Wohnen

Als weitere Alternative besteht das städtebauliche Konzept zum Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 8.

Gegenüber den ursprünglich mit dem Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 8 vorgesehenen 415 Wohneinheiten stellt der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 bereits eine erhebliche Reduzierung dar. Auch die Flächeninanspruchnahme ist bei der gewählten Variante deutlich geringer als beim Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 8.

Die Auswirkungen auf die Umwelt sind bei der vorliegenden Planung ebenfalls entsprechend geringer.

Die Variante, eine Bebauung mit deutlich weniger als 190

Wohneinheiten zu verwirklichen, wurde verworfen, da angesichts des Erschließungsaufwands eine geringere Zahl an Wohneinheiten wirtschaftlich nicht tragfähig wäre. Außerdem ist es das ausdrückliche städtebauliche und politische Ziel, im Rahmen des Leitbilds der wachsenden Stadt möglichst viele Wohnbauflächen auf geeigneten Flächen zu entwickeln.

Nullvariante

Im Falle der Nullvariante würde das Plangebiet weiterhin überwiegend landwirtschaftlich, teilweise intensiv als Ackerland genutzt werden. Die Beeinträchtigungen aus intensiv ackerbaulicher Nutzung für die Vielfalt der Bodenstruktur und die angrenzenden Wohngebiete blieben erhalten. Für die Durchlässigkeit des Bodens und für die Bedeutung des Plangebiets für entsprechende Tier- und Pflanzenarten sowie für das Kleinklima ergäben sich keine Veränderungen. Für bauliche Entwicklungen bestünde lediglich für die Flurstücke 150 und 151

Planrecht, das jedoch im Konflikt mit den nach § 28 HmbNatSchG geschützten Biotopen stünde. Die Nullvariante hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge, dass auf Grund der Nachfrage nach Wohnbauland Bauflächen an anderer Stelle, z. B. außerhalb des Hamburger Stadtgebiets, bereitgestellt werden würden.

Die Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft würden sich damit nur verlagern und mit einem erhöhten Pendleraufkommen einhergehen.

Standort und Untersuchungsraum

Das Plangebiet erstreckt sich nördlich und südlich der Hoisbütteler Straße nahe der Hamburger Landesgrenze.

Naturräumlich gesehen gehört das Plangebiet zur Schleswig-Holsteinischen Geest mit Übergang zum Schleswig-Holsteinischen Hügelland. Nördlich des Geltungsbereichs, jedoch nicht direkt angrenzend, befindet sich das Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald, das auch als EU-Vogelschutzgebiet gemeldet ist.

Als Untersuchungsraum für die Umweltprüfung ist generell das Plangebiet anzusehen, speziell für das Schutzgut Landschaftsbild müssen jedoch auch darüber hinaus greifende Faktoren berücksichtigt werden.

Bearbeitung der Schutzgüter einschließlich der Wechselwirkungen

Im Rahmen der Bearbeitung der Schutzgüter konnte übergeordnet auf das geltende Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm sowie standort- und vorhabenbezogen auf die unter Ziffer 3.3.1 der Begründung aufgeführten Fachgutachten und Planungsbeiträge zurückgegriffen werden.

Schutzgut Mensch Bestandsbeschreibung und Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich bewohnte Häuser mit umgebenden Gärten entlang der Straßen Ohlstedter Platz, Baumfalkenweg, Hoisbütteler Straße, Ohlstedter Straße, Auf der Strenge, Brandheide und Mühlenbrook.

An der Hoisbütteler Straße ist das Wohnen zumindest teilweise durch Lärm- und Luftbelastungen von Kfzund Lkw-Verkehr beeinträchtigt.

Die sich aus der Zunahme des Verkehrs ergebenden Lärmemissionen werden sich auf Grund der relativ geringen Anzahl von geplanten Wohneinheiten nach bisheriger Einschätzung nicht erheblich bemerkbar machen.

Die zur Neubebauung anstehenden Flächen besitzen auf Grund ihrer landwirtschaftlichen Nutzung derzeit keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung für die Freizeitund Erholungsnutzung. Es sind keine nutzbaren Wegeverbindungen in den landwirtschaftlichen Flächen vorhanden. Die Erholungsfunktion wird daher durch die Bebauung nicht erheblich beeinträchtigt werden.

Das Landschaftsbild bzw. das Milieu des Ortsbilds wird durch die Bebauung erheblich verändert. Die Auswirkungen sind unter Ziffer 4.2.6 beschrieben. Der Eingriff wird als erheblich bewertet, da das Gebiet zumindest in Teilbereichen einen deutlich anderen Charakter erhalten wird, als es zur Zeit der Fall ist.

Für die in den Randbereichen an bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen wohnenden Menschen werden sich teilweise Veränderungen im Ausblick auf die Landschaft ergeben. An Stelle von überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen werden auf Teilflächen Wohngebäude, Verkehrsflächen und Privatgärten wahrgenommen werden.

Beschreibung der Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Festsetzungen Unverbaute Ausblicke in die Landschaft werden zum Teil erhalten bzw. sind in den Neubaugebieten am Ende von Grün- und Verkehrsflächen eingeplant.

Neue Wegeverbindungen, Begrünungsmaßnahmen und die Reduzierung der Wohneinheiten gegenüber dem bisher beabsichtigten Planrecht von Wohldorf-Ohlstedt 8 erschließen die Fläche für die Naherholung und reduzieren die Störwirkung der neuen Bebauung für die vorhandenen Baustrukturen.

Schutzgut Boden Bestandsbeschreibung

Der relativ flache Untergrund des Plangebiets wird von der Grundmoräne der Weichsel-Kaltzeit geprägt, die stark unterschiedliche Mächtigkeiten zwischen 1 m und 25 m aufweist. Die Grundmoräne liegt heute als Geschiebemergel vor, der nur im oberen Bereich bis etwa 1,5 m Tiefe zu Geschiebelehm entkalkt ist. Er besteht aus einer sehr schwach tonigen, überwiegend schluffigen Grundmasse mit unterschiedlichen Anteilen von Sand, Kies und größeren Blöcken.

Im gesamten Geschiebemergel sind lokal Sandlinsen eingelagert bzw. es treten besonders im oberen Teil stärker sandige Zonen auf. In diesen Bereichen ist keine deutliche Grenze zwischen den Bodenarten unterschiedlicher Entstehung ausgebildet, sondern es erfolgt ein allmählicher Übergang zu sandigen glazifluviatilen Überlagerungen, sodass die Sandschicht eine Mächtigkeit bis 4 m, bei Kontakt zu saalezeitlichen Sanden bis 6 m erreichen.

Den oberen Abschluss bildet ein anthropogen beeinflusster Mutterboden aus schluffigem, humosem Feinsand mit teilweise geringem Kiesanteil. Teilweise sind auch Fremdbestandteile (Bauschuttreste, Schlackebrocken o.ä.) enthalten.

Die vorherrschenden Bodentypen sind Braunerden, z. T. mit geringer Podsolierung und in tieferen Lagen mit zunehmenden Vergleyungen.

Im Plangebiet sind bisher nur relativ wenig Flächen versiegelt (bestehende Wohngebäude mit Nebenanlagen und Straßen). Die Bewirtschaftung der Ackerflächen führt zu einer permanenten Zerstörung des Bodengefüges bzw. zu einer Beeinträchtigung der Bodengenese und zu einem Eintrag von Schadstoffen (Düngemittel, Pflanzenschutzmittel). Auch die Bewirtschaftung der Grünlandflächen kann mit dem Eintrag von Schadstoffen und einer Bodenverdichtung verbunden sein. Die vorhandenen Knickwälle sind künstliche Aufschüttungen mit einem Lesesteinkern.

Bei dem Pionierwald auf Flurstück 1391 kann von einer weitgehend ungestörten Bodengenese ausgegangen werden.

In der Karte „Schutzwürdige Böden" ist das gesamte Plangebiet hinsichtlich der Funktion des Bodens als Archiv der Naturgeschichte in die Kategorie N4

(= Flächenhaft verbreitet vorkommende Böden mit natürlicher Horizontkombination und land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung. Derzeit von geringerem dokumentarischen Wert.) eingestuft.

Die aus der Bestandsanalyse abgeleitete Bewertung des Schutzgutes Boden erfolgt nach den Wertstufen der in Hamburg angewandten naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Methode (sog. Staatsrätemodell). Radon

Da die Bodenluft auch radioaktives Radon enthält, ist grundsätzlich eine Radonbelastung der Raumluft von Wohngebäuden möglich. Nach bisherigen Untersuchungen zählt Hamburg jedoch zu den Gebieten mit geringer Radonbelastung. In der Bodenluft wurden 2002 durchschnittlich unter 20 kBq/m3, in Ausnahmefällen über 100 kBq/m3 erreicht (Bundesamt für Strahlenschutz: Jahresbericht 2002). Radonkonzentrationen in der Raumluft resultieren in Hamburg überwiegend aus den verwendeten Baustoffen. Nach Messungen in Hamburg beträgt der Medianwert für die Raumluft in Hamburg 27 kBq/m3 und liegt damit weit unter den von der EU-Kommission empfohlenen 200 kBq/m3.

Kampfmittelverdachtsflächen Bezüglich Hinweise auf Kampfmittelverdachtsfläche siehe Ziffer 3.2.6.

Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung

Durch die geplante Bebauung einschließlich der Erschließung werden umfangreiche Bodenflächen versiegelt (bis zu 6 ha). Im Zuge der Baumaßnahmen kommt es stellenweise zu Bodenabträgen und -aufträgen, Bodenverdichtung und dem Eintrag von bodenfremden Materialien (Bauschutt, Baustoffreste etc.).

Die Versiegelung führt zur Beeinträchtigung folgender Bodenfunktionen:

­ Aufnahme und Filterung des Niederschlagswassers zur Grundwasserneubildung,

­ Lebensraum für Tiere und Pflanzenstandort,

­ Aufnahme und Abstrahlung bzw. Verdunstung von Wärme und Feuchtigkeit,

­ Bodenentwicklungsprozesse/Naturnähe,

­ Filter- und Pufferfähigkeit gegenüber Schadstoffen,

­ natürliche Bodenfruchtbarkeit als Kulturboden.

Bei den neu entstehenden Privatgärten ist auf Grund vermutlich intensiver Nutzung und Pflege dieser Flächen im Vergleich zu den heutigen Ackerflächen keine Änderung der Wertigkeit des Zustandes anzunehmen.

Die Flächen für die Regelung des Wasserabflusses werden als Gräben und großflächige Rückhaltemulden ausgebildet. Die Rückhaltemulden sind extensiv zu pflegende Wiesenflächen, die nur temporär einen Wasserstand aufweisen. Der Abtrag von etwa 1,2 m bis 1,6 m Boden stellt einen Eingriff dar. Die vorherige Ackernutzung, die ebenfalls einen ständigen Bodenumbruch bis zu eine Tiefe von 50 cm verursachte, relativiert den Eingriff.

Indirekte Auswirkungen auf die Böden können sich über die Immissionspfade Luft und Wasser im Randbereich der neuen Straßen ergeben. Flüssige, lösliche und feste Schadstoffe wie Treibstoffe, Tausalze und Reifenabrieb können sich im benachbarten Bodenbereich ablagern.

Die Auswirkungen des Bauvorhabens führen auf Grund der Versiegelung und des Bodenabtrags zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden.

Der Verlust der Böden als Archiv der Naturgeschichte ist bezogen auf diesen speziellen Zusammenhang wegen der geringen Bedeutung nicht erheblich.

Beschreibung der Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Festsetzungen

Durch die geplante Bebauung und die erforderlichen Erschließungsflächen kommt es innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans gemäß der in Hamburg angewandten naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleich-Methode (sog. Staatsräte-Modell) für das Schutzgut Boden zu einem Ausgleichserfordernis.

Als Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebiets sind auf Flächen, die derzeit als Ackerflächen bzw. als Pferdeweide genutzt werden, die Entwicklung von extensivem Grünland (siehe § 2 Nummer 15) vorgesehen.

Auf diesen Flächen wird die Verringerung der Nutzungsintensität (extensives Grünland anstatt intensivem Ackerbau bzw. geringerer Viehbesatz auf Weiden) sowie das Verbot eines Pflegeumbruchs die Belastung des Bodens reduzieren. Mit dem Verbot von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln wird ein Nährstoff- und Schad stoffaustrag und damit eine Belastung des Bodens verhindert.

Die Umsetzung dieser Ausgleichsmaßnahmen führt zu einer Kompensation von beeinträchtigten oder verlorengegangenen Bodenfunktionen.

Damit werden die Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden mit den Ausgleichsmaßnahmen vollständig ausgeglichen.

Schutzgut Wasser Bestandsbeschreibung Grundwasser

Im Plangebiet befindet sich oberflächennah ein Stauwasserhorizont, der durch Geschiebemergel vom darunter liegenden Grundwasserleiter getrennt wird. Die im Einzugsgebiet fallenden Niederschläge können wegen der fast flächenhaft verbreiteten gering wasserdurchlässigen Schichten nahe der Oberfläche nur in der geringmächtigen sandigen Überdeckung bzw. den stark sandigen Partien des Geschiebemergels flachgründig im Boden versickern. Das Wasser staut sich an der Oberfläche der Sohlschicht und fließt verschiedenen Vorflutern (Bäche, Feuchtgebiete) zu. Die Mächtigkeit des ungespannten Stauwasserkörpers liegt im Plangebiet zwischen 0 und 8 m. Im Bereich des Baugebiets ist die geringleitende Schicht nicht durch Sandlinsen unterbrochen.

In trockenen Sommern fallen große Bereiche des Stauwasserkörpers trocken. Bei reichlichen Niederschlägen können sich Grundwasserflurabstände von weniger als 0,5 m einstellen (vor allem südlich der Hoisbütteler Straße). Ungefähr in der Mitte zwischen Krempenhege und Hoisbütteler Straße befindet sich eine in West-Ost-Richtung verlaufende Stauwasserscheide, die das Einzugsgebiet der Ammersbek im Norden und der Bredenbek im Süden trennt. Die Stauwasserscheide zeigt eine sehr hohe Lagestabilität. Durch schwankende Wasserstände als Folge klimatischer Randbedingungen ergibt sich lediglich eine Verlagerung um bis zu 20 m.

Oberflächengewässer

Am Ostrand des Plangebiets im Kreuzungsbereich Hoisbütteler Straße/Auf der Strenge ist ein kleiner Teich vorhanden, bei dem es sich nach Aussagen der Anwohner um eine ehemalige Mergelgrube handelt. Der Teich ist von Gehölzen umgeben und besitzt keinen Oberflächenzufluss, jedoch einen Überlauf in den Straßengraben, der bei sehr hohen Wasserständen wirksam wird.

Im östlichen Plangebiet verläuft ein periodisch wasserführender Graben über landwirtschaftliche Flächen bis zur Straße Mühlenbrook.

Entlang der Straßen befinden sich Hauptentwässerungsgräben, die häufig trocken fallen.

Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung Grundwasser

Für die im Rahmen des hydrogeologischen Gutachtens berechneten Auswirkungen der Bebauung wurde angenommen, dass sich die Grundwasserneubildung auf den Bauflächen um 50 % entsprechend eines Versiegelungsgrades in gleicher Höhe reduziert. Es wurde im Zuge einer Worst-case-Betrachtung davon ausgegangen, dass dieser Niederschlagsanteil aus dem Gebiet herausgeführt und nicht versickert wird.

Als Auswirkung der verringerten Grundwasserneubildung verlagert sich die Stauwasserscheide um max. 10 m nach Norden. Die höchsten Wasserstände verringern sich im Bereich der Wasserscheide um etwa max. 0,80 m.

Für die Versorgung der Vegetation mit kapillar aufsteigendem Wasser ist die Veränderung des Stauwasserspiegels bei mittleren Wasserständen wichtig. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass in dieser Hinsicht außerhalb des Baugebiets keine Absenkungen von über 0,2 m auftreten.

Durch diese Beträge ist keine Gefährdung der Vegetation zu befürchten. Im Bereich des Wohldorfer Waldes ist die Veränderung nicht mehr messbar.

Die Fließgeschwindigkeit des Stauwassers wird durch die Bebauung nicht messbar verändert. Die Abflussmengen in Richtung Wohldorfer Wald werden unwesentlich reduziert (3 % bei hohen Stauwasserständen, 2 % in Trockenzeiten), sodass ein Einfluss auf den Wasserhaushalt des Wohldorfer Waldes ausgeschlossen werden kann.

Oberflächengewässer

Die im Plangebiet vorhandenen Oberflächengewässer bleiben unverändert erhalten. In den Straßengräben wird sich die Fließrichtung nicht ändern.

Die Flächen für die Regelung des Wasserabflusses werden als Gräben und großflächige, naturnah gestaltete und größtenteils nicht gedichtete Retentionsräume ausgebildet. Die Retentionsräume sind extensiv zu pflegende Wiesenflächen, die nur temporär einen Wasserstand aufweisen.

Zusammenfassende Bewertung

Beim Schutzgut Wasser ist von keinen erheblichen Beeinträchtigungen auszugehen.

Beschreibung der Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Festsetzungen Grundwasser

Trotz der gutachterlichen Aussage, dass sich eine Ableitung des Oberflächenwassers aus dem Baugebiet nicht negativ auf den Wohldorfer Wald auswirkt, ist im Zuge von Eingriffsvermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zum Schutz des Boden-/Wasserhaushalts ein umfangreiches Oberflächenentwässerungssystem in die Planung integriert worden. Etwa 2,5 ha des Plangebiets werden für die Oberflächenwasserrückhaltung und Versickerung vorgehalten, sodass die durch die Versiegelung hervorgerufene Verringerung der Grund-/Stauwasserneubildung deutlich unter den Annahmen der Worstcase-Betrachtung des hydrogeologischen Gutachtens liegen wird.

In den geplanten offenen Gräben, Mulden und Retentionsräumen wird das Wasser zurückgehalten und teilweise zur Versickerung gebracht, d. h. dem Stauwasserkörper wieder zugeführt. Die Gräben sollen so ausgeführt werden, dass eine Filterung des Oberflächenwassers über eine belebte Bodenzone erfolgt. Voraussetzung für die Versickerungsfähigkeit der Gräben, Mulden und Versickerungsbecken ist, dass sie regelmäßig gewartet und entschlammt werden.