Die Unternehmen werden hierzu bis spätestens 2011 je Unternehmen mindestens ein sogenanntes Leitprojekt oder ein

­ weitergehende gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um dieses Reduktionsvolumen nochmals steigern zu können.

Die Unternehmen werden hierzu bis spätestens 2011 je Unternehmen mindestens ein sogenanntes Leitprojekt oder ein CO2 Minderungsprogramm realisieren, das hinsichtlich seiner Innovationskraft, seiner unternehmerischen Bedeutung und seines CO2-Minderungspotenzials über die bisher schon umgesetzten Anstrengungen beim betrieblichen Umweltschutz deutlich hinausgehen wird.

Jedes der Unternehmen wird zeitnah konkretisieren, um welches Leitprojekt oder CO2-Minderungsprogramm es sich hierbei handeln wird.

4. Bestehende Arbeitsplätze sichern und neue Jobs schaffen

Die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Aktivitäten im Klimaschutz ist von immenser Bedeutung. Dieser Aspekt findet sich hinter vielen der zuvor beschriebenen Handlungsaktivitäten. Ein wichtiger Eckpunkt in diesem Zusammenhang ist die erfolgreiche Initiative Arbeit und Klimaschutz, die bereits vorbildlich dazu beigetragen hat, dass einerseits CO2 gesenkt und andererseits Arbeitsplätze gesichert bzw. neu geschaffen werden konnten.

In dem beigefügten Maßnahmenkatalog gibt es noch eine Reihe weiterer Aktivitäten. Dies sind hauptsächlich die unter VI.2. beschriebenen Maßnahmen zur Ausweitung des Programms „Unternehmen für den Ressourcenschutz" und unter VIII.3. beschriebenen Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

In der Fortschreibungsdrucksache werden weitere Aktivitäten vorgestellt. Darüber hinaus gibt es noch zusätzliche Maßnahmen Hamburgs. Weitere Überlegungen betreffen beispielsweise die neue Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2007-2013, deren Maßnahmen bundesweit nächstes Jahr anlaufen werden. In der auslaufenden Förderperiode wurde bereits eine Studie über die „Arbeitsmarktpolitischen Aspekte, Beschäftigungschancen und Wachstumspotenziale in der Nutzung von erneuerbaren Energien in Hamburg" angestoßen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende des Jahres vorliegen.

In der neuen ESF-Förderperiode sind konkrete Maßnahmen angedacht, die voraussichtlich zum Jahresanfang beginnen.

VII. Klimafolgenmanagement

1. Erkenntnisse zu Auswirkungen des Klimawandels für den norddeutschen Raum Ausgehend vom derzeit vorliegenden Datenmaterial haben deutsche Klimaforscher in den letzten Jahren Abschätzungen zu möglichen Klimaentwicklungen und deren Auswirkungen für den norddeutschen Raum erarbeitet. Danach ist zu erwarten, dass sich der derzeitige Erwärmungstrend fortsetzt. In Norddeutschland ist bis zum Ende des Jahrhunderts mit einem Temperaturanstieg um 1,5 bis 3,5 °C zu rechnen. Damit einhergehen werden häufigere Extremwetterlagen und eine Umverteilung der Niederschlagsmengen. Die Verteilung der Niederschläge wird sich voraussichtlich hin zu trockenen Sommern und niederschlagsreichen Wintern verschieben. Regional ist teilweise ein Rückgang, teilweise auch ein erheblicher Anstieg der ganzjährigen Niederschlagsmengen wahrscheinlich. Darüber hinaus ist mit einer Abnahme der Windgeschwindigkeiten im Sommer und einem ca. 10%igen Anstieg im Winter zu rechnen.

Nach Berechnungen des Institutes für Küstenforschung der GKSS sind bis ca. 2030 Erhöhungen der Sturmflutwasserstände an der Nordsee um 1 bis 2 Dezimeter und in Hamburg von mehreren Dezimetern möglich. Bis ca. 2085 können sich Sturmflutwasserstände an der Nordseeküste um 40 bis 60 cm und in Hamburg um 50 bis 80 cm erhöhen.

Um diesen möglichen Entwicklungen des Meeresspiegelanstiegs und den intensiveren Stürmen zu begegnen, sind permanente Überprüfungen und Anpassungen der Hochwasserschutzanlagen und Küstenschutzstrategien erforderlich.

Hierzu werden auch weitere wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Forschungsnetzwerk „Erde und Umwelt" der HelmholtzGemeinschaft beitragen können.

2. Netzwerkbildung in der Metropolregion

Um der globalen Herausforderung des Klimawandels zu begegnen, ist der Bewusstseinswandel auf regionaler wie auch auf nationaler und internationaler Ebene unabdingbar. Der Senat ist sich dieser Verantwortung bewusst. Er beteiligt sich an der Entwicklung einer nationalen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Weitere Aktivitäten und Strategien beziehen sich zunächst auf die Gewährleistung des Hochwasserschutzes. Gegen Ende des Jahrhunderts muss jedoch auch Hamburg gegen weitere, schwerwiegende Folgen des Klimawandels gewappnet sein.

Der Senat ist bereits vielfältig aktiv geworden:

a) METREX Klimaschutz-Konferenz

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist seit dem Jahr 2006, stellvertretend für die Metropolregion Hamburg, Mitglied im europäischen Metropolennetzwerk METREX. Diesem gehören derzeit ca. 50 europäische Metropolregionen von insgesamt ca. 100 an. Hamburg hat in den dortigen Gremien das Thema Klimaschutz eingebracht und wird vom 28. November 2007 bis zum 1. Dezember 2007 eine METREX-Konferenz zum Thema Klimaschutz in Hamburg durchführen. Zu dieser Konferenz sind auch US-amerikanische Regionen eingeladen. Eine Folgekonferenz findet im April 2008 in Washington statt.

Die Ziele der METREX Hamburg Conference on Climate Change sind:

­ Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung der europäischen Metropolregionen zum Klimawandel,

­ Förderung der Kooperation und des Austausches von großen Städten und Metropolregionen Europas über erfolgreiche Klimaschutzprojekte (Best Practice),

­ Dokumentation und Verbreitung von übertragbaren Best Practice Beispielen,

­ Initiierung von wirksamen Strategien und Projekten zum Klimaschutz sowie

­ Beginn eines transatlantischen Dialogs von großen Städten und Metropolregionen in Europa und Nordamerika zum Klimawandel.

b) Federführung beim EUCO2 80/50 Interreg IVC-Projekt METREX hat im Jahr 2007 zusammen mit dem Tyndall Centre for Climate Change Research (Manchester) und mit Unterstützung durch das Interreg-IIIC-Programm der Europäischen Kommission das GRIP-Modell (Greenhouse Gas Regional Inventory Project = Regionales Treibhausgasbelastungsprojekt) entwickelt und getestet. Dieses Modell ermöglicht es, die Treibhausgasemission einer Region zu messen, zu visualisieren und darauf aufbauend Verringerungsstrategien zu entwickeln.

Nach der erfolgreichen Pilotphase soll zur Umsetzung dieses Modells in möglichst allen Metropolregionen Europas im Herbst ein Antrag zur finanziellen Förderung durch das EU Interreg-IVC-Programm gestellt werden. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen um 80 % bis 2050 zu reduzieren (EUCO2 80/50). Hamburg übernimmt hierbei die Projektleitung. Es ist das bisher bedeutendste METREX-Projekt.

Das Projekt soll insgesamt eine Laufzeit von März 2008 bis Juni 2010 haben (27 Monate).

3. Adaption in der Wasserwirtschaft

Da die möglichen Folgen des Klimawandels Hamburg vor allem durch Veränderung des Meeresspiegels und durch veränderte Niederschlagsaufkommen eintreten werden, muss vor allem die Wasserwirtschaft ihren Beitrag zur Beherrschung der Klimafolgen leisten. Hamburg hat sich dabei wasserwirtschaftlich mit zwei Punkten auseinander zu setzen:

­ Sturmflutschutz, der bei Zunahme extremer Wetterlagen und eines prognostizierten Meeresspiegelanstieges herausragende Bedeutung erlangen wird,

­ Binnenhochwasserschutz, der sich mit zunehmenden Starkregenereignissen und seinen Folgen für das Hamburger Siel- und Gewässernetz konfrontiert sieht.

a) Küsten- und Sturmflutschutz

An der Tideelbe existierten lange Zeit unterschiedliche Bemessungsgrundlagen der Anrainerländer für den Küstenschutz.

1986 wurde von einer Arbeitsgruppe der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg erstmalig eine gemeinsame Bemessungssturmflut konzipiert. Die Bemessungsgrundlagen sind seitdem zweimal ­ 1996 und 2007 ­ überprüft worden. Die Arbeitsgruppe ist auf Grund statistischer, d.h. rückblickender Auswertungen zu dem Ergebnis gekommen, dass die gewählten Ansätze nach wie vor Bestand haben.

In den vergangenen 20 Jahren hat Hamburg ein umfassendes Deicherhöhungsprogramm durchgeführt. Im Schnitt wurden die Hochwasserschutzanlagen um einen Meter auf 7,50 bis 9,00 m NN erhöht. Die vordringlichen Arbeiten sind weitgehend beendet. In den nächsten fünf Jahren werden diese insgesamt rund 600.000 Tsd. Euro teuren Maßnahmen abgeschlossen werden.

Der Anstieg des mittleren Tidehochwasser (MThw) wird nach den seit 1988 geltenden Bemessungsansätzen mit einer Höhe von 30 cm bis zum Jahr 2085 berücksichtigt. Von 1988 (Beginn Bauprogramm) bis heute ist eine Erhöhung um rund 5 cm eingetreten. Damit verbleibt als Reserve noch eine Höhendifferenz von 25 cm. Auch unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Studien, die vereinzelt ab 2030 höhere Meeresspiegelanstiege voraussagen, sind die bisherigen Berechnungen weiterhin zumindest bis 2030 gültig.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass angesichts des prognostizierten Meeresspiegelanstieges und der Erhöhung der Sturmintensität zukünftige Anpassungsbedarfe der Schutzanlagen entstehen. Schwerpunkt muss dabei zunächst die Verstärkung der rund 78 km langen Hamburger Erddeiche sein, die bei Extremwasserständen stärker gefährdet sind als Uferwände. Ziel ist es, alle Parameter des Bemessungswasserstandes einschließlich des Meeresspiegelanstieges intensiv mit veränderten Eingangsgrößen zu analysieren und hinsichtlich ihrer Auswirkungen entsprechende Folgenabschätzungen vorzunehmen.

Küsten- und Sturmflutschutz bleibt eine generationenübergreifende Daueraufgabe.

b) Binnenhochwasserschutz

Für den Binnenhochwasserschutz werden durch eine Änderung des Hamburgischen Wassergesetzes zusätzliche Anforderungen des Bundes in Bezug auf den Überflutungsschutz umgesetzt.

4. Natur- und Artenschutz, Bodenschutz

a) Natur- und Artenschutz Intakte Ökosysteme mit ihrer Artenvielfalt leisten einen wesentlichen Beitrag zum Schutz des Klimas; durch den schleichenden Klimawandel werden sie aber zunehmend bedroht.

Veränderungen in den Temperatur- und Niederschlagsverhältnissen haben direkten Einfluss auf Verhalten, Fortpflanzung und Konkurrenzfähigkeit von Arten. Bei Änderungen des Klimas kann es zu starken Verschiebungen der Verbreitungsgebiete der Arten sowie der Artenzusammensetzung und Struktur der Ökosysteme kommen.

Die regionalen Prognosen für Hamburg lassen dauerhafte Auswirkungen auf die hier lebenden Arten erwarten. Um die Senkenfunktion der bestehenden Ökosysteme zu erhalten oder auszubauen, sind beispielsweise standortgerechte altersgestufte Mischwälder sowie die Moorregeneration zu fördern. Zum Schutz der Artenvielfalt müssen auf regionaler Ebene Anpassungsstrategien entwickelt werden. Ansatzpunkte bestehen mit den im Rahmen der Novelle des Hamburgischen Naturschutzgesetzes geschaffenen Instrumenten des Biotopverbunds und der Fachkonzeption „Arten und Biotopschutz". Sie bedürfen in den nächsten Jahren der inhaltlichen Ausgestaltung, um gezielt Naturschutzstrategien zu entwickeln, die das Überleben der Arten auch in Zeiten des Klimawandels ermöglichen.

Dies ist auch erklärtes Ziel der Konvention für Biologische Vielfalt, deren 9. Vertragsstaatenkonferenz 2008 in Deutschland stattfinden wird, und die sich zum Ziel gesetzt hat, das weltweite Artensterben signifikant zurückzudrängen.

Das europäische Netz NATURA 2000 stellt hierfür in Europa ein wesentliches Instrument dar. Allerdings wird der Veränderungsdruck in Europa deutlichere Anstrengungen als in der Vergangenheit erfordern, was durch artenschutzrechtliche Vorgaben auf europäischer Ebene dokumentiert wird. In Hamburg sind deutlich bessere und zusätzliche Aussagen zum Bestand betroffener Arten erforderlich, die in den nächsten Jahren durch ein modernes flächenbezogenes Artenkataster geschaffen werden müssen.

b) Erhalt und Entwicklung von Böden als Vegetationsstandorte

Die Vegetation kann einen erheblichen Beitrag zur CO2-Minderung leisten, wenn Böden als Vegetationsstandorte erhalten und entwickelt werden. Es stellt eine zusätzliche Belastung für das Klima dar, wenn Böden, die natürliche Bodenfunktionen erfüllen, durch Versiegelung und nicht nachhaltige Bewirtschaftung sukzessive verloren gehen. Im Rahmen der städtebaulichen Planung und Bebauung ist deshalb mit unversiegelten Böden sparsam und schonend umzugehen. Flächensparende Bauweisen sowie die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die mit Bodenverunreinigungen belastet sind, sind Instrumente zum Erhalt oder zur Wiederherstellung schutzwürdiger Böden. Auch eine schonende und nachhaltige Bewirtschaftung von Böden im Rahmen der Waldnutzung, der Landwirtschaft und der Grünflächennutzung trägt dazu bei, die natürliche klimaschützenden Vegetationsfunktionen der Böden zu erhalten.

VIII. Bewusstseinsbildung

Die für einen effektiven Klimaschutz notwendigen Maßnahmen können nur verwirklicht werden, wenn sich die Gesellschaft hieran insgesamt in breitem Umfang beteiligt. Dazu ist ein grundlegender Bewusstseinswandel erforderlich.

Der Bevölkerung muss die Notwendigkeit der Verhaltensänderung bewusst gemacht werden. Hierzu bedarf es einer gezielten Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit. Alle Bildungsbereiche, von den Kindertagesstätten über die Schulen, die Berufsbildung, die Hochschulen und die allgemeine und politische Weiterbildung sind einzubeziehen. Eine gute Grundlage hierfür ist die vom Senat gestartete Initiative „Hamburg lernt Nachhaltigkeit" mit ihrem Netzwerk an Akteuren aus allen Bildungsbereichen. Einen neuen Ansatz bietet das so genannte „Informelle Lernen", bei dem durch Events, Wettbewerbe oder Lehrpfade bislang noch nicht erreichte Zielgruppen angesprochen werden. Hamburg wird daher seine Öffentlichkeitsarbeit mit zielgruppenspezifischen Veröffentlichungen insbesondere für Verbraucher und Unternehmen intensivieren.

Der Klimaschutzgedanke muss im Bildungsauftrag der Hamburgischen Lehrstätten verankert werden. In den Bildungsplänen der Hamburger Schulen ist das Thema Klimaschutz bereits fester Bestandteil.

Die elementare Bedeutung des Klimaschutzes sollte jedem Bürger gegenwärtig sein. Die Bewusstseinsbildung hierfür beginnt im Kindesalter. Die Hamburger Bildungseinrichtungen müssen Klimaschutzaspekte und das Prinzip der Nachhaltigkeit in ihrer Arbeit vermitteln. Die „Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Entwicklung von Kindern in Tageseinrichtungen" enthalten bereits beide Komponenten. Empfehlungen, Richtlinien und Lehrpläne, die den Klimaschutzgedanken und das Prinzip der Nachhaltigkeit noch nicht enthalten, sind entsprechend zu gestalten und weiterzuentwickeln.

Beratungs- und Informationsangebote müssen strukturell verstärkt und vernetzt werden, um allen Akteuren die benötigten Kenntnisse zu vermitteln. Um den Leitgedanken „Klimaschutz soll Volkssport werden" in die Praxis umzusetzen, soll für die Bevölkerung ein gut ausgebautes und aufeinander abgestimmtes Kompetenz-Netzwerk für Information und Beratung rund um die Themen Energieverbrauch ­ Energieeinsparung ­ Energieeffizienz ­ Einsatz erneuerbarer Energien mit einem Schwerpunkt im Bereich der Privathaushalte und des Gebäudebestands etabliert werden. Hierzu werden die Verbraucherzentrale Hamburg, die Handwerkskammer Hamburg und die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt ihre jeweilige Informations- und Beratungskompetenz einbringen.

Dieses Kompetenznetzwerk ist strikt nachfrageorientiert und richtet seine Angebote dementsprechend an dem jeweiligen Informations-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf aus. Dabei geht es nicht nur um die schon vorhandene Nachfrage, sondern auch um eine zu stimulierende (angebotsinduzierte) Nachfrage, etwa im Rahmen bestimmter themen- oder zielgruppenbezogener Kampagnen. Besonders deutlich wird dies bei Beratungsangeboten, die sich an die Allgemeinbevölkerung richten: Durch Öffentlichkeitsarbeit der Institutionen des Kompetenz-Netzwerks, die auf die in der Beratungspraxis thematisierten Fragen und Probleme der Verbraucher Bezug nimmt, wird neue Nachfrage erzeugt.

Informierte und gut beratene Verbraucher sind bereit, in Klimaschutztechnologien ­ von der Energiesparlampe bis zur Wärmedämmung ­ zu investieren. Die Deckung der Informationsnachfrage weckt also Marktnachfrage.

Hierbei könnte die Verbraucherzentrale durch eine Ausweitung ihrer klima- und energiespezifischen Beratungsinhalte im Rahmen des telefonischen und persönlichen Erstkontaktes in der Beratung eine Art Lotsenfunktion für Bürgerinnen und Bürger übernehmen.