Betriebsprüfer ausbilden

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben im Zuge steigender Schwierigkeiten im Steuervollzug den sogenannten „Liquiditätsprüfer" geschaffen. Dieser Finanzbeamte meldet sich bei Unternehmen mit Steuerrückständen an und prüft, gemeinsam mit dem Steuerpflichtigen, die finanzielle Situation. Dabei können Gründe für die Gewährung von Stundungs- und Erlassanträgen gefunden, aber auch mögliche Finanzreserven aufgespürt werden. In Hamburg wird diese Aufgabe von Betriebsprüfern wahrgenommen. Soweit Steuerschulden bereits im Zusammenhang mit einer schlechten finanziellen Lage des Steuerpflichtigen stehen, sind diese wirtschaftlich bedrohten Unternehmen insoweit nicht prüfungswürdig. Der Einsatz eines Liquiditätsprüfers kann insofern nur bei „gesunden Unternehmen" erfolgreich sein. Bei insolvenzgefährdeten Unternehmen ist das Insolvenzverfahren zu favorisieren. Die Zahl der erforderlichen Prüfungen durch die Finanzämter ist demzufolge verhältnismäßig gering. Die Durchführung einer Liquiditätsprüfung hat jeweils zur Folge, dass in anderen Betrieben eine Betriebsprüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt oder gar nicht durchgeführt werden kann.

Es ist jedoch unverantwortlich und ungerecht, gegenüber den vielen ehrlichen Steuerzahlern, wenn in Hamburg große Vermögen und Einkommen nur selten einer Steuerprüfung unterzogen werden. Steuerhinterziehung und Steuerverweigerung sind keine Kavaliersdelikte und produzieren leere Kassen zu Lasten der Allgemeinheit. Deshalb ist eine Verstärkung der Finanzverwaltung um zusätzliche Betriebsprüfer notwendig, um Steuerrückstände und große Vermögen besser zu erfassen. Am Beispiel der Senatsantworten zur Prüfung von Einkommensmillionären geht hervor, dass in Hamburg bei knapp 1.000 Einkommensmillionären im Jahre 2005 insgesamt nur 26 Prüfungen vorgenommen worden sind. Zum Stichtag 30. September 2006 hatte es lediglich neun Prüfungen gegeben. Allein bei diesen neun Prüfungen kam es nach Auskunft des Senats im Schnitt zu rund 40.000 Euro Steuernachzahlungen. Die fehlende Intensität der Anzahl von Prüfungen hat der Bundesrechnungshof stark kritisiert. Aber auch gerade im Bereich der allgemeinen Betriebsprüfung zeigen die steuerlich festgestellten Mehrergebnisse bei nicht einmal kontinuierlicher Prüfung der Betriebe, dass die Durchführung von Betriebsprüfungen verstärkt werden müssen ­ im Durchschnitt erzielt jeder der rund 450 Betriebsprüfer in Hamburg ein jährliches Mehrergebnis an Steuern von weit mehr als 500.000 Euro, also eine jährliche Gesamtsumme von 225 Millionen Euro. Eine verstärkte Prüfung würde für mehr Steuergerechtigkeit sorgen und zu mehr Steuereinnahmen führen. Damit könnte ein erster Ansatz zur Reduzierung der vom Landesrechnungshof immer wieder vor gebrachte Kritik des Millionenausfalls an Steuerausfällen erfolgen.

Es ist nicht zu verstehen und zu erklären, warum der Senat auf eine vermehrte Steuerprüfung verzichtet.

Damit die Steuerverwaltung der gesetzlichen und auch den fiskalischen Anforderungen durch mehr Betriebsprüfer gerecht werden kann, müssen zunächst zusätzliche und mehr Finanzanwärter eingestellt werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Für die mittelfristige Aufstockung des Betriebsprüfungsdienstes wird unverzüglich noch in diesem Jahr eine Gruppe mit 25 Finanzanwärterinnen und -anwärtern eingestellt.

Die Mittel für das zusätzliche Personal werden bis zur Refinanzierung durch Steuermehreinnahmen aufgrund der zusätzlichen Prüfungen aus den „Mitteln zur Vorfinanzierung von Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Verwaltung" (Titel 9890.971.08) vorfinanziert.