Umkleidebereiche mit Sanitäreinheiten stehen für die Nutzung durch Vereine Schulen und Nachwuchsmannschaften zur Verfügung

Die Anlage umfasst die erforderlichen arrondierenden Flächen für die Mieter aus dem Bereich des Profisports (Umkleiden, Sanitär, Physiotherapie u. a.) im Umfang von ca. 415 m² (Eissport) und ca. 275 m² (Ballsport). Für die Geschäftsstellen der Mieter sind ca. 275 m² (Eissport) bzw. 165 m² (Ballsport) vorgesehen.

Umkleidebereiche mit Sanitäreinheiten stehen für die Nutzung durch Vereine, Schulen und Nachwuchsmannschaften zur Verfügung. Bei öffentlichem Eislaufen und Mehrzwecknutzung sind diese Flächen als Garderobe nutzbar. Für die öffentliche Eisnutzung steht ein Schlittschuhverleih zur Verfügung.

Eine gastronomische Versorgung der öffentlichen Eisnutzung erfolgt über eine „Sportbar". Es besteht eine direkte Blickbeziehung zur Eisfläche; Teile der Sitzmöglichkeiten befinden sich direkt in der Eissporthalle. Damit wird besonders den Bedürfnissen von Bezugspersonen von Kindern, die zwar betreuen, aber nicht selbst Eislaufen wollen, Rechnung getragen.

Nutzungskonzept und Nutzungsentgelte

Die Sportstätte wird insbesondere durch die Öffentlichkeit, Proficlubs, gemeinnützige Sportvereine und -verbände sowie für Veranstaltungen genutzt werden. Die Umsetzung des Konzepts obliegt der durch die von der „Alexander Otto Sportstiftung" zu beauftragenden Betreibergesellschaft Arena Volkspark Betriebs-GmbH. Ihre Aufgabe ist es auch sicherzustellen, dass die Anlage dauerhaft ohne Zuwendungen der Stadt zum laufenden Betrieb genutzt werden kann.

Der Umfang der Nutzungszeiten für gemeinnützige Vereine und für den Schulsport ist mit dem Vorstand der Stiftung abzustimmen, ebenso der Umfang der Eislaufzeiten für die Öffentlichkeit. Die Höhe der Nutzungsentgelte wird nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der sozialen Ausgewogenheit festgelegt. Für gemeinnützige Vereine und Schulen ist sie mit dem Vorstand der Stiftung abzustimmen. Dabei ist deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Die Höhe der Eintrittspreise für das öffentliche Eislaufen muss sich an der Preisgestaltung vergleichbarer Einrichtungen in Hamburg orientieren.

Nutzungsvorrechte hat die Stadt bzw. haben von ihr benannte Dritte für Veranstaltungen, die für die Sportstadt von besonderer Bedeutung sind. Zu solchen Veranstaltungen gehören insbesondere Olympische Spiele, Welt- und Europameisterschaften, Deutsche Turnfeste oder Kirchentage. Für die Nutzung kann vom Veranstalter ein angemessenes Nutzungsentgelt sowie die Erstattung von Umrüstkosten und Einnahmeausfällen, auch hinsichtlich werbefreier Überlassung, verlangt werden.

Eissporthalle

Die Eissporthalle bietet Trainingsmöglichkeiten für Profiund Amateursportvereine und insbesondere auch für Nachwuchsmannschaften. Hauptmieter sind nach derzeitigem Konzept die Hamburg Freezers. Die Halle ist

­ grundsätzlich auch nach den Maßstäben der internationalen Verbände ­ geeignet für die Sportarten Eishockey (Schwerpunkt), Eiskunstlauf und Eistanz, aber auch Short Track, Eisstockschießen, Sledge-Eishockey1) und andere.

Sitzplätze schaffen die Möglichkeit, beim Training zuzuschauen und kleinere Sportwettkämpfe und Spiele, z. B. im Jugendbereich, durchzuführen. Möglich sind auch besonders für Kinder oder Jugendliche attraktive Events auf dem Eis.

Ballsporthalle

Auch die Ballsporthalle bietet Trainingsmöglichkeiten für Profi- und Amateursportvereine. Hauptmieter ist nach derzeitigem Konzept der Proficlub HSV Handball. Die Anlage ist grundsätzlich ­ teilweise auch nach internationalen Maßstäben ­ für die Sportarten Handball, Volleyball, Basketball, Rollstuhlbasketball, Hallenfußball und Badminton geeignet. Für Publikum sind auf ausziehbaren Tribünen ca. 100 Sitzplätze herstellbar. Es ist vorgesehen, die Halle im Rahmen besonderer Anlässe auch für Bühnenveranstaltungen oder Feiern zu nutzen.

Trainingszentrum für Profisport

Mit der Anlage wird eine Trainingsstätte für Leistungsund Profisport geschaffen. Freezers und HSV Handball wollen Flächen der Anlage mieten. Dazu gehören auch die erforderlichen Nebenflächen für die Sportnutzung sowie Flächen für die Geschäftsstellen der Vereine. Mit weiteren Interessenten wurden und werden Gespräche geführt.

Öffentliches Eislaufen

In der neuen Eissporthalle können bis zu ca. 450 Besucherinnen und Besucher zeitgleich Eis laufen.

Bereiche für sportaffine Nutzungen

Weitere Flächen sind für einen Laden zum Verkauf von Tickets und Fanartikeln vorgesehen. Eine „Sportbar" als gastronomische Einrichtung für das öffentliche Eislaufen dient dem Komfort der Besucher. Weitere vermietbare Flächen für sportaffine Nutzungen mit Außenanbindung befinden sich im Eingangsbereich.

Das Investitions- und Betreiberkonzept

Überlassung des Grundstücks im Wege der Bestellung eines unentgeltlichen Erbbaurechtes

Das etwa 9.551 m² große Grundstück (Teil des heutigen Parkplatzes Grau) am Hellgrundweg soll der „Alexander Otto Sportstiftung" im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages unentgeltlich überlassen werden. Wesentliche Regelungen zum baulichen und zum Nutzungskonzept sowie Regelung zur Freimachung und Sanierung des Grundstücks sind im Erbbaurechtsvertrag enthalten. Die Essentials des Erbbaurechtsvertrages sind dieser Drucksache angefügt (Anlage). Die Grunderwerbssteuer wird dem Erbbauberechtigten im Rahmen einer Zuwendung erstattet.

1) Sledge-Eishockey ist eine paralympische Sportart. Ursprünglich in den nordischen Ländern vor ca. 30 Jahren entwickelt wird Sledge-Eishockey mittlerweile in vielen Wintersportnationen gespielt, so z. B. in den USA, Kanada, Schweden, Norwegen, aber auch in England, Japan, Holland und Deutschland. Gespielt wird Sledge-Eishockey von Menschen mit Beeinträchtigung der Beweglichkeit der unteren Gliedmaßen. Spielregeln, Spielfeld, Spielverlauf und Kleidung entsprechen dem Eishockey. Anstelle der Fortbewegung auf Schlittschuhen kommen die Spieler auf Schlitten zum Einsatz.

Freimachung und Sanierung des Grundstücks; Finanzierung der Aufwendungen für die Altlastensanierung

Auf dem Grundstück befindet sich die Altlast 5840-004/01.

Hierbei handelt es sich um den ehemaligen „Paddelsee", eine ca. 5 ha große Fläche, die bis in die 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts mit Hausmüll, Schlacken, Aschen und Bauschutt verfüllt wurde und heute als Parkplatz genutzt wird. Von der verunreinigten Fläche geht derzeit keine Gefahr aus, allerdings ist eine höherwertige Nutzung der in attraktiver Lage gelegenen Fläche bisher ausgeschlossen, da auf Grund des organischen Anteils im Deponat noch langfristig Deponiegase gebildet werden können.

Dies kann zu einer Gefährdung für eine künftige Bebauung und deren Nutzer führen. Es sind daher vor einer Bebauung des Grundstücks Sanierungsmaßnahmen zwingend erforderlich. Sanierungspflichtig ist die Freie und Hansestadt Hamburg.

Im Rahmen der „Mobilisierung von Flächen für die Wachsende Stadt" verfolgen Senat und Bürgerschaft das Ziel, auch jene Flächen städtebaulich zu entwickeln, die auf Grund ihrer Schadstoffbelastung nicht adäquat genutzt werden (Drucksache 18/3628). Bei dem hier zur Bebauung vorgesehenen Teil der Flurstücke 3428 und 3429 handelt es sich um eine solche Fläche. Die Kosten in Höhe von brutto ca. 1,74 Mio. Euro für Maßnahmen zur Altlastensanierung sollen daher aus dem Einzelplan 6, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Titel 6700.787.08 „Mobilisierung von Flächen im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms „Hamburg 2010 (SIP)" getragen werden.

Der wirtschaftliche Nutzen für Hamburg ergibt sich durch die Aufwertung des Altonaer Volksparks für den Sport.

Ohne die Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg zur Sanierung des Grundstückes wäre die „Alexander Otto Sportstiftung" nicht in der Lage, die Sportstätte zu errichten, weil die ihr zur Verfügung stehenden Mittel dafür nicht ausreichen. Des Weiteren stünde kein Betreiber zur Verfügung, der sich verpflichtete, die Sportstätte nachhaltig ohne öffentliche Zuschüsse zu betreiben. Die Zielsetzung, im Rahmen des Leitbildes „Metropole Hamburg ­ Wachsende Stadt" einen Sportpark im Altonaer Volkspark zu entwickeln, wäre somit nur durch ausschließliche Finanzierung aus dem Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg zu erreichen.

Durch die Finanzierung der Bodensanierung wird das investive, bauliche und betriebliche Engagement einer gemeinnützigen Stiftung ermöglicht. Zweck der Stiftung ist die Mittelbeschaffung für gemeinnützige Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung des Sports. Ihr Wirken ist auf langfristige Förderung des Sports ausgelegt und nicht auf den Bau der Eisund Ballsportarena begrenzt. Damit ist die Maßnahme der Freimachung und Mobilisierung des Grundstücks für die Freie und Hansestadt Hamburg vorteilhaft, wirtschaftlich und für die Zielerreichung, den Altonaer Volkspark zu einem Sportpark Hamburg weiterzuentwickeln, erforderlich.

Sanierung

Vor Baubeginn der Sportanlage sollen im vorgesehenen Baufeld die Altablagerungen durch Auskofferung vollständig entfernt und zur Unterbindung einer Migration von Deponiegas aus dem verbleibenden Teil des Ablagerungskörpers über die sanierten Bodenbereiche in das Bauwerk entlang der Ablagerungskanten eine Gasdränage mit Gasmigrationssperre angelegt werden.

Über die auf Grund der o. g. Gefährdung durchzuführenden Maßnahmen wird zwischen der „Alexander Otto Sportstiftung" und der Freie und Hansestadt Hamburg ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Es wird vereinbart, dass die „Alexander Otto Sportstiftung" die notwendigen Leistungen zur Entnahme des belasteten Bodens und der Herstellung der Gassperre nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit plant und vergibt.

Die Freie und Hansestadt Hamburg erstattet der „Alexander Otto Sportstiftung" in ihrer Eigenschaft als Sanierungspflichtige die Kosten der Altlastensanierung.

Investitionskosten und deren Finanzierung

Für die Bau- und Baunebenkosten der Maßnahme einschließlich der Erschließungsmaßnahmen ist eine Kostenschätzung nach DIN 276 vorgenommen worden, die

­ ohne Grundstückskosten ­ mit Kosten von rund 17,2 Mio. Euro abschließt. Die Kosten (incl. MwSt.) gliedern sich wie folgt:

Die Stadt gewährt als Investitionskostenzuschuss für das Bauvorhaben eine Zuwendung in Höhe von 3 Mio. Euro an die „Alexander Otto Sportstiftung". Als Fehlbedarfsfinanzierung sollen der Stiftung weitere ca. 1,3 Mio. Euro zugewendet werden. Damit sollen im Wesentlichen Kosten für Abbruchmaßnahmen, Leitungsverlegungen, Abwasserund Regenwasserentsorgung und Wiederherrichtung des Parkplatzes Grau finanziert werden. Finanzierungsquelle sind die im SIP für das Sportparkprojekt reservierten Mittel.

Durch den temporären Wegfall der Stellplätze entsteht den Betreibern ein Einnahmeverlust. Dieser wird durch die Freie und Hansestadt Hamburg kompensiert, indem die Stadt zunächst auf einen Anteil an den Mieteinnahmen verzichtet (s. auch Ziff. 5.2.4 der Anlage).

Zusammenstellung der Leistungen der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Haushalt

Die Stadt fördert das Vorhaben mit den folgenden Beträgen (ohne Berücksichtigung der Mindereinnahmen aus Gebührenverzicht, Wert der kostenlosen Bestellung des Erbbaurechts sowie Verminderung der Einnahmen aus Stellplatzgebühren):

2) Vgl. dazu Ziffer B 5 dieser Drucksache.

Gebührenverzicht

Die „Alexander Otto Sportstiftung" soll von der Erhebung der Baugenehmigungsgebühren (ohne zwingend anfallende Gebühren der bautechnischen Nachweise) befreit werden. Es entstehen Mindereinnahmen in Höhe von ca. 160.000 Euro.

Betreiberkonzept

Die „Alexander Otto Sportstiftung" vermietet die neue Eis- und Ballsportarena, die zu ihrem Stiftungsvermögen gehört, an die im Handelsregister bereits eingetragene „Arena Volkspark Betriebs-GmbH". Die Stiftung erhält eine vertraglich fest vereinbarte Miete, die nach aktueller Wirtschaftlichkeitsberechnung rund 3,7 Prozent der Investitionskosten beträgt und monatlich im Voraus an die Stiftung zu entrichten ist. Der Mietvertrag zwischen Stiftung und Betriebs-GmbH wird über zehn Jahre abgeschlossen.

Er verlängert sich um jeweils fünf Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zu seinem Ablauf gekündigt wird. Das Mietverhältnis beginnt mit Übergabe der Sportarena an die Betriebs-GmbH, voraussichtlich im 3. Quartal 2008. Die Mieteinnahmen wird die Stiftung im Rahmen des Stiftungszwecks für die Sportförderung, d. h. für Zuschüsse an Sportvereine und Schulen sowie für die Bezuschussung der Errichtung und des Betriebs von Sporteinrichtungen, sowie zur Finanzierung von Investitionskosten verwenden.

Die Betriebs-GmbH wird die Eis- und Ballsportarena wirtschaftlich eigenständig betreiben. Insbesondere erfolgt die Vermarktung der Eis- und Ballsportarena auf eigenes Risiko und sämtliche Betriebskosten (incl. Instandhaltungskosten für Dach und Fach) werden übernommen.

Wesentliche Einnahmefaktoren der Betriebs-GmbH sind Mieteinnahmen ­ insbesondere durch die Hauptmieter, den Gastronomiebetrieb und durch Veranstaltungen ­, Einnahmen aus dem öffentlichen Eislaufen und aus Sponsoring/Werbung, so z. B. durch den Namensgeber. Die GmbH wird von einer erfahrenen und professionellen Geschäftsführung, die ehrenamtlich arbeitet, geleitet. Es ist beabsichtigt, ein professionelles Management einzubeziehen. Die Betriebs GmbH betreibt, vermietet und unterhält die Arena nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns. Um den wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen, hat sich der Stifter Herr Alexander Otto bereit erklärt, der Betreibergesellschaft bei Bedarf bis zu 2 Mio. Euro an Eigenkapital zur Verfügung zu stellen.

Die Stiftung als Eigentümerin, Erbbauberechtigte und Zuwendungsempfängerin verpflichtet die Betriebs-GmbH per Mietvertrag, die Verpflichtungen der Stiftung aus dem Erbbaurechtsvertrag und dem Zuwendungsbescheid zu beachten und einzuhalten sowie diese Verpflichtungen auch Dritten, denen sie Teilflächen der Arena zur Nutzung überlässt, aufzuerlegen.

5. Stellplatzkonzept

Stellplatzfragen im Zusammenhang mit dem neuen Vorhaben

Die erforderliche Anzahl notwendiger Stellplätze für den Neubau der Halle und für die wegfallenden Stellplätze auf Parkplatz Grau wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens von der Bauaufsichtsbehörde festgesetzt. Der Stellplatzbedarf von ca. 310, den das Neubauprojekt auslöst, kann per Baulast auf dem Busparkplatz an der Schnackenburgallee nachgewiesen werden. Die ca. 450 auf Parkplatz Grau durch das Bauvorhaben wegfallenden Stellplätze sollen zum einen durch die Erweiterung des Parkplatzes Weiß östlich des HSV-Stadions um 200 Stellplätze kompensiert werden. Die Baumaßnahme wird vom HSV durchgeführt. Die Kosten i.H. von ca. 400.000 Euro trägt die Freie und Hansestadt Hamburg im Rahmen voraussichtlich einer Zuwendung aus den für den Sportpark Volkspark im Sonderinvestitionsprogramm „Hamburg 2010" reservierten Mitteln. Sollte im Rahmen der Baugenehmigung weiterer Kompensationsbedarf geltend gemacht werden, so soll dies kurzfristig vorübergehend durch die Eintragung einer Baulast auf der Fläche „Orange II" neben der bestehenden Parkplatzfläche „Orange" erfolgen.

Es besteht Einvernehmen mit den Betreibern der beiden Arenen, dass auf Stellplätze in der wegfallenden Zahl und in besonders guter Lage nahe den Arenen nicht verzichtet werden kann. Im Rahmen des Masterplans Volkspark wird derzeit u. a. ein Gesamtkonzept für den ruhenden Verkehr erarbeitet (vgl. Drucksache 18/3929 und Drucksache 18/4875). Die Funktionsfähigkeit der beiden Arenen soll dabei möglichst noch optimiert werden.

Zwischen den Bewirtschaftern der Stellplätze (HSV und D + J Arena Hamburg GmbH (Color Line Arena)) und der „Alexander Otto Sportstiftung" wird vereinbart, dass die Nutzer der neuen Sportstätte die vorhandenen Stellplätze kostenfrei nutzen können; im Falle von Veranstaltungen in den Arenen werden ihre Besucher jedoch Entgelte zu entrichten haben. Die „Alexander Otto Sportstiftung" ist verpflichtet, sich in angemessenem Umfang an den Bewirtschaftungskosten zu beteiligen, um dem zusätzlichen Aufwand, z. B. Reinigung und Pflege, zu veranstaltungsfreien Zeiten der Arenen Rechnung zu tragen. Einzelheiten werden zwischen den Beteiligten in einer privatrechtlichen Vereinbarung geregelt.

Verkehrsinfrastruktur der Arenen am Volkspark

Mit Beschluss vom 23. November 2005 zu Drucksache 18/2242 (vgl. Plenarprotokoll 18/44) hat die Bürgerschaft den Senat ersucht, ihr ­ vor dem Hintergrund der in Bürgerschaftsdrucksache 16/5220 vom 5. Dezember 2000 zum Ausdruck gekommenen Einnahmeerwartungen ­ bis zum 31. Mai 2006 zu berichten, in welcher Höhe in den einzelnen Jahren von 1999 bis 2005 Einnahmen aus der Stellplatzvermietung im Zusammenhang mit den Arenen im Volkspark erzielt worden sind, wie sie sich auf die AOL Arena und die Color Line Arena verteilen, auf welchen vertraglichen Grundlagen sowie überprüften Abrechnungsmodalitäten sie beruhen und inwieweit Kosten für Sielbauarbeiten von der Hamburger Stadtentwässerung AöR übernommen werden.

Der Senat nimmt zu diesem Ersuchen wie folgt Stellung:

Vorgeschichte/Allgemeines

Nach Abschluss des Grundstückkaufvertrages für die Fußballarena des HSV 1998 konnte für die Parkplätze Braun, Gelb und Orange ein Mietvertrag abgeschlossen werden.

Die übrigen Parkplatzflächen befanden sich in verschiedenen Verwaltungsvermögen und waren dem HSV durch unterschiedliche Vereinbarungen überlassen. Diese waren aufzulösen und die Flächen ins allgemeine Grundvermögen zu überführen, um danach die entsprechenden mietvertraglichen Vereinbarungen zu treffen.