Essensbudget in Billwerder

Die JVA Billwerder hat ihr Budget für die Beschaffung von Lebensmitteln in der ersten Jahreshälfte um 11 Prozent überschritten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Muss nun der Verpflegungssatz in der JVA Billwerder wegen der dargestellten Überziehungen für die verbleibenden Monate dieses Jahres um 22 Prozent abgesenkt werden?

Nein.

Falls ja, wie hoch ist in absoluten Zahlen der noch verbleibende Verpflegungssatz pro Gefangenem für die noch verbleibenden Monate dieses Jahres?

Entfällt.

Falls nein, um wie viel Prozent soll der Verpflegungssatz für den genannten Zeitraum abgesenkt werden und was heißt dies in absoluten Zahlen pro Gefangenem?

Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder ist seitens der zuständigen Behörde gebeten worden, den im Rahmen des Controlling festgestellten Mehrausgaben entgegenzuwirken. Eine prozentuale Zahlenvorgabe ist nicht erfolgt. Die im Übrigen zur Beantwortung benötigten Daten können erst nach Abschluss des Haushaltsjahres benannt werden.

Wie will die JVA Billwerder gewährleisten, dass ein derart abgesenkter Verpflegungssatz bis zum Ende des Jahres nicht zu einem eingeschränkten Speiseplan für die Gefangenen, insbesondere an frischem Obst, Fleisch und Fisch führt?

Die JVA Billwerder wird den Speiseplan grundsätzlich fortführen und sicherstellen, dass eine ernährungsphysiologisch ausgewogene und vollwertige Ernährung gemäß § 21 Strafvollzugsgesetz gewährleistet ist. Im Übrigen wird eine Überprüfung der Praxis im Hinblick auf das Kriterium „bedarfsgerechte Portionierung" erfolgen.

2. Welche Stellen zeigen sich innerhalb der JVA Billwerder verantwortlich für die Planung, die Budgetierung, die Abrechnung und den Einkauf der Gefangenenverpflegung?

Die Kaufmännische Leitung in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsinspektor. Die Gesamtverantwortung trägt der Anstaltsleiter.

Liegen im Regelverfahren sämtliche Belege hierzu der Anstaltsleitung zur Einsichtsnahme, Genehmigung und Kontrolle vor?

Ja.

Falls ja, weshalb konnte unter diesen Umständen ein Überziehen des Verpflegungssatzes um durchschnittlich 11 Prozent über Monate hinweg von der Anstaltsleitung unbemerkt bleiben?

Die Steigerung des Verpflegungsbudgets ist seit Anfang des Jahres bekannt.

Aufgrund der hohen Rechnungen aus der Feiertagsverpflegung im Dezember, deren Zahlungsziel in das neue Jahr fällt, wird der geltende Verpflegungssatz üblicherweise erst im Laufe des Jahres erreicht. Hinzu kommen Schwankungen durch Faktoren wie Einkaufspreise, Anteil eigener Verarbeitung und Portionierung, wobei es der JVA Billwerder in den vergangenen Jahren unterjährig immer gelungen ist, den Essensatz einzuhalten.

Im Übrigen siehe Antwort zu 3., 3.1 und 3.2.

Falls nein, wie wird alternativ sichergestellt, dass eine genügende Kontrolle über Planung, Budgetierung, Abrechnung und Einkauf der Gefangenenverpflegung gewährleistet wird, wenn dies nicht durch die Anstaltsleitung in letzter Instanz kontrolliert wird?

Falls nein, weshalb kommt die Anstaltsleitung ihrer Verantwortung in dem wesentlichen Punkt der Budgetierung und des Einkaufs der Gefangenenverpflegung nur ungenügend nach?

Entfällt.

3. Wie sind die Kontrollkompetenzen bezüglich der Budgetierung der Gefangenenverpflegung zwischen dem Strafvollzugsamt und der JVA Billwerder aufgeteilt?

Ist es Aufgabe des Strafvollzugsamts, die Budgetierungen der Gefangenenverpflegung in den einzelnen Hamburger Haftanstalten regelmäßig zu kontrollieren oder geschieht dies nur bei Verdachtsfällen von Unregelmäßigkeiten anhand einer Stichprobe?

Welche Personen im Strafvollzugsamt haben in dem Zusammenhang welche Verantwortlichkeiten?

Den Mitarbeitern des Referates Betriebswirtschaft des für den Strafvollzug zuständigen Amts werden monatlich Art und Anzahl der Essen sowie die Ist-Ausgaben benannt. Auf dieser Grundlage werden den Anstalten die Mittel zugewiesen.

Seit wann ist es dem Strafvollzugsamt bekannt, dass das Verpflegungsbudget in der JVA Billwerder überzogen wurde?

Falls die Überziehung des Verpflegungsbudgets in der JVA Billwerder dem Strafvollzugsamt seit längerem bekannt ist, weshalb dauerte ein Eingreifen derart lange?

Siehe Antwort zu 2.1.1.

4. Welche Schritte werden durch die Justizbehörde und deren untergeordnete, für den Strafvollzug zuständigen Behörden und Stellen ergriffen, um eine exakte Eruierung der Fehlerquellen in dem dargestellten Fall zur Verpflegungsbudgetierung zu erhalten?

5. Welche Rückschlüsse werden aus dem dargestellten Vorgang in der JVA Billwerder durch die Justizbehörde und die für den Strafvollzug untergeordneten zuständigen Behörden und Stellen gezogen, um ein erneutes Versagen in diesem Bereich zu verhindern?

Die zuständige Behörde kontrolliert fortlaufend Ein- und Ausgaben der JVAen. Im Übrigen wird durch Maßnahmen des Controlling und der internen Steuerung verstärkt entgegengewirkt.

Im Übrigen siehe Antworten zu 2.1.1, 3.3 und 3.3.1 und zu 3., 3.1 und 3.2.

Welche Schritte werden innerhalb der JVA Billwerder erwogen?

In der JVA Billwerder soll in kürzeren Zeitabständen ein Controlling der Ausgaben und des Verpflegungssatzes erfolgen, um noch schneller auf Abweichungen reagieren zu können.

Welche Schritte zur Verbesserung der Kommunikation und Kontrolle zwischen der JVA Billwerder und dem Hamburgischen Strafvollzugsamt werden erwogen?

Siehe Antwort zu 4.

Hat der Vorgang Konsequenzen für die verantwortlichen Personen?

Nein.