Drogentote in Hamburg

Das Bundesgesundheitsministerium hat für Hamburg im Jahre 1998 die Zahl der Drogentoten mit 127 angegeben. Presseberichten zufolge soll bei einem relativ hohen Anteil der Drogentoten das Substitutionsmittel Methadon nachgewiesen worden sein.

Dies vorausgeschickt, frage ich daher den Senat:

1. Wie hoch war die Zahl der Drogentoten in Hamburg jeweils in den Jahren 1995 bis 1998?

Jahr Drogentodesfälle 1995 141, 1996 159, 1997 127, 1998 123 (vorläufige Angabe; Gesamtzahl liegt voraussichtlich erst Ende Januar vor).

2. Wie viele Untersuchungen von Toten wurden durch die Staatsanwaltschaft bzw. Gerichte in den Jahren 1995 bis 1998 bezüglich des Verdachts des illegalen Drogengebrauchs jeweils beantragt bzw. angeordnet?

b) Nach welchen Kriterien verfuhr die Staatsanwaltschaft jeweils?

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Leichenöffnung bzw. ordnet diese an, wenn bei einem Todesfall zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden vorliegen (§§ 87, 152 Absatz 2 Strafprozeßordnung).

Ob der nach der Strafprozeßordnung erforderliche Anfangsverdacht einer Straftat auf den Konsum illegaler Drogen durch den Verstorbenen oder auf andere Verdachtsmomente zurückzuführen ist, wird in den Statistiken der Staatsanwaltschaft nicht festgehalten.

2. c) Wie viele Obduktionen wurden jeweils durchgeführt? entsprechende Obduktionen durchgeführt. Eine Angabe für 1998 liegt noch nicht vor.

3. a) Welche Todesursache hatten die Drogentoten in den Jahren 1995 bis 1998 jeweils im einzelnen, und welche Drogen bzw. Substitutionsmittel konnten jeweils wie häufig nachgewiesen werden?

Aus den Jahresberichten der Rauschgiftdienststelle der Polizei, in die die Ergebnisse der Untersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin einfließen, geht hervor, dass in den Jahren 1995, 1996 und 1997 ­ wie in den Jahren zuvor ­ die überwiegende Anzahl der Drogentodesfälle auf eine Überdosierung mit Betäubungsmitteln zurückzuführen war, und zwar 1995 in 100 Fällen, 1996 in 98 Fällen und 1997 in 71 Fällen.

Tödliche Unfälle hatten in diesen Jahren jeweils sechs, drei und acht Personen. Freitod wurde bei 21, 24 und 18 Personen festgestellt;Tod infolge von durch langzeitigen Drogenmißbrauch bedingte Krankheiten wurde in 14, 34 und 30 Fällen registriert.

Bei den tödlichen Überdosisfällen rangiert Heroin bzw. Heroin in Verbindung mit sonstigen Drogen in der Regel an erster Stelle. Außerdem sind Intoxikationen mit Kokain bzw. Kokain in Verbindung mit sonstigen Drogen, Arzneimittel in Verbindung mit sonstigen harten Drogen und Alkohol in Verbindung mit sonstigen harten Drogen festgestellt worden.

Im Hinblick auf die Beteiligung von Methadon bei Drogentodesfällen liegen Ergebnisse einer unter diesem Aspekt durchgeführten speziellen retrospektiven Untersuchung des Instituts für Rechtsmedizin bei den Drogentodesfällen von 1990 bis 1996 vor, die in der Zeitschrift „Rechtsmedizin" (1998, Nummer 8, Seite 55 bis 60) publiziert wurden.

3. b) Wie hoch war der Anteil der mit Methadon substituierten Personen?

c) Wie hoch war der Anteil der Personen, bei denen das Substitutionsmittel Methadon nachgewiesen werden konnte, obwohl sie in keinem Substitutionsprogramm waren?

Hierzu liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.

4. a) Wie hoch war in den Jahren 1995 bis 1998 jeweils die Zahl der lebensbedrohlichen Drogennotfälle in Hamburg?

b) Wie viele Notarztwageneinsätze wurden bezogen auf Drogennotfälle in den Jahren 1995 bis 1998 jeweils durchgeführt?

c) Wo wurden diese Patienten anschließend behandelt?

Wie bereits in den Antworten des Senats auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drucksachen 15/7713 und 15/7819 ausgeführt, wird über Notfälle, die als Folge des mißbräuchlichen Konsums von Betäubungsmitteln entstanden sind und eine sofortige medizinische Behandlung notwendig machen, keine gesonderte Statistik geführt.

Im Rahmen einer Dissertation am Institut für Rechtsmedizin wurden Notarztprotokolle im Hinblick auf Drogennotfälle ausgewertet. Demnach wurden 1995 insgesamt 663 und 1996 688 einschlägige Notfälle identifiziert. Für die Jahre 1997 und 1998 liegen keine Daten vor. Gemäß den Auswertungen durch das Institut für Rechtsmedizin im Untersuchungszeitraum 1992 bis 1996 ist davon auszugehen, daß die Mehrheit (ca. 60 bis 70 Prozent) der Drogennotfallpatienten im Anschluß an die Akutbehandlung des Notarztes in ein Krankenhaus transportiert wird.

5. Welche Konsequenzen zieht der Senat bezüglich der Praxis der Methadon-Substitution aus den oben genannten Zahlen, um Todesfälle mit Methadon-Beteiligung zu verhindern?

In der Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung sind Regularien für substituierende Ärzte, für Apotheker und andere an der Substitution beteiligte Personen vorgesehen, die das Ziel haben, die mißbräuchliche Verwendung von Substitutionsmitteln so weit wie möglich auszuschließen. Im übrigen ist es kontinuierliche Aufgabe der berufsständischen Aufsicht von Ärzten und Apotheken, die hierfür erforderlichen Vorkehrungen zu treffen.

6. Hat es Vergiftungen oder Todesfälle durch die irrtümliche Einnahme von Methadon in Hamburg in den Jahren 1995 bis 1998 gegeben? Wenn ja, wie viele jeweils?

Laut Mitteilung des Instituts für Rechtsmedizin gab es im vergangenen Jahr mindestens zehn derartige Vorkommnisse, bei denen Kinder, Verwandte, Freunde oder Lebenspartner von Substituierten betroffen waren und von denen einige tödlich verliefen. Genauere Daten liegen hierzu nicht vor.