Mietwohnungen

Wohneinheiten errichtet hat. Elf Wohnungen werden von den Eigentümern selbst bewohnt, drei Wohnungen sind von Kapitalanlegern vermietet. Es besteht eine Hausgemeinschaft von 20 Bewohnern im Alter von 32 bis 81 Jahren.

Darüber hinaus sind folgende Projekte in der Umsetzung:

· Gemeinsam wohnen in Bremen im Ortsteil Walle, ein privat organisiertes Projekt der Gruppe Villa P. e. V. als generationsübergreifendes Projekt,

· Villa Winkler im Geteviertel, ein privat organisiertes Projekt einer Hausgemeinschaft, in der gemeinschaftliches Wohnen praktiziert wird.

Folgende Projekte sind in der Vorbereitung:

· Gemeinschaftliches Leben, Wohnen und Arbeiten an der Hafenkante in der Bremer Überseestadt, ein Projekt der Blauen Karawane für 64 Menschen mit und ohne Hilfebedarfe sowie mit unterschiedlichen sozialen und ökonomischen Bezügen.

· Genossenschaftliches Wohnprojekt Otto-Brenner-Allee OTe, von bauen und leben e. G. für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen.

Ob auch hier ein gemeinschaftliches Wohnen über bauen und leben e. G. initiiert werden kann, bleibt abzuwarten

· Genossenschaftliches Wohnprojekt Gröpelinger Heerstraße/Bersestraße von bauen und leben e. G. Auch hier kann ein gemeinschaftliches Wohnen entstehen, wenn die zukünftigen Bewohner diese Wohnform wünschen; von daher ist dies zunächst ebenfalls abzuwarten.

4. Wie unterstützt und begleitet die Stadtgemeinde Bremen derzeit Projektgruppen für gemeinschaftliches Wohnen und welche Möglichkeiten des sozialen Wohnungsbaus sieht der Senat in diesem Zusammenhang, etwa über stadteigene Immobilienunternehmen oder Miet- statt Eigentumsprojekten?

Das Referat Ältere Menschen bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit Jugend und Soziales berät Projektgruppen auf Anfrage insbesondere hinsichtlich der Gründung ambulant betreuter Pflegewohngemeinschaften. Der Fond für Innovation und Strukturverbesserung setzt an der Schnittstelle von Wohnen und Pflege an. Innovative Modelle in der ambulanten Versorgung und auf den Erhalt der Selbstständigkeit im Alter gerichtete neue Wohnformen können in der Entwicklung und Erprobung unterstützt werden.

Zur Stärkung des innerstädtischen Wohnens und als Beitrag zur Schaffung eines qualitativen und vielfältigen Wohnungsangebotes in der Stadtgemeinde Bremen haben Immobilien Bremen AöR und der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa ein zweistufiges Ausschreibungs- und Vergabeverfahren entwickelt, das die besonderen Bedürfnisse von Gruppen, die ein gemeinschaftliches Wohnprojekt initiieren möchten, berücksichtigt. Die Gruppen haben mit vier Monaten doppelt so lange Zeit als üblich, Mitglieder zu finden, eine Organisationsform zu wählen und eine Finanzierung aufzubauen.

Das Angebot richtet sich gleichermaßen an Interessenten, die gemeinsam Eigentum bilden möchten, sowie an Gruppen, die sich genossenschaftlich organisieren oder sich einen Investor suchen, der das Objekt langfristig an die Wohngruppe vermietet.

Mit Angebotsabgabe haben die einzelnen Gruppen außerdem die Möglichkeit, ihre Vorstellungen zum gemeinschaftlichen Wohnen darzustellen. Diesem Konzept kommt eine angemessene Bedeutung bei der Vergabeentscheidung zu, die bis zu insgesamt zwölf Monaten verlängert werden kann.

Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa steht im regelmäßigen Kontakt zu dem Arbeitskreis Wohnprojekte Bremen und zu anderen Organisationen oder Gruppen und ist eine erste Anlaufstelle für Interessierte. Die Unterstützung erfolgt im Wesentlichen durch Informationsaustausch, Öffentlichkeitsarbeit und durch das Einbinden des Themas gemeinschaftliches Wohnen in die Handlungsprogramme der Wohnungspolitik.

Projekte des gemeinschaftlichen Bauens und Wohnens sind im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung unterstützt worden und werden auch weiterhin unterstützt. Sowohl die Deputation für Bau als auch der Senat haben diesen Förderschwerpunkt in ihren Entscheidungen zur Wohnungsbaukonzeption als auch zu dem Wohnraumförderungsprogramm 2010 am 3. und 8. Juni 2010 bekräftigt. Beispielhaft sind hier die Förderprojekte anders wohnen in der Neustadt, die Goethestraße in Bremerhaven sowie die Projekte zu nennen, die unter der Frage 3 aufgeführt sind, die sich in Teilen aber noch in der Vorbereitung befinden.

Zwischen dem SUBVE und den großen Wohnungsunternehmen werden weiterhin Gespräche geführt, um auch dort stärker als bisher gemeinschaftliche Wohnprojekte im Wohnungsbestand zu realisieren. Dieses scheitert häufig daran, dass bei einer fast 100-prozentigen Vermietung selten mehrere leerstehende Wohnungen in einem Gebäudekomplex vorhanden sind.

Es laufen zurzeit Bestrebungen, in Kooperation mit der GEWOBA Mietwohnungen im Neubau für diese Wohnform zu generieren.

5. Wann soll die angekündigte Koordinierungsstelle beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa eingerichtet werden, und in welcher Art wird sie für Projekte gemeinschaftlichen Wohnens unterstützend tätig werden können?

Bei SUBVE gibt es zurzeit eine erste Anlaufstelle für Interessierte. In der Wohnungsbaukonzeption Bremen ist unter dem Punkt 2.5 Neue Wohnformen/Gemeinschaftliches Wohnen der Ausbau der Beratung und Koordinierung von Projekten des gemeinschaftlichen Wohnens in der Bauverwaltung als Prüfauftrag enthalten. Entsprechende Lösungsvorschläge werden derzeit entwickelt.

6. Welche nicht öffentliche Unterstützung von Projektgruppen für gemeinschaftliches Wohnen im Lande Bremen sind dem Senat bekannt, zum Beispiel bei der Projektbegleitung, bei der Finanzierung oder der Verwertung/dem Verkauf von Altimmobilien?

Das Haus Am Fleet in Findorff ist ein Projekt, das im Wesentlichen deshalb realisiert werden konnte, weil ein privater Investor bereit war, sich auf erweiterte Kooperationsstrukturen und Abstimmungsprozesse einzulassen.

Eine gute Öffentlichkeitsarbeit trägt dazu bei, stärker für diese Wohnform zu werben und auch zwischen Verkäufern und Käufern zu vermitteln, diese zusammenzuführen und sie als eine neue Käufergruppe im Wohnungsmarktgeschehen wahrzunehmen. So konnte auch aus dem Hause SUVBE aktuell ein Objekt auf dem Immobilienmarkt für eine Projektgruppe in Bremen gewonnen werden.

7. Welche Rechtsformen eignen sich besonders für sogenannte Baugemeinschaften, und welche werden bevorzugt nachgefragt?

Die Wahl der Rechtsform ist sehr abhängig von der Frage, ob es sich um ein Objekt im Eigentum oder zur Miete handelt und welche Vorstellungen der Gruppe damit realisiert werden sollen.

Um hier Interessierten eine erste Hilfestellung zu geben, hat SUBVE die Erarbeitung des Leitfaden Gemeinschaftlich Wohnen veranlasst, der im Februar 2010 herausgegeben wurde. Hier sind die Möglichkeiten wie die einer Baugemeinschaft, Baugruppe, eingetragene Genossenschaft, Wohnungseigentümergemeinschaft etc. aufgeführt und es sind die Vor- und Nachteile skizziert.

Aus den Kontakten zu einzelnen Gruppen ist bekannt, dass sich einige bei Eigentumsprojekten in der Regel als Gemeinschaft organisieren, d. h., sie erwerben insgesamt Miteigentumsanteile und regeln das Zusammenleben durch konkrete Festlegungen. Die Gruppen, die verstärkt an Mietobjekten interessiert sind, versuchen dies zum Teil auf dem ganz normalen Mietweg bei den Wohnungsunternehmen. Daneben gibt ein verstärktes Interesse an genossenschaftlichen Projekten mit bremischen Wohnungsgenossenschaften. Die neu gegründete Dachgenossenschaft bauen und leben e. G. entwickelt ebenfalls mit Mitgliedern/Gruppen Wohnprojekte. Die Mitglieder müssen dazu eine Zeichnung von drei Geschäftsanteilen in Höhe von 1 500 als Mindesteinlage vornehmen.

8. In welcher Form kann die in Gründung befindliche ressortübergreifende Immobilienkommission des Landes Bremen die Situation für Projekte gemeinschaftlichen Wohnens verändern?

Die Immobilienkommission wurde eingerichtet, um zukünftig im Falle der Vermarktung und der veränderten Nutzung von Grundstücken und Gebäuden in Bremen bei unterschiedlichen Nutzungsinteressen neben dem fiskalischen Interesse künftig noch stärker städtebauliche, sozialinfrastrukturelle, örtliche und konzeptionelle Aspekte zu berücksichtigen und in die Ziele und Planungen der Stadtentwicklung einzupassen. Auch das Thema einer stärkeren Nutzung von Grundstücken für gemeinschaftliches Wohnen kann im Falle eines Konfliktes zwischen den beteiligten Stellen Gegenstand einer Beratung und Schlichtung in der Immobilienkommission sein. Die Arbeit der Immobilienkommission wird durch die geschäftsführende Stelle beim Senatsbaudirektor des Hauses SUBVE vorbereitet. Die geschäftsführende Stelle erhält regelmäßig von der Immobilien Bremen (IB), der WFB und den ausgewählten Gesellschaften mit bremischer Beteiligung Übersichten aller vorgesehenen und sich gegenwärtig in der Vermarktung befindlichen Grundstücke und Gebäude. An dieser Stelle sollte zukünftig intensiver geprüft werden, inwieweit Nachfrage und Angebot stärker als bisher miteinander zu verknüpfen sind, um auch in Bremen das Angebot an Projekten des gemeinschaftlichen Wohnens zu erhöhen.

9. Welche städtebaulichen und konzeptionellen Aspekte oder ortspolitischen Interessen können bei der Verkaufsentscheidung dazu führen, dass ein freiverkäufliches Grundstück nicht zum Höchstpreis an den Meistbietenden veräußert wird, sondern zum Beispiel an eine Projektgruppe für gemeinschaftliches Wohnen?

Es können stadtteilspezifische Bedarfe oder ortspolitische Interessen sein, die eine stärkere Umsetzung von Modellprojekten des gemeinschaftlichen Wohnens in Bremen zum Ziel haben und die damit verbunden eine abweichende Vergabeentscheidung rechtfertigen, wie z. B.:

· zur Stärkung oder Etablierung bestimmter Zielgruppen oder Nutzungen,

· zur Steigerung der Attraktivität und Qualität des Standortes und Ortsteiles,

· zur Verknüpfung des Wohnprojektes mit der Nachbarschaft und dem Ortsteil und zur Integration einer öffentlichen oder halböffentlichen Nutzung, z. B. Veranstaltungsräume etc.

10. In welcher Weise fließen ökologische Bauweise, energetische Baustandards, eine hauseigene Energieversorgung aus regenerativen Energien, Barrierefreiheit oder andere Kriterien in die Beurteilung der Nutzungskonzepte von Projekten gemeinschaftlichen Wohnens ein?

Für die Anfang 2010 erfolgte erste Ausschreibung der drei städtischen Angebote sind Bewertungskriterien entwickelt worden, nach denen die Angebote zu bewerten sind. Die in der Frage angesprochenen Aspekte sind wichtige Bestandteile der nutzungsbezogenen Kriterien und der objektbezogenen Kriterien, die in der Ausschreibung veröffentlicht wurden und bei der Bewertung zu berücksichtigen waren. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung ist ein hoher energetischer Standard Förderungsvoraussetzung.

11. Wie vermeidet der Senat rechtliche Probleme bei der rücksichtsvollen Behandlung von Projekten gemeinschaftlichen Wohnens im Vergabeverfahren von Grundstücken, etwa potentzielle Konflikte mit Mitbietern oder der VOB Teil A?

Die Bestimmungen der VOB Teil A kommen zur Anwendung im Falle einer Verknüpfung des Grundstückverkaufs mit einem öffentlichen Bauauftrag bzw. einer öffentlichen Baukonzession, wie z. B. dem Bau einer öffentlichen Straße.

Eine solche Verbindung wurde bei den Objekten, die aktuell exklusiv für gemeinschaftliche Wohnprojekte veräußert werden, bewusst nicht vorgesehen. Das Vergabeverfahren wurde auf der Grundlage geltender Gesetze, Richtlinien und Verordnungen entwickelt.

Unabhängig davon entsprechen alle Ausschreibungen der Immobilien Bremen den Vergabegrundsätzen der VOB.