Von 1989 bis 1990 wurde er an das Senatsamt für den Verwaltungsdienst Organisationsamt abgeordnet

Der Senat schlägt der Bürgerschaft gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 5 Satz 2 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht vor, Herrn Präsidenten des Verwaltungsgerichts Klaus Seifert zum Vizepräsidenten des Hamburgischen Verfassungsgerichts zu wählen.

Herr Seifert, geboren am 26. September 1948, trat nach rund dreijähriger Tätigkeit als Angestellter einer Hamburger Bank im Juli 1979 in den Hamburgischen Justizdienst ein. Zunächst arbeitete er als Referent beim Hanseatischen Oberlandesgericht ­ Prüfungsamt ­ und ein Jahr später als Richter beim Verwaltungsgericht. Im Juli 1982 wurde er zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt.

Von 1989 bis 1990 wurde er an das Senatsamt für den Verwaltungsdienst ­ Organisationsamt ­ abgeordnet. Nach seiner Rückkehr in den richterlichen Dienst im Oktober 1990 wurde er zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt.

1994 wurde Herr Seifert zu 9/10 seines Pensums an das Hanseatische Oberlandesgericht als Geschäftsführender Referent des Gemeinsamen Prüfungsamts und als Referent in Verfahrensangelegenheiten des Hamburgischen Verfassungsgerichts abgeordnet, zu 1/10 seines Pensums blieb er weiterhin Richter am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht. Im Jahre 2001 wurde er schon einmal für die Dauer von sechs Jahren als Beisitzer in das Hamburgische Verfassungsgericht gewählt. Im Mai 2003 wurde Herr Seifert zum Vizepräsidenten des Landgerichts Hamburg ernannt, seit Dezember 2004 ist er Präsident des Verwaltungsgerichts Hamburg.

Herr Seifert ist auf Grund seiner hohen juristischen und richterlichen Qualitäten, vor allem seiner im Bereich des Öffentlichen Rechts, insbesondere des Verfassungsrechts, gesammelten Erfahrungen sowie durch seine frühere Tätigkeit als Beisitzer im Hamburgischen Verfassungsgericht in besonderem Maße für das Amt des Vizepräsidenten des Hamburgischen Verfassungsgerichts geeignet. Die Amtszeit beginnt mit dem Tag der Wahl durch die Bürgerschaft.