäne „Schlagzeug". Die HfMT strebe eine weitere Erhöhung des Frauenanteils bei den Professuren an, wobei Fördermaßnahmen keinen Einfluss auf die Auswahl hätten, da der Bewerbermarkt ausschlaggebend für die Berufungen sei. Eine völlig andere Situation sei in der inhaltlichen Arbeit der HfMT gegeben; eine der beiden hauptamtlichen Musikwissenschaftsstellen sei mit dem Schwerpunkt der Gender-Forschung besetzt und zudem sei der Bereich „Gender" in den Bachelor- und Masterstudienordnungen verankert.

Die GAL-Abgeordneten nahmen Bezug auf die Informationen in der Großen Anfrage und äußerten, dass dort, wo Frauenförderung durchgeführt worden sei, nachhaltige Verbesserungen zu konstatieren seien. Daraus sei die Konsequenz zu ziehen, dass die Frauenförderung weitergeführt werden müsse. In den vergangenen 20 Jahren sei beispielsweise an der Universität die Frauenquote von sechs auf 18 Prozent gestiegen, was deutlich erkennen lasse, wie viel Zeit für die tatsächliche Erreichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern benötigt werde. Vor dem Hintergrund sei es fatal, dass das HWP ausgesetzt worden sei und kein Anschlussprogramm zur Verfügung stehe. Der Senat spare nun die finanziellen Mittel, die für das HWP bereitgestellt gewesen und nicht wieder in das Budget der Hochschulen geflossen seien.

Ohne eine Bund-Länder-Vereinbarung sei der Senat nicht zu einer Fortführung vergleichbarer Programme wie beispielsweise pro excellentia bereit. Bei diesem Programm könne durchaus überlegt werden, ob die Zielgruppe der Doktorandinnen die richtige sei. Der zweite Teil des pro-excellentia-Programms, der die Bereiche Networking, Mentoring und Training umfasse, ziele jedoch auf Promovendinnen ebenso wie auf Post-Doktorandinnen. Die GAL-Abgeordneten brachten ihre Unzufriedenheit mit der Aussetzung des HWP zum Ausdruck und wiesen auf die Gefahr hin, dass die bereits erzielten Erfolge in der Frauenförderung wieder einbrechen könnten. Sie vermissten konkrete Bekundungen des Senats, die Frauenförderung an den Hamburger Hochschulen weiterzuführen.

Ein wesentlicher Punkt hierfür sei aus ihrer Sicht die kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Gleichstellungsbeauftragten der Hamburger Hochschulen. Die GAL-Abgeordneten fragten, ob Zusammenkünfte von Senat und Gleichstellungsbeauftragten institutionalisiert seien, und wollten wissen, ob regelmäßige Gespräche stattfänden. Darüber hinaus stellten sie die Frage, wie der Senat die Positionen der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten bei den Beschlussfassungen berücksichtige.

Die Senatsvertreter antworteten, dass der Austausch mit den Gleichstellungsbeauftragten in der Vergangenheit stärker stattgefunden habe und zurzeit verbesserungsfähig sei.

Bezogen auf das HWP betonten die Senatsvertreter, dass erreicht werden solle, mit dem Geld aus Hamburg auch Bundesmittel zu erhalten. Hier seien entsprechende Weichenstellungen abzuwarten.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Hamburg unterstrich die Aussage der GAL-Abgeordneten, dass dort, wo seit 20 Jahren Frauenförderung praktiziert werde, auch Effekte zu verzeichnen seien. An der Universität würden zurzeit so viele Frauen berufen, dass deren Anteil an den Professuren kontinuierlich um 1,5 Prozent steige.

Da der Prozentsatz der Professorinnen zurzeit bei 17 Prozent liege, wäre eine paritätische Besetzung der Professuren unter gleichbleibenden Umständen in 33 Jahren erreicht. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Entwicklung, wie sie sich heute darstelle, bereits auf die Frauenförderung zurückzuführen sei. Sie betonte die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen vonseiten des Senats ebenso wie vonseiten der Hochschulen. In den Hochschulen seien die Aspekte des HWP verstetigt worden. Dies sei beispielsweise auch im Womens Career Center der Fall. Dieses habe zwar seinen Namen geändert und sei in ein allgemeines Karrierezentrum für Frauen und Männer umgewandelt worden. Die Umwandlung bedeute jedoch nicht, dass das bestehende Personal nun Frauen und Männer gleichermaßen betreuen müsse. Eine neue Stelle sei geschaffen worden, um den zusätzlichen Beratungsbedarf abdecken zu können, aber das an der Hochschule existente frauenspezifische Angebot werde es auch weiterhin geben. Der Gender-Aspekt sei nach wie vor ein wesentlicher Bestandteil des Karrierezentrums.

Bezogen auf die Vernetzung der Gleichstellungsbeauftragten informierte sie darüber, dass die Gleichstellungsbeauftragten in regem Austausch miteinander stünden und das pro-excellentia-Programm gemeinsam so ausgestaltet hätten, dass alle Hochschulen hiervon profitieren könnten.

Die Gleichstellungsbeauftragte der HAW führte aus, dass vonseiten der Gleichstellungsbeauftragten eine Evaluierung des HWP stattgefunden habe, bei der festgestellt worden sei, dass in allen anderen Bundesländern außer in Hamburg in der zweiten HWP-Phase Stipendienprogramme und Postdoc-Programme zur weiteren Unterstützung von Frauen eingesetzt worden seien. Dies wäre als ergänzender Baustein auch für das pro-excellentia-Programm sinnvoll gewesen. Sie wies darauf hin, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre dringend weitere Schritte im Sinne der Frauenförderung unternommen werden müssten, weil sich in diesem Zeitraum ein Generationenwechsel an den Hochschulen vollziehe, nach dem Professuren auf Jahrzehnte besetzt seien.