Bremen-Oberneuland

Bebauungsplan 2324 für ein Gebiet in Bremen-Oberneuland zwischen Stadtländerstraße, Grenzgraben am Tierpark und Rockwinkeler Achterkampsfleet (Achterdiekpark) (Bearbeitungsstand: 6. November 2007)

Als Grundlage der städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet wird der Bebauungsplan 2324 für ein Gebiet in Bremen-Oberneuland zwischen Hermann-Frese-Straße, Stadtländerstraße, Grenzgraben am Tierpark und Rockwinkeler Achterkampsfleet (Achterdiekpark) (Bearbeitungsstand: 6. November 2007) vorgelegt.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat hierzu am 8. April 2010 den als Anlage beigefügten Bericht erstattet.

Der Bericht der Deputation für Bau und Verkehr wird der Stadtbürgerschaft hiermit vorgelegt.

Der Senat schließt sich dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr an und bittet die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 2324 für ein Gebiet in zwischen Hermann-Frese-Straße, Stadtländerstraße, Grenzgraben am Tierpark und Rockwinkeler Achterkampsfleet (Achterdiekpark) (Bearbeitungsstand: 6. November 2007) zu beschließen.

Bericht der Deputation für Bau und Verkehr Bebauungsplan 2324 für ein Gebiet in Bremen-Oberneuland, zwischen Stadtländerstraße, Grenzgraben am Tierpark und Rockwinkeler Achterkampsfleet (Achterdiekpark) (Bearbeitungsstand: 6. November 2007)

Die Deputation für Bau und Verkehr legt den Bebauungsplan 2324 (Bearbeitungsstand: 6. November 2007) und die Begründung zum Bebauungsplan 2324 (Bearbeitungsstand: 6. November 2007) vor.

A) Verfahren nach dem Baugesetzbuch 1. Planaufstellungsbeschluss

Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 7. Februar 2008 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 7. Februar 2008 den Beschluss gefasst, dass von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß

§ 3 Abs. 1 Satz 2 abgesehen wird.

3. Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sind für den Bebauungsplanentwurf 2324 gleichzeitig durchgeführt worden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 unterrichtet worden.

Die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 (Grobabstimmung) ist durchgeführt worden.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 7. Februar 2008 beschlossen, dass der Entwurf des Bebauungsplanes 2324 mit Begründung öffentlich auszulegen ist.

Der Planentwurf mit Begründung hat vom 25. März bis 25. April 2008 gemäß § 3 Abs. 2 beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa öffentlich ausgelegen. In der gleichen Zeit hat Gelegenheit bestanden, vom Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Oberneuland Kenntnis zu nehmen.

Nach Klärung bestimmter Fragen haben die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen gegen die Planung. Der Beirat Oberneuland hat den Bebauungsplanentwurf 2324 gemäß einer Mitteilung des Ortsamtes Oberneuland vom 9. Juni 2008 zustimmend zur Kenntnis genommen.

4. Stellungnahmen der Öffentlichkeit Anlässlich der öffentlichen Auslegung sind aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen.

5. Ergänzung der Begründung

Die Begründung ist, abgesehen von redaktionellen Änderungen, nach der Auslegung im Abschnitt D), Umweltbericht, 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, ergänzt worden. In Abschnitt E) ist der Text zur Genderprüfung eingefügt worden.

6. Zusammenfassende Erklärung

Diesem Bericht ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 beigefügt.

B) Stellungnahme des Beirates

Dem Ortsamt Oberneuland wurde die Deputationsvorlage gemäß der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Beiräte und Ortsämter mit dem Senator für Bau und Umwelt in Bauangelegenheiten vom 1. Mai 2003 übersandt.

C) Beschluss

Die Deputation für Bau und Verkehr bittet den Senat und die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 2324 für ein Gebiet in Bremen-Oberneuland, zwischen Hermann-Frese-Straße, Stadtländerstraße, Grenzgraben am Tierpark und Rockwinkeler Achterkampsfleet (Achterdiekpark) (Bearbeitungsstand: 6. November 2007) zu beschließen.

Dr. Reinhard Loske Dieter Focke (Vorsitzender) (Sprecher) Begründung (geänderte Fassung) zum Bebauungsplan 2324 für ein Gebiet in Bremen-Oberneuland, zwischen Hermann-Frese-Straße, Stadtländerstraße, Grenzgraben am Tierpark und Rockwinkeler Achterkampsfleet (Achterdiekpark) (Bearbeitungsstand: 6. November 2007) A) Plangebiet

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Oberneuland und umfasst den sogenannten Achterdiekpark.

B) Ziele, Zwecke und Erforderlichkeit des Bebauungsplanes

1. Entwicklung und Zustand

Das ca. 7 ha große Gelände ist als öffentlich zugänglicher Erholungspark mit Grünflächen, Teichen, Wegen und Spielflächen hergerichtet und wird vom e. V. unterhalten und gepflegt. Der Verein ist neben der Stadtgemeinde und einer Privatperson Eigentümer der Grundflächen.

Das Gelände ist Teil des ehemaligen Tierparks und nach Beendigung dieser Nutzung durch Initiative des Vereins in den jetzigen Zustand versetzt worden. Der Hauptzugang zum Park erfolgt von der Straße Achterdiek über einen ca. 400 m langen Weg in öffentlicher Grünanlage (Bebauungsplan 2073).

Zwei weitere Zugänge bestehen über einen Weg vom Wendeplatz der Hermann-Frese-Straße und über eine öffentliche Grünanlage von der Hartlaubstraße (Bebauungsplan 832). Damit ist der Park in das Wegenetz des umgebenden Stadtgebiets eingebunden. Es fehlt lediglich noch eine Verbindung zur Franz-Schütte-Allee.

Die Westgrenze des Parks bildet das Rockwinkeler Achterkampsfleet, ein wichtiger Vorfluter für die Gebiete beiderseits der Franz-Schütte-Allee.

2. Geltendes Planungsrecht

Für die Flächen im Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan 617, rechtsverbindlich seit dem 22. März 1968, Sondergebiet (Tierpark) mit einer Grundflächenzahl von 0,1 und einer Geschossflächenzahl von 0,2 fest.

Die überbaubaren Flächen sind pauschal und halten von den Grundstücksgrenzen einen Abstand von 20 m.

Der Zugang zum Park vom Wendeplatz der Hermann-Frese-Straße ist im Bebauungsplan 703, rechtsverbindlich seit 11. März 1969, als Baugrundstück für die Beseitigung von Abwasser (Abwasserleitung) festgesetzt.

3. Planungsziele und Erforderlichkeit des Bebauungsplanes

Nach Aufgabe des Tierparks sind die Festsetzungen des Bebauungsplans 617 überholt. Für andere Teilbereiche (beiderseits Lisa-Keßler-Straße [Bebauungsplan 2073] und Hartlaubstraße/Wilhelm-Böhmert-Straße [Bebauungsplan 832]) sind entsprechende Planänderungen bereits vollzogen. Auch für die restlichen Flächen kann deshalb die Festsetzung Sondergebiet (Tierpark) aufgehoben werden.

Entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2001 (Grünflächen) soll für die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 2324 öffentliche Grünanlage festgesetzt werden.

C) Planinhalt

1. Verkehrsflächen

Die festgesetzte Leitungstrasse zur Entwässerung der Hermann-Frese-Straße ins Rockwinkeler Achterkampsfleet wird inzwischen als Zugang zum Achterdiekpark genutzt. Die Flächen sind stadteigen. Sie sollen deshalb ihrem jetzigen Nutzungszweck entsprechend als Verkehrsflächen (teilweise mit der besonderen Zweckbestimmung Rad- und Fußweg) festgesetzt werden.

2. Grünflächen

Das Gesamtgelände wird den Darstellungen des Flächennutzungsplans und der heutigen Nutzung entsprechend als öffentliche Grünanlage (Achterdiekpark) festgesetzt.

Davon getrennt wird das Rockwinkeler Achterkampsfleet als öffentliche Grünanlage mit der Zweckbestimmung Gewässer festgesetzt.