Der Großmarkt ist ein Landesbetrieb nach § 26 der Landeshaushaltsordnung

1. Wirtschaftliche Bedeutung des Landesbetriebes Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen Hamburg

Der Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen Hamburg (Großmarkt) wurde auf seinem aktuellen Standort in Hammerbrook im Jahre 1962 eröffnet. Die Großmarkthalle steht seit 1996 unter Denkmalschutz.

Der Großmarkt ist ein Landesbetrieb nach § 26 der Landeshaushaltsordnung. Zusätzlich zum Haushaltsrecht sind die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches zu beachten.

Standortsicherung

In seiner Sitzung am 3. Dezember 2002 hat der Senat die Standortsicherung für den Großmarkt auf dem bestehenden Gelände in Hammerbrook bis zum 31. Dezember 2034 beschlossen. Damit hat der Senat dem Bedürfnis der marktansässigen Unternehmen nach Planungs-, Investitions- und Kalkulationssicherheit Rechnung getragen. Die Entscheidung hat zu erheblichen Investitionen der Betriebe in den letzten Jahren geführt.

Auf dem Großmarkt werden Obst, Gemüse und Blumen aus vielen Anbaugebieten der Erde gehandelt. Zu Saisonzeiten werden aber auch sehr stark Erzeugnisse aus der Metropolregion Hamburg und aus anderen Regionen Deutschlands angeboten. Der Großmarkt ist einer der bedeutendsten Großmärkte in Deutschland. Im Jahr 2006 wurden rund 325.000 t Obst im Wert von rund 356 Mio. Euro (Importquote 91 %) und rund 360.000 t Gemüse im Wert von rund 394 Mio. Euro (Importquote 52 %) umgeschlagen. Der Wert der gehandelten Blumen lag bei rund 100 Mio. Euro (Importquote rund 50 %). Außer den rund 50.000 m² Verkaufsfläche in der Großmarkthalle stehen weitere rund 41.500 m² Umschlagflächen in den Außenanlagen zur Verfügung, über die zusätzlich Ware umgeschlagen wird. Ein Großteil davon befindet sich im Eigentum der ansässigen Firmen. Der Wert der in den Außenanlagen umgeschlagenen rund 1,0 Mio. t Obst und Gemüse beträgt zwischen 1 Milliarde Euro und 1,3 Milliarden Euro.

Das Einzugsgebiet für einkaufende Einzelhändler erstreckt sich von Norddeutschland bis nach Südskandinavien, die Niederlande und Polen.

1. Wirtschaftliche Bedeutung des Landesbetriebes Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen Hamburg

2. Strukturwandel und neue Herausforderungen

3. Erforderliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Großmarktes sowie zur Vermeidung von Einnahmeverlusten

4. Finanzierung und Auswirkungen auf den Haushalt

Arbeitsplatzeffekte

Auf dem Großmarkt sind rund 500 Betriebe ansässig, die ca. 2.400 Arbeitnehmer beschäftigen. Bei einer großen Anzahl dieser Arbeitnehmer (rund 70 %) handelt es sich um niedrig qualifizierte Arbeitnehmer, die nur schwer einen anderen Arbeitsplatz finden würden. Hinzuzurechnen sind noch die mittelbaren Arbeitsplätze bei den landwirtschaftlichen und gärtnerischen Erzeugern aus Hamburg, die ihre Produkte hauptsächlich über den Großmarkt verkaufen. Ohne diese Vermarktungsmöglichkeit wären die hamburgischen Erzeuger in ihrer Existenz gefährdet, weil sie durch die direkte Vermarktung deutlich höhere Erträge als bei der Vermarktung über Erzeugerorganisationen erzielen und über den Hofverkauf allein die für eine wirtschaftliche Erzeugung notwendigen Mengen nicht absetzbar sind. Ebenfalls betrachtet werden müssen die Arbeitsplätze im weiteren Dienstleistungsumfeld, wie z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte, EDV, Reinigung, Entsorgung usw. Insgesamt kann von rund 2.000 mittelbar betroffenen Arbeitsplätzen ausgegangen werden.

2. Strukturwandel und neue Herausforderungen

Der auf dem Großmarkt ansässige Großhandel hat die Herausforderungen der Zeit angenommen und sich den veränderten Verhältnissen im Einkaufsverhalten der Bevölkerung angepasst (u. a. Hinwendung zum organisierten Lebensmitteleinzelhandel [LEH] und zu den Discountern). Er beschränkt sich nicht mehr, wie häufig in der Vergangenheit, auf den reinen Zwischenhandel, sondern bietet heute in bedeutendem Umfang auch Dienstleistungen an. Der Großhandel übernimmt dabei Funktionen wie z. B.

­ Verkauf und Absatzförderung,

­ Einkaufserleichterung und Sortimentszusammenstellung für den LEH,

­ Mengenauflösung, Lagerhaltung und Transport sowie

­ Bereitstellung von Marktinformationen, Schulungen und Beratung.

Die meisten Großmärkte haben sich heute zu Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbe- und Logistikzentren mit allen Facetten eines modernen internationalen Frischezentrums gewandelt. Auf Grund seines Firmenmixes wird der Großmarkt Hamburg allen Anforderungen der Branche gerecht und verfügt über eine hohe Attraktivität bei den Handelspartnern.

3. Erforderliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Großmarktes sowie zur Vermeidung von Einnahmeverlusten

Im Bereich des Großmarktes sind in den Jahren 2007 und 2008 Maßnahmen erforderlich, die in dem jetzt bekannten Ausmaß nicht vorhersehbar waren und die deshalb bei der Aufstellung der Wirtschaftspläne für die Jahre 2007/2008 nicht berücksichtigt werden konnten.

Der Gesamtbedarf an Finanzmitteln für die Maßnahmen, denen detaillierte Kostenschätzungen zugrunde liegen, beträgt 4.356.000 Euro. Die Maßnahmen gliedern sich in folgende Bereiche: dringend notwendige Maßnahmen für das Hygienemanagement,

Ausgleichszahlung/Sanierungsbedarf Umschlaghalle SüdOst; Sanierungsbedarf Umschlaghalle Süd-West II; Abriss Umschlaghalle West III

Zu 3.1. Dringend notwendige Maßnahmen für das Hygienemanagement

Der Großmarkt wurde im Rahmen seines Qualitätsmanagementsystems erstmals am 2. Juni 1999 nach der Norm ISO DIN EN 9001 zertifiziert. Die Zertifizierung wurde erforderlich, weil in vielen Bereichen des Handels nur noch zertifizierte Vertragspartner akzeptiert werden.

Nunmehr kommt dem Hygienemanagement eine ständig wachsende Bedeutung zu, da immer mehr auf dem Großmarkt ansässige Firmen auf den ihnen zuzuordnenden Flächen die auch vom organisierten Lebensmitteleinzelhandel geforderten Zertifizierungen auf dem Hygienesektor durchführen lassen müssen. Ohne die Zertifizierungen wären die Firmen nicht mehr wettbewerbsfähig. Für den Großmarkt ergäben sich bei der Abwanderung der Firmen große Leerstände mit hohen Einnahmeausfällen.

Großmärkte werden als Lebensmittelunternehmen definiert, in denen wiederum Lebensmittelunternehmen tätig sind. Mit dieser Definition wird zugleich offenkundig, dass ein Großmarktmanagement einem verantwortlichen Unternehmer gleichzusetzen ist. Der Großmarkt selbst steht somit in der Mitverantwortung für die Qualität eines Produktes auf seinem Weg vom Erzeuger zum Verbraucher. Insbesondere zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für die ansässigen Betriebe muss der Großmarktbetreiber deshalb auch auf den öffentlichen Flächen, die nicht einem Betrieb zuzuordnen sind, für einen höchstmöglichen Hygienestandard sorgen, um ein entsprechendes Arbeitsumfeld für die ansässigen Betriebe zu schaffen.

Geplant ist eine Zertifizierung nach den Grundsätzen des „Hazard Analysis Critical Control Point" (HACCP), die auch die aktuellen EU-Vorgaben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004berücksichtigt.

Der Großmarkt muss im Rahmen seiner Möglichkeiten alle Anforderungen an Qualität und Sicherheit im Lebensmittelhandel erfüllen. Dies beinhaltet insbesondere die Instandhaltung der Gebäude, damit keine negative Beeinflussung der vorhandenen Lebensmittel erwartet werden muss. Wände, Decke, Fenster und Böden müssen laufend instand gehalten werden, damit keine Kontamination durch Bauteile befürchtet werden muss. Türen und Tore müssen in einem technisch einwandfreien Zustand gehalten werden, damit die Temperaturen im Bereich des Großmarktes eingehalten werden und das Eindringen von Schädlingen verhindert wird. Um das Basisniveau für eine Auditierung zu bestehen, sind für eine Zertifizierung die folgenden Maßnahmen dringend vorzunehmen. Diese wurden im Rahmen der Erarbeitung des Hygienemanagementsystems durch externe Prüfung bereits festgestellt.

Geschätzte Gesamtkosten zu 3.1: 1.811.000 Euro.

Großmarkthallendecke und Brücken

An der Hallendecke und an den Brücken gibt es Farbabblätterungen, die zu Kontaminationen bei den Lebensmitteln führen können. Die Abblätterungen müssen beseitigt und die Flächen neu gestrichen werden. Laut Kostenschätzung müssen hierfür ca. 300.000 Euro aufgewendet werden.

Lampen in den Standumrahmungen

Die vom Großmarkt eingebauten Lampen sind ohne Wannenschutz. Es besteht die Gefahr, dass die Röhren zerbrechen und Glassplitter in die Lebensmittel gelangen. Der Austausch der Lampen kostet rund 144.000 Euro.

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene (ABl. EU Nr. L 139 vom 30. April 2004, S. 1, ber. ABl. EU Nr. L 226 vom 25. Juni 2004, S. 3).

Hallentore

Die Verkleidungen der 33 Hallentore (einschließlich der ehemaligen Schlupftore) weisen außen wie innen Farbabblätterungen auf. Wegen möglicher Kontamination müssen die Hallentore hergerichtet werden. Außerdem müssen die Hallentore mit Bürstendichtungen versehen werden, um das Eindringen von Schädlingen zu verhindern. Geschätzte Gesamtkosten: 141.600 Euro.

Großmarkthalle/Untergeschoss

Die Decken und Wände in den Fahrstraßen, den Querund Stichgängen müssen gereinigt und gestrichen werden.

Die Lampen ohne Splitterschutz müssen ausgetauscht werden. Es fallen Elektriker-, Klempner- und Schlosserarbeiten an. Die Herrichtung der Straßen ist erforderlich, damit sich die dortigen Firmen zertifizieren lassen bzw. die Zertifizierung bestätigen lassen können. Geschätzte Gesamtkosten: 476.400 Euro.

Toiletten

Für die Firmenmitarbeiter und die Einkäufer stehen im Westen und im Osten vor der Großmarkthalle je zwei Toiletten und je zwei weitere direkt an der Nord- und Südseite der Halle zur Verfügung. Die Toiletten sind seit 1962 in Betrieb, entsprechen nicht mehr dem Hygienestandard und müssen dringend saniert werden. Die großen Toilettenanlagen im Zwischengeschoss und die Urinale im Untergeschoss entsprechen bereits dem aktuellen Hygienestandard. Laut Kostenschätzung werden für die Herrichtung der verbleibenden Toilettenanlagen ca. 749. Euro benötigt.

Die vorgesehene Hygienezertifizierung kann nicht auf einen späteren Zeitpunkt hinausgeschoben werden. Das Thema Lebensmittelhygiene gewinnt gerade auch auf dem Obst- und Gemüsesektor zunehmend an Bedeutung. Wenn der Großmarkt mit Baulichkeiten, die zum größten Teil aus den 1960er Jahren stammen, hier nicht umgehend tätig wird, drohen Wettbewerbsnachteile gegenüber neueren Großmärkten in Deutschland bzw. dem benachbarten Ausland. So wurden u. a. diverse polnische Großmärkte in der jüngsten Vergangenheit nach dem HACCP-Standard zertifiziert.

Zu 3.2

Ausgleichszahlung/Sanierungsbedarf Umschlaghalle SüdOst; Sanierungsbedarf Umschlaghalle Süd-West II; Abriss Umschlaghalle West III

Ausgleichzahlung/Sanierungsbedarf Umschlaghalle Süd-Ost

Die Edeka Aktiengesellschaft Fruchtkontor Nord (Edeka) war bis Ende Juli 2007 Nutzerin der Umschlaghalle SüdOst auf dem Großmarkt. Edeka hat den Großmarkt verlassen, wird aber mit rund 70 Beschäftigten in Hamburg bleiben. Edeka hat einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 955.000 Euro. Es handelt sich dabei um ein Entgelt für die Übernahme von Räumen und Flächen in der Umschlaghalle Süd-Ost, die im Eigentum der Edeka standen. Im Rahmen der Verhandlungen für die Nachfolgenutzung der Umschlaghalle Süd-Ost hat sich ergeben, dass keine Firma bereit ist, die Ausgleichszahlung zu leisten, um Teileigentum an der Umschlaghalle zu erwerben.

Die Firmen sind nur an der Anmietung des gesamten Objektes interessiert. Das bedeutet, dass auf Grund der Vertragssituation mit Edeka die zusätzlichen An- und Einbauten in das Verwaltungsvermögen des Großmarktes übergehen mussten. Für den Großmarkt war es ohnehin vorteilhaft, dass die Eigentumsverhältnisse an der Umschlaghalle Süd-Ost bereinigt wurden. In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen, welcher Eigentümer für welche Maßnahme zuständig ist. Außerdem ist der künftig für die Nutzung der Halle zu erzielende Erlös sehr attraktiv für den Großmarkt.

Des Weiteren wurde dringender Sanierungsbedarf in der Umschlaghalle Süd-Ost festgestellt. Die Kostenschätzung hierfür beträgt 890.000 Euro.

Für die künftige Nutzung der Umschlaghalle Süd-Ost nach Auszug der Edeka ist eine bisher schon auf dem Großmarkt ansässige Firma (64 Arbeitsplätze) vorgesehen, die expandieren möchte und die im Vorfeld auch eine Verlagerung ihres Standortes aus Hamburg heraus erwogen hatte. Bei Überlassung der sanierten Umschlaghalle SüdOst könnte die Firma am Großmarkt gehalten werden.

Darüber hinaus ließen sich für die Nutzung der Halle langfristig Erlöse in Höhe von jährlich rund 340.000 Euro netto erzielen. Das entspräche einer Mehreinnahme gegenüber den bisherigen Zahlungen der Edeka in Höhe von rund 60.000 Euro jährlich. Eine andere Bewerberin von außerhalb des Großmarktes würde für die Anlage vermutlich nicht das mit der ansässigen Firma vereinbarte Entgelt zahlen.

Sanierungsbedarf Umschlaghalle Süd-West II

Die Firma, die als Nachfolgenutzerin der Edeka für die Umschlaghalle Süd-Ost vorgesehen ist, räumt mit dem vorgesehenen Umzug ihrerseits die Umschlaghalle SüdWest II. Für die Nachfolgenutzung dort ist eine weitere auf dem Großmarkt ansässige Firma vorgesehen (51 Arbeitsplätze), die ebenfalls expandiert und so am Standort gehalten werden kann. Für die Umschlaghalle Süd-West II wurde nach einer Kostenschätzung ein Sanierungsbedarf in Höhe von 400.000 Euro festgestellt. Dem gegenüber stünden langfristige Erlöse von rund 200.000 Euro netto jährlich.

Abriss Umschlaghalle West III

Die Umschlaghalle West III wurde im Jahr 1963 errichtet und wird als Leerguthalle genutzt. Eine fachliche Überprüfung und Begutachtung der Halle hat ergeben, dass die Standsicherheit einzelner Bauteile nur noch kurzfristig gegeben ist. Der Sanierungsaufwand wird auf 1.110. Euro geschätzt. Bei einer künftigen Nutzung als Umschlaghalle ist mit weiteren Herstellungskosten zu rechnen (Walmdach, Rolltore etc). Da eine Sanierung nicht wirtschaftlich ist, soll die Halle abgerissen werden.

Die Abrisskosten belaufen sich auf 300.000 Euro.

Um den Großmarkt als Standort attraktiv zu halten und um die Wettbewerbsfähigkeit der dort ansässigen Unternehmen zu sichern, ist dem Import- und Großhandel auf dem Großmarkt das Umfeld zu bieten, das er für optimale Betriebsabläufe benötigt. Dem Großmarkt muss der Spielraum eingeräumt werden, sich nach eigenen und den Vorstellungen der Unternehmen zu entwickeln. Dabei ist aber weiterhin streng darauf zu achten, dass der Großmarkt kostendeckend arbeitet. Der Kostendeckungsgrad für den Großmarkt Hamburg betrug im Jahr 2006 98,5 %.

Der Großmarkt ist als Eigentümer gegenüber seinen Kunden grundsätzlich verpflichtet, für eine uneingeschränkte Nutzung der Großmarktimmobilie zu sorgen. In diesem Zusammenhang gilt es auch, die am Markt ansässigen Firmen zu halten, die Attraktivität des Standortes Großmarkt und seine damit einhergehende Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten und weiter auszubauen und dadurch nicht zuletzt eine erhebliche Anzahl von Arbeitsplätzen zu sichern.