Zukunft der ehemaligen Graf-Goltz-Kaserne

Das Gelände der ehemaligen Graf-Goltz-Kaserne in Hamburg-Rahlstedt im Bezirk Wandsbek wurde und wird einer zivilen Nutzung zugeführt.

Dazu gehören auf Teilflächen das Zollfahndungsamt, Unterkünfte in der Betreuung der BAGS und ein Studentenwohnheim. Für die Restfläche wird der Bebauungsplan Rahlstedt 108 erstellt, der nach dem letzten Stand des Funktionsplanes 458 Wohneinheiten vorsieht. Eine Beschlußfassung der Bezirksversammlung Wandsbek wird in 1999 erfolgen.

Im Eingangsbereich der ehemaligen Kaserne befindet sich eine nach den Kriterien des Hamburger Denkmalschutzgesetzes schützenswerte Gesamtanlage bestehend aus Vorplatz, Eingangstor, Flügelbauten mit Innenhof und einer Denkmalinsel.

Ich frage den Senat:

1. Gibt es eine Begutachtung der oben beschriebenen Gesamtanlage? Wenn ja:

a) Wer hat sie wann abgegeben?

b) Wie lautet sie insbesondere im Hinblick auf das Tor?

c) Wie steht der Senat zu einer entsprechenden Berücksichtigung im laufenden Bebauungsplanverfahren?

Das Denkmalschutzamt der Kulturbehörde hat am 20. März 1997 ein Gutachten zum Denkmalwert der Graf-Goltz-Kaserne erstellt. Im Hinblick auf das Tor stellt das Gutachten abschließend fest: „... dem Tor kommt

­ als Geschichtsdokument

­ als Zeugnis der Architektur des Dritten Reiches

­ als Zeugnis für den Garnisonsstandort Rahlstedt aus historischen Gründen als auch zur Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes Denkmalwert zu."

Der Senat war damit nicht befaßt.

2. Im Jahre 1996 fand ein Ideenwettbewerb zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine künstlerisch gestaltete Kommentierung und/oder Umgestaltung des Eingangsbereiches statt.

a) Welches Ergebnis hatte der Wettbewerb?

b) Wie beurteilt der Senat eine Umgestaltung und Nutzung des Eingangstores als

­ Geschichtsdokument,

­ Zeugnis der Architektur des Dritten Reiches,

­ Zeugnis für die Garnisonsstadt Rahlstedt/Wandsbek?

Für das Eingangstor ist 1996 ein Ideenwettbewerb unter Studenten der Hochschule für bildende Kunst durchgeführt worden. Ausloberin war die GAL-Fraktion in der Bezirksversammlung Wandsbek. Es wurden 29 Arbeiten eingereicht; zwei Preise und zwei Anerkennungen wurden vergeben. Bei der Bewertung der Arbeiten durch das Preisgericht stand die Realisierbarkeit nicht im Vordergrund. Der Senat war damit nicht befaßt.

3. Welche denkmalwürdigen Anlagen befinden sich auf dem Gelände der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne, und welche davon eignen sich für eine Umsetzung/Verlagerung?

Das Denkmalschutzamt der Kulturbehörde bewertet den Westteil des Kasernenareals, der 1934 als „Lettow-Vorbeck-Kaserne" in Jenfeld entstand, als denkmalwerte Gesamtanlage. Sie umfaßt die um den ehemaligen Exerzierplatz angeordneten Unterkunfts- und Wirtschaftsgebäude sowie als dokumentarische Bestandteile zwei Klinkerstelen, keramischen Bauschmuck an den Gebäuden und ein östlich des Nordtores stehendes Denkmal, das sich auf die deutsche Afrikapolitik vor dem Ersten Weltkrieg bezieht. Technisch ist es möglich, die genannten Klinkerstelen, den keramischen Bauschmuck und das Denkmal zu verlagern.

4. Kann sich der Senat vorstellen, erhaltenswerte Werke aus der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne und der ehemaligen Boehn-Kaserne am Standort des Eingangstores zur ehemaligen Graf-Goltz-Kaserne zu einem Denkmal- bzw. Mahnmal-Ensemble zusammenzuführen, um aus mehreren Epochen und Entwicklungsphasen der Gesellschaft Teile der überlieferten baulichen Hinterlassenschaft als steinerne Zeugen für die Nachwelt zu bewahren? Wenn ja:

a) Unter welchen Voraussetzungen?

b) Ist die Einbeziehung ­ und unter welchen Voraussetzungen ­ privater Förderer denkbar?

c) Gibt es im Senat schon entsprechende Überlegungen?

d) Sind an den Senat schon Überlegungen dieser oder ähnlicher Art herangetragen worden, und gibt es schon ideelle und finanzielle Unterstützungsangebote?

Der Senat hat sich damit nicht befaßt.