Wohnen

Am 30.06.2007 ist der kleine Hasan (2) mit seinem Dreirad am Spielplatz an der Straße Möhlenhoff in Hamburg Wilhelmsburg in den Mühlenbach gefahren und ertrunken. Spielplatz und Mühlenbach sind nicht durch einen Zaun getrennt. Das Fehlen eines Zaunes ist umso unverständlicher, als ­ laut Medienberichten über Aussagen von Anwohnern ­ bereits mehrere Kinder an dieser Stelle in den Bach gefallen seien. Eine einfache bauliche Maßnahme hätte den schrecklichen Tod des kleinen Jungen verhindern können.

Das Bezirksamt Harburg war laut Medienberichten per Brief vom 10.04. von einem Anwohner über die Gefahr informiert worden. Der Anwohner schrieb, es sei „nur eine Frage der Zeit, wann es zu einem Unfall kommt, möglicherweise sogar mit Todesfolge". Das Bezirksamt antwortete mit Schreiben vom 03.05.2007: „Der Bauträger hat in seinem Freiflächenplan eine Abgrenzung des Spielplatzes vorgesehen. Wir werden überprüfen, ob dies wie geplant ausgeführt wurde. Außerdem werden wir den Bauträger auf Ihre Sorgen aufmerksam machen, so dass dieser gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen kann. Weiter können wir nicht tätig werden, da es sich um einen privaten Spielplatz handelt, der nicht der öffentlichen Aufsicht unterliegt." Dennoch fand laut Berichterstattung am 09.05.2007 auf Veranlassung des Bezirksamts Harburg eine Begehung des Spielplatzes statt ­ mit einem Gutachter des Bezirksamts und einem Vertreter des Bauträgers NCC (vergleiche unter Anderem „Hamburger Abendblatt" sowie „Hamburger Morgenpost" vom 03.07.2007). Unabhängig von der oben und im Weiteren genannten Presseberichterstattung ­ die der Senat bekanntlich nicht kommentiert ­ frage ich den Senat:

1. Wer hat sich in dieser Angelegenheit wann, auf welchem Wege und mit welchen Inhalten an welche Stelle des Bezirksamts gewandt? (Schreiben oder Mail-Ausdrucke bitte als Anlage; Namen gegebenenfalls anonymisiert)

Ein Anwohner Schönenfelder Straße hat sich mit Schreiben vom 10. April 2007 beim Bezirksamt Harburg ­ Bauamt ­ gemeldet.

2. Wann hat das Bezirksamt Harburg davon jeweils Kenntnis erlangt?

Das Schreiben ist am 17. April 2007 beim Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung eingegangen.

3. Wer im Bezirksamt Harburg hat gegebenenfalls was als Reaktion auf diese Schreiben, Mails, Telefonate et cetera wann veranlasst und wen sonst noch über diese Reaktionen informiert? (Schreiben oder MailAusdrucke bitte als Anlage)

Dem Anwohner wurde vom Fachamt Stadt -und Landschaftsplanung mit Schreiben vom 3. Mai 2007 geantwortet. Am 11. Mai 2007 wurde das Fachamt Bauprüfung Region Wilhelmsburg (Wb/BP) über das Schreiben des Anwohners und über die Ergebnisse des Ortstermins vom 9. Mai 2007 informiert.

4. Auf wessen Veranlassung hat es wann und mit welchen weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Begehung des Spielplatzes gegeben?

5. Wie lautete gegebenenfalls das Ergebnis dieser Begehung?

Am 9. Mai 2007 hat es auf Veranlassung des Fachamts eine Nachabnahme ­ zur Erstabnahme aus dem Juni 2006 ­ zur Grundstücksbegrünung gegeben. In diesem Zusammenhang wurde mit den Teilnehmern unter anderem das Anwohnerschreiben vom 10. April 2007 thematisiert. Die Ergebnisse des Ortstermins sowie die Teilnehmer können dem Protokoll Nummer 3 vom 14. Mai 2007 entnommen werden. Hierbei wurde Einvernehmen über Nachpflanzungen und Einfriedungen erzielt.

6. In welcher Form ist gegebenenfalls wann wem (insbesondere den betroffenen Mietern, Eigentümern, dem Bauherren/Bauträger, der WEG als solcher) mitgeteilt worden, wie das Ergebnis dieser Begehung lautete?

In welcher Form und wann der Hausverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Einzeleigentümer über die Ergebnisse des Ortstermins unterrichtet hat, ist nicht bekannt.

7. Welche konkreten Reaktionen gab es als Ergebnis dieser Begehung?

Das Bezirksamt Harburg ging davon aus, dass die zugesagten Nachpflanzungen und Einfriedigungen im Bereich des privaten Kinderspielplatzes fristgerecht bis Ende Mai 2007 umgesetzt werden. Unabhängig von dieser Ortsbegehung hat nach Auskunft des Vorhabenträgers die WEG Anfang Juni 07 den Beschluss gefasst, ihre privaten Grundstücke zur Mühlenwettern hin abzuzäunen. Daraufhin erging von der WEG eine Materialbestellung für einen Stabgitterzaun, die Lieferung erfolgte aber bisher noch nicht.

8. Hat das Bezirksamt gegebenenfalls getroffene Verabredungen, Verpflichtungen oder Zusagen ­ zum Beispiel des Bauträgers ­ überprüft?

Eine erneute Abnahme der Verabredung am 14. Mai 2007 sollte nicht gesondert, sondern vielmehr im Zusammenhang mit der Wahrnehmung weiterer Termine in Wilhelmsburg erfolgen. Da sich der Investor bislang als zuverlässig erwiesen hatte, erschien diese übliche Vorgehensweise auch in diesem konkreten Fall anwendbar.

Im Rahmen eines Gespräches am 3. Juli 2007 teilte ein Vertreter des Bauträgers mit, dass die fehlende, zugesagte Begrünung am Spielplatz (Heckenpflanzung) bis Ende Mai 2007 noch nicht umgesetzt wurde, da die parallel von der Eigentümergemeinschaft initiierte Aufstellung von Zäunen - auch im Bereich des Spielplatzes - abgewartet werden sollte.

9. Wer hat wann das Gelände als Standort für einen Spielplatz ausgewählt?

Im Rahmen der Konzeption und Erstellung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplans Wilhelmsburg 80 wurde im Jahr 2003 der Standort für den privaten Spielplatz von den beauftragten Planern des Vorhabenträgers vorgeschlagen und so zwischen dem damaligen Vorhabenträger, der cds Wohnbau vertreten durch ihren damaligen Geschäftsführer, und der Verwaltung abgestimmt.

10. Laut „Hamburger Morgenpost" vom 03.07.2007 behauptet der „Hamburg-Chef" der Baufirma NCC, Herr Frank Gedaschko: „Die Stadt hat das Gelände geplant und so haben wir gebaut." Unabhängig von diesen Äußerungen: Ist das Gelände entsprechend den Planungen der Stadt bebaut worden und schließt dieses den Bau des Spielplatzes an dieser Stelle ein?

Es wurde entsprechend den abgestimmten Planungen und Vorgaben des Vorhaben bezogenen B-Plans Wilhelmsburg 80 gebaut. Das schließt auch den Spielplatz an dieser Stelle ein.

11. Wie viele Meter ist der Spielplatz vom Wasser entfernt?

Der Spielplatz hat an der westlichen Grenze Abstände von circa 7 m (an der südlichen Ecke) und von circa 9 m (an der nördlichen Ecke) zur Wasserfläche der Mühlenwettern.

12. Ist das Gelände zum Wasser hin abschüssig?

Der Bereich zwischen westlicher Grenze des Spielplatzes und der Böschung der Mühlenwettern in einer Breite von circa 5 m im Süden und circa 7 m im Norden ist praktisch eben. In diesem Bereich ist auch der notwendige Arbeits- und Schauweg zur Gewässerunterhaltung untergebracht. Die Böschung zur Mühlenwettern hat eine übliche Böschungsneigung.

13. Sieht die erteilte Baugenehmigung eine Sicherung des Spielplatzes an dieser Stelle vor, beziehungsweise weist sie auf die Notwendigkeit einer solchen hin?

14. Nach Paragraf 11, Absatz 1 der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Bauordnung konnte die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass aus Sicherheitsgründen Grundstücke eingefriedet oder abgegrenzt werden.

Stimmt der Senat mir zu, dass hier ein Fall vorliegt, wo dieses hätte geschehen müssen?

Im Freiflächenplan sind Einfassungen des Spielplatzes zu Ost- und Südseite mit Holzpalisaden und zur Westseite mit einer Heckenpflanzung aus Hainbuchen (vier Pflanzen je 1 m Heckenlänge) vorgesehen. Der Freiflächenplan ist Bestandteil der Baugenehmigung.

15. Anwohnern, die auf die Gefahr hingewiesen haben, soll vom Bezirksamt mitgeteilt worden sein, dass etwas passieren werde oder solle, um den gefährlichen Zustand zu beenden. Ist dies zutreffend und warum ist nichts Entsprechendes passiert?

Über die Maßnahmen an der westlichen Grenze des Spielplatzes hinaus waren ergänzende Maßnahmen seitens des Bezirksamtes Harburg nicht vorgesehen. Über das Schreiben vom 3. Mai 2007 hinaus gibt es keine weiteren Mitteilungen des Bezirksamtes.

16. Bezirksamtsleiter Torsten Meinberg (CDU) wird zitiert: „(..) die Wohnanlage am Windmühlen Quarree ist von drei Seiten mit Wasser umgeben.

Auch in Bergedorf oder Lohbrügge haben wir Spielplätze in Wassernähe. Unsere ganze Stadt ist von Wasser umgeben. Wir können ja auch nicht Elbe und Alster einzäunen" („Hamburger Abendblatt" vom 03.07.2007). Unabhängig von diesen Äußerungen eines Bezirksamtsleiters, die der Senat bekanntlich nicht kommentiert: Wie viele von wie vielen privaten Spielplätzen Hamburgs sind eingezäunt und auf wessen Veranlassung ist dies von wem durchgeführt worden?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. Eine nachträgliche Erhebung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

17. Ist es zutreffend, dass die Polizei beziehungsweise die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob es sich bei dem Bach um eine Gefahrenstelle handelt, die von der Stadt hätte gesichert werden müssen ­ und wenn ja: wer ermittelt hier auf welcher Grundlage und welchen Stand haben die Ermittlungen?

In dem durch die Staatsanwaltschaft Hamburg eingeleiteten Vorermittlungsverfahren werden mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten innerhalb des zuständigen Bezirksamtes geprüft. Diese Vorermittlungen dauern an.

18. Ist es zutreffend, dass die Polizei beziehungsweise die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt ­ und wenn ja: welchen Stand haben die Ermittlungen?

Ja. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg sind noch nicht abgeschlossen.

19. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat im September 2005 den Antrag „Private Spielplätze sichern" (Drs. 18/2946) in die Bürgerschaft eingebracht.

Der Antrag sah unter Anderem vor „eine Regelungs- bzw. Überwachungsmöglichkeit darzustellen ­ z. B. im Rahmen der Hamburgischen Bauordnung ­, mit der (...) die Sicherheit von Spielflächen (...) im Zuge der Bauantragsprüfung und der Bauabnahme festgestellt werden kann".

Der Antrag wurde von der CDU-Fraktion abgelehnt. Hat sich der Senat mit diesem Vorschlag der SPD-Fraktion befasst? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

20. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat im März 2006 den Antrag „Spielplätze müssen sicher und sauber sein" (Drs. 18/3970) in die Bürgerschaft eingebracht. Der Antrag sah unter Anderem vor, „ein zentrales Spielplatzkataster einzurichten". Der Antrag wurde von der CDU-Fraktion abgelehnt.

Hat sich der Senat mit diesem Vorschlag der SPD-Fraktion befasst?

Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

21. Der SPD-Antrag „Spielplätze müssen sicher und sauber sein" (Drs. 18/3970) sah auch vor, „zur Aufsicht über Spielplätze auch über die Landesinitiative Hamburg engagiert sich für den Einsatz von ehrenamtlichen Kräften zu werben". Der Antrag wurde auch in diesem Punkt von der CDU-Fraktion abgelehnt. Hat sich der Senat mit diesem Vorschlag der SPD-Fraktion befasst? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?