Arbeitsstab des PUA

Mit dem folgenden Sachbericht wird diejenige Fassung der Schilderung des Sachverhalts vorgelegt, welche der Arbeitsstab des PUA ­ bestehend aus je einem von SPD- und GAL-Abgeordneten benanntem Mitglied sowie drei von der CDU-Fraktion benannten Mitgliedern ­ für den Untersuchungsausschuss entworfen hatte. Dieser Entwurf wurde von der CDU-Mehrheit im PUA nachträglich derart stark verändert ­ insbesondere durch Einfügung gezielt ausgewählter, das Gesamtbild verfälschender Zitate ­, dass die Abgeordneten von SPD- und GAL-Fraktion entschieden haben, sich die ursprüngliche Fassung des Sachberichts als eigenes Votum zu Eigen zu machen.

Diejenigen Passagen der mehr als 30 Abweichungen, welche die CDU im Ausschuss gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Arbeitsstabs durchgesetzt hat, sind durch kursive Einschübe und Fußnoten kenntlich gemacht. Auf den erneuten Abdruck der Originaldokumente (Protokollverteiler) und Organigramme wurde dabei aus technischen Gründen verzichtet.

Die daran anschließende Bewertung enthält eine Beurteilung der Geschehnisse aus der Sicht der Abgeordneten von SPD- und GAL-Fraktion im Untersuchungsausschuss.

Hinsichtlich der Frage der aus den Vorgängen zu ziehenden Konsequenzen hat der Ausschuss einvernehmliche Empfehlungen formuliert, so dass dieses Minderheitenvotum hierauf nicht näher eingeht.

Der Abgeordnete Dr. Dressel ist im Komplex „Weitergabe von Unterlagen an Dritte" als Zeuge vernommen worden und hat sich daher gemäß § 31 Absatz 3 Satz 3 der Mitarbeit an den diesbezüglichen Passagen des Votums enthalten. Einleitung:

Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis der Ermittlungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Überprüfung der Weitergabe von vertraulichen Dokumenten des PUA „Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße" insbesondere durch PUA-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen, Abgeordnete, Abgeordneten- oder Fraktionsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen an den Senat (einschließlich Behörden und Landesbetrieben) und des weiteren Umgangs hiermit im Senat und den Fachbehörden und Landesbetrieben sowie an Dritte (Drs. 18/3989 und 18/4055).

Die Hamburgische Bürgerschaft beschloss am 12. April 2006 einstimmig einen Antrag der SPD-Fraktion und der GAL-Fraktion (Drs. 18/3989) zur Einrichtung des Untersuchungsausschusses. Der Prüfungsauftrag beinhaltete die Weitergabe von vertraulichen Dokumenten an den Senat, Aktivitäten im Zusammenhang mit der Aufklärung der Vorgänge sowie die Erarbeitung von Empfehlungen, um vertrauliche Dokumente von Untersuchungsausschüssen in der Zukunft besser zu schützen. Hintergrund für den Antrag und die Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses waren zum einen die Weitergabe von Protokollen des PUA „Feuerbergstraße" an die Senatskanzlei und die Verteilung eines beziehungsweise mehrerer PUA-Protokolle an die Sozialbehörde und die Justizbehörde sowie von dort an Dritte, zum anderen das Auffinden eines vertraulichen Vermerks des Arbeitsstabes des PUA „Feuerbergstraße" im Vorzimmer des damaligen Staatsrates der Sozialbehörde. Der Untersuchungsauftrag umfasste auch die Weitergabe eines Ausschnittes des Berichts des vom Präsidenten des Senats zur Aufklärung der Vorfälle eingesetzten Sonderermittlers an eine Hamburger Tageszeitung.

Am selben Tag brachte die CDU-Fraktion einen Ergänzungsantrag (Drs. 18/4055) in die Hamburgische Bürgerschaft ein, der zum Ziel hatte, zusätzlich die Weitergabe vertraulicher Unterlagen des PUA „Feuerbergstraße" an Dritte zu untersuchen. Die Berichterstattung über den PUA „Feuerbergstrasse" ließ vermuten, dass die Medien Zugang zu vertraulichen Unterlagen des PUA „Feuerbergstraße" hatten. Der Ergänzungsantrag wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen.

Der Untersuchungsausschuss führte von April 2006 bis Juni 2007 insgesamt 28 Sitzungen mit circa 80 Sitzungsstunden durch und vernahm 47 Zeugen.

Auf Bitten der CDU-Fraktion einvernehmlich geänderte Formulierung (zuvor: „Aufklärungsbemühungen").