Tageseinrichtungen

2. In der Drs. 18/6261 wurden folgende Stadtteile der SoziaIen/Aktiven Stadtteilentwicklung mit gesundheitsbezogenen Projekten/Maßnahmen aufgelistet: Eidelstedt-Ost, Lenzsiedlung, Schnelsen, Schnelsen-Süd, Stellingen, Lurup, Dulsberg.

Welche gesundheitsbezogenen Projekte und Maßnahmen gab es in den übrigen Gebieten der Sozialen/Aktiven Stadtteilerneuerung seit 2004? Wenn es keine gab, ist der Senat der Ansicht, dass es den Gebieten der Initiative „LSH" und den übrigen Gebieten der Aktiven Stadtteilerneuerung keine signifikanten gesundheitlichen Problemlagen gibt, die Projekte/Maßnahmen zu dieser Thematik rechtfertigen?

Im Rahmen des Hamburgischen Stadtteilentwicklungsprogramms wurden seit 2004 folgende gesundheitsbezogene Projekte und Maßnahmen gefördert: Gebiet Projekt (Neubau, Sanierung, Modernisierung, Ausstattung) Appelhoff Erlebnisparcours Bewegung und Bildung Billstedt Sporthalle Archenholzstraße Hohenhorst Kinderrestaurant Lohbrügge-Nord Vereinshaus Sportzentrum VfL Osdorfer Born Toilettenanbau Sportpoint Osdorfer Born Sport- und Bewegungsfläche Schule Kroonhorst Steilshoop Bewegung fördern (geplant) Veddel Sporthalle am Zollhafen 5

Veddel Produktionsküche Schule Slomannstieg Veddel Ponton Nordufer Kanuanleger Veddel Sporthaus Wilhelmsburg Multisportanlage Kuckuckshorn

Darüber hinaus ist auf vielfältige Projekte beziehungsweise Beteilungen zum Baubeziehungsweise zur Umgestaltung von Bolz- und Spielplätzen, Fahrradwegen und Grünflächen hinzuweisen.

In den LSH-Gebieten werden mit LSH-Mitteln die nachstehenden gesundheitsbezogenen Einzelmaßnahmen gefördert:

· Wilhelmsburg: Eltern-Kind-Zentrum,

· Lohbrügge-Ost: Eltern-Kind-Zentrum, Kinderrestaurant,

· Altona-Altstadt: Modellprojekt „Familienhebamme", Eltern-Kind-Zentrum, Kulturküche; Gesundheitsförderung von Anfang an",

· Billstedt: Eltern-Kind-Zentrum.

3. Hamburg ist Mitglied des „Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland" und an dem bundesweiten Modellprojekt „Regionaler Knoten" beteiligt. Mit welcher Begründung hat der Senat das Themenfeld Gesundheit und Sucht bei der Auswahl der Kriterien für die Kategorie „Stadtteile mit sozialen Problemlagen" des Programms „LSH" unberücksichtigt gelassen, obwohl aus den oben genannten Initiativen und fachlich bekannt ist, dass in sozial benachteiligten Quartieren ein erhöhtes Gesundheitsrisiko und ein erhöhtes Risiko zur Suchtmittelabhängigkeit besteht?

Da spezifische Daten (vergleiche Antwort III. D zu 1.) regional nicht vorliegen, konnten darauf auch keine Kriterien zur Auswahl der Gebiete zugrunde gelegt werden. Die eingeleiteten Maßnahmen berücksichtigen dagegen gesundheitliche Aspekte.

4. Welche Rolle spielen frühe Bewegungserziehung, Gewaltprävention durch Sport und gesundheitspräventive Sportangebote in Kita, Schule und Jugendhilfe sowie insbesondere für ältere Erwachsene in den Senatsplanungen zur Initiative „LSH" und der Sozialen/Aktiven Stadtteilentwicklung?

Bewegungserziehung, gewalt- und gesundheitspräventive Sportangebote spielen wegen des großen Interesses von Kindern und Jugendlichen an entsprechenden Angeboten eine bedeutende Rolle in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Auch im Rahmen der Initiative „Lebenswerte Stadt Hamburg" sind deshalb entsprechende Maßnahmen vorgesehen. In der bereits erlassenen Fachanweisung zum Vormittagsbetrieb der Spielhäuser wird die Bewegungsförderung als ein Konzeptschwerpunkt benannt. Außerdem wird beispielsweise im Projektgebiet Steilshoop ein Kooperationsprojekt zwischen Schulen und Tageseinrichtungen „Bewegung fördern ­ Umwelt gestalten" durchgeführt.

In den LSH-Gebieten werden mit LSH-Mitteln die nachstehenden Einzelmaßnahmen für Bewegungserziehung, Gewaltprävention durch Sport und gesundheitspräventive Sportangebote gefördert:

· Wilhelmsburg: Tanztheater „Wohin mit meiner Wut",

· Altona-Altstadt: Familien in Aktion „Gesund und bewegt in Altona",

· Billstedt: Seniorenlotsin (in Verbindung mit Freiraumgestaltung Schleemer Bach),

· Steilshoop: „Bewegung fördern ­ Umwelt gestalten".

5. Welchen Raum nehmen in den Planungen zur Initiative „LSH" und der Sozialen/Aktiven Stadtteilentwicklung Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für die Menschen in den Stadtteilen ein?

Zur Bedeutung, die der Senat dem Themenbereich „Spiel, Sport und Bewegung" auch im Hinblick auf die gezielte Aufwertung von Stadtteilen beimisst, siehe Drs. 18/6135.

In den LSH-Gebieten werden mit LSH-Mitteln die nachstehenden Spiel-, Sport- und Bewegungsräume gefördert:

· Lohbrügge-Ost: Sport- und Freizeitangebote: Billebogen,

· Altona-Altstadt: Sport- und Freizeitangebote Bolzplatz Thadenstraße, Spielplatz und Spielhaus Gählerstraße, punktuelle Maßnahmen im Grünzug Altona,

· Billstedt: Jugend- und Freizeitflächen Jenkelweg, Freiraumgestaltung am Schleemer Bach, Angebotserweiterung Kombibad,

· Barmbek-Süd: Kinderspielplätze Hansdorfer Straße und Friedrichsbergpark.

6. Der Senat hat festgestellt, dass insbesondere Mädchen mit Migrationshintergrund im Vergleich zu den Jungen die Angebote der lokalen Sportvereine sehr wenig nutzen. Was unternimmt der Senat, um diesem Umstand gerade in diesen Stadtteilen zu begegnen?

Siehe Drs. 18/5530 und 18/6135.

llI.E Handlungsfeld Zivilgesellschaft und soziale Teilhabe

1. Welche Projekte/Maßnahmen bezüglich Gewaltprävention hat der Senat in den 13 „Stadtteilen mit besonderen sozialen Problemlagen" in den Jahren 2001­2007 vorgehalten und welche neuen Projekte/Maßnahmen in den 13 „Stadtteilen mit besonderen sozialen Problemlagen" sind angedacht?

In den 13 Stadtteilen wurden zwischen 2001 und 2007 folgende Projekte vorgehalten:

· Billstedt: Der Träger Woge e.V. bietet in einem Angebotssegment Kampfkunst als sozialräumliches Angebotsprojekt „MUT" an, um angemessene soziale Umgangsformen zu trainieren.

· Rothenburgsort, Veddel: In Kooperation mit der Bürgerstiftung Hamburg, dem Get The Kick e.V. sowie dem Jugendamt des Bezirksamtes Hamburg-Mitte findet seit 2002 das Projekt Streetsoccerliga statt, das Fußballturniere sowie Konfliktleiterschulungen für 12 bis 15-jährige Mädchen und Jungen organisiert. Eine Fortführung des Projektes ist vorgesehen.

· St. Pauli: Die Boxsportgruppe des Trägers KIZ im Haus der Familie St. Pauli findet unter gewaltpräventiven Gesichtspunkten statt.

Im Übrigen siehe III. B. 2. zu 7.

2. Worin unterscheiden sich die Projekte/Maßnahmen zur Gewaltprävention für „Stadtteile mit besonderen sozialen Problemlagen" von gesamtstädtischen Projekten/Maßnahmen?

Eine wirksame Gewaltprävention in „Stadtteilen mit besonderen sozialen Problemlagen" setzt die gleichen Qualitätskriterien wie in gesamtstädtischen Projekten/Maßnahmen voraus.

3. Welche kostenlosen Freizeit- und Bildungsangebote werden von wem in welchem Stadtteil angeboten? In welchem Maße werden sie jeweils genutzt? Hält der Senat die Angebote für diejenigen, die finanziell nicht in der Lage sind, die kostenpflichtigen Angebote zu nutzen, für ausreichend? Wenn nein, welche Maßnahmen plant der Senat, um dem entgegenzuwirken? Wenn ja, aus welchen Informationen ergibt sich diese Annahme?

Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit stehen grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen in der Regel kostenlos zur Verfügung. Die Einkommenslagen der Nutzer beziehungsweise ihrer Familien werden regelhaft nicht ermittelt. Die Anzahl der Nutzungen bezirklich geförderter Angebote ist der Anlage 20 zu entnehmen. Zur Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer überregionaler Angebote siehe Anlage

Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten von den Trägern der Angebote teilweise geschätzt oder hochgerechnet werden und insofern nicht valide sind.

Die aus öffentlichen Mitteln geförderten bezirklich gesteuerten Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg sind im Jahr 2006 wöchentlich durchschnittlich von 29.300 Stammbesucherinnen und -besuchern und damit 10,8 Prozent aller in Hamburg gemeldeten Kinder und Jugendlichen genutzt worden, damit wird der in der Fachöffentlichkeit mit 5 bis 7 Prozent angegebene Bundesdurchschnitt erheblich überschritten. (Datenquellen: Bezirkliches Berichtswesen zur offenen Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit für das Jahr 2006 und Melderegisterauszählung zum 31. Dezember 2006, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein).

Zu kostenlosen Freizeit- und Bildungsangebote im Bereich der Seniorenarbeit siehe Anlage 22.

Die zuständige Behörde hält das Angebot für Senioren für ausreichend. In allen genannten Stadtteilen, außer Billbrook mit einer sehr geringen Anzahl von Senioren, gibt es die Möglichkeit, einen Seniorentreff zu besuchen oder an einem Altenkreis teilzunehmen. Die Seniorentreffs sind in der Regel gut besucht, könnten aber auch noch zusätzliche Besucherinnen und Besucher aufnehmen. Der zuständigen Behörde liegen auch keine Informationen von Trägerseite über Kapazitätsprobleme bei Seniorentreffs oder Altenkreisen vor.

4. Sieht der Senat die soziale Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner in den 13 Stadtteilen als gesichert an? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wodurch? Welche Kriterien wendet der Senat hier an?