Modernisierung der Seniorenvertretung in der Stadt Bremen

Die Seniorenvertretung in der Stadt Bremen wird vom Senat und vielen anderen Institutionen als Vertreterin der Interessen von Menschen anerkannt, die in der Stadt Bremen leben und 60 Jahre alt und älter sind. Deshalb ist sie offiziell Beteiligte in Prozessen zur Erarbeitung und Beratung von Programmen, Gesetzen und anderen Initiativen, die die Belange älterer Menschen in Bremen betreffen. Darüber hinaus erarbeitet die Seniorenvertretung selbst Stellungnahmen und Initiativen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Lage älterer Menschen in Bremen.

Sie besteht zurzeit aus 97 Delegierten, die nach dem Statut der Seniorenvertretung von verschiedenen Gremien benannt und gewählt werden. Im Einzelnen sind dies: 20 Delegierte über die Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration, 30 Delegierte werden entsandt von den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege (davon acht Delegierte von AWO/ASB, sechs von der Inneren Mission, fünf vom DPWV, vier von der CARITAS, drei vom DRK, einer von der Jüdische Gemeinde und drei Delegierte der Heimbeiräte); die Stadtteilbeiräte sollen für jeweils 4000 über 60-Jährige ihres Stadtteils eine Person delegieren.

Ob die Seniorenvertretung zu Recht für sich in Anspruch nehmen darf, die Interessen aller älteren Menschen in Bremen vertreten zu können, wird in den letzten Jahren infrage gestellt. Insbesondere die Aufteilung der Delegationsrechte sollte ­ so wird gefordert ­ daraufhin überprüft werden, ob sie den gesellschaftlichen Entwicklungen, Veränderungen und den sich wandelnden Interessen älterer Menschen in der Stadt Bremen entspricht.

Wir fragen den Senat:

1. Wie beurteilt der Senat die Delegationsrechte im Statut der Seniorenvertretung in der Stadt Bremen unter dem Aspekt, dass die Seniorenvertretung die repräsentative Vertretung der Interessen der Bremerinnen und Bremer im Alter von 60 Jahren und älter sein soll? Stellt die jetzige Aufteilung der Delegierungsrechte ein zeitgemäßes Spiegelbild der Zusammensetzung der älteren Bevölkerung in der Stadt Bremen und ihrer Interessen dar?

2. Wie beurteilt der Senat die Forderung, dass der Senat Richtlinien zur Zusammensetzung und zum Rahmen der Arbeit der Seniorenvertretung erlassen sollte, um sicherzustellen, dass zum einen die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung ein möglichst getreues Abbild der Bevölkerung Bremens im Alter ab 60 Jahre ist und zum anderen die Arbeit der Seniorenvertretung ausdrücklich legitimiert ist?

3. Wie beurteilt der Senat Forderungen, dass das Statut der Seniorenvertretung der Tatsache Rechnung tragen sollte, dass über 60 % der Bevölkerung Bremens im Alter über 60 Jahre weiblich sind, bei zunehmendem Alter ansteigend bis hin zu mehr als 80 %?

4. Wie beurteilt der Senat Forderungen, dass das Statut der Seniorenvertretung der Tatsache Rechnung tragen sollte, dass ein steigender Anteil der Bremer Bevölkerung im Alter von über 60 Jahren einen Migrationshintergrund hat?

5. Wie beurteilt der Senat Forderungen, dass neben den Wohlfahrtsverbänden auch andere Organisationen, Vereine und Zusammenschlüsse Delegierungsrechte erhalten sollten, und zwar solche, die für die Lebensführung und die Alltagsgestaltung älterer Menschen eine wichtige Rolle spielen, wie zum Beispiel das Seniorenbüro, die Freiwilligenagentur, das Forum Gemeinschaftliches Wohnen, die Volkshochschule sowie Beratungsstellen, wie die von kom.fort, Selbstbestimmt Leben und der LAGH und Ähnliche?