Betreuung und Förderung der persönlichen Entwicklung der Jugendlichen

Auffallend ist, dass es solche Einrichtungen nicht in den fünf neuen Bundesländern gibt. Die GUF ist die einzige Einrichtung, die in einem der drei Stadtstaaten eröffnet bzw. geführt wird.

Im Vordergrund der GUF steht laut der Senatsdrucksache Nr. 2002/1002 vom 30. August 2002 die "individuelle Betreuung und Förderung der persönlichen Entwicklung der Jugendlichen". Dieser Leitsatz gilt auch in abgewandelter Form als Grundsatz für Geschlossene Unterbringungen in den anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland.

Exemplarisch sollen an dieser Stelle die Konzepte von drei Einrichtungen mit dem Konzept des LEB für die GUF verglichen werden. Die oben genannten Einrichtungen, die zum Vergleich herangezogen werden, liegen in den Bundesländern Bayern (Rummelsberg Kinder- und Jugendhilfe), Nordrhein-Westfalen (Martinistift) sowie Rheinland-Pfalz (Jugendheim Mühlkopf).

Diesem Bericht bzw. dem Vergleich wird das Anfangsangebot des LEB für die GUF vom November 2002 sowie der Entwurf der Konzeption des LEB für die Einrichtung Feuerbergstraße vom 15. September 2003 zugrunde gelegt.

Die drei Einrichtungen wurden ausgewählt, weil sie unter anderem in der Anzahl von Plätzen für Kinder und Jugendliche in Geschlossenen Unterbringungen mit der zu Beginn angestrebten Anzahl an Betreuungsplätzen (zehn Plätze für Kinder, 25 Plätze für Jugendliche) der GUF ähneln. Die Rummelsberger Kinder- und Jugendhilfe hält 19 geschlossene Plätze vor, das Martinistift in Nottuln hat neun geschlossene Plätze.

Das Jugendheim Mühlkopf hält 16 geschlossene Plätze bereit und ist eine der am längsten existierenden Einrichtungen mit Erfahrung in der Geschlossenen Unterbringung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie existiert seit 1982. Der PädagogischTherapeutische Intensivbereich der Rummelsberger Kinder- und Jugendhilfe existiert seit 1977. Die GUF genießt, was die Struktur angeht, einen Sonderstatus. Sie ist die einzige Einrichtung, die sich von ihrer Lage her mitten in der Stadt befindet. Da es sich bei den drei anderen Einrichtungen um Einrichtungen in Flächenländern handelt, die nicht an Ballungszentren grenzen, muss dies mit berücksichtigt werden.

Träger

Das Jugendheim Mühlkopf, die Martinistift gGmbH sowie die Rummelsberger Kinder- und Jugendhilfe sind alle in freier Trägerschaft. Die GUF hingegen befindet sich mit dem LEB als Träger in staatlicher Hand. Auch in der Freien und Hansestadt Hamburg wurde der Versuch unternommen, einen freien Träger für eine Geschlossene Unterbringung zu finden. Doch konnte zeitnah kein freier Träger gefunden werden.

Sicherheit

Zur Sicherheit der Einrichtungen ist über das Jugendheim Mühlkopf zu lesen: "Die Räumlichkeiten sind an Türen und Fenstern so gesichert, dass ein Entweichen gehemmt wird".

Diese Problematik wird sonst in keinem Ausführungskonzept angesprochen. Ansonsten sind die Aufteilung der Jugendlichen in Gruppen sowie die Aufteilung der Räume in allen vier Konzepten gleich.

Die drei Einrichtungen bezeichnen sich als teilgeschlossene Unterbringungen, da sie auch offene und weitere Angebote von Erziehungshilfen anbieten, sodass ein Übergang bedarfsbezogen und je nach Entwicklungsfortschritt geschaffen werden kann.

Die Feuerbergstraße ist die einzige Unterbringung, die sich als geschlossen bezeichnet.

Grundlagen für Einweisung sowie Zielgruppen Allen Einrichtungen ist gemeinsam, dass die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen auf der Grundlage von § 1631b BGB in Geschlossene Unterbringungen erfolgen soll. Alle Einrichtungen neigen aus therapeutischer und pädagogischer Sicht dazu, die Aufnahme der Kinder und Jugendlichen auf ein Jahr zu beschränken.

Das Aufnahmealter der Kinder und Jugendlichen liegt bei allen Einrichtungen zwischen 12 und 16 Jahren.

Die GUF nennt die Aufnahme von 12- und 13-jährigen Kindern jedoch als "Ausnahmefall".

Das Jugendheim Mühlkopf nimmt sogar schon 11-jährige Kinder auf.

Alle Einrichtungen lehnen es ab, Kinder und Jugendliche aufzunehmen, die geistig behindert, suchtmittelabhängig sind oder ständiger ärztlicher Behandlung bedürfen.

Das Martinistift schließt auch Kinder und Jugendliche mit starken Aggressionen, die sie gegen sich und/oder Dritte richten, aus.

Die Kinder und Jugendlichen, die in den Geschlossenen Unterbringungen aufgenommen werden, haben im Wesentlichen die gleiche Lebensgeschichte. Sie ist geprägt von traumatischen und massiven Gewalterfahrungen. Die Jugendlichen kommen oftmals aus gestörten Familienverhältnissen und sind in erheblicher Weise delinquent.

Dadurch haben sich bei den Jugendlichen ein problematisches Sozialverhalten sowie tiefgreifende Persönlichkeitsstörungen entwickelt.

Konzepte der Einrichtungen:

Die Konzepte der Einrichtungen unterscheiden sich nur geringfügig voneinander.

Es gibt jedoch unterschiedliche Akzente, die die jeweilige Einrichtung setzt. Das Martinistift präsentiert sich mit einem "ganzheitlichen intensiv-pädagogischem Konzept", das nach verhaltenstherapeutischen Prinzipien aufgebaut ist.

Dazu notwendig ist die Geschlossene Unterbringung, die ermöglicht, "dass sich der Jugendliche den erzieherischen Bemühungen nicht entziehen kann".

Wichtig für die Geschlossene Einrichtung Feuerbergstraße sowie für das Martinistift ist die Mitarbeit des zu Betreuenden.

So heißt es in der Konzeption des Martinistifts: "Der aufzunehmende Jugendliche weiß, was er tut und ist zu Veränderungen in der Lage".

Im Angebot des LEB für die GUF heißt es hierzu: "Auf die zu betreuenden Jugendlichen soll so pädagogisch eingewirkt werden, dass sie bereit sind, sich aktiv an der Umsetzung der Ziele im Hilfeplan und der vereinbarten Leistungen im Sinne von Kooperation und Partizipation zu beteiligen".

Landesbetrieb für Erziehung und Berufbildung, Angebot Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße, vorläufige Leistungsbeschreibung für ein Angebot mit stationärer Unterbringung; Stand: November 2002; S. 5.

Das Jugendheim Mühlkopf geht in seinem pädagogischen Konzept davon aus, dass Jugendliche, die "in die pädagogisch-therapeutischen Intensivgruppen mit individueller Teilgeschlossenheit eingewiesen werden, ihre früheren Verhaltensmuster zunächst unterbrechen und damit Raum gegeben wird für das Erlernen neuer Verhaltsstile".

Die Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße sieht eine besondere Relevanz darin, den Jugendlichen einen Rahmen zu bieten, in dem sie Zuwendung und Kontinuität erfahren. Dazu sei ein strukturierter Tagesablauf für die Kinder und Jugendlichen von besonderer Bedeutung.

Einen geregelten Tagesablauf bieten alle Konzepte der Einrichtungen, die hier miteinander verglichen wurden. Auch legen alle Häuser Wert darauf, dass die Jugendlichen entweder die Schule besuchen oder in der Zeit der Unterbringung ein Praktikum absolvieren.

Alle Unterbringungen beschulen ihre zu betreuenden Jugendlichen innerhalb der Einrichtungen. Im Fall des Jugendheims Mühlkopf kommt die Lehrkraft aus der örtlichen Sonderschule. Bei Bedarf unterstützen zwei freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen die Arbeit der zwei dort tätigen Fachmitarbeiter. Das Martinistift arbeitet mit der örtlichen Sonderschule zusammen.

In den vorliegenden Konzepten der GUF wird darauf verwiesen, dass BBS drei Stellen finanzieren soll. Es wird jedoch nicht deutlich, woher die Lehrkräfte rekrutiert werden sollen. Das Martinistift und die GUF sprechen explizit in ihren Konzeptionen u. a. von der Wichtigkeit schulischer Erfolge der Kinder und Jugendlichen. So heißt es dazu im Entwurf des Konzeptes der Feuerbergstraße: "Konsequentes Loben und Bestätigung auch kleiner Fortschritte gehören zum didaktischen Prinzip".

Im Konzept des Martinistiftes ist nachzulesen: "Der Unterricht ist auf den Leistungsstand (Hauptschule und Sonderschule Lernen) und die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler zugeschnitten und wird motivationsfördernd abwechslungsreich gestaltet".

Das schulische Angebot aller vier Einrichtungen wird erweitert durch vielfältige Nachmittagsangebote im Bereich Sport. Kreative Gestaltungsmöglichkeiten runden den Tagesablauf ab. An den Nachmittagen, in den Abendstunden und an den Wochenenden gibt es in der GUF eine sogenannte "Aktivzeit". Ziel der Aktivzeit ist es, das Gruppengefühl positiv zu beeinflussen. Die Kinder und Jugendlichen sollen lernen, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Die Aktivzeit kann, je nach Phasenverlauf der Jugendlichen, für Ausgänge genutzt werden. Auch die anderen drei Einrichtungen haben in der Freizeitgestaltung der Kinder und Jugendlichen die unterschiedlichsten Angebote parat. Es wird jedoch von "Freizeitgestaltung" gesprochen. In der Kinder- und Jugendhilfe Rummelsberg heißt es dazu: "Während ihres Aufenthaltes bei uns haben die Jungen viele weitere Möglichkeiten zu kreativem Tun und zur sinnvollen Freizeitgestaltung. Wir messen solchen, zum Teil auch gruppenübergreifenden, von Mitarbeitern angebotenen Aktivitäten einen hohen Stellenwert zu, da auch hier jeder mit seinen Stärken und Fähigkeiten Ausdrucksmöglichkeiten findet und mit anderen in Beziehung treten kann".

Die GUF sowie das Jugendheim Mühlkopf führen ein "Punktesystem" und einen "Stufenplan". So heißt es in der Leistungsbeschreibung des Jugendheims Mühlkopf: "Orientierung und Sicherheit erhalten damit die Jugendlichen durch die Struktur der Geschlossenheit, die sich im Sinne des "Stufenplans" und "Punktesystems", in dem der Jugendliche Anerkennung für neue andere Verhaltensmuster erhält und sich so schrittweise neue Handlungsspielräume schafft, zunehmend lockert (individuelle Teilgeschlossenheit)".