Einrichtung Hunde-Freilaufflächen in den Bezirken

Nach Einführung der Anleinpflicht für Hunde am 1. Januar 2007 sollen in den Bezirken neben den Hundeauslaufflächen für Hunde ohne Hundeführerschein auch Freilaufbereiche für Hunde mit Hundeführerschein neu entstehen. Die Bezirke haben gegenüber der Hamburgischen Bürgerschaft erklärt, diese neu zu schaffenden Flächen nach der Sommerpause 2007 zu planen und deren Ausweisung bekannt zu geben.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1.) Haben die Bezirke bereits Freilaufflächen für Hunde mit Hundeführerschein ausgewiesen, beziehungsweise in Planung?

Wenn ja:

Welche Bezirke haben Freilaufflächen ausgewiesen, beziehungsweise geplant, (Bitte nach Bezirken auflisten und die Ortsbezeichnung angeben)

a) in öffentlichen Parks und Grünanlagen, Hamburg-Nord:

In den Bezirksamtsbereichen ist der Leinenzwang gemäß § 9 Hundegesetz in Grünanlagen aufgehoben. Lediglich für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst gilt die Anleinpflicht auch für gehorsamsgeprüfte Hunde/Hundehalter mit Führerschein in den öffentlichen Grünanlagen.

Harburg: Keine, weil im Bezirksamtsbereich Harburg die öffentlichen Grünanlagen für Hunde/Hundehalter mit Führerschein freigegeben sind.

Hamburg-Mitte:

Gemäß Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vom Dezember 2006 wurden für den Bezirk Hamburg-Mitte folgende Flächen gemäß § 9 Absatz 3 Satz 2 Hundegesetz (HundeG) für Hunde mit Gehorsamsprüfung ausgewiesen und bereits komplett beschildert:

· Grünfläche Norderkirchenweg östlich zwischen Neuapostolischer Kirche (Haus Nummer 57 bis Haus Nummer 33)

· Kennedybrücke/Ferdinandstor

· Ferdinandstor/Ernst-Merck-Brücke

· Repsoldpark

· Aschberg

· Auf der Trasse Berliner Tor ­ Billstedt die Fläche Gojenboom ­ Horner Rennbahn

· Thörls Park (auch südlich, nicht jedoch in der Nähe des Kindergartens)

· Grünfläche hinter dem Friedhof Hammer Kirche

· Gesamter Streifen Eiffestraße

· Rudolf-Roß-Allee ­ Dannerallee

· Steinfurths Diek

· Grünzug Jenfelder Bach (Glinder Straße ­ A24)

· Grünzug Schleemer Bach (Archenholzstraße ­ Möllner Landstraße)

· Billewanderweg B5 (Gelbe Brücke ­ Rote Brücke)

· St. Grünzug Eimsbüttel Bei der Apostelkirche ­ Hellkamp

· Grünzug Eimsbüttel Bei der Apostelkirche

· Grünzug Eimsbüttel Bei der Apostelkirche ­ Sillemstraße

· Paciusweg

· Voigtstraße ­ Lappenbergsallee

· Eduardstraße ­ Pinneberger Weg

· Wiesenstraße 480

· Henry-Vahl-Park Heußweg ­Emilienstraße

· Grünzug Eimsbüttel Heußweg/Tornquiststraße

· Grünzug Eimsbüttel Tornquiststraße/Emilienstraße

· Wehbers Park, GZ. Eimsbüttel Emilienstraße ­ Doormannsweg

· Wehbers Park, GZ.Eimsbüttel Doormannsweg ­ Eppendorfer Weg

· Sophienallee 29-33

· Grünzug Kaiser-Friedrich-Ufer

· Bismarckstraße/Göbenbrücke

· Weidenstieg/Bismarckstraße

· Bismarckstraße/Osterstraße

· Grünzug Eimsbüttel Eppendorfer Weg ­ Meißnerstraße

· Grünzug Eimsbüttel Meißnerstraße ­ Weidenstieg

· Heymannstraße/Schlankreye

· Grünzug Eimsbüttel-Süd Altonaer Straße ­ Amandastraße

· Beim Schlump vor 85-90

· Flughafen-Grünzug Broockkampsweg ­ Hainholz

· Kollau-Grünzug Wendlohstraße ­ Schippelsmoorgraben

· Kronsaalsweg/Rückhaltebecken

· Johann-Wenth-Straße

· Hagenbeckstraße/Lenzweg

· Försterweg

· Holstenkamp Wandsbek:

In Wandsbek wurden gemäß Beschluss der Bezirksversammlung vom 12. Oktober 2006 im Rahmen des Hundegesetzes alle Grün- und Erholungsanlagen für Hunde mit Gehorsamsprüfung freigegeben. Lediglich drei Anlagen wurden bisher von dieser Regelung ausgenommen.