Schule

Konsequenzen einer neuen Ausländergesetzgebung für Hamburg

Die neue Bundesregierung plant unter anderem Änderungen im Ausländerrecht dahin gehend, dass in Deutschland geborene Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten sollen und die Einbürgerung für in Deutschland lebende Ausländer erleichtert wird.

Hamburg ist mit 18,2 Prozent Ausländeranteil das Bundesland mit der höchsten Dichte. Nach der letzten Bevölkerungsvorausschätzung von 1996 wird der Anteil der deutschen Bevölkerung bis zum Jahr 2010 kontinuierlich zurückgehen, während die ausländische Bevölkerung durchgängig zunimmt. Für 2010 werden nach der „mittleren Variante" 337 000 Ausländer erwartet, das sind etwa 20 Prozent. Nach der „oberen Variante" wurden 1996 22 Prozent erwartet.

Ich frage den Senat:

1. Treffen die in der Bevölkerungsvorausschätzung von 1996 angegebenen Zahlen bzw. die Entwicklung bis 2010 noch zu? Wenn nein: Welches neue Zahlenmaterial steht zur Verfügung?

Seit der Bevölkerungsvorausschätzung von 1996 hat sich der tatsächliche Bevölkerungsbestand knapp unterhalb der „unteren Variante" bewegt. Danach ist für das Jahr 2010 in Hamburg von einem Ausländeranteil von ca. 18 Prozent auszugehen; das entspricht 297 000 Personen.

2. Wie viele der heute in Hamburg lebenden Ausländer sind in Deutschland geboren, hätten also nach den Plänen der Bundesregierung ein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft?

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ausländische Staatsangehörige die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Bodenrechtsprinzip durch Geburt in Deutschland nur dann erhalten, wenn auch ein Elternteil bereits hier geboren wurde oder als Minderjähriger bis zum 14. Lebensjahr nach Deutschland eingereist ist und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt. Die geplante Neuregelung bedarf zunächst einer Änderung der geltenden staatsangehörigkeitsrechtlichen Vorschriften. Über Pläne der Bundesregierung, dass hiervon auch rückwirkend bereits in Deutschland geborene Ausländerinnen und Ausländer erfaßt werden sollen, ist nichts bekannt. Es ist davon auszugehen, dass von den heute in Hamburg lebenden, in Deutschland geborenen Ausländerinnen und Ausländern keiner ein Anrecht auf die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Bodenrechtsprinzip erhalten wird, sondern nur diejenigen, die ab Inkrafttreten der geplanten gesetzlichen Neuregelung geboren werden und bei denen ein Elternteil die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.

3. Wie viele der in Hamburg lebenden Ausländer leben so lange in der Bundesrepublik, daß sie Anrecht auf eine beschleunigte Einbürgerung hätten?

Nach Angaben des Ausländerzentralregisters halten sich zur Zeit in Hamburg ca. 176 000 Ausländerinnen und Ausländer auf, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung sind und bei denen die zeitlichen Voraussetzungen der von der Bundesregierung geplanten Einbürgerungserleichterungen erfüllt sind. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen jedoch auch die erleichterten Einbürgerungen ausdrücklich Unterhaltsfähigkeit und Straflosigkeit voraussetzen. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer diese zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen, ist statistisch nicht erfaßt. Ob und ggf. welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bleibt dem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Darüber hinaus ist offen, wie viele der potentiell Begünstigten von den geplanten Möglichkeiten einer erleichterten Einbürgerung tatsächlich Gebrauch machen werden.

Nach Abzug derjenigen Ausländerinnen und Ausländer, bei denen nach ihrem Heimatrecht im Falle einer Einbürgerung ein gesetzlicher Verlust ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit eintreten würde und bei denen deshalb Zweifel an einem tatsächlichen Einbürgerungsinteresse begründet sind, verbleiben in Hamburg ca. 122 000 Personen, für die möglicherweise eine Einbürgerung in Betracht kommt.

4. Welche Konsequenzen hätten die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen nach den zu 2. und 3. erfragten Zahlen für die praktische Politik in Hamburg, z. B. a) für die Kapazität und den Aufgabenbereich der Ausländerbehörde?

b) für die mit über 600 Stellen besetzte Ausländerförderung in den Schulen?

c) für die Anzahl der aktiv und passiv Wahlberechtigten?

Seriöse Prognosen zu den Konsequenzen sind im einzelnen zur Zeit noch nicht möglich, da diese maßgeblich von der noch offenen näheren Ausgestaltung der geplanten gesetzlichen Neuregelungen sowie vor allem davon abhängen, in welchem Umfang die potentiell begünstigten Ausländerinnen und Ausländer von den geplanten Einbürgerungserleichterungen tatsächlich Gebrauch machen werden.