Verbraucherschutz
1. Ausgangslage:
Im Rahmen des kürzlich durchgeführten Wettbewerbes „Domplatz" ist eine städtebauliche Gesamtkonzeption für den Bereich zwischen der St. Petri Kirche und dem Domplatz ausgelobt worden. Das Grundstück ist Teil des Wettbewerbgebietes gewesen. Im Ergebnis ist eine Bebauung des Grundstücks im Hinblick auf öffentliche Interessen denkbar.
Die St. Petri Gemeinde greift die Überlegung einer Bebauung jetzt auf. Sie bittet, ihr das Grundstück für die Errichtung des neuen Pastorates gegen Zahlung eines Anerkennungsentgeltes zu überlassen.
Die Gemeinde ist Eigentümerin des Grundstücks Kreuslerstraße 48/Speersort 10. Das Gebäude wird als Gemeindehaus und Pastorat, als Beratungs- und Seelsorgezentrum (BSZ) sowie als Kindertagesheim (Kita) genutzt. Rund 50 % der Flächen sind vermietet. Aus den Mieterlösen wird die gemeindliche Arbeit finanziert.
Der Hauptmieter hat das bestehende Mietverhältnis gekündigt und wird zum 30. September 2008 ausziehen.
Auf Grund grundsätzlicher Erwägungen möchte sich die Gemeinde künftig auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und nicht mehr als Vermieter auftreten. Hieraus ist folgende Überlegung erwachsen:
Verkauf des Eigentumsgrundstücks Kreuslerstraße 48/Speersort 10,
Verlagerung der „intimen" Gemeindearbeit/Pastorat in die St. Petri Kirche,
Neubau auf städtischem Grund für das „öffentliche" Gemeindezentrum/Pastorat, das BSZ und die Kita.
Der Verkaufserlös deckt die Verlagerungskosten und der verbleibende Betrag soll in eine Stiftung eingebracht werden. Die Stiftung finanziert dann sicher und dauerhaft die Gemeindearbeit.
2. Grundstücksbeschreibung
Das etwa 464 m² große Grundstück Kreuslerstraße/Speersort („St. Petri Kirchhof") ist in der Anlage skizziert. Eine etwa 337 m² große Teilfläche wird durch den Neubau direkt bebaut und eine weitere etwa 115 m² große Teilfläche dient der Kita als Spielfläche.
Die genaue Lage und Größe des Grundstücks bedürfen der Konkretisierung im Baugenehmigungsverfahren.
Bei dem Grundstück handelt es sich derzeit noch um eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Wegefläche. Deshalb ist ein Entwidmungsverfahren durchzuführen.
3. Bau- und Nutzungskonzept
Das Konzept sieht für das neue Gemeindezentrum der St. Petri Gemeinde ein 24 geschossiges Gebäude mit insgesamt etwa 1.170 m² Nutzfläche vor.
In dem Neubau werden das „öffentliche" Gemeindezentrum/Pastorat, das Beratungs- und Seelsorgezentrum sowie der Kindergarten untergebracht.
Daneben werden innerhalb der St. Petri Kirche Flächen von etwa 272 m² für die „intime" Gemeindearbeit hergerichtet.
Das bisherige Eigentumsgrundstück Kreuslerstraße 48/Speersort 10 soll mit einem achtgeschossigen Geschäftshaus bebaut werden. DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache18/7233 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Überlassung eines etwa 464 m2 großen Grundstücks, belegen Kreuslerstraße/Speersort („St. Petri Kirchhof"), an die Evangelisch-Lutherische Gemeinde der Hauptkirche St. Petri zu Hamburg
Dem für beide Neubauten aufeinander abgestimmten Konzept haben der Oberbaudirektor und das Bezirksamt Hamburg-Mitte vorbehaltlich der Konkretisierung im Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich zugestimmt.
Lediglich die geplante Neubebauung Kreuslerstraße 48/Speersort 10 bedarf noch der Überarbeitung, die neben Fragen der Fassadengestaltung auch die Thematik des künftigen Umganges mit dem „Bischofsturm" betrifft.
Beide Bauvorhaben werden durch den Käufer des Grundstücks Kreuslerstraße 48/Speersort 10 geplant und errichtet.
4. Bodendenkmalpflege
Das Denkmalschutzamt hat das Verfahren für die Unterschutzstellung des Archäologischen Fundplatzes Nr. 35 im Bereich der St. Petri Kirche/Domplatz im Frühjahr 2007 eingeleitet. Das Grundstück ist von dem Unterschutzstellungsverfahren unmittelbar betroffen.
Dementsprechend werden vor der eigentlichen Baumaßnahme Grabungen durch das Helmsmuseum erforderlich.
Die Grabungsdauer wird auf 34 Monate geschätzt. Die Kosten trägt die St. Petri Gemeinde.
5. Bewertung
Der Wunsch der Gemeinde, ihr das Grundstück für den Neubau des Gemeindezentrums/Pastorates zu überlassen, bietet der Freien und Hansestadt in diesem besonderen Einzelfall städtebauliche Chancen an historischer Stelle.
Das Grundstück ist vor dem Krieg mit dem Pastorat der Gemeinde bebaut gewesen. Das Bauvorhaben greift den historischen Zustand wieder auf. Eine Bebauung des Grundstücks ist im Übrigen im kürzlich durchgeführten städtebaulichen Wettbewerb „Domplatz" in Abhängigkeit des Gesamtkonzeptes denkbar gewesen.
Mit der Bebauung des nachgefragten Grundstücks und der Neubebauung des Grundstücks Kreuslerstraße 48/Speersort 10 wird der südliche Eingangsbereich der Kreuslerstraße als wichtige Wegeverbindung zwischen dem Domplatz und der Mönckebergstraße ganzheitlich gestaltet und damit deutlich aufgewertet.
Im Keller des Grundstücks Kreuslerstraße 48/Speersort 10 befinden sich die Reste des denkmalgeschützten „Bischofsturms" aus dem 11. Jahrhundert.
Mit der Neubebauung und -gestaltung dieses Grundstücks wird eine Verbesserung der Erlebbarkeit des „Bischofsturms" angestrebt.
Eine überschlägige Verkehrswertermittlung auf der Basis des angrenzenden Baulandes und des vorgesehenen Bauvolumens würde zu einem Wert von rund 1,9 Mio. Euro führen. Auf Grund der dargestellten Gründe ist auf diesem speziellen Grundstück jedoch ausschließlich eine Nutzung durch ein „Gemeindezentrum" vorstellbar. Insoweit handelt es sich um einen rechnerischen Verkehrswert.
Grundlage der Überlassung bildet die „Vereinbarung mit der Evangelischen-lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate über die Überlassung von staatseigenen Grundstücken und die Inanspruchnahme von Kirchengrundstücken für öffentliche Zwecke" vom 17. August 1965 (HmbGVBl. S. 313). Diese Vereinbarung ist vom „Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche" vom 29. November 2005 (HmbGVBl. S. 429) unberührt. Die Vereinbarung sieht die Überlassung von städtischen Grundstücken für Zwecke eines „Gemeindezentrum" vor, sowie für weitere kirchliche Zwecke, sofern die Stadt vorher zugestimmt hat. Das setzt einen Beschluss der Bürgerschaft nach Artikel 72 Absatz 3 (Veräußerung von Staatsgut) der Hamburgischen Verfassung voraus.
Die St. Petri Kirchengemeinde ist eine der Hauptkirchen Hamburgs. Einer Hauptkirche kommt in vielfältiger Hinsicht eine besondere Bedeutung zu. Unter anderem erfüllt sie auf Grund ihrer zentralen Lage auch übergemeindliche Aufgaben.
Bei dem BSZ mit über 100 ehrenamtlichen und 20 psychologischen Mitarbeitern handelt es sich um eine solche übergemeindliche Arbeit.
Hinsichtlich der Kita verhält es sich so, dass im Falle einer kostenfreien Überlassung des Grundstücks die von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz gezahlte Leistungspauschale pro Kind entsprechend anteilig reduziert wird. Damit ist der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen freien Trägern gewahrt.
Ersatzgrundstücke stehen der Gemeinde für die beabsichtigte Konzentration auf ihre Kernkompetenzen auf dem freien Grundstücksmarkt nicht zur Verfügung. Die Neuausrichtung an dieser Stelle ist daher nur mit Unterstützung der Freien und Hansestadt Hamburg vollziehbar.
Im Ergebnis sind in diesem besonderen Einzelfall die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines städtischen Grundstücks für die Verwendung als Gemeindezentrum/Pastorat, BSZ und Kita gegen Zahlung eines Anerkennungsentgeltes erfüllt.
Das Grundstück wird gegen Zahlung eines Annerkennungsentgelts überlassen. Das Anerkennungsentgelt beträgt 100, Euro jährlich.
Bei Aufgabe des Nutzungszwecks ist das Grundstück auf Verlangen der Stadt geräumt und ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzugeben.
6. Petitum
Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle
von der Drucksache Kenntnis nehmen,
den Beschluss über die Feststellung des Haushaltsplans der Freien und Hansestadt Hamburg für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 vom 13. Dezember 2006 in Artikel 24 um folgende Nummer 6 ergänzen: „6. Nach § 63 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 5 der Landeshaushaltsordnung wird zugelassen, dass der Evangelisch-Lutherischen Gemeinde der Hauptkirche St. Petri zu Hamburg ein etwa 464 m² großen Grundstück, belegen Kreuslerstraße/Speersort („St. Petri Kirchhof"), Teile der Flurstücke 1411 und 1446, gegen Zahlung eines Anerkennungsentgelts jährlich von 100, Euro für die Einrichtung eines neuen Pastorats überlassen wird."
Die genaue Lage und Größe des Grundstücks sind auf der Grundlage des Baugenehmigungsverfahrens zu konkretisieren.