Zeitliche und haushaltsrechtsrelevante Konsequenzen aus der eingeschränkten Verwendung des Digitalen Wahlstifts

Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion um die Verwendung des „Digitalen Wahlstifts" als Auszählgerät bei den Wahlen zur Bürgerschaft und den Bezirksversammlungen am 24. Februar 2008 ist es für eine FolgenAbschätzung notwendig, einige Zahlenmaterialien zu aktualisieren.

Der Senat hat in der Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 18/3569) eine Reihe von möglichen Zeit- und Haushaltsszenarien aufgestellt. Diese gingen alle von der Voraussetzung aus, dass zwei Stimmzettel mit jeweils fünf Stimmen anzuwenden sind. Dies hat sich derweilen verändert, da wir jetzt von vier Stimmzettelheften mit zweimal eine Stimme und zweimal fünf Stimmen ausgehen müssen.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat:

1. Unter der Nummer 3 der oben erwähnten Großen Anfrage führt der Senat aus, dass er von einer Verzehnfachung der Auszählzeit ausgeht.

Gilt diese Annahme unter den oben erwähnten Veränderungen immer noch?

Nein. Aufgrund der Änderungen des Wahlrechts muss die Auszählungszeit für die beiden Stimmzettel, auf denen jeweils eine Stimme abgegeben werden kann, hinzugerechnet werden. Testauszählungen haben ergeben, dass hierfür unter Zugrundelegung des Rechenmodells aus der Drs. 18/3569 zwei weitere Stunden Zeit benötigt werden, so dass sich die Gesamtzeit voraussichtlich verelffachen wird.

2. Wie lange würde eine Auszählung der Stimmen ohne Verwendung eines technischen Hilfsmittels bei Unterstellung der bisherigen Anzahl von Wahlvorständen (circa 11.000 Personen) dauern?

Auf der Grundlage von Testauszählungen ist bei einem gleichzeitigen Einsatz von 11.

3. Hinsichtlich des Einsatzes des Digitalen Wahlstifts (DWS), gibt es bisher die übereinstimmende Auffassung, dass eine Nachzählung entweder als statistische Stichprobe oder aber komplett vorgenommen werden sollte.

a. Stichprobenauszählung

Die Stichprobenkontrollen sollen in 17 Wahllokalen durchgeführt werden. Das sind 1,3 Prozent der Wahllokale. Damit liegt eine Stichprobe vor, die über dem auch hier als repräsentativ geltenden Satz von 1 Prozent (Mikrozensusgrundlage) liegt. Grund ist, dass in jedem der 17 Wahlkreise ein Wahllokal ausgezählt werden soll. Da die Repräsentativität der Stichprobe mehr von der Verteilung denn von der Anzahl abhängt, würde eine Erhöhung der Anzahl der Stichprobenwahllokale nach statistischen Grundsätzen zu keiner größeren statistischen Genauigkeit führen.

Wie viele Stichproben wären notwendig, um eine hinreichende statistische Genauigkeit zu erreichen?

i. Wie würde die Stichprobenauszählung durchgeführt werden?

Die Wahlbezirke, in denen eine manuelle Nachzählung erfolgen soll, werden am Abend des Wahltages nach Schließung der Wahllokale ausgelost. Anschließend werden die ausgewählten, vom Wahlvorstand versiegelten Papierstimmzettelurnen abgeholt und in die für die Nachzählung vorgesehenen Räume in der Bezirksverwaltung gebracht. Die öffentliche Nachzählung beginnt am Montagmorgen nach dem Wahlsonntag.

Gibt es Abweichungen zwischen dem manuell gezählten und dem elektronischen Ergebnis und ist ein Verzählen bei der manuellen Nachzählung durch ein Vier-AugenPrinzip weitestgehend ausgeschlossen worden, werden die ungültigen Stimmzettel über die entschieden wurde, zur weiteren Prüfung herangezogen. Es erfolgt ein Abgleich der elektronisch gespeicherten als ungültig bewerteten Stimmzettel mit den manuell als ungültig klassifizierten Papierstimmzetteln.

Unterschiedliche Entscheidungen werden dokumentiert. Danach wird das Ergebnis festgestellt und die prozentuale Abweichung des Papierergebnisses vom elektronischen Ergebnis ermittelt.

ii. Wie viele Personen würden für die stichprobenartige Nachzählung benötigt?

Für die Stichprobennachzählung sollen 17 Teams bestehend aus jeweils zehn Personen, insgesamt 170 Personen, gebildet werden.

iii. In welchem Zeitraum könnte eine solche Nachzählung erfolgen? Das Nachzählen der Stichprobenwahllokale muss bis zur Feststellung des amtlichen bezirklichen Endergebnisses durch die Bezirkswahlausschüsse am Freitag nach der Wahl abgeschlossen sein.

iv. Welche Kosten würden hierfür entstehen?

Wenn die Nachzählung durch vorhandenes Personal der Bezirksverwaltung erfolgt, entstehen zwar keine kassenwirksamen Kosten. Allerdings müsste unter Kostengesichtspunkten berücksichtigt werden, dass das Personal in diesem Zeitraum seinen regelmäßigen Aufgaben nicht nachkommen kann. Deshalb wurden kalkulatorisch die Kosten pro Tag für eine halbe Stelle Vergütungsgruppe BAT IV a und eine halbe Stelle Vergütungsgruppe BAT VII nach der Bruttopersonalkostentabelle in Höhe von 230 Euro (Jahresmittelwert 49.200 Euro geteilt durch 211 Normalarbeitstage) angesetzt.

Demnach sind hierfür circa 120.000 Euro anzusetzen.

Mit ähnlichen Kosten ist zu rechnen, wenn für den Zweck der Nachzählung Personal durch die Bezirksverwaltung eingestellt werden würde.

Beim Einsatz ehrenamtlicher Wahlhelfer wären Lohnersatzkosten in gleicher Höhe sowie gegebenenfalls die Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer in Höhe von 11. Euro anzusetzen.

b. Komplette Nachzählung der Stimmen

i. Wie würde die komplette Nachzählung der Stimmen durchgeführt werden? Würde diese mit denselben Wahlvorständen durchgeführt werden können, die am Wahltag die Wahlhandlungen beaufsichtigen?

Wenn ja, wie würde dies technisch durchgeführt werden?

Welche Auswirkungen hätte dies auf die Zahl der zu erwartenden ehrenamtlichen Wahlhelfer?

Wenn nein, welche Personen müssten dann eingesetzt werden?

ii. Wie viele Personen müssten dann eingesetzt werden?

iii. Wie würden diese Personen gegebenenfalls rekrutiert werden?

iv. Wie realistisch ist es, diese Personen für diese Aufgabenstellung zu gewinnen?

v. Welche Kosten würden gegebenenfalls entstehen?

vi. Gibt es weitere technische Fragen, die dann zu Schwierigkeiten führen könnten?

vii. Welche Zeithorizonte ergeben sich daraus? (bitte differenzierte Aufstellungen nach gegebenenfalls veränderter Anzahl der Personen in den Wahlvorständen, die eine komplette Nachauszählung durchführen würden)

viii. Unter Verwendung dieser differenzierten Zeithorizonte, wann wäre jeweils mit einer Feststellung des amtlichen Endergebnisses zu rechnen?

Bei circa 1,2 Millionen Wahlberechtigten und Unterstellung einer Wahlbeteiligung von rund 69 Prozent (bei der Bürgerschaftswahl 2004 betrug die Wahlbeteiligung 68,7 Prozent) sind je rund 0,8 Millionen Stimmzettel für die Landesliste und rund 0,8 Millionen Stimmzettel für die Wahlkreisliste mit jeweils einer beziehungsweise fünf Stimmen auszuzählen. Das gleiche Volumen ist auch für die Bezirksversammlungswahl zu erwarten. Demnach sind voraussichtlich circa 3,2 Millionen Stimmzettel mit rund 9,6 Millionen abgegebenen Stimmen auszuzählen. Das Auszählverfahren für einen Wahlbezirk stellt sich wie folgt dar:

Die Stimmzettel für die Landesliste und die Bezirkslisten mit jeweils einer Stimme werden wie bisher durch Stapelbildung ausgezählt. Zusätzlicher Aufwand gegenüber früheren Wahlen entsteht dadurch, dass der Stimmzettel aus mehreren Blättern besteht, die auf zusätzliche Kennzeichnungen durchgesehen werden müssen, da diese den Stimmzettel ungültig machen würden.