Sozialindizes an Schulen ­ Berechnungsgrundlagen und Folgen

Die Zuweisung von Ressourcen an Schulen erfolgt seit 1. August 2005 auf der Grundlage eines Sozialindexes, der die spezifischen soziokulturellen Rahmenbedingungen einer Schule abbildet.

Die Sozialindizes für die Grundschulen wurden im Rahmen der Untersuchung „Kompetenzen und Einstellungen von Schülerinnen und Schülern ­ Jahrgangsstufe 4" (KESS 4) auf der Basis einer Schüler- und Elternbefragung ermittelt. In der Drs. 18/4461 wird der KESS-Index 1 mit „stark belastete Lage der Schülerschaft" und KESS-Index 6 mit „bevorzugte soziale Lage der Schülerschaft" definiert.

1. Wie definieren sich die jeweiligen KESS-Indizes 2 bis 5?

Folgende Definitionen gelten für den KESS 4-Sozialindex: KESS-Index 2: „eher stark belastete soziale Lage der Schülerschaft" KESS-Index 3: „tendenziell belastete soziale Lage der Schülerschaft" KESS-Index 4: „tendenziell bevorzugte soziale Lage der Schülerschaft" KESS-Index 5: „eher bevorzugte soziale Lage der Schülerschaft"

2. Wie berechnen sich die einzelnen KESS-Indizes 1 bis 6 (Rechenformel)?

Welche Faktoren spielen dabei eine Rolle?

Die Berechnung der KESS 4- und KESS 7-Indizes erfolgte auf der Basis komplexer statistischer Verfahren, bei denen ­ in Übereinstimmung mit aktuellen wissenschaftlichen Standards ­ mehrere Variablen gleichzeitig berücksichtigt werden: Bei KESS 4 kamen Rechenverfahren der Faktorenanalyse in Kombination mit einer Clusteranalyse zum Einsatz. Bei der Erstellung des Sozialindexes im Rahmen der KESS 7-Studie wurde das international anerkannte Rechenverfahren der Rasch-Skalierung verwendet. Eine Übersicht der in die Berechnungen eingeflossenen Variablen befindet sich in der Anlage 1a (für KESS 4) und 1b (für KESS 7).

Die Sozialindizes für die Schulen der Sekundarstufe I wurden auf der Grundlage der Ergebnisse der im Rahmen der Untersuchung „Aspekte der Lernausgangslage und der Lernentwicklung ­ Klassenstufe 9" (LAU 9) durchgeführten Schüler- und Elternbefragungen bestimmt. In der Drs. 18/4461 wird der LAU-Index I mit „stark belastete Lage der Schülerschaft" und der LAUIndex IV mit „gering belastete Schülerschaft" definiert.

3. Wie definieren sich die LAU-Indizes 2 und 3?

LAU-Index 2: „eher stark belastete soziale Lage der Schülerschaft" LAU-Index 3: „eher gering belastete soziale Lage der Schülerschaft"

4. Wann wurde erstmalig eine Bewertung des Sozialindexes einer Schule vorgenommen? Wann und wie häufig wurden diese verändert?

Im Rahmen der Untersuchung „Aspekte der Lernausgangslage ­ Jahrgangstufe 5" im Jahr 1996 wurde erstmals die Erstellung eines Sozialindexes vorgenommen. Im Rahmen folgender Untersuchungen wurde bisher eine Neuberechung beziehungsweise Überprüfung des Sozialindexes vorgenommen:

- Aspekte der Lernausgangslage und Lernentwicklung ­ Jahrgangsstufe 9" (LAU 9 im Jahr 2000) für die Sekundarstufe 1;

- „Kompetenzen und Einstellungen von Schülerinnen und Schülern ­ Jahrgangsstufe 4" (KESS 4 im Jahr 2003) für die Grundschule;

- „Kompetenzen und Einstellungen von Schülerinnen und Schülern ­ Jahrgangsstufe 7" (KESS 7 im Jahr 2005) für die Sekundarstufe 1.

5. Wurde den Schulen das Ergebnis jeweils mitgeteilt?

Die Schulleitungen wurden von der zuständigen Schulaufsicht informiert.

6. Können die Schulen gegen eine Einteilung Widerspruch einlegen, wenn sie die Ansicht vertreten, dass die Einteilung fehlerhaft ist?

Nein.

7. Kennen die Schulen alle Fakten, um selbst eine Berechnung vorzunehmen?

Die Berechnung des Sozialindex einer Schule kann nur im Rahmen von komplexen statistischen Analysen auf der Grundlage des Gesamtdatensatzes aller Schulen erfolgen.

8. Welche Mittel werden Hamburgs Schulen auf der Grundlage des Sozialindexes zugeteilt?

Die Berücksichtigung von Sozialindizes bei der Ressourcenbemessung für Lehrkräfte und pädagogische Unterrichtshilfen an Schulen erfolgt bei folgenden Maßnahmen:

- Zuteilung von Sprachförderressourcen;

- Absenkung der Klassenfrequenzen für Grundschulen in Stadtteilen mit sozialen Problemlagen, beginnend im Schuljahr 2007/2008 mit Klassenstufe 1 aufwachsend (siehe auch Drs.18/5462);

- zusätzliche Erzieherstellen für Ganztagsgrundschulen in sozial schwierigen Gebieten (siehe auch Drs. 18/5462);

- Ausgleich des Mehraufwands für die Durchführung des Vorstellungsverfahrens für Viereinhalbjährige (siehe auch Drs. 18/6279).

Ferner wurde der LAU-Sozialindex bei der Bemessung der Ausstattung der Schulbüros berücksichtigt.

9. Wie sieht der aktuelle Zuweisungsschlüssel bei der Sprachförderung über den Sozialindex aus?

Die Anpassung der Sprachförderressourcen an die neuen Verteilungsgrundlagen erfolgte in zwei Schritten zu den Schuljahren 2005/2006 und 2006/2007.

11. Wie sahen diese Anpassungsschritte aus? Wird es weitere geben?

Siehe Drs. 18/4633, 18/4521 und 18/4461. Im Übrigen siehe Antwort zu 10.

12. Welchen Sozialindex haben die Hamburger Schulen? Bitte aufschlüsseln nach Grundschulen, Sekundarstufe 1 und 2 und nach Stadtteilen sortieren.

Siehe Anlage 2. Alle dort aufgeführten Schulen mit einem KESS 7-Index haben eine Sekundarstufe 1. Schulen ohne KESS 7-Index sind reine Grundschulen. Für die Sekundarstufe 2 liegen keine Sozialindizes vor.