Automatische Kennzeichenlesesysteme

Die Polizei setzt Automatische Kennzeichenlesesysteme (AKLS) ein und hat jetzt eine sogenannte zweite Generation dieser Lesegeräte angeschafft.

Nach Presseberichten sollen insgesamt 100 dieser Geräte angeschafft werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie läuft das Verfahren des Kennzeichenabgleichs technisch ab?

Nach dem Einschalten des Automatischen Kennzeichenlesesystems (AKLS) erkennt und fotografiert dieses Fahrzeuge selbstständig, sucht dann in dem aufgenommenen Bild ein Fahrzeugkennzeichen und liest dieses bei Erkennen ein. Anschließend erfolgt ein Abgleich des gelesenen Kennzeichens mit den Fahndungsdaten auf einem dem System zugeordneten Notebook. Hat das AKLS ein zur Fahndung ausgeschriebenes Kennzeichen erkannt, gibt es einen Signalton ab und übermittelt das Lichtbild an das Notebook. Dort erfolgt eine weitergehende manuelle Prüfung durch einen Polizeibeamten auch auf mögliche Lesefehler.

a. Was wird aufgenommen (nur das Kennzeichen oder das gesamte Fahrzeug mit Insassen)?

Auf dem Lichtbild ist das gesamte Fahrzeug abgebildet.

b. Wo werden welche Daten wie lange und wozu gespeichert?

c. Wie lange dauert es, bis die Daten gelöscht werden ­ in „Trefferfällen" und „Nichttrefferfällen"?

Im Kennzeichenlesegerät werden die eingelesenen Kennzeichen lediglich für die jeweilige Betriebsdauer im Hauptspeicher gehalten. Nach einem Ausschalten des Gerätes sind diese Kennzeichen nicht reproduzierbar. Auf dem Notebook werden die Fahndungsdaten vorgehalten und lediglich die Trefferfälle mit Kennzeichen und dem Schwarz-Weiß-Bild der Erkennungssituation abgelegt, damit während der laufenden Verkehrskontrolle zum Zwecke manueller Überprüfungen hierauf zurückgegriffen werden kann. Am Ende der jeweiligen Verkehrskontrolle werden die Daten auf Entscheidung des jeweiligen Einsatzführers gelöscht.

d. Wie wirksam ist das Löschen der Daten?

Gelöschte Daten sind nicht mehr detektier- oder reproduzierbar.

e. Werden die bei der Triggerung erstellten Fotografien gespeichert, wenn ja: wo, wie lange und wer entscheidet darüber?

Siehe Antwort zu 1. c.

f. Ist es technisch möglich, dass im Rahmen des Kennzeichenabgleichs zwischen Abfragen zu Zwecken der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung unterschieden wird?

Der Abgleich mit den Fahndungsdaten erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Gefahrenabwehr.

2. Wie groß ist die Zahl der Kfz-Kennzeichen, die in Hamburg bisher von der Durchführung des automatisierten Kennzeichenabgleichs betroffen waren?

Mit Stand 11. Juli 2007 wurden durch die beiden AKLS der Polizei 196.993 Kennzeichen mit dem Fahndungsbestand abgeglichen.

a. Wie viele AKLS sind im Einsatz und wie viele sollen wann hinzu kommen?

Zwei. Eine Anschaffung weiterer Geräte ist derzeit nicht geplant.

b. Wer ist der Hersteller dieser Geräte, wie teuer ist ein Gerät in der Anschaffung und wie teuer ist der Betrieb des Gesamtsystems?

Hersteller der Geräte ist die VITRONIC Dr.-Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH. Ein Gerät kostet 30.577,60 Euro. Die Betriebskosten werden von der Polizei nicht erhoben.

c. Wie sind die Leistungsdaten der eingesetzten Geräte und wodurch unterscheidet sich die erste Generation der AKLS von der sogenannten zweiten Generation?

Wesentliche Leistungsdaten der bei der Hamburger Polizei eingesetzten Modelle sind:

- Batterie: 12V, 60 Ah / für 8 Stunden Dauereinsatz

- Gewicht: Messeinheit 16 Kg

- Gewicht: Blitz 1,4 Kg

- Gewicht: Steuergerät 1,8 Kg

- Kamera: 2x Matrixkamera s/w mit 4 Megapixel

- Blitz: 650nm

- Messeinheit : LIDAR-Sensor

- Scannen Fahrzeuge >1 Fahrzeug/Sekunde

- Spurenanzahl: 2

- Messbereich: 0-250 km/h

- Arbeitsbereich 15m-75m Vergleichsdaten für gegebenenfalls existierende andere Systeme liegen der Polizei nicht vor.

d. Werden neben mobilen AKLS auch stationäre AKLS eingesetzt.

Wenn ja, wo und warum?

Nein

e. Wurde in Hamburg das AKLS im Rahmen der Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel und vorhergehenden Demonstrationen und Protesten eingesetzt?

Nein

3. Wie groß ist die Zahl der Treffer im Verhältnis zur Zahl der vom Abgleich betroffenen Kennzeichen?

Die Geräte haben mit Stand 11. Juli 2007 insgesamt 425 Treffer angezeigt. Hierbei handelt es sich um 0,22 % der eingelesenen Kennzeichen.

a. Wie hoch ist die Fehlerquote der automatisch generierten „Treffer"?

Unter den von den Geräten angezeigten 425 Treffern verblieben nach polizeilicher Prüfung noch 123 sogenannte „Echttreffer". Die Differenz von 71,1% resultiert sowohl aus Ablesefehlern des AKLS als auch aus einem nach Sachverhaltsklärung festgestellten inaktiven Fahndungsstand. Die von den Geräten vorgenommenen Ablesefehler werden nicht gesondert statistisch erfasst.

4. Liegen Auswertungen zum tatsächlichen Erfolg (Gefahrenabwehr/Strafverfolgung) des Kennzeichenabgleichs in Hamburg oder anderen Bundesländern vor?

a. Wie hoch ist die Trefferquote ­ aufgeteilt nach einzelnen Sachbereichen der Gefahrenabwehr beziehungsweise Deliktgruppen?

Siehe Antwort zu 3. und 3. a). Eine weitere statistische Auswertung erfolgt nicht. Daten aus anderen Bundesländern liegen nicht vor.

b. Welche Rechtsgüter wurden durch die Treffer geschützt?

Es handelt sich im Wesentlichen um die Rechtsgüter Leib, Leben, Eigentum und Vermögen.

c. Welche konkreten Maßnahmen schlossen sich an die erzielten Treffer an?

Nach Verifizierung der Treffer wurden die aufgrund des jeweiligen Einzelfalls erforderlichen gefahrenabwehrenden bzw. strafrechtlichen Maßnahmen ergriffen. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht.

5. Was genau ist der „Fahndungsbestand", mit dem die Kennzeichendaten abgeglichen werden?

a. Welche Daten sind dort, insbesondere in den Systemen INPOL-neu und SIS (Schengener InformationsSystem), gespeichert?

Die AKLS greifen auf einen Teilbereich des Sachfahndungsbestandes der Systeme INPOL und SIS (Schengener Informationssystem) zu. Es handelt sich dabei ausschließlich um die zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeugkennzeichen.

b. Wer entscheidet über die Aufnahme von Daten in den Fahndungsbestand?

Die sachbearbeitende bzw. ausschreibende Dienststelle.

c. Wie viele Kennzeichen sind an einem beliebigen Tag des Jahres 2007 im Fahndungsbestand enthalten und aus welchem Grund?

Am 5. Juli 2007, 16.44 Uhr, waren 2.669.753 Kennzeichen im Fahndungsbestand, darunter waren etwa 800.000 nationale INPOL-Fahndungen. In etwa 97% aller nationalen Fahndungen erfolgte die Ausschreibung aufgrund von Diebstahl, Unterschlagung oder wegen Fahrens ohne Haftpflichtversicherungsschutz. Etwa 3% der Fahrzeuge/Kennzeichen wurden aus sonstigen Gründen, z. B. wegen Verkehrsunfallflucht, ausgeschrieben. Eine Untergliederung der internationalen Fahndungen (SIS) nach Ausschreibungsanlass kann nur über das Bundeskriminalamt vorgenommen werden.

Entsprechende Daten liegen der Polizei Hamburg nicht vor.

d. Welche Verknüpfungen gibt es im Fahndungsbestand beziehungsweise sind dort herstellbar (etwa zwischen Kennzeichen ­ Bild ­ Fingerabdruck und so weiter)? Verknüpfungen zwischen Kennzeichen, Fingerabdrücken und Bildern sind nicht im Datenbestand enthalten oder automatisiert herstellbar.

e. Wurde der Einsatz der AKLS im Detail mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten abgestimmt? Mit welchem Ergebnis?

Im Rahmen der Novellierung des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) wurde auch die Rechtsgrundlage für den Einsatz von AKLS - § 8 Absatz 6 PolDVG - mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Er hat keinen inhaltlichen Änderungsbedarf zu § 8 Absatz 6 des Gesetzentwurfs vorgetragen.