Verlängerung der Walddörferlinie der Hamburger Hochbahn

Von 1912 bis 1918 folgte die Verlängerung der Walddörferlinie der Hamburger Hochbahn bis nach Ohlstedt. 1925 wurde der Bahnhof fertig gestellt. Die Kleinbahn wurde damit jedoch weitestgehend bedeutungslos und bis auf einen Teilabschnitt vom Bahnhof Ohlstedt bis zum Schleusenredder, der noch bis 1961 befahren wurde, außer Betrieb genommen.

Die Gebäude Ohlstedter Platz 24 (Flurstück 1796), Hoisbütteler Straße 45 (Flurstück 283) und Hoisbütteler Straße 70 ­ 80 (Flurstücke 1864 ­ 1866, 2020- 2022, 1905) sind insbesondere aus den genannten städtebaulichen Gründen erhaltenswert und ortsbildprägend und werden deshalb als Erhaltungsbereiche gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB ausgewiesen.

Ohlstedter Platz 24

Das an der Ostseite des Ohlstedter Platzes (Flurstück 1796) gelegene Haus wurde 1929 nach dem Brand des Vorgängerbaus neu aufgebaut. Bauherr war der Universitätsprofessor Felix Mendelssohn-Bartholdy, der für den Wiederaufbau seines Landhauses den Berliner Architekten Prof. Max Bach engagiert hatte. Der Wiederaufbau erfolgte in enger Anlehnung an das abgebrannte Gebäude, einem älteren, reetgedeckten und zum Landhaus umgenutzten niederdeutschen Hallenhaus als Fachwerkbau, allerdings mit moderner (Kunst)Schieferdeckung.

Das tradierte Ortsbild mit den der Freifläche anliegenden Bauernhäusern konnte so aufrechterhalten werden.

Heute stellt das Fachwerkgebäude gewissermaßen als einziges Gebäude die Erinnerung her an das alte Dorf Ohlstedt. Zusammen mit dem sehr prächtigen Baumbestand stellt es ein ortsbildprägendes Ensemble dar, das Erinnerungen an das alte Dorf Ohlstedt weckt und städtebaulich den weiten grünen Platz an seinem Ostrand fasst. Gleichzeitig ist das Landhaus ein siedlungsgeschichtliches Dokument für die Entwicklung der Walddörfer vom Dorf zum beliebten Wohnort von Städtern wie auch in seiner Architektur Beleg für den landschaftsgebundenen Baustil am Ende der 1920er Jahre.

Das Gebäude Ohlstedter Platz 24, soll in einem gesonderten Verfahren gemäß Denkmalschutzgesetz dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt werden.

Der Bebauungsplan sichert mit den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur überbaubaren Grundstücksfläche das Gebäude Ohlstedter Platz 24 dem Bestand entsprechend planungsrechtlich ab.

Hoisbütteler Straße 70­80

Auf Grund der skizzierten Entwicklung verdoppelte sich die Bevölkerung von Wohldorf-Ohlstedt in den Jahren 1920 bis 1929 auf 820 Einwohner. Im Rahmen dieser Entwicklung erhielt Wohldorf-Ohlstedt auch ein „Rathaus", das direkt neben der U-Bahnstation Ohlstedt von einem Mitarbeiter des Hamburger Oberbaudirektors Fritz Schumacher 1927/1928 errichtet wurde.

Seit 1923 setzte sich Richard Timmermann aus Ohlstedt als Gemeindevorsteher für die Belange seines Gemeinwesens ein und förderte dessen Entwicklung.

Wegen der Ende der 20er Jahre herrschenden Wohnungsnot beantragte Timmermann bei der Landherrenschaft den Bau von Wohnungen auf dem Gebiet des Schullandes der Gemeinde Wohldorf und Ohlstedt südlich der Hoisbütteler Straße/Ecke Mühlenbrook. Das Gelände lag etwa 1 km östlich des Ohlstedter Ortskerns inmitten der Feldmark, jedoch auch inmitten von projektierten Baugebieten gemäß Bebauungsplan, die jedoch bis dahin nicht realisiert waren. Ende 1929 bzw. Anfang 1930 wurden für drei gleichartige Doppelhäuser die Genehmigungen erteilt.

Mit der Planung war das Büro Jacob & Ameis betraut.

Die Architekten zeichneten auch verantwortlich für einige andere Gebäude, die zwischenzeitlich in die Hamburger Denkmalschutzliste eingetragen wurden, so auch das Wohnhaus von Otto Ameis am Schleusenredder 21 aus dem Jahre 1907.

Die Bauplätze waren zum Verkauf an private Erwerber bestimmt. Der Erwerber musste sich verpflichten, die Wohnung an Wohnungssuchende aus der Wohnungsliste der Gemeinde oder der Stadt Hamburg weiterzuvermieten. Die Festsetzung der Miete erfolgte durch den Gemeindevorstand. Für eigenmächtige Mieterhöhungen durch den Grundeigentümer war eine Vertragsstrafe vorgesehen. Auf Grund der abseitigen Lage vom Ortskern ist zu vermuten, dass hier überwiegend Menschen wohnten, die sich als Landarbeiter ihren Lebensunterhalt verdienten.

Die Gebäude Hoisbütteler Straße 70­80 selbst wurden im damals vorherrschenden Heimatstil errichtet, dessen Elemente weitgehend erhalten geblieben sind: Die holzverschalten Flachdachgauben sollten zur Straße ursprünglich einen walmdachartigen Aufsatz erhalten. Die Rotklinkerbauten sind mit roten Pfannen gedeckt, die Dachneigung beträgt etwa 48 Grad. Zur Betonung der Gebäudekanten in der Straßenansicht sind Fenster der Trauf- und Giebelseite ­ nur durch einen schmalen Pfeiler getrennt ­ über Eck angeordnet. Der ursprüngliche Eindruck der Sprossenfenster ist großteils noch erhalten. Besonders charakteristisch sind die gegenüber der Straßenflucht um etwa 4 m zurückgesetzten Anbauten an den Giebelseiten, die die Wohnungseingänge mit Treppenaufgang aufnehmen. Gartenseitig und zu ebener Erde erreichbar wurde ein kleiner Lagerraum/Stall vorgesehen, der z. B. zur Hühnerhaltung genutzt werden konnte. Die Eingangstreppen waren erforderlich, da die Gebäude zur Hälfte unterkellert werden sollten, eine Maßnahme, die wegen des hoch anstehenden Stauwassers aus heutiger Sicht problematisch ist.

Kellerfenster an den Straßenseiten deuten darauf hin, dass nachträglich Kellererweiterungen durchgeführt wurden.

Trotz der vorgenommenen Veränderungen insbesondere an Fenstern und Gauben sind die Gebäude als geschlossenes Ensemble immer noch deutlich wahrnehmbar. Das Gebäudeensemble bildet einen städtebaulich besonderen Auftakt mit hohem Identifikationswert am östlichen Ende der Hoisbütteler Straße. Die städtebaulich einheitliche Erscheinung, die architektonisch harmonische Proportionierung der Häuser sowie ihre sozial- wie siedlungsgeschichtlich große Bedeutung für Ohlstedt als rares Beispiel des sozialen Wohnungsbaus zu Zeiten der Weltwirtschaftskrise 1929 erfordern die Ausweisung der Grundstücke Hoisbütteler Straße 70 ­ 80 (Flurstücke 1864 ­ 1866, 2020 ­ 2022, 1905) als Erhaltungsbereich gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs.

Hoisbütteler Straße 45

Nördlich der Hoisbütteler Straße (Flurstück 283) fällt eine Jugendstil-Villa (Hoisbütteler Straße 45) mit einem etwa 1,3 m hohen Kellersockel und Mansarddach ins Auge, die äußerlich nahezu originalgetreu erhalten ist. Sie wurde von dem Hamburger Architekten Louis Janson im Jahre 1907 für einen privaten Bauherrn erbaut. Die Fassade ist gegliedert durch einen hohen, verklinkerten Sockelbereich, hellen Putz sowie Holzverschalungen in den Giebelbereichen. Die Fenster sind an der Süd- und Ostseite teilweise mit Klappläden versehen.

Zur Straße ist eine repräsentative Auslucht (Standerker) mit besonders großem, gebogenem Panoramafenster und darüber liegendem Balkon angeordnet. An der Westseite befindet sich der Haupteingang mit Treppenaufgang.

Das Gebäude weist nicht nur eine besondere städtebauliche und architektonische Qualität auf, sondern ist vor allem siedlungsgeschichtlich bedeutsam, da es als erstes Gebäude an der Hoisbütteler Straße weit östlich des alten Ohlstedter Siedlungskerns erbaut wurde. Vermutlich geschah dies im Vorgriff auf die bis zur östlichen Landesgrenze beabsichtigte Siedlungsplanung, die sich im bereits erwähnten Bebauungsplan von 1914 manifestierte, später jedoch nicht mehr umgesetzt wurde. So erscheint auch die Wahl des Grundstücks nicht zufällig, wurde doch ein besonders repräsentatives Eckgrundstück an der geplanten Straßenkreuzung Hoisbütteler Straße/Auf der Strenge bebaut. Zu beiden projektierten Straßenverläufen wurde bereits exakt die im späteren Bebauungsplan vorgesehene Bauflucht von 10 m eingehalten. Die besondere Betonung dieser städtebaulichen Ecksituation ist auch heute noch ablesbar und von hohem Orientierungswert.

Straßenverkehrsflächen, Gehrecht

Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt primär über die Hoisbütteler Straße, von wo sich der Verkehr überwiegend nach Westen Richtung Bredenbekstraße und nach Osten Richtung Hamburger Straße (B 434) verteilen wird. Es sind keine erheblichen Zunahmen der Verkehrsmengen im übergeordneten Verkehrsnetz zu erwarten.

Die Neubaugebiete nördlich der Hoisbütteler Straße werden durch ein orthogonales Straßensystem (Ringerschließung) mit Breiten von 6 m ­ 8 m und einen Anschluss an die Straße Ohlstedter Platz über die „Planstraße A"(Baumfalkenweg) in einer Breite von 18,5 bis 21 m erschlossen. Bei der Konzeption des Erschließungssystems wurde darauf geachtet, dass die bestehenden Knicks möglichst wenig beeinträchtigt werden.

Die Neubaugebiete südlich der Hoisbütteler Straße und westlich Auf der Strenge werden jeweils über eine 6 ­ 10 m breite Stichstraße erschlossen, die in einer für Müllfahrzeuge ausreichend großen Kehre von 20 m bzw. 21 m im Süden endet.

Die festgesetzten, neuen Straßenverkehrsflächen wurden unter Beachtung funktionaler Anforderungen auf das Notwendige begrenzt, um den Erschließungsaufwand und die Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst gering zu halten.

Im Neubaugebiet südlich der Hoisbütteler Straße ist beabsichtigt, die rückwärtigen Bebauungen mit privaten bzw. gemeinschaftlich nutzbaren Wohnhöfen von der „Planstraße L" aus zu erschließen. Die genaue Lage und Dimensionierung der Verkehrsflächen für die rückwärtige Bebauung werden im Rahmen der Ausführungsplanung bestimmt. Im Bedarfsfall können weitere öffentliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Daher trifft der Bebauungsplan folgende Festsetzung:

Für die Erschließung der reinen Wohngebiete auf dem Flurstück 1391 der Gemarkung Ohlstedt sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung.

Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt (siehe § 2 Nummer 6).

Die Straßen Ohlstedter Platz, Ohlstedter Straße, Brandheide, Auf der Strenge und Mühlenbrook erfahren weitgehend keine Querschnittsveränderung und werden größtenteils dem Bestand entsprechend als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Für diese Straßen werden nur einige zusätzlichen Verkehrsflächen benötigt.

Die Straßenverkehrsfläche der Hoisbütteler Straße wird nach Norden auf eine Gesamtbreite von 20,5 m bis 21,5 m verbreitert, um nördlich des vorhandenen und zu erhaltenden Knicks einen durchgehenden Fuß-/Radweg errichten zu können. Bisher besitzt die Hoisbütteler Straße lediglich einen einseitigen Fußweg, was für den zukünftigen Bedarf nicht ausreicht. Als Ausbauoption für notwendige Nebenflächen (Fuß- und Radweg) wird die Straßenverkehrsfläche der Hoisbütteler Straße auch im Bereich der Bestandsgrundstücke (Flurstücke 283, 1359, 1360, 1411 und 1412) um 5 m bis 6 m nach Norden erweitert. Der Flächenbedarf ist so gewählt, dass Fußund Radewege nördlich des vorhandenen Knicks, der erhalten werden soll, errichtet werden können.

Die Straßenverkehrsfläche der Ohlstedter Straße wird im Bereich des Flurstücks 277 um etwa 0,8 m nach Osten erweitert, um den vorhandenen, relativ schmalen Fußweg auf eine notwendige Breite von etwa 2 m vergrößern zu können.

Die beiden Neubaugebiete südlich der Hoisbütteler Straße/westlich Auf der Strenge werden ausgehend von den Wendekehren über einen öffentlichen Geh- und Radweg mit einer Breite von 4 m miteinander verbunden, um das Plangebiet besser für die Naherholung zu erschließen, um die straßenunabhängige Erreichbarkeit der geplanten KITA zu verbessern und um insbesondere für Kinder kurze und Kfz-freie Wegebeziehungen zwischen den Neubaugebieten zu eröffnen. Am Rand der geplanten Retentionsfläche ist ein Unterhaltungs/-Schauweg notwendig, der für diese Fußwegebeziehung mitgenutzt werden kann. Zur Sicherung der öffentlichen Nutzbarkeit dieses Weges wird ein 4 m breites Gehrecht festgesetzt:

Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anlegen und unterhalten zu lassen. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden (siehe § 2

Nummer 7).

Der vorhandene Feldweg Auf der Strenge/nördlich der Hoisbütteler Straße (Flurstück 143) besitzt keine Erschließungsfunktion für Wohnbebauungen und wird auch zukünftig nicht als öffentliche Wegeverbindungen benötigt. Es findet lediglich landwirtschaftlicher Verkehr im geringen Umfang statt. Dieser Abschnitt der Straße Auf der Strenge wird deshalb in die angrenzende Fläche für die Landwirtschaft einbezogen.

Grünflächen

Öffentliche Grünfläche Parkanlage

Im Plangebiet sind zwei öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage" festgesetzt.

Bei beiden öffentlichen Grünflächen handelt es sich um sogenannte „Landschaftsbalkone", die den Endpunkt von öffentlichen Freiflächen bilden und mit einer Art Terrasse das Baugebiet zur anschießenden Landschaft öffnen. Die nördliche Parkanlage grenzt an einen west-ost-gerichteten Anger mit der Funktion eines öffentlichen Spielplatzes. Die südliche Parkanlage befindet sich östlich einer sanft gemuldeten Wiese, die der vorgesehenen Oberflächenentwässerung/-versickerung dient. Die öffentlichen Grünflächen steigern die Attraktivität und Aufenthaltsqualität des Baugebiets. Bei entsprechender Gestaltung und Möblierung können die Grünflächen als lokaler Treffpunkt und Gemeinschaftsplatz fungieren.

Der Bebauungsplan sieht eine Beseitigung der bestehenden Knicks in den Bereichen der Parkanlagen vor. Die alten Knickeichen bleiben erhalten. Damit ermöglicht der Bebauungsplan die Herstellung der im Wettbewerb ausgezeichneten Endpunkte der öffentlichen Freiflächen, die das Baugebiet zur anschließenden Landschaft hin öffnen und besondere Aufenthaltsqualitäten bieten sollen.

Die Beseitigung von Knicks wird im Plangebiet durch die Anlage neuer Knicks ausgeglichen.

Spielplatz

Der west-ost-gerichtete ortsbildprägende Anger zwischen den „Planstraßen F" und „G" wird als öffentlicher Spielplatz festgesetzt, der wohnungsnah die Bedarfe der künftigen Bewohner des Neubaugebiets abdecken soll.

Zusätzlich gestaltet und strukturiert er das Wohngebiet.

Es ist beabsichtigt, die Großbäume (Eichen) des vorhandenen Knicks freizustellen und in die Grünfläche zu integrieren. Zwischen den zu erhaltenden Einzelbäumen soll der Knick abgetragen werden, damit eine Sicht- und Gehverbindung in den Anger entsteht. Der Spielplatz ist über den Baumfalkenweg auch vom westlich des Plangebiets befindlichen Wohngebiet gut zu erreichen.

Zwischen den „Planstraßen C" und „K" ist eine Notüberfahrt als zweiter Rettungsweg für Einsatzfahrzeuge vorgesehen, die gestalterisch in die Grünfläche eingebunden werden soll.

Private Grünfläche

Um den Freiflächenverbund parallel zur Hoisbütteler Straße planungsrechtlich zu sichern, wird der Außenspielbereich der geplanten KITA (siehe Ziffer 5.2) ebenfalls als private Grünfläche festgesetzt.

Westlich der „Planstraße L", zwischen Neubebauung und der bestehenden Bebauung an der Ohlstedter Straße ist eine private Grünfläche festgesetzt, die der Sammlung von Niederschlagswasser der Neubaugrundstücke dient (siehe Ziffer 5.13). Gleichzeitig wird über die Festsetzung sichergestellt, dass das Neubaugebiet von Freiflächen eingerahmt wird. Dem städtebaulichen Entwurfsgedanken von einem Baugebiet, das durch Grünund Freiflächen"umflossen" wird, wird damit entsprochen.

5.10. Fläche für die Landwirtschaft

Die vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen werden mit Ausnahme der für die Bebauung benötigten Flächen und der zugeordneten Ausgleichsflächen (Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) weiterhin als landwirtschaftliche Flächen genutzt und dementsprechend im Bebauungsplan festgesetzt. (Bezüglich der auf den landwirtschaftlichen Flächen festgesetzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft siehe Ziffer 5.18.4) Südlich der „Planstraße L" ist ein Knickdurchbruch in einer Breite von bis zu 3 m zulässig, um einen Wirtschaftsweg zum Flurstück 1391 anzulegen (siehe § 2

Nummer 19). Mit dieser Festsetzung wird nach dem Entfall der bisherigen Zufahrtsmöglichkeit die Zufahrt zur Weidefläche sichergestellt.

5.11. Fläche für Wald

Die vorhandenen Waldflächen auf den Flurstücken 1391

(nördlich Brandheide) und 151 (südlich Hoisbütteler Straße) werden auf Grund ihrer ökologischen Bedeutung erhalten und daher ihrem Bestand entsprechend als Fläche für Wald festgesetzt.

Bei einigen Teilflächen handelt es sich um Zwischenstadien zum Wald und um Waldlichtungen. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen sowie im Wald liegende oder mit ihm verbundene Wildäsungsplätze und Holzlagerplätze, sodass auch diese Flächen als Waldflächen angesehen und dementsprechend festgesetzt werden.

5.12. Wasserfläche

Der vorhandene Teich (Flurstück 1466) nördlich der Einmündung der Straße Auf der Strenge in die Hoisbütteler Straße und die im östlichen Plangebiet auf den Flurstücken 150 und 151 vorhandenen Gräben sollen auf Grund ihrer ökologischen Bedeutung und ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild erhalten bleiben und werden dem Bestand entsprechend als Wasserflächen nachrichtlich übernommen.

5.13. Vorgesehene Oberflächenentwässerung, Fläche für die Regelung des Wasserabflusses

Bis zu 6 ha des Plangebiets werden durch neue Gebäude, Straßen, Plätze und Zufahrten versiegelt. Das auf diesen Flächen anfallende Oberflächenwasser wird entweder in Mulden, die auf den Grundstücken anzulegen sind, gesammelt oder in die straßenbegleitend festgesetzten Gräben (Fläche für die Regelung des Wasserabflusses) geleitet. In den offenen Gräben und Mulden wird das Wasser zurückgehalten und nach Möglichkeit dem Stauwasserkörper wieder zugeführt.